Mannheim
Compact Memory

Der Israelit · 1898-06-27 · Heft 50 (27.6.1898) · page 4

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Der Israelit
Volume
39 (1898)
Issue
Heft 50 (27.6.1898)
Date
1898-06-27
Page
– (sequence 4)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
94% known words query
IRI
…/2446951-2448857-2448904--46237-2496643
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

Mentioned entities

OCR text

1 entity mentions

918 haben, daß die Jugend zu ihrer eigenen Glückseligkeit gebildet werden solle, keineswegs aber jene, der Gewissensfreyheit derselben den mindesten Zwang anzulegen; also genehmigen Höchst dieselben nicht minder, daß nach dem bittlichen Anträge der Judenschaft für das Obere Erzstift, in Aschaffenburg nämlich und in Buchen, in Absicht der Religion, zween Judenlehrer mit einem jährlichen Gehalte von 200 fl. angestellt werden; jedoch ncht anders, als daß .1) dieser Lehrer, nach dem angeführten Generalrescripte, geprüfet und authorisirt werden, und daß b) die Judenschaft zu Protokoll sich erkläre, aus welchen Fundus sie diese jährlichen 200 fl. entrichten wolle. — Indem die in den Kurlanden befindlichen Juden auf diese Weise für die Wohlthaten, welche Se. Kurf. Gn. denselben gnädigst zuwenden, empfänglich weiden, so erlauben, gestatten und erklären Höchstdieselben hiermit gnädigst, II. daß in allen Aemtern und Gemarkungen, wo Juden bereits angesessen sind, lediglich die Gemarkung der Stadt Mainz oder den sogenannten Burgbann ausgenommen, die eingesessenen Juden, liegende Gründe und Immobilien, wie dieselben heißen mögen, ankaufcn, in dieselben sich immitiren lassen, und sie besitzen, und Ackerbau treiben dürfen, eben wie christliche Unterthanen: ohne irgend einem weiteren Abtriebe, als auch eben die christlichen Unterthanen, unterworfen zu seyn: auch daß Juden, welche in anderen Gemarkungen, wo bisher keine Juden angesessen waren, Immobilien ankaufen wollen, zwar einer besondern Bestätigung bedürfen, daß jedoch ohne erhebliche Ursache diese Bestätigung nicht verweigert werden solle. IH. Erneuern Sc. Kurf. Gn. gnädigst das Generalrescript vom 9. Juli seinem ganzen Inhalte nach; abrogiren gnädigst alle, jener und der gegenwärtigen Verordnung zu wider laufende Gesetze, Verordnungen, Herkommen und Observanz; und befehlen, daß diese beyden Verordnungen auch in den Vogtey-Orten so viel nämlich nicht Recesse in contrarimn bestehen, bekannt gemacht, und zur Vollziehung gebracht werden, auch von allen Richtern und Justizstellen danach gesprochen werde. Wir unverhalten hiermit diese höchste Willensmeinung Se. Kurf. Gn. und weisen diese Kurf. Aeniter an, dieselben gehörig bekannt zu machen, und in Vollziehung zu setzen. Mainz, den 27. September 1784. Frcyherr von Franken st ein, Ut. I. M. Kissel, R e g i c r u n g s s c r r e t a r i u s. Schreib-« aus Mainz, de« 20. Oktober 1784. Obiges Rescripr unseres Menschenfreundes ward in hiesiger Stadt so befolgt, daß über 20 Judenknaben die öffentUche Schule zu S. Emmeran besuchten. Um nun diesen Knaben, die dem ganzen Geschlechte (? '?) wie angeborene Unsauberkeit (?) ab- und reiner Körperpflege anzugewöhnen, ward nur denjenigen Judcnknabcn, die reinlich in Kleidung und Büchern, Gesichte und Händen, in der Schule erschienen, vergönnt, sich in die Rethen der Christenknaben zu setzen; unsaubere aber mußten auf einer besonderen Bank sitzen. Man hat beobachtet, daß die Zahl der letzteren sich immer verminderte. Frankfurt a. M., 21. Juni. Vergangenen Mittwoch den 15. Juni feierte der wegen seines biederen Wesens und seiner edlen Charaktereigenschaften hier und auswärts geachtete Schochet der Israelitischen Religions-Gesellschaft Herr Jakob Schüler, Sohn des rühmlichst bekannten und hochangesehenen früheren Frankfurter Talmudgelehrten E. Michael Schüler sein 25jähriges Amtsjubiläum. Schon frühzeitig fanden sich hiesige Gratulanten zahlreich mit geeigneten Geschenken in der Wohnung des Jubilars ein, während auswärtige Freunde ihm durch Depeschen ihren Glückwunsch abstatteten. Der Vorstand der Israelitischen Religions-Gesellschaft ließ ihm durch eine Deputation einen prachtvollen, mit Widmung versehenen silbernen Pokal und ein von Rabbiner und Vorstand unterzeichnetes sehr ehrenhaftes Glückwunschschreiben überreichen als Anerkennung für seine 25jährige treue und hingebungsvolle Arbeit im Dienste der Religionsgesellschaft. Als der Jubilar sich später im Schlachthause einfand, wurde er seitens einiger christlicher Beamten abermals überrascht. Rach einer herzlichen Ansprache wurde ihm nämlich von denselben ein prachtvoller Blumenstrauß mit hineingewundenen silbernen Aehren überreicht. Dieser Akt ist ein Beweis, welch' hohen Ansehens und großer Beliebtheit sich Herr Schüler auch bei den christlichen Beamten erfreut und welch gutes Einvernehmen hier im Städtischen Schlachthause zwischen jüdischen und christlichen Beamten herrscht. Dieser wohlthuende Zustand ist zum großen Theil ein Verdienst des Jubilars, der durch sein strenges, dabei doch mildes Wesen, sowie durch sein charakterfestes, zielbewußtes Auftreten jeder Feindseligkeit entgegenzutreten und sie im Keime zu ersticken versteht. Seine strenge Gewiffenhaftigkeit gilt als Muster. Möge es ihm vergönnt sein, noch recht viele Jahre in rüstiger Ausdauer und frischer Gesundheit seine Kräfte der Israelitischen Religions- Gesellschaft weihen zu können. Stadtlengsfeld (Sachsen-Weimar). In voriger Woche bereiste der Cultusminister Excellenz von Pawel in Begleitung des Großherzoglichen Bezirksdirektors und des Bezirksschulinspektors das Eisenacher Oberland. Bei ihrem Aufenthalte in hiesiger Stadt beehrten die Herren auch den Großherzoglichen Landrabb. Dr. Salzer mit ihrem Besuche. Derselbe führte die Herren auf Wunsch in Die hiesige Synanagoge, woselbst sie mit sichtlichem Interesse die kulturellen Einrichtungen in Augenschein nahmen. Dem langjährigen Vorsteher der hiesigen Synagogengemeinde Herrn Jacob Huhn I. wurde von Sr. Königlichen Hoheit, dem Großherzoge von Sachsen die silberne Verdienstmedaille verliehen. Würzburg. nvw p pnx rorx „Das Scheiden eines Frommen aus der Stadt läßt einen tiefen Eindruck zurück." Dieser Eindruck geht um so tiefer, je mehr der Scheidende sein Leben und seine Kraft in die Dienste der Menschheit stellte und ihr zum Wohllhäter geworden. Dies trifft nun auch bei Herrn Aron Blum, geb. zu Giffigheim in Baden zu, der 42 Jahre au der hiesigen israelitischen Gemeindeschule als Elementarlehrer und nach dem Tode des unvergeßlichen durch seine litera-

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.