Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 39 (1898)
- Issue
- Heft 24 (24.3.1898)
- Date
- 1898-03-24
- Page
- – (sequence 19)
- Language
- German
- Belongs to
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461 krankungen beschleunigt und desshalb oft von den Aerzten entfernt wird; dass sie endlich den stärksten menschlichen Trieb mildert, regelt und zweckdienlich macht. Dies in positiver Hinsicht, die Vortheile der Beschneidung anlangend. Die angeblichen Nachtheile der Beschneidung, welche nach Pott als Folge derselben anzusehen sind, sind wie Münz nach weist, nur sogenannte Liickenbüsser, indem man in Ermangelung eines anderen aetiologischen Moments die rituelle Circumcision für das Entstehen dieses oder jenes Leidens, das zufällig nach der Beschneidung auftrat, verantwortlich machen will. Wenn solche Zufälligkeiten genügen, um ein hervorragend prophylaktisches Mittel, nicht anzuwenden, so müsste man mit gleichem Hechte oder Unrechte auch auf die Narkose und die Schutzpockenimpfung verzichten, weil auch sie schon manches Unheil verursacht haben. Was endlich die Mezizah anlangt, sei ein dem Herrn Professor Pott merkwürdigerweise ganz unbekannt gebliebener Ausweg gefunden, der den Anforderungen der modernen Wissenschäft gerecht wird, nämlich das nach den Angaben des Professors Nussbaum, angefertigte Glasröhrchen, das seit einer langen Reihe von Jahren mit grossem Erfolg verwendet wird. Ich mache hiermit auf die treffliche Arbeit des Herrn Dr. Münz aufmerksam, welche ebenso von dem ächt-jirdischen Geiste, wie von der gründlichen Wissenschaftlichkeit des geehrten Herrn Verfassers zeugt. Das Werkchen sei Aerzten und Laien bestens empfohlen, ganz besonders aber verdient es von dem praktischen Mohelim gelesen zu werden, schon aus dem Grunde: ONIV'287 yvm 7U2 in Schildberg, 17. März. Rabbiner Dr. Bambergcr. Zeitungsnachrichten und Eorrespandenze«: Deutschland. ER. Berlin, 18. März. Um Mißverständnissen vorzubeugen, lasse ich das Gutachten des Berliner Rabbinats über den Freitagabendgottesdienst hier folgen: „Auf die geschätzte Zuschrift vom 24. v. M., welcher die Abschrift des Beschlusses beigegeben war, wonach die Repräsentantenversammlung im Prinzip ihre Zustimmung dazu ausgesprochen hat, daß während der Zeit von Sukkoth bis Peßach abwechselnd in einer der drei Orgelsynagogen an jedem Freitag Abend frühestens um 7 Uhr ein Gottesdienst mit Predigt abgehalten werde, beehren wir uns zu erwiedern, daß uns der Beschluß in seiner vorliegenden Fassung nicht recht verständlich ist, und daß es uns im Interesse der Sache sehr erwünscht gewesen wäre, wenn wir uns über den geplanten Gottesdienst vor der Beschlußfassung gutachtlich hätten äußern können. Es müssen nämlich unseres Erachtens bei der Einführung eines solchen Gottesdienstes folgende Voraussetzungen festgehalten werden: 1. Der Hauptgottesdienst am Samstag Vormittag darf durch die neue Eintheilung in keiner Weise beeinträchtigt werden, besonderdarf die Anzahl der Predigten am Samstag Vormittag, die bei der geringen Anzahl der Prediger ohnehin nur knapp bemessen ist, nicht noch dadurch verringert werden, daß dieselben Prediger auch bei der neuen Einrichtung Verwendung finden. Derselbe Einwand, der u. a. von uns gegen die Einrichtung eines festtäglichen Sonntags-Gottesdienstes hervorgehoben wurde, daß nämlich dadurch der Sabbatgottesdienst noch mehr als bisher würde vernachlässigt werden, könnte rn diesem Falle auch gegen die neue Einrichtung mit vollem Rechte geltend gemacht werden. 2. Der bisherige Freitag-Abend-Gottesdienst müßte auch in derjenigen Synagoge, in welcher jeweilig der neue Gottesdienst mit Predigt „frühestens um 7 Uhr" stattzufinden hätte, genau mit Eintritt des Sabbat beginnen, weil nach dem Religionsgesetze eine Hinausschiebung der vorgeschriebenen GebetSzeit am Freitag Abend nicht statthaft ist (vgl. Orach- Ehajim tz 267, al. 2). Er müßte daher in der betreffenden Synagoge immer zwei Freitag Abend- Gottesdienste, der eine in der bisherigen Weise, aber ohne Predigt, der andere mit Predigt abgehalten werden. 3. Dieser zweite Gottesdienst nun, dessen Anfang auf frühestens 7 Uhr angesetzt werden soll, würde in den Wintermonaten, für die er geplant ist, immer schon geraume Zeit nach Eintritt des Sabbats beginnen; es müßte daher für diesen Gottesdienst eine vollständig neue Agende geschaffen werden. Hierbei erheben sich aber sofort gewichtige prinzipielle Fragen, die zuvor eine gemeinschaftliche Berathung in einer ad hoc aus den Mitgliedern des Rabbinats und auS Mitgliedern des Vorstands und Repräsentaten-Kol« legiums gebildeten Kommission erheischen. Aus diesem Grunde sind wir zu unserem Bedauern außer Stande, dem Wunsche des Wohllöbl. Vorstands, ohne Verzugdie erforderlichen Vorlagen zu machen, nachzukommen. Hochachtungsvoll gez.: Maybaum, Rosenzweig." Das Schreiben der beiden andern RabbinatSmitglieder lautet also: „In höflicher Erwiederung Ihrer Zuschrift betreffs der Einführung einer Predigt am Freitag Abend, gestatten wir uns Ihnen ergebenst mitzutheilen, daß wir mit dieser Einrichtung prinzipiell einverstanden sind, da derselben religionsgesetzliche Bedenken nicht entgegenstehen und nachweislich schon in alter Zeit am Freitag Abend gepredigt wurde. Wir halten es überdies besonders in unserer Zeit für nothwendig, jeden ernsten Versuch, der die Hebung der religiösen Gefühls erstrebt, nach besten Kräften zu fördern und denselben möglichstes Entgegenkommen zu