Mannheim
Compact Memory

Der Israelit · 1898-07-07 · Heft 53 (7.7.1898) · page 4

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Der Israelit
Volume
39 (1898)
Issue
Heft 53 (7.7.1898)
Date
1898-07-07
Page
– (sequence 4)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
95% known words query
IRI
…/2446951-2448857-2448907--46292-2496701
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

970 meinde Niederlustadt auf eine jährliche Beitragsleiftung als unbegründet zurückzuweisen fei. Nach den Entscheidungsgründen kann der Anspruch auf Artikel L des Schuldotationsgesetzes nicht gestützt werden, da keine Gemeindeanftalt in Frage steht, vielmehr die Schule lediglich für israelitische Elementarschüler mit obligatorischem Charakter bestimmt ist. Beiträge wurden zwar von der Gemeinde Niederlustadt geleistet und zwar für die diese Schule besuchenden israelitischen Elementarschüler dieser Gemeinde, ohne daß jedoch eine rechtliche Verpflichtung in dieser Richtung übernommen wurde. Ebenso wenig besteht ein anderweitiges Vertragsverhältniß zwischen politischer Gemeinde und Kultusgemeinde rücksichtlich regelmäßiger jährlicher Beitragsleistungen. — Breslau, 1. Juli. Als charakteristisches Beispiel für die Verlogenheit der konservativen und antisemitischen Preffe darf das erfreuliche Wahlresultat im Regierungsbezirk Liegnitz gelten. In diesem Bezirk wohnen nach dem durchaus authentischen Verzeichniß dem dort. Israel. Gemeindebund kaum 1000 jüdische Wähler und doch sind mit recht erheblichen Majoritäten in 8 von 9 Wahlkreisen freisinnige Abgeordnete gewählt worden. Ich führe als schlagenden Beweis gegen die unbewiesene Behauptung vom jüdischen Freisinn dieses concrete Resultat an, während aus fast allen Wahlkreisen mit freisinnigem Resultat z. B. Lennep, Hagen, Coburg und vielen anderen, in denen jüdische Wähler mit kaum nennenSwerther Anzahl wohnen, der gleiche Beweis zu erbringen ist. Oesterr.-Ungar. Monarchie. 8. Krakau, 2. Juli. Die Petition der jüdischen Rechtspraktikanten Galiziens wegen fortgesetzter Prätetirung bei Besetzung der AuScultantenstellen wird, wie gemeldet wird, an den Polenclub, an den Reichsrath und an den Kaiser gerichtet sein. Diese Petition wird wohl ebensoviel Erfolg haben, als seiner Zeit die über Intervention der jüdischen Rechtspraktikanten durch die Abgeordneten T i t t i n g e r und Straucher im Parlamente eingebrachte Interpellation an den Minister der Justiz, der bis zum heutigen Tage es nicht der Mühe werth gefunden hatte, auf diese Anfrage irgend wie zu antworten. Es ist geradezu unglaublich, wie so enge die beiden galizischen OberlanoeSgerichte an ihrem Prinzips der Judensperre festhalten. In Galizien ist der Bedarf an Gerichtsbeamten unmöglich zu decken, selbst wenn man das ganze an Zahl nicht unbeträchtliche jüdische Material verwenden wollte. Aber die galizischen Oberlandesgerichte ertragen lieber eine Hemmung der Justiz, als daß einige Procente mehr Juden im Amte wären, als ihnen polnische Toleranz zugestanden hätte. In der Bukowina wurde das strenge Prinzip der Judensperre in der letzten Zeit ein einzigesmal durchbrochen, indem auch ein ungetanster Praktikant nach langem, schweren Leiden zum Auscultanten ernannt wurde. Diese vereinzelte Ernennung hat selbstverständlich Aufsehen gemacht. Das gekränkte Rechtsgefühl so vieler Tausende ist aber durch diese vereinzelte Ernennung nur wenig beruhigt worden. Denn das Princip der Ungleichheit der Staatsbürger ist es, das dem zurückgesetzten Theile derselben den Stachel in die Brust legt. Eine Ausnahme, die hie und da gemacht wird, ist eben nichts mehr als eine Ausnahme. Es wäre deßhalb angezeigt, daß auch die jüdischen RechtSpraktikanten in der Bukowina und solche, die auf eine Auscultantenstelle aspiriren würden, die oben erwähnte Petition mitfertigen sollen. Denn wenn wir uns auch keinerlei Erfolg von derselben versprechen, den moralischen Werth eines Protestes hat sie doch, und eS muß ein scharfer, flammender Protest sein, der gegen die craffe Verletzung der Gesetze eingelegt wird. So leicht darf man es den Gerichtsbehörden Galiziens nicht machen, daß man ihre offenbaren Rechtsbrüche schweigend und in Demuth erträgt. Frankreich.? Paris. Die vereinigten Nationalisten der Deputirtenkammer, das heißt die Antisemiten haben einen Gesetzentwurf eingebracht, indem sie verlangen: Allgemeine Amnestie für alle Bestrafungen wegen Vorgehen durch die Preffe, Aufstände, Landfriedensbruch, politische Vergehen und Verbrechen rc. Ausgenommen sollen nur diejenigen Strafen sein, die im Zusammenhang mit der Dreyfussache zuerkannt worden sind. Es ist charakteristisch für die Verblendung der französischen Nation, daß diese Affaire jetzt die ganze innere Politik beherrscht. Hat man doch die Ministerkandivalen darauf geprüft, ob sie Freunde oder Feinde der Revision im Dreysusprozeß sind. Auch dieser Zustand ist eine Strafe für die antisemitische Verseuchung des öffentlichen Lebens in Frankreich. England.? London. In der letzten Versammlung des Board of Guardians wurde mitgetheilt, daß die Baronin Hirsch abermals 20,000 M. dem Fonds für Darlehen überwiesen hätte. Es ist dies bereits die vierte derartige Spende, die die Baronin diesem Fonds macht. In derselben Sitzung kam die erschreckende Ausbreitung der Schwindsucht unter den Juden des Ostends zur Sprache. Man beschloß mit Hilfe der Sanitätsbehörden auf eine Besserung der hygienischen Verhältnisse in den Werkstätten und Wohnungen hinzuarbeiten, sowie durch eine populäre Schrift die Bevölkerung selbst über die Krankheit, die Vorbeugungs- und die Heilmittel aufzuklären. — In der Generalversammlung des englischen Vereins

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.