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Der Israelit · 1898-09-20 · Heft 74 (20.9.1898) · page 6

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Journal
Der Israelit
Volume
39 (1898)
Issue
Heft 74 (20.9.1898)
Date
1898-09-20
Page
– (sequence 6)
Language
German
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1386 aller Gemeinden Bulgariens über sich zu nehmen halte, wobei es ihnen mit dem wichtigsten Momente eines Rabbiners herzlich wenig ernst ist. Der Grandrabbi muß also in erster Linie ein hoher Geist, ein Rechtsgelehrter, weise im Rathe, schlau in der Führung der Politik, äußerlich von imponirender Erscheinung sein. Anders denken die übrigen, welchen nicht alles Judenthum verloren gegangen, ihnen genügt ein echtjüdtscher Rabbiner von hervorragender talmudisch-hebräischer Gelehrsamkeit und ungeheuchelter Frömmigkeit, wobei das akademische Wisien, das Doctorat ein nothwendiges Beiwerk abgibt. Dieser Partei gesellt sich der Zionismus bei, der von dem Rabbiner direkte, zionistische Mitarbeit und Leitung der zionistischen Partei in Bulgarien fordert, was wiederum den Intentionen der Alliancirten zuwiderläuft. Die Machthaber wollten daher alle Parteien umgehen, die öffentliche Meinung nicht berücksichtigen, und hinter dem Rücken derselben die Alliance Jsraelite Universelle als die competente Behörde anrufen, welche die Rabbinatswahl durchzuführen hätte. Die A. I. U. übertrug dieses Ehrenamt dem Grandrabbi Zadoc Kahn, welcher in der Person des Herrn Rabbiners Samuel Schesch die geeignete Persönlichkeit gefunden zu haben glaubte. Nun geschah das Merkwürdige! Der Rabbiner kam, sah und ging ohne nur eine Ansprache zu halten. Warum aber dieses Schweigen, während auf der Straße so viel debattirt wurde? Unser Rabbiner wurde nämlich von den Zionisten schon an der Rampe um sein zionistisches Credo befragt. Als er darauf hinwies, daß kein Jude anders als ein Zionist in der Idee sein kann — durchaus aber nicht für den radikalen Zionismus einsteht — so zerschnitt er das Tischtuch zwischen sich und den Zionisten activster Observanz. Dieser Vorgang berührte und kränkte die RabbinatSmacher, welche auf eine so ungünstige Demonstration sich nicht gefaßt machten. Rabbiner Schesch seinerseits scheint eine friedliebende Natur zu sein, er nahm woh! die Punktalion des Contractes mit — mit geringsten Aussichten auf eine Verständigung. Mittlerweile überreichten die Zionisten ihren Protest an das hiesige Ministerium, wovon sie auch den Rabbiner verständigten. Kein Wunder, daß Rabbiner Schesch die Vernunft zur guten Beratherin zuzog und die Candidatur definitiv ausschlug. Wollen wir hoffen, daß sich der rechte Rabbiner für diese so hervorragende Stellung finden wird, ein Rabbiner, welcher eine Zierde des Judenthums und seiner Lehrer, ein treuer Freund und Berather seines Volkes fein wird. S am u e l s o h n. Sprechsaal. (,Hir diese» Theil übernimmt Me NedaNion dem t'ejcvfrciS gegenüber nur die prcsigcscyliche Verantwortung.) In der Beilage zu 9ir 44 des „Israelit", Seite 816, findet sich in meiner Abhandlung „ Die Nahrung u. s. w." ein Passus, beginnend mit den Worten: „Derselbe Esfett." Als ich diesen Abschnitt niederschrieb, diente mir der in Nürnberg und Umgegend obwaltende Brauch zur Richtschnur. Dieser Brauch zeigt den r“? insofern nicht, als er eine durch die localen Verhältnisse gebotene Erschwerung desselben darstellt: dies findet man auch in vielen anderen Gemeinden. In dem demnächst erscheinenden „Handbuch der Ernährung für Gesunde und Magenkranke" wird jedoch neben anderen Erläuterungen und erwünschten Verbesserungen, nur der allgemein geltende p, wie er sich aus den maßgebenden Codices ergiebl, Berücksichtigung und Besprechung finden. In diesem Sinne wird der betreffende Passus im Handbuch lauten: „Da die Procedur des Salzens den Zweck hat, das Blut zu entfernen, so muß sie der gesetzlichen Vorschrift gemäß innerhalb dreier Tage nach der Schlachtung erfolgen; es sei denn, daß das Fleisch vor Ablauf dieser drei Tage eingewässert, in Wasser eingeweicht, oder doch mit Wasser gehörig übergossen worden fft.*) Wenn nämlich das Fleisch, ohne inzwischen durch Wasser irgendwie eriveicht worden zu sein, drei Tage gelegen, so ist das Blut auch in seinem Inneren verharscht, vertrocknet und kann durch das Salz nicht mehr herausgebracht werden, Soll aber solches Fleisch, um genossen werden zu können, doch von seinem Blute befreit werden, so muß religionsgesetzlich das Feuer als Mittel in Anwendung kommen. Das Fleisch muß nämlich in diesem Falle unter unmittelbarer Einwirkung des Feuers — gelegt auf glühende Kohlen oder an einem Spieße über offenes Feuer gehalten — vorschriftsmäßig gebraten werden **) Jedes Fleisch kann ohne Vornahme des gewöhnlichen Wässerns und Salzens durch Braten in angegebener Weise zum Genüsse zubereitet werden; solches aber, das drei Tage, ohne durch Wasser irgendwie erweicht worden zu sein, gelegen hat, muß, wenn es anders genossen werden soll, gebraten werden; denn durch die übliche Procedur des Aussalzens kann es von seinen! Blute nicht befreit werden. Es wird nämlich angenommen, daß in diesem Falle das Salz seine blutentziehende Wirkung nicht in hinreichendem Maße ausüben kann; nur die direkte Hitze vermag diese Wirkung noch zu erzielen. In der That sehen wir, daß infolge deS Bratens in der angebenen Art das Blut auch aus dem Inneren des Fleisches heraussickert. Nebenbei sind hohe Hitzegrade, wie die moderne Hygiene uns belehrt, das stärkste Mittel, um Krankheitskeime und schädliche Stoffe, die sich unterdeß nicht nur an der Oberfläche, sondern auch im Inneren des Fleisches gebildet haben könnten, zu vernichten. Nichts kann aber die Gesundheit des Menschen mehr schädigen, als der Genuß von verdorbenem, schlechtem Fleisch" u. s. w. wie in Nr. 44- Dr. P. M ü n z, Arzt in Nürnberg. *) Ist das Fleisch innerhalb dreier Tage nach der Schlachtung, nachdem einige größere Blutgefäße herausgenommen (geporscht) sind, gewässe.t worden, so kann es innerhalb dreier Tage, von dieser Wässerung gerechnet, ausgesalzen werden; ebenso könnte es, wenn es innerhalb der zweiten drei Tage wieder gewässert worden wäre, innerhalb dreier Tage nach der zweiten Wässerung ausgesalzen werden. **) Das Braten von Fleisch, welches die zum Kochen erforderliche Zurichtung, durch das gewöhnliche Einwässern und Einsalzen, nicht erhalten hat, ist in folgender Weise vorzunehmcn: Das Fleisch wird zuerst mit Wasser abgewaschen (im Wasser weichen lassen, ist nicht erforderlich), ein wenig mit Salz bestreut (stark einsalzen nicht nöthig) und dann nach geschehenem Besalzen sofort dem Feuer ausgesetzt und solange, bis es gar geworden, gebraten. Nach dem Braten ist es dreimal mit Wasser abzugießen.

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