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Der Israelit · 1898-06-06 · Heft 44 (6.6.1898) · page 9

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Journal
Der Israelit
Volume
39 (1898)
Issue
Heft 44 (6.6.1898)
Date
1898-06-06
Page
– (sequence 9)
Language
German
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XXXIX. Jahrgang. SeUage tu M 44 des „Israelit". -■Mül""!! " ■ ■" ™. » » W J ■ .■■■■ L—L .—B Leitender Artikel. Die MW des gesuden n. Men Magens. Znr Verhütung und Linderung von Magenkrankheiten. Mit besonderer Berücksichtigung der Md. Speisegesetze. Von J>r. P. Münz, pract. Arzt, Nürnberg'. I. (Fortsetzung.) Die ThiergaUungen, die vom jüdischen Speisegesetze als rituell zulässig erklärt werden, sind also unter allen Thierarten, die es giebt, die gesündesten. diejenigen, deren Genuss in keiner Weise für den Menschen schädlich ist. Aber selbst von jenen Thieren, die für den Genuss erlaubt sind, werden diejenigen ausgeschieden, bei welchen an den Lungen, deren peinliche Untersuchung bei den vierfiissigen Thieren vorgeschrieben ist, oder an einem sonstigen Organe ein körperliches Gebrechen, ein Schaden sich offenbart, der das Thier lebensunfähig macht. So ist dasjenige Thier, das an der Oberfläche der Lunge gewisse Knoten oder Geschwüre aufweist oder dessen Rippenfell an die Brustwand angewachsen ist, so dass daselbst beim Ablösen ein Loch entstehen würde, als tuberkulös verdächtig oder als innerlich krankhaft dem Genüsse entzogen; so ist ja auch das Geflügel, dessen Magen oder Speiseröhre bei der Untersuchung sich durchlöchert zeigt, für den Genuss unzulässig. Es werden ferner von den rituell zulässigen, gesunden Thieren jene Fleischtheile zum Genüsse untersagt, welche aus irgend einem Grunde der Gesundheit nicht zuträglich erscheinen. Um ein Beispiel anzuführen, ist in dieses Verbot das Fett, welches die Baucheingeweide umgiebt. eingeschlossen, weil dieses eine Fülle von Lymphdrüsen enthält, in denen sich, durch die Nähe des I )armes begünstigt, am leichtesten Krankheitskeime aufspeichern können. Diese gesetzlichen Bestimmungen sind, wie sich leicht ersehen lässt, von erheblichem Vortheil für die menschliche Gesundheit; sie verhindern nicht nur die Uebertragung schwerer, ansteckender Krankheiten von dem Thierkörper auf den menschlichen Organismus, sondern erstreben auch den Genuss eines guten, gesunden, leichtverdaulichen Fleisches, das eben nur reine, lebenskräftige Thiere liefern können. Auch mit den religionsgesetzlichen Bestimmungen über die Art, wie das Fleisch der erlaubten Thiere zu gewinnen und zu behandeln ist, bevor es zum Genüsse zulässig ist, wird eine heilsame, den hygienischen Anforderungen entsprechende Wirkung für die Gesundheit erzielt. Durch das Schächten der Thiere in der Art, wie vorgeschrieben, durch den grossen Halsschnitt, welcher, autoritativ anerkannt, zugleich die schmerzloseste Tötungsart für das Thier bildet, wird das Blut in grossen Mengen aus dem Körper entfernt; auch das nachfolgende ausgiebige Einsalzen der einzelnen Fleischtheile ergänzt diesen Effekt, indem das Salz blutentziehend wirkt. Es ist erst der modernen Wissenschaft gelungen nachzuweisen, dass in dem Blute eine Menge von gesundheitsschädlichen Umsatz- und Zerfallsprodukten des Stoffwechsels, als Harnstoff, Harnsäure, Gallenbestandtheile, deren Zunahme in allen krankhaften Zuständen eine bedeutende Steigerung erfährt, sowie auch mannigfache Stofftheile, welche noch nicht ganz dem Organismus assimilirt sind, kreisen; ja noch mehr, das Blut birgt als rastlos thätiges Vermittlungselement aller Organe gar oft Krankheitskeime und Krankheitsgifte, Bakterien und Ptomaine, in seinen Bahnen. Erwägt man, dass alle diese Bestandtheile sich mehr oder minder gesundheitsschädlich, ja oft geradezu als schwere (Ufte erweisen, so stellen sich die Massnahmen, welche eine Entfernung des Blutes aus dem Thierkörper bewirken, als für die Hygiene sehr förderlich dar. Damit hängt es zusammen, dass blutarmeres Fleisch für den Magen und zumal für den schwachen Magen leichter verdaulich ist als blutreiches. Ebenso ist es erwiesen, dass blutarmes Fleisch nicht so schnell der Zersetzung und Verwesung anheimfällt wie blutreiches; es conservirt sich länger als dieses. Die letztere Wirkung wird auch durch die Prozedur des Einwässerns und Einsalzens des Fleisches erzielt. Durch das Wasser sollen nämlich Krankheitskeime, die der Oberfläche des Fleisches anhaften. fortgeschwemmt werden; ebenso soll das Salz, das eine geraume Zeit auf das Fleisch einwirken muss, ausser seiner blutaufsaugenden Wirkung seine Thätigkeit in der Eigenschaft als keimtötendes Mittel entfalten, indem es die Entwickelung der Fäulniserreger hemmt und

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