Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 39 (1898)
- Issue
- Heft 36 (9.5.1898)
- Date
- 1898-05-09
- Page
- – (sequence 4)
- Language
- German
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- Rheydt 1× ep/1045545
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rn» ihre Aufwartung machen werden. Zahlreiche Telegramme und Briefe waren von Nah und Fern eingelaufen und kostbare Blumenarangements, wie auch sinnreiche und werthvolle Geschenke schmückten die Empfangszimmer. Abend's fand in Kern's Gesellschaftshaus (Grindelallee) ein vom Schulvorstand dem Jubilar zu Ehren gegebenes Festessen von nur dreißig Gedecken statt. Hier führte Herr Samson das Tischpräsidium und galt sein Toast dem Kaiser und dem Senat. Herr Oberrabbiner Hirsch feierte den Jubilar in formvollendeter Rede, die gewürzt war mit sinnreich angepaßten Zitaten, wie wir es von dem Redner gewöhnt sind. Dann sprachen noch mit vielem Beifall Herr W i t t m u n d vom Schulvorstand und Herr Dr. D. Schlesinger vom Lehrercollegium. Erst gegen 2 Uhr Nachts erinnerte man sich an's Haus. Die von der Firma Simon Cohn Wwe. gelieferten vorzüglichen Weine hatten nicht unwesentlich zur Hebung der freudigen Stimmung beigetragen. Ü. B. Rheydt, 5. Mai, Wegen der neulich bekannt gegebenen Verordnung, betreffend die Einschränkung des Schächtens im hiesigen Schlachthofe hat eine Anzahl hiesiger Metzger, meist jüdische, eine Eingabe an den Handelsminister gerichtet, worin sie unter Darlegung von Gründen um die Aufhebung jener Verordnung ersuchen. Gleichzeitig sind die hiesigen jüdischen Metzger bei der Stadtverwaltung darum eingekommen, die oben erwähnte Verordnung vor der Entscheidung des Ministers in dieser Angelegenheit nicht in Kraft treten zu lassen. Die Stadtverordneten- Versammlung beschloß einstimmig, diesem Ersuchen nicht Folge zu leisten, sondern auf ihrem früheren Standpunkt zu beharren. Von anderer Seite wird uns in Bezug auf diese Angelegenheit geschrieben: Nr. 34 Ihres gesch. Blattes entnehme ich die für mich durchaus nicht überraschend kommende Mittheilung, daß der Bezirksausschuß zu Düsseldorf den Beschluß der Stadtverordneten in Rheydt genehmigte, so daß jeder selbstständige Metzger wöchentlich nur ein Stück Großvieh und ein Stück Kleinvieh schachten darf. Ist dasselbe nicht *ira, so kümmert dies die Herrn Stadtverordneten nichts; schächten darf der so unschuldig Betroffene in derselben Woche nicht nochmals. Daß geschächtetes Fleisch mit gefärbtem Stempel kenntlich gemacht werden muß, darüber will ich schweigen, da ich mich diesmal bei den Herrn Stadtverordtneten nicht zu lange aufhalten will. Nur möchte ich wissen, wie dies mit dem übrigen Fleisch gehalten sein muß, wenn der Metzger das kenntlich gemachte Stück verkauft hat. Wäre es nicht besser, wenn vielleicht der einmal geschächtete Ochse nach Abzug des behaarten Ueberzuges ganz in Schweinfurtergrün ge-! taucht würde?! Der Herr Correspondent schließt seine so schwerwiegende Meldung: „Hoffentlich wird die Stadt Rheydt Thierschutz auch für Hetz- und Treibjagden eintreten lassen." Ich weiß nicht, ob der Herr Correspondent in der Lage war, seine Stimme zu erheben gegenüber den jüdischen Metzgern, die um einige Groschen zu sparen, ihr zur Schlachtung bestimmtes Vieh, durch die Schlachtmaske tödten ließen. Jedenfalls wäre der Thierschutz den eigenen Glaubensgenossen gegenüber hier am Platze gewesen, indem man die Leute darauf aufmerksam gemacht hätte, daß ein hw sein zur Schlachtung bestimmtes Vieh nicht schlagen lassen darf. ra "p-™ 70*00. Ja die Metzger, am rot? wird Fleisch ausgeschrotet wie Dienstag und Mittwoch, nur einer, der auch früher, um das Schächtgeld zu sparen, zur Schlachtmaske seine Zuflucht nahm, hat nzv seinen Fleischerladen geschlossen! Im Schlachthause darf nur der von „der Stadt" bestellte, nach jüdischem Ritus geprüfte Schächter oder dessen Stellvertreter die Schächtung vornehmen. Run, der von der Stadt bestellte Schächter, den ich persönlich kenne, wohnt nicht in Rheydt, sondern kommt Früh Vormittags ins Schlachthaus, bleibt bis Abends dort und kehrt dann in sein Dorf zurück, um andern Tags wieder sein b:b: zu machen. Hat Jemand ein ppy zu schächten, so muß er dasselbe in das 1/2 Stunde entfernte Schlachthaus tragen; allerdings kommt es selten vor, denn mw besorgen die oben angeführten Metzgeroww selbst. Wahrlich, man weiß nicht, worüber man zuerst jammern soll, über die onomp, oder über die Metzger oder — über eine solche jüdische Gemeinde, die Jahre lang den Verfall unserer heiligsten Institutionen stillschweigend mit ansehen konnte, ohne eine Hand zum Bessermachen zu rühren, cwx oyby iopx, rafft Euch auf, ehe es zu spät wird, — oder ist es schon zu spät? — vereint Euch mit den Wenigen im nahen Gladbach und sucht von Euch dhtp zu retten, was noch zu retten ist. Es fehlt nur an dem richtigen Mann, der die Sache dw ü&b in die Hand nimmt und an einem gewissenhaften m; aber leider, Ihr habt — gar Keinen. .fCK .[ny’Dö Bim» ro nw db6 D'pwyn by, O e st e r r.- U n g a r. Monarchie. § Wien, 2. Mai. Der Wohlthätigkeitssinn unseres Cultusvorstandes ist allgemein bekannt und braucht nicht erst besonders hervorgehoben zu werden. Sehr erfreulich ist es aber, daß unser Vorstand bei seinen Wohlthaten auch die Vorschriften unseres Glaubens nicht aus den Augen läßt. So hat derselbe auch in diesem Jahre darauf gesehen, daß den jüdischen Soldaten der hiesigen Garnison an den Hauptfeiertagen des Peßachfestes in der jüdischen Volksküche rituelle Kost verabreicht werde, was bei der Menge dieser Soldaten immerhin ein schönes