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Der Israelit · 1898-05-23 · Heft 40 (23.5.1898) · page 9

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Journal
Der Israelit
Volume
39 (1898)
Issue
Heft 40 (23.5.1898)
Date
1898-05-23
Page
– (sequence 9)
Language
German
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XXXIX. Jahrgang. Beilage ju J\S 40 Des .Israelit-. Leitender Artikel. Die Nahraug des gesunden i tränten Magens. Zur Verhütung und Linderung von Magenkrankheiten. Mit besonderer Berücksichtigung der jiid. Speisegesetze. Von ])r. P. Münz, pract. Arzt, Nürnberg-, I. (Fortsetzung,) Hygiene der Speisegegetze, Dass die rituellen Speisegesetze in ihrer Wirkungfür die Gesundheit des Menschen sich hygienisch heilsam erweisen, ist eine schon längst bekannte, durch die moderne Wissenschaft von Neuem erwiesene Thatsache. Jm Liclit-e der heutigen Wissenschaft betrachtet, ruht, das religiöse Speisegesetz mit allen seinen Einzelheiten auf hygienischer Grundlage. Ein Blick über die Vorschriften des jüdischen Speisegesetzes genügt, um dies zu beweisen. Schon die religionsgesetzliche Eintheihing der Nahrungsmittel in drei verschiedene, scharf von einander begrenzte Gruppen, in Fleisch-, Milch- und Minnignahrung*) birgt gegenüber der wissenschaftlichen Emtheilung in animalische (fhierische) und vegetabilische (pflanzliche) Kost Vortheile in sich, welche in vielfachem Interesse einer richtigen, ungestörten Ernährung liegen und nicht zu unterschätzen sind. Die Fleischspeisen bilden, vermöge ihrer eigenartigen chemischen Zusammensetzung und ihrer Rolle, welche sie in dem Verdauungsprocesse spielen, eine in sich abgerundete, abgeschlossene Gruppe, der wieder aus denselben Gründen die anderen animalischen Nahrungsmittel, die Milch mitsanimt ihren Erzeugnissen, schroff gegenüberstehen. Während nämlich bei den Fleischarten der Eiweissgelmlt den an Fett und Kohlehydraten bedeutend üb er trifft, sind in der Milch, alle diese Nährstoffe fast in gleichen Mengenverhältnissen vorhanden. Es ist aber selbstverständlich, dass religionsgesetzlich dem Fleisch alle seine natürlichen Abkömmlinge wie Fett, der Milch hinwiederum ihre Produkte wie Butter, Käse sich anschliessen, Gefolgschaft leisten. In diesen beiden Gruppen — der Fl eisch¬ und Milch ko st — ist aber die Zusammeii- ) In Norüdeutschland nennt man minnig auch paroJ. Setzung aus Nährstoffen eine so vortheilhafte, dass eine jede von ihnen befähigt ist, den Hauptantheil an der menschlichen Ernährung zu nehmen und als Haujitvertret e r unter den Nahrungsmitteln zu gelten. Weil aber einer jeden der beiden Gruppen diese Bedeutung für die Ernährung in gleichem Maasse zukommt, musste es verhütet werden, dass durch den gleichzeitigen oder unmittelbaren Genuss der einen Nahrung die Verdauung der anderen beeinträchtigt werde. Darum ist es verständlich, wenn das Religionsgesetz verbietet, nach Fleischspeisen, bevor sie nicht gänzlich verdaut sind — also nach sechs Stunden — Milclinahrung zu gemessen. Da andererseits die Verdauung der Milch und der Butter eine schnellere und bessere ist, konnte auch' das religiöse Gesetz es gestatten, (lass bereits nach Verlauf einer kurzen Zeit, etwa einer halben Stunde dem Genüsse von Milch Fleichnalmingfolgen dürfe. Unter den Milchprodukten ist es wieder harter Käse, dessen Verdauung längere Zeit in Anspruch nimmt und darum steht er, was die Exclusivfrist für den Genuss der ihm entgegenstellenden Gruppe betrifft. mit Fleisch auf derselben Stufe. Die Wahl der Zeit, innerhalb der die eine Nahrungsgattung nach der anderen genossen werden darf, richtet sich also da wie dort nach dem Grade der Verdaulichkeit. Ueberdies war das Speisegesetz darauf bedacht, dass die Fleischspeisen, weil sie zu allen Zeiten die Hauptnahrung des Menschen ausmachen, unter allen Umständen ihrer vollständigen Verdauung entgegengeführt und nicht der Verdauungsprocess, bevor er beendet, durch Zufuhr von Milch und ihren Produkten gestört werden könnte. Trotz ihrer vortheilhaften Zusammensetzung ist aber, wie uns die moderne Hygiene weiter belehrt, keine dieser Gruppen, weder die FleiscLnoch die Milclmahnmg, im Stande, für die Dauer dem Körper eine genügende, vollkommene Ernährung zu bieten. Er müssen eben noch Nahrungsmittel hinzutreten, durch die sie erst dazu befähigt werden. Zwischen sie stellte darum das Speisegesetz diejenigen Nahrungsmittel, welche im Stande sind, eine jede der beiden Hauptgruppen zu einer vollkommenen, ausreichenden Ernährung für die Dauer zu ergänzen — da s sind die Miuuig speisen. Dass die Pflanzenprodukte zu ihnen gehören, ist einleuchtend, wenn man erwägt, dass eine gemischte

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