Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 39 (1898)
- Issue
- Heft 40 (23.5.1898)
- Date
- 1898-05-23
- Page
- – (sequence 10)
- Language
- German
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744 ff= Kost die einzige rationelle Ernährung für Gesunde und Kranke bedeutet; diese ist eben nur möglich, wenn die Pflanzenprodukte als die ergänzenden Nahrungsmittel zu einer der beiden Hauptgruppen — zu Fleisch oder Milch — hinzutreten. Ebenso schien es geboten, den Eiern und Fischen, wiewohl sie animalische Produkte darstellen, eine Sonderstellung einzuräumen und sie der grossen Gruppe der Minnigspeisen einzureihen. Weder die Eier noch die Fische haben nämlich die Fähigkeit, selbst im Verein mit der Pflanzenkost für die Dauer eine vollkommene Nahrung zu gewähren. Einerseits erzeugen Eier und Fische, schon in mässigen Mengen genossen, schnell ein Gefühl der Uebersättigung, was bei einer Fleisch- oder Milchnahrung, welche ganz die nämliche Menge von Fett und Eiweis enthält, keineswegs der Fall ist, andererseits aber erregt ihr dauernder Genuss leicht Ekel und Widerwillen, so dass sie dann für die Zwecke der Ernährung ganz fortfallen. Ueberdies stellt die Verdaulichkeit der Fischarten an die Thätigkeit des Magens zu grosse Anforderungen, so dass mit der Zeit seine Funktionskraft bei dauerndem Genuss des Fischnahrung beinträchtigt wird. Das sind alles Nachthelle, welche es nicht zulassen, dass den Eiern oder Fischen der Rang eines Hauptnahrungsmittels, wie z. B. dem Fleische, zugewiesen werde. Da aber die Eier und Fische für die Ernährung des Menschen sehr werthvolle Nahrungsmittel bilden, war es von dem Speisegesetze sehr weise, dass es dieselben weder der einen noch der anderen Hauptgruppe entzog, sondern ihnen eine vermittelnde Rolle übertrug, durch die sie befähigt wurden, sowohl in der Fleischals Milchnahrung eine angenehme Ergänzung, eine erwünschte Abwechslung zu gewähren. Ja, das Religionsgesetz ging selbst da noch einen Schritt weiter und sah sich veranlasst, die Gruppe der Fische wegen ihrer schweren Verdaulichkeit dem Bereiche der Fleischkost, welche der Milch an Verdaulichkeit eben nachsteht, etwas zu entziehen und sie darum der Gruppe der Milchnahrung näher zu bringen; es sollte eben verhindert werden, dass die schwerer verdaulichen Nahrungsmittel, Fleisch und Fische, mit einander vermischt genossen werden. Das Religionsgesetz, das ausser dem ethischen Einflüsse auch die Erfüllung hygienisch heilsamer Aufgaben erstrebt, durfte darum die Eintheilung der Nahrungsmittel in Gruppen nicht nach ihrer Herkunft und Abstammung allein treffen; es musste vielmehr für dieselbe in erster Linie hygienische Erwägungen, die chemische Zusammensetzung der Nahrungsmittel und ihre dementsprechende geeignete Zusammengehörigkeit sowie der Grad ihrer Verdaulichkeit und Nahrhaftigkeit bestimmend sein. Aber damit sind die Ziele, welche sich das Speisegesetz in hygienischer Beziehung vorgesteckt, noch lange nicht erreicht, seine Aufgaben damit noch lange nicht erschöpft Es musste vorerst noch selbst unter den einzelnen Gruppen sondernd und sichtend auftreten, ungeeignete und schädliche Stoffe aus dem Regime der Ernährung ausscheiden und überdies diejenigen Massnahmen angeben, welche für die Zwecke der Ernährung heilsam und erspriesslich sind. Was vor allem die Gruppe der Fleischkost anbelangt, so hat das Speisegesetz ihr die grösste Aufmerksamkeit zugewandt, weil das Fleisch zu allen Zeiten das Hauptnahrungsmittel des Menschen darstellt und weil aus seinem Genüsse am leichtesten Gefahren für Leben und Gesundheit entstehen können. In erster Reihe hat das Speisegesetz diejenigen Thierarten vom Genüsse ausgeschlossen, welche die geringste Garantie für Reinheit bieten und deren Lebensweise es mit sich führt, dass sie Parasiten und giftige Keime in sich aufnehmen, die, dem menschlichen Organismus mit der Nahrung einverleibt, schwere Schädigungen desselben herbeiführen. Diesem Verbote sind deshalb viele Thiere unterworfen, die, der menschlichen Obhut entzogen, im Freien leben, insbesondere die Raubthiere, die sich von Aas und faulem Fleisch nähren. Darum ist auch das Schweinefleisch, das trotz aller Vorsicht durch Finnen und Trichinen hier und da die Gesundheit des Menschen schädigt, darum sind die Krebse, die Austern und Aale, sowie die meisten Amphibien, welche, wie oft in der jüngsten Zeit erwiesen, giftige Stoffe und gefährliche Krankheitserreger in sich bergen können, durch das Religionsgesetz zum Genüsse verpönt. (Fortsetzung folgt.) Zeitungsnachrichten und Correspondenzen. Deutschland. Berlin. (Le ssing's „N all)an der W eise.") „Das durch seine veraltete rationalistische Dialektik und seine gezwungene Konstruktion bei Juden und Christen gleich mißliebig gewordene Stück hat am Freitag im Deutschen Theater einen Aufführungserfolg gehabt, der überraschen mußte. Mehrfach wurde