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Der Israelit · 1898-06-06 · Heft 44 (6.6.1898) · page 10

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Journal
Der Israelit
Volume
39 (1898)
Issue
Heft 44 (6.6.1898)
Date
1898-06-06
Page
– (sequence 10)
Language
German
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816 damit die Fäulnis selbst verzögert. Auf Grund genauer chemischer Untersuchungen, die erst in jüngster Zeit vorgenommen wurden, wird erwiesen, dass das rituell zubereitete Fleisch sich mehrere Tage länger, selbst während der heissen Jahreszeit, in gutem, frischem Zustande erhalten lässt als anderes Fleisch. Derselbe Effekt wird erreicht durch die Vorschrift, dass rituell geschachtetes, aber noch nicht rituell zubereitetes Fleisch, bevor es drei Tage alt ist, mit Wasser übergossen werde, weil dadurch die Gerinnung und Verharschung des Blutes, das sich vom Fleisch nicht mehr loslösen würde, verhindert wird und weil auch — wie wir hinzufügen — dadurch die Krankheitsstoffe, welche sich an der Oberfläche des Fleisches unterdess angesammelt haben könnten, entfernt werden; solches Fleisch wird aber religionsgesetzlich mit dem Momente, wo es sechs Tage alt geworden, dem Genüsse vollständig entzogen, wenn nicht zuvor die rituelle Zubereitung desselben, das Einsalzen und Einwässern, stattgefunden. Der Grund hierfür dürfte hygienisch wohl darin zu suchen sein, weil angenommen wird, dass nach dieser Zeit auch im Innern des Fleisches Zersetzungsprozesse sich abspielen. Es ist ja bekannt, dass durch den Genuss von bereits in Fäulnis begriffenem Fleisch schwere Erkrankungen, die unter dem Bilde einer acuten Vergiftung verlaufen, erzeugt werden. Die in den Magen gelangten Fäulniserreger wirken ihrerseits als starker Reiz auf die Magenschleimhäute und zeitigen eine Funktionsstörung des Magens. Mit gutem Grunde wurde ferner von dem Speisegesetz für die Manipulation des Wässerns und Salzens die Einhaltung eines Zeitraums gefordert, nach dessen Verlauf erst das Fleisch zum Genüsse befähigt wird. Es ist nämlich erwiesen, dass das Muskelgewebe des Thieres, das Fleisch, kurz nach dem Tode gewissen chemischen Veränderungen unterworfen ist, welche die sogenannte Starre bedingen und es in einen schwer verdaulichen Zustand bringen. Erst nach einiger Zeit tritt eine Lösung der Todtenstarre ein, und das Fleisch wird dann mürber, saftiger und schmackhafter, was noch durch den Prozess des Einsalzens, der auch seinerseits die schnellere Lösung der Starre begünstigt, gefördert wird. Die hygienische Bedeutung dieser sowie vieler anderer auf den Speisegenuss sich beziehenden religionsgesetzlichen Vorschriften wurde erst in neuerer Zeit erkannt. Gleich den bereits erwähnten Bestimmungen muss auch nach Ergebnis der medizinischen Forschung, die in der Neuzeit über die mikroskopischen Lebewesen, die Bakterien, angestellt wurde, die religionsgesetzliche Vorschrift, welche dasWaschenund scharfe Ab trocknen der Hände vor den Mahlzeiten verlangt, als durchaus hygienisch erscheinen. Es ist nämlich durch die moderne Untersuchung dargethan, dass an den Händen eine Unmasse von bald gefährlichen, bald ungefährlichen Pilzen und Krankheitskeimen haften können, die, in den Körper gelangt, je nach ihrer Gefährlichkeit entweder die Gesundheit des Menschen schwer schädigen wie der Erreger der Cholera, des Typhus, der Diphtherie, der Tuberkulose, oder doch die Verdauungsfähigkeit des Magens beeinträchtigen wie der Erreger der Fäulnis lind der Gährung. Es ist klar, dass diese unsichtbaren, verborgenen bösen Geister, welche das Leben und die Gesundheit des Menschen heimtückisch bedrohen, meist beim Essen von den unsauberen Händen auf die Speisen und mit diesen in den Körper gerathen, wo sie ihre destruirende Wirkung entfalten Unter solchen Umständen ist es ersichtlich, dass die Hände, und mögen sie auch äusserlich nicht gerade schmutzig erscheinen, als Träger aller möglichen Krankheitsstoffe zu fürchten sind.*) Durch die hygienisch so bedeutsame Vorschrift der Reinigung vor den Mahlzeiten sollen die mikrobisclien Krankheitskeime soviel wie möglich von den Händen beseitigt und dadurch ihre Uebertragung auf die Speisen verhindert werden. Derselbe Effect , die Entfernung der schädlichen Stoffe von der Oberfläche, wird auch durch die religionsgesetzliche Bestimmung, dass neue Gefässe, bevor sie dem Gebrauche übergeben werden, in messendem Wasser oder in einer gewissen Wassersammlung gesäubert, untergetaucht werden müssen, angestrebt. Nicht minder ist die religiöse Vorschrift, die Milch und deren Produkte nur aus strengzuverlässiger Quelle für den Gebrauch zu entnehmen, mit den an die moderne Hygiene gestellten Forderungen vollkommen in Einklang zu bringen. Wer da weiss, welchen bald beabsichtigten, bald unbeabsichtigten Beimischungen und minderwerthigen Verfälschungen, die oft eine grosse Gefahr für die Gesundheit des Menschen in sich bergen, diese so wichtigen Nahrungsmittel trotz aller Controlle hier und da ausgesetzt sind, der wird die Bedeutung und *) Dass die Hände unrein sein können, aucli wenn es einem verborgen ist, dass sogar Krankheitsübertragungeu auf die Hände durch die Luft, stattfinden können, diese Entdeckung der modernen Hygiene war schon den alten Talmudgelehrten bekannt. Tractat .Tadaim,

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