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Der Israelit · 1898-06-02 · Heft 43 (2.6.1898) · page 4

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Journal
Der Israelit
Volume
39 (1898)
Issue
Heft 43 (2.6.1898)
Date
1898-06-02
Page
– (sequence 4)
Language
German
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tragen ist, daß den armen Geistesumnachteten und den durch schwere Qualen rhres Gemüthslebens oft arg Bedrückten, die anderen Confessionen angehören, die Segnungen der Religion nicht auch noch verloren gehen, haben wir es mir Freuden begrüßt, daß sich endlich auch für unsere armen gemüths- und nervenkranken Glaubensbrüder eine Heilanstalt aufgethan hat, in welcher die Verpflegung nach den Satzungen unserer Religion geübt wird. Wir brauchen nun nicht mehr das in dieser Weise erkrankte Familienmitglied, das wir ja leider oft zu eigenem Besten aus unserem Hause zu entfernen gezwungen sind, auch von unserem Volke loszureißen und den durch Gotteshand Schwergeprüften und Hartgestraften nicht noch härter zu strafen, indem wir den Ahnungslosen, zum Kind gewordenen Kranken, oder den Kranken, welcher die Energie oder das Vermögen verloren hat über sich selbst zu bestimmen, sein heiligstes Besitzthum, vielleicht in lichten Stunden, sein einziges für ihn werthvolles Besitzthum, seine Religion nehmen. Herr Dr. Goldberg hat in Weißensee bei Berlin eine Anstalt errichtet, die allen Anforderungen, die man in religiöser Hinsicht an ein solches Unternehmen zu stellen berechtigt ist, und namentlich in Bezug auf Koscherkost vollkommen entspricht.*) Wie wir auf unsere Erkundigungen erfahren haben, hat dieser Herr den Versuch, eine Heilanstalt mit koscherer Verpflegnng zu gründen, erst im Kleinen für fünfzehn Kranke gemacht, doch giebt der mehrere Morgen große Garten der Anstalt Gelegenheit zu bedeutender Erweiterung und wir rathen Herrn Dr. Goldberg, dessen Namen durch mehrfache wissenschaftliche Veröffentlichungen auf dem Gebiete der Nervenheilkunde sehr wohl bekannt ist, die Erweiterung bald in Angriff zu nehmen, denn ein so nothwendig gewordenes Institut, wie das von ihm errichtete, wird eines großen Zuspruches nicht ermangeln. g. Berlin, 1. Juni. Offiziös wird geschrieben: Die letzthin durch die Zeitungen gegangene Nachricht, daß die preußische Regierung eine Abänderung bes Gesetzes über die Verhältnisse der Juden vom 23. Juni 1847 beabsichtige, trifft, wie wir versichern können, in keiner Weise zu. Wahrscheinlich liegt hier eine Verwechslung mit der Absicht vor, die in dieser Beziehung in Frankfurt a. M. noch geltenden Gesetze den dortigen Verhältnissen und Wünschen entsprechend abzuändern. Hierüber dürfte dem nächsten Landtage möglicher Weise eine Vortage zugehen. Bad Kisftngen, 24. Mai. Unter Bezugnahme auf meine Correspondenz in Nr. 35 d Bl., Rabbi *) Anmerkung der Redaction: Es existiren übrigens bereits zwei derartige jüdische Anstalten, ebenfalls mit ritueller Beköstigung, die der Herren Jacoby in Sayn bei Koblenz und die des Herrn Dr. Würzburger in Bayreuth. David Schiffmann in Liberias betreffend, konstatire ich hiermit, daß mir von^den^'„vielen Tausenden Bettelbriefen" kein einziger zugesandt wurde. Meine ausgesprochene Vermuthung, daß es sich entweder um eine Verleumdung oder eine Verwechselung von Namen handelt, scheint richtig zu sein. WünschenSwerth wäre, wenn die verehrt. Red. d. Bl. dem Verfasser der „Warnung" in der Beilage zu Israelit Nr. 34 zur Prüfung seiner Anschuldigung etwas näher treten würde. (Wird geschehen. Red.) — Bei dieser Gelegenheit empfehle ich Herrn Schiffmann dem Wohlwollem edler Menschen und nehme ich, wie bisher gerne Spenden zur Vermittlung an denselben entgegen. Rabbiner M. L. Bamberg er. E. Magdeburg, 26. Mai. Ein hiesiger Israelit, der in einem Immediatgesuch um die Erlaubniß gebeten hatte, seinem siebenten Knaben den Namen Wilhelm beilegen und den Kaiser als Pathen beim Standesamt eintragen lassen zu dürfen, erhielt durch das Regierungs-Präsidium in Magdeburg nachstehenden ablehnenden Bescheid: „Auf das an Seine Majestät den Kaiser und König gerichtete, auf Allerhöchsten Befehl mir zur Prüfung und weiteren Veranlassung übersandte Immediatgesuch vom.erhalten Sie hierdurch den Bescheid, daß die Eintragung des Allerhöchsten Namens als Taufzeuge in das Kirchenbuch bei Kindern mosaischer Religion'ausgeschlossen ist." a. Beutherr (O.-S.), 29. Mai. Ueber ein neues Ritualmordmärchen berichtet die „Katholische Beuthener Zeitung" Folgendes: „Eine an die dunkelste Zeit des Mittelalters erinnernde Episode spielte sich in den letzten Wochen in dem benachbarten Chorzow ab. Dasselbst wohnt der jüdische Hausbesitzer Pollak, ein aufgeklärter, allseitig geachteter Mann. Derselbe hatte einen Miether, mit dem er aus verschiedenen Gründen nicht im besten Einvernehmen stand. Dieser Mann suchte sich an seinem Wirth zu reiben und dazu bot sich ihm die willkommenste Gelegenheit, als er in einem Raum des Hauses einen Knochen fand, den er als Menschenknochen erkannte. Dies war dem Manne ein willkommener Handeldenn dieser Knochen war, so reflectirte er, der sicherste Beweis eines im Hause des Pollak vorgekommenen Ritualmordes, wie er nach dem Irrglauben der niederen Bevölkerung in der österlichen Zeit von den Juden aller Orten begangen würde. Wer unsere niedere Bevölkerung kennt, der wird nicht daran zweifeln, daß die Erzählung des Mannes von dem Rirualmorde nur zu gläubige Zuhörer fand. Die Verbreitung der Mordgeschichte erfolgte auf dem schnellsten Wege von Mund zu Mund und drang schließlich bis zum Amtsvorsteher. Dieser, mit dem Volkscharakter seiner Amtsinsassen sehr vertraut, ergriff das einzige Mittel, um das Gerücht von einer Blutthat im Hause des Pollak zu widerlegen. Er

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