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Der Israelit · 1898-04-18 · Heft 29-30 (18.4.1898) · page 5

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Journal
Der Israelit
Volume
39 (1898)
Issue
Heft 29-30 (18.4.1898)
Date
1898-04-18
Page
– (sequence 5)
Language
German
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548 und zu verschiedenen Zeiten einem Vorstand auch angehörten. Bemerkt wird, daß es an Geld nicht fehlt, da der jetzige Vorstand bei seinem Amtsantritt vor ca. sechs Monaten ca. 1000 Mk. überliefert erhielt, von dort ab, soweit bekannt, keine großen Ausgaben hatte, zudem noch Gelder einzieht, die Reparatur, soweit Einsender annimmt, ca. 300 Mark kosten würde. Als Einsender, der — zur Sache erwähnt — verheirathet ist und dessen Frau soweit nöthig, das Tauchbad benutzt, sah, daß diese Reparatur nicht vorgenommen wurde und das Tauchbad außer mit Lebensgefahr nicht mehr benutzt werden konnte, wandte er sich schriftlich an das israelitische Consistorium in Metz, dessen Vicepräsident, wie bereits erwähnt, Herr Oberrabbiner Urp ist, mit dem Ersuchen dahin wirken zu wollen, daß dieses Tauchbad, das zu jeder Zeit zur Benutzung bereit sein soll, inftandgesetzt werde und erwähnte zu gleicher Zeit, daß er nur aus religiösen Gründen dieses Schreiben an das Consistorium richte. Was das Consiftorium mit diesem Schreiben that, ist dem Einsender bis heute nicht bekannt geworden; auch ist ihm eine Antwort nicht zugegangen. Soviel hat er aber doch feftgestellt, daß die Reparatur bis heute nicht vorgenommen ist. Einsender will sachlich bleiben, will auf diesem Wege den Grund wissen, warum der jetzige Vorstand die Instandsetzung des Tauchbads, das mit den Geldmitteln der Mitglieder der Gemeinde errichtet wurde, nicht herbeiführt? Sobald diese gestellte Frage, zu deren Stellung ein jedes Mitglied der hiesigen Gemeinde berechtigt, beantwortet sein wird, wird Einsender seine Gegenerklärung mit Begründung abgeben. Vorläufig wartet er ab, ob eine Antwort erfolgt oder nicht. Einsender will hier keine Person beschuldigen, kann es aber nicht unterlaßen, hier zu bemerken, daß ältere Männer, und namentlich diejenigen, die zur Errichtung des Tauchbads beigetragen haben, und heute noch der Gemeinde angehören, sich in keiner Weise um diese religiöse Einrichtung bekümmern, vielmehr die Karre laufen lassen, wie sie läuft. Wie bereits erwähnt, kann und darf die Geldfrage bei Instandsetzung einer solchen Einrichtung nicht dahin wirken, den Verfall dieser Einrichtung herbeizuführen, oder zu warten bis Geldmittel vorhanden sind. Keiner dieser Fälle liegt hier vor, da Geld vorhanden, und das Tauchbad bis in jüngster Zeit wenn auch von wenigen Personen, benutzt wird. Es muß also der Grund, warum diese Einrichtung nicht instandgesetzt wird, tiefer liegen, und ist es am Platze, daß der Vorstand sich nunmehr äußert. Einsender beschäftigt sich nun mit der Frage: Was ist im vorliegenden Falle zu machen, um die Reperatur, bezw. die Instandsetzung des Tauchbads, die durch den eingesetzten Vorstand nicht vorgenommen wird, herbeizuführen? Zu dieser Frage ist noch besonders einzuschalten, daß bei Errichtung des Tauchbads die damaligen Mitglieder unter sich dahin einig gingen, daß die Nachkommen eines jeden Mitglieds antheilsberechtigt sind, sonach an dieser Einrichtung, so zu sagen, Eigentumsrechte genießen, auf der anderen Seite aber auch Pstichten zur Unterhaltung haben. Ob nun die Unterhaltungskosten, wie bisher aus den Beiträgen zur Cultusgemeinde bestritten werden oder nicht, will Einsender dahin gestellt lasten, ebenso entzieht er sich einstweilen der Beurtheilung, ob ein Mitglied, das keinen Beitrag zahlt, fernerhin das Tauchbad benutzen darf oder nicht, oder um es zu benutzen, eine bestimmte Taxe zu entrichten hat. Auf alle Fälle wird immer unstreitig bleiben, daß die Mitglieder, bezw. Nachkommen Rechte besitzen, und auch verlangen können, daß die Einrichtung so hergestellt wird wie es sein soll und nicht verfällt. Erwähnt muß hier werden, daß ein einheitliches Gesetz für die jüdischen Gemeinden Elsaß-Lothringens nicht besteht, vielmehr die Gebräuche und Vorschriften ganz wesentlich und verschiedentlich gehandhabt werden, so daß auch nach dieser Seite eine Richtschnur nicht gegeben ist. Ein Abonnent. Oesterr.-Ungar. Monarchie. Budapest, 15. April. Einem Mitglieds der katholischen Volkspartei, die sich seit ihrem Bestände nur durch ihre maßlose antisemitische Agitationen bemerkbar machte, war es beschieden, die Fahne des Antisemitismus im ungarischen Abgeordnetenhaus aufzurollen. Anton Moc'sy, ein bekannter Vielredner, hielt anläßlich der Verhandlung des Voranschlages für das Kultus- und Unterrichtswesen eine an antisemitischen Ausfällen reiche Kapuzinade, die den „geliebten und gehaßten Mitbürgern" jüdischen Glaubens zum Vorwurf «lachte, daß die sozialistische Bewegung im Interesse der Juden gelegen sei. An der Hand einer vor einigen Tagen unter dem Titel: „Das Ideale" erschienenen Broschüre schilderte er die schädlichen Folgen des überhanonehmenden Judaismus, in besten Dienste der von den Juden so hoch gehaltene Liberalismus steht. Eine kleine Gruppe gleichgesinnter Parteianhänger waren seine aufmerksamen Zuhörer, mährend die große Majorität den Sitzungssaal verließ. Der Domherr Komlosty ergriff gleich nach dem neuen Fahnenträger des Antisemitismus das Wort, um das Vorgehen seines Vorredners und besten Partei, die im Namen der Religion der Liebe Geschäftigkeit predigen, nachdrücklichst zu verurtheilen. An demselben Tage, an dem die Brandrede im Abgeordnetenhause gehalten wurde, übergab in Waitzen der Bischof Konstantin Schuster der Stadtbehörde für das Kranken- und Waisenhaus, denen er schon 50,000 Kronen zuwendete, neuerdings 80,000 Kronen mit der Bedingung, daß diese Wohlfahrtseinrichtungen

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