Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 39 (1898)
- Issue
- Heft 44 (6.6.1898)
- Date
- 1898-06-06
- Page
- – (sequence 2)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 96% known words query
- IRI
…/2446951-2448857-2448898--46113-2496513- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
808 Kap., Vers 8, des 5. Buches Moscheh tenn v'v' wir mito „6 Tage sollst Du Ungesäuertes essen." Dieses muß doch jedem Uneingeweihten als ein Widerspruch mit den anderen Stellen der Thora erscheinen, beispielsweise mit 2. Buch Moscheh 21, 15 u. a., wo der Genuß des Ungesäuerten auf 7 Tage anbefohlen wird. Da ist es die mündliche Lehre, die diesen scheinbaren Widerspruch aus gleicht. Ferner zieht die Hermeneutik die Lehre aus der verschiedenen Zeitangabe für den Genuß der ungesäuerten Brode, daß wir das Pflichtgebot des Genusses derselben nur am ersten Abend, bezw. den beiden ersten Seder-Nächten zu erfüllen haben, daher auch an diesen ein besonderer Segensspruch über die Mazzoth nrw bv vorgeschrieben ist, während an den folgenden Festtagen es jedem freigeftellt ist, dieselben zu genießen, oder sich von anderer, (natürlich am Feste erlaubter-Nost zu ernähren. — So finden wir allenthalben Kürzen in der Ausdruckweise und oft nur allgemeine Andeutungen selbst dort, wo es die wichtigste. Gesetze und Gebote betrifft, so daß, ginge nicht ein unseres Gesetz nebenher, welches Ausfluß derselben Autorität sein muß, eine praktische einheitliche Befolgung gar nicht möglich wäre. Greisen wir aus der großen Menge der Anordnungen etliche heraus. Am Feste der Laubhütten sollen wir nehmen Tin pp ne die Frucht eines schönen Baumes und untz mit dieser freuen vor dem Ewigen. Das Wort vh ließe einen weiten Spielraum in der Wahl, wenn nicht eine erläuternde Bestimmung dieses Baumes vom Gesetzgeber gegeben wäre. Auch in welcher Art wir uns mit diesem Feftstrauße Gott zu nahen haben, mußte durch eine unveränderliche Tradition festgesetzt worden sein. — Vom Sabbat-Tage, sagt die Thora, *6 „Keine Arbeit sollt ihr verrichten" und vom Festtage iirrn rrb rmay rcs^o bz „Keinerlei Drenstarbeit sollt ihr verrichten." Was ist nun unter Arbeit, was unter Dienstarbeit zu verstehen? Aus diesen Bestimmungen ist doch wahrlich ersichtlich, daß der Gesetzgeber nothwendigerweise Präcisirungen geben mußte. Denn dem Einen dünkt eö kein Werk, wenn er im Laden steht und verkauft, dem Anderen, wenn er weite Spaziergänge macht oder Lustreisen unternimmt. Der Eine findet es sonderbar, daß er an dem Tage, der der Wonne und Freude gewidmet sein soll, nicht mal seine frischen Speisen zubereiten oarf, und wieder ein Anderer raucht sogar seine Cigarre und sieht in diesem — wie er sich auszudrücken beliebt — „unschuldigen" Vergnügen durchaus nichts, wodurch er gegen den heiligen Sabbat verstößt. Das Verbot der Thora ist mithin scheinbar sehr allgemein gehalten, und jeder würde, wenn nicht die ns bwtr rmn gleichwertbig zur Seite stünde, nach seiner Art die hohen Feste begehen. Die Tradition aber belehrt un«, daß es r.na non jraj6o jtcik dwik 39 Hauptarbeitsverrichtungen gibt, die am heiligen Sabbat zu Unterlasten sind, diesen lasten sich Arbeiten jeglicher Art unterordnen. Wohl findet sich in der schriftlichen Lehre eine Andeutung. Denn den Anordnungen über den Bau und die Einrichtung der Stiftshütte geht das Sabbat-Gebot voraus. Es weist dieses darauf hin, daß trotz des von Gott befohlenen Baues seiner heiligen Wohnung die Sabbat-Heiligung doch vor allem den Vorzug hat, und an diesem Tage selbst jene Bauarbeiten zu ruhen hatten. Die Zusammenstellung der beiden Gebote, des Baues der StiftShütte und des Sabbats, belehrt uns die Tradition, hatte ebenfalls den Zweck, uns mitzutheilen, daß grade die zum Bau der Stiftshütte nöthigen Verrichtungen jene oben erwähnten 39 Hauptarbeiten ergeben. — D3TWEJ “x wirb inrya 'p'wn enna „Am zehnten des siebenten Monats sollt ihr euch kasteien," heißt es betreffs des heiligen Versöhnungstages in der Thora. Was in aller Welt ist nicht unter dem Begriffe „kasteien" zu verstehen! Wie dehnbar erscheint dieser Ausdruck! Der Asket könnte darunter Geißelung verstehen, während das Weltkind die Entziehung irgend eines gewohnten Genusses schon als ein Kasteiung seiner Person betrachtet. Worin sollte dieselbe bestehen? Es mußte dies also wiederum durch ausdrückliche Mittheilung bestimmt morden sein. Allerdings gibt auch hier wieder das schriftliche Gesetz Andeutungen, und belehrt uns die Tradition, daß der Ausdruck irc: 'w? „Kasteiung der Person", welchen die Thora zu fünf Malen wiederholt, auf die fünf Arten der Sinnesgenüsse hinweist, die wir uns an diesem hochheiligen Tage zu entsagen haben. So ließen sich noch viele Beispiele beibringen, welche darthun, daß eine Auseinandersetzung und Erläuterung des Gesetzes unumgänglich nöthig ist. Denn, wenn es schon keinen irdischen Gesetzgeber gibt, der sich undeutlich ausdrücken würde, sondern jedem Gesetze eine ausführliche Erläuterung folgt, damit keine Zweifel über den Sinn der Anordnung bei den Richtern, bezw. den Unterthanen entstehen können, um wie viel mehr, daß die Gottheit ihren Willen klar und deutlich kund gibt. Wie sollte man auch glauben, daß die Auslegung des heiligen Wortes den jeweiligen Sinnes- und Geschmacksrichtungen der verschiedenen Generationen überlassen worden wäre? Wie hätte da das Volk einmüthig den Ruhetag halten können, wenn nicht eine deutliche Bestimmung und Begrenzung des Wortes „arbeiten" gegeben worden wäre. Wie aber die Thora die Religionsgesetze vorschreibt, so will sie auch das bürgerliche Gesetz ordnen, zwischen Mein und Dein richten, und auch hier gibt sie nur kurze Entwürfe. Ausdrücklich und deutlich bezieht sie sich aber auch in vielen