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Der Israelit · 1898-05-18 · Heft 39 (18.5.1898) · page 11

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Journal
Der Israelit
Volume
39 (1898)
Issue
Heft 39 (18.5.1898)
Date
1898-05-18
Page
– (sequence 11)
Language
German
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725 hoher ethischer Werth klar zu Tage. Wenn der Israelite — um nur ein Beispiel anzuführen — vor seiner Mahlzeit seine Hände wäscht und einen Segenspruch verrichtet, so will er damit bekunden, dass jede profane Handlung, selbst der Speisegenuss, für ihn eine hehre, heilige Weike haben muss. Mit reinen Händen und mit dem Lobe Gottes auf den Lippen, soll er zur Mahlzeit schreiten, als würde er ein Opfer darbringen seinem Gotte; er sei sich bewusst, dass auch das Essen einen edleren Zweck erfüllt, indem es zur Erhaltung der Gesundheit dient, die ihn wieder befähigt, mit ungeschwächten Kräften seine Aufgaben und Pflichten als Mensch zu erfüllen. So trägt das rituelle Speisegesetz einen ausgesprochenen ethischen Charakter in sich. Aber ist nicht, wie die Erfahrung lehrt, Alles, was ethisch gut ist, auch pracktisch nützlich? Ist nicht Alles, was der moralischen Natur entspricht, auch seiner sinnlichen Natur angemessen? Wie sollte auch die sinnliche und die geistige Natur mit einander nicht harmoniren? Sind doch beide Ausfluss ein und desselben Geistes, von einem und demselben Schöpfer in’s Dasein gerufen? Die ethische Tendenz, die das jüdische Speisegesetz hat, schliesst also die hygienisch heilsame Wirkung nicht aus, sondern ein. Die tiefere Absicht allerdings, weswegen die Speisegesetze und die sonstigen Vorschriften des Judenthums angeordnet wurden, braucht hier nicht in Betracht zu kommen —- die Wirkung derselben ist jedenfalls hygienisch heilsam. (Fortsetzung folgt.) pädagogisches. Hannover, 9. Mar. (Protokoll der viertenVersammlungder„FreienVereinigung jüd. Lehrer Hannove r— Bremen.) Anwesend sind die Kollegen Spanier— Stolzenau; Levy, Levisohn, Meyer, Kamm—Hannover; Bachrach—Hameln; Apt—Pattensen; Cohn—Barsinghausen; Löwenstein—Burgdorf; Capell—Wunsdorf; Haas—Gleidinger; Ginsberg—Gehrden; Federlein— Neustadt a. N. Entschuldigt haben sich die Kollegen: Lomnitz—Eldagsen; Meyberg—Vegesack; Hofmann— Twistringen; Rothschild—Achim. Der Vors. Kollege Spanier begrüßt die erschienenen Mitglieder und wünscht der Versammlung guten Erfolg. — Hierauf verliest der Vorsitzende das Erkenntniß des Oberverwaltungsgerichtes betr. die Befreiung der an öffentlichen Schulen angestellten jüdischen Lehrer von den Kommunalabgaben. Das in diesem Erkenntniß ausgesprochene Prinzip der Gleichstellung der jüd. Lehrer mit den christlichen Kollegen gewährt allen eine gerechte Genugthuung. Dem Vorsitzenden, dem es mit Hülfe des Rechtsbeistandes des „Lehrerbundes" gelungen war, diese für die ganze jüdische Lehrerwelt erfreuliche Entscheidung zu erwirken, wurde der wärmste Dank zu theil. — Alsdann hält Koll. Bachrach—Hameln in der Oberklaffe der Seminar-Uebungsschule eine Lehrprobe über das achte Gebot. An die Lehrprobe schließt sich eine längere und lebhafte Diskussion. Diese zeigt die Übereinstimmung in der Ansicht, daß dem Anschauungsprinzip auch in dem systematischen Religionsunterrichte durch Voranschicken einer die zu behandelnde Lehre enthaltenden bibl. Geschichte Rechnung getragen werden muß. Hierauf erhält Koll. Apt—Pattensen das Wort zu seinem Vortrage: Der Gesangunterricht in der Volksschule. Die aufgestellten Thesen finden von keiner Seite Widerspruch. Der Vorsitzende spricht den Koll. Bachrach— Hameln u. Apt—Pattensen den Dank der Versammlung aus. Ein Vorschlag des Vorsitzenden, den Beitrag zu erniedrigen, wird angenommen. Unterzeichneter übernimmt für die nächste Versammlung einen Vortrag: „Ueber den Werth des systemathischen Religionsunterrichts" und eine Lehrprobe. Der Versammlungsort für die nächste Konferenz soll den Mitgl. schriftlich mitgetheilt werden. Der Schriftführer: Levisohn. Zeitungsnachrichten und Correspondenzen. Deutschland. R. Berlin, 16. Mai. Ueber die Kaiserreise nach Jerusalem nürd den: „Hamb. Corr." geschrieben : Wenn auch über die Reise des Kaisers nach Jerusalem die letzten Entscheidungen noch nicht getroffen sind, so rücken die Vorbereitungen doch immer weiter vor. Zunächst werden alle Vorkehrungen für die Mitreise der Kaiserin getroffen, doch hängt der betreffende endgiltige Entschluß davon ab, daß sich der Gesundheitszustand der Kaiserin auf seiner jetzigen Höhe erhält. Von Seiten des OberhofmarschallamteS sind noch Ermittelungen über die Verhältnisse in Palästina, sowohl in Jerusalem wie in der Umgegend, aufgestellt worden; auch heißt er, daß der kaiserliche Konsul in Jerusalem Dr. v. Trschendorf nach Berlin berufen ist, um selbst ausführlichen Bericht zu erstatten. B. München, 17. Mai. Der hiesige Verein zur Förderung jüdischer Wissenschaft (Ohel Jacob) hielt am 24. April seine IX. ordentliche General-

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