Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 39 (1898)
- Issue
- Heft 39 (18.5.1898)
- Date
- 1898-05-18
- Page
- – (sequence 10)
- Language
- German
- Belongs to
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724 müssen selbstverständlich auf die Funktion des Magens ungünstig einwirken und kurz oder lang eine Erkrankung desselben lierbeifüliren. Schon Maimonides, einer der grössten Diätetiker aller Zeiten, spricht in dem philosophisch-hygienischen Theile seines Werkes Jad chasakah den Gedanken aus, dass unter tausend Menschen einer an einer natürlichen Krankheit stirbt und alle übrigen sich durch eine unkluge Lebensweise Leiden zuziehen und sich frühzeitig in7s Grab stürzen. Den Grund hierfür glaubt er darin zu erblicken, dass die Krankheiten des Menschen zumeist ihre Ursache in den schlechten Speisen, in der Ueberfüllung des Magens oder in dem Genüsse roher, nicht hinlänglich gekauter Speisen haben. Es ist ferner nicht zu verkennen, dass infolge der jahrhundertelangen Vererbung durch erbliche Belastung eine gewisse Disposition der Juden für Magenerkrankungen besteht, dass eine in vielen Fällen nicht verkennbare Familienanlage hervortritt. Doch was die Ursachen auch immer sein mögen, Thatsache ist, dass sich unter den Juden eine grosse Zahl von Magenkranken vorfindet. Nun kommt es nicht selten vor, dass Juden und zwar mitunter auch religiöse Juden, welche magenleidend sind, glauben, ihrer Gesundheit wegen sich einer unrituellen Kost zuwenden zu sollen. Sie machen nämlich die rituellen Speisegesetze, die rituelle Kost für die Entstehung ihres Leidens verantwortlich und meinen darum im Interesse ihrer Gesundheit zu handeln, wenn sie ihre bisherige Nahrung mit der angeblich leichter verdaulichen, religionswidrigen vertauschen. In vielen Fällen zwar, vielleicht in den meisten, werden sie von dem behandelnden Arzte zu einem Aufgeben der rituellen Kost veranlasst, der, von den besten Absichten allerdings geleitet, aber mit der Kenntniss der religiösen Speisegesetze wenig oder gar nicht vertraut, ihnen dies aus hygienischen Rücksichten anrathen zu müssen glaubt. Wir wollen hier von jenen zahlreichen Fällen, wo Bequemlichkeit und Gleichgiltigkeit der Anlass für eine Vernachlässigung der rituellen Speisegesetze bilden, nicht sprechen. Jenen aber, welche da wirklich glauben, dass die rituelle Kost der nicht rituellen an Werth nachsteht, sei gesagt, dass dieser Glaube irrig, falsch ist. Gerade die rituelle Kost, wie sie sich innerhalb der durch das Speisegesetz vorgeschriebenen Schranken bewegt, entspricht nicht nur streng den Anforderungen der Hygiene, sondern ist gerade Magenleidenden besonders zuträglich und empfehlenswerte Das rituelle Speisegesetz als Thoragebot ist zwar über jede Begründung erhaben. Das Thoragebot trägt in sich selber Kraft und Ziel und ist in seiner Verbindlichkeit unabhängig von dem jeweiligen Stand der menschlichen Erkenntnis.1?. Der seichte Rationalismus, der ein dreitausendjähriges Religionsgesetz in das ephemere Maass unseres in stetem Flusse begriffenen Wissens hineinpressen will, gilt als ein längst überwundener Standpunkt. Wissenschaft und Ethik verschieben ihre Grenzen von Jahrhundert zu Jahrhundert. Man sah Lehrgebäude, die man unerschütterlich fest wähnte, über Nacht stürzen und auf ihren Trümmern sich eine neue Wissenschaft erheben; ob auch sie nicht kurz oder laug iu ihren Fundamenten erschüttert wird, wer kann es wissen! Das Thoragebot dagegen ist ein Fels, der seit Jahrtausenden unverückbar in seinen Grundvesten ruht. Aber wie der Fels, wenn ihn des Hammers Gewalt trifft, tausend Funken sprüht, so kann auch der denkende und forschende Menschengeist das Thoragebot von verschiedenen Gesichtspunkten betrachten und ihm mancherlei neue Seiten abgewinnen. Wenn mm also das rituelle Speisegesetz die Kraft seiner Verbindlichkeit aus anderen, unversiegbaren Quellen bezieht, so wohnt ihm nicht minder ein hoher ethischer Werth und eine wissenschaftlich hygienische Bedeutung inne. Schon aus dem einfachen Wortverstände der auf den Speisegenuss bezüglichen Scliriftverse*) leuchtet uns eine solche ethische Tendenz entgegen. „Heiligt Euch, dass Ihr heilig seid; denn heilig bin ich!" „Alle Handlungen des Menschen — so gebietet das Religionsgesetz**) —- seien Gott geweiht; auch diejenigen, weiche zur Erhaltung des Menschen dienen, wie Essen, Trinken, sie alle seien dem Dienste Gottes gewidmet." Das Speisegesetz will den Israeliten zur Mässigung und Enthaltsamkeit erziehen; es will seinen Charakter stählen und veredeln; es will ihn aus dem Niveau dumpfer Thierheit, die in der Nahruugsgier aufgeht, zu der Stufe eines moralisch-sittlichen, intelligenten Wesens emporheben, welches das Thier in sich niederzwingt, in Gesinnung und Handlung sich heiligt und zum Bewusstsein seiner Gottesebenbildlichkeit gelangt. Aber nicht nur bei dem Speisegesetze als solchem, sondern auch bei den auf den Speisegenuss bezüglichen religiösen Vorschriften tritt neben ihrer hygienischen Bedeutung auch ihr Mos. 22, 30; 3. B. Mos. 11, 43, 44. **) Arach C’haim, 2. Jad Chasakah Kap. III, L.