Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 39 (1898)
- Issue
- Heft 24 (24.3.1898)
- Date
- 1898-03-24
- Page
- – (sequence 9)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 97% known words query
- IRI
…/2446951-2448857-2448881--45695-2496003- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
LXLIX. Jahrgang, Erste Keilaye M M 24 des Jtatntilf. Zeitungsnachrichten und Correfpondenzen. Deutschland. Straszburg, 21. März. (Erklärung.) In Nr. 20 Ihres geschätzten Blattes wurde, unter der Ueberschrift „Eine ernste Frage", eine Correspondenz aus Straßburg veröffentlicht, welche sich mit den Verhältniffen im hiesigen israelitischen Spitale beschäftigt. Der Artikel ist voll unzutreffender Unterstellungen und Voreingenommenheit, so daß im Interesse der Wahrheit und des guten Rufes unseres Spitals eine Richtigstellung dringend geboten erscheint. Den Ausgangspunkt der Correspondenz bildet die Behauptung, ein armer jüdischer Fremder habe in der letzten Februarwoche um Aufnahme in das hiesige israelitische Spital nachgesucht, sei jedoch in Hinblick auf seine Armuth abschlägig beschieden worden. Diese Darstellung deckt sich mit den Thatsachen nicht. Der wirkliche Hergang spielte sich wie folgt ab: Ein in Frankreich ansässiger, unbemittelter, russischer Glaubensgenosse erschien am 24. Januar d. I. bei der Direktion unseres Spitals, mit der Bitte um Aufnahme. Nachdem der Kranke ein Attest des hiesigen Arztes Dr. Gustav Levy vorgelegt hatte, wonach er an Lungenentzündung litt, wurde er sofort in das Spital ausgenommen. Nach dreiwöchentlicher Behandlung wurde er am 13. Februar von dem behandelnden, Arzte Dr. Zolki, als geheilt entlassen. Einen Tag nach der Entlassung meldete er sich wiederum zur Aufnahme. Dies Gesuch wurde mit Rücksicht auf das Gesundheits-Attest Dr. Zolkl's abgelehnt. Die weiteren Schicksale des Mannes entziehen sich unserer Kenntniß. Der Verfasser Ihrer Correspondenz hat den wichtigen Umstand verschwiegen, daß der arme Kranke drei Wochen lang Insasse unseres Spitals war. Er hat weiter Ihren Lesern das entscheidende Moment vorenthalten, daß das hiesige israelitische Krankenhaus nach § 3 seiner Statuten ausschließlich die Bestimmung hat, unbemittelte Kranke aus der hiesigen israelitischen Gemeinde aufzunehmen und bis zu ihrer Genesung unentgeltlich zu verpflegen. Die Verwaltung des hiesigen israelitischen Spitals ist daher nach Maßgabe der statutarischen Bestimmungen weder berechtigt noch verpflichtet, auswärtige unbemitlelte Kranke zuzulassen. Die Verwaltung glaubte jedoch im Sinne jüdischer Nächstenliebe und Wohlthätigkeit, sowie im Geiste der «Stifter, Mitglieder und Gönner unserer Anstalt zu handeln, wenn sie über den ursprünglichen Rahmen der Zweckbestimmung unseres Instituts hinaus, auch auswärtigen, armen israelitischen Kranken Aufnahme und Pflege verftattete. Das ist stets geschehen, geschieht in der Gegenwart und wird auch in Zukunft so gehalten werden. Selbst, wenn die Ausnahme des armen russischen Kranken in das hiesige Spital unterblieben wäre, hätte einen Verstoß gegen unsere Pflichten nicht Vorgelegen. Bei der Behandlung, welche dem armen jüdischen Russen widerfuhr, sind wir nicht hinter dem Maße unserer Obliegenheiten zurückgeblieben, sondern wir thaten aus freien Stücken mehr, als wozu wir statutarisch verpflichtet waren. Der Verfasser begnügt sich aber nicht damit, uns unberechtigterweise aus unserem Verhalten gegenüber dem armen jüdischen Russen einen Strick drehen zu wollen. Er geht erheblich weiter, verallgemeinert den Einzelfall und richtet gegen die Verwaltung des Spitals die Beschuldigung, sie nehme in der Regel grundsätzlich arme Kranke unentgeltlich überhaupt nicht auf. Diese Beschuldigung schwebt vollständig in der Luft. Der Verfasser widerlegt sich selbst, indem er einräumt, daß im verflossenen Jahre 12 arme Kranke mit zusamnren 326 Verpflegungstagen unentgeltlich in das israelitische Spital ausgenommen wurden. Wenn die Zahl keine größere war, so lag dies nicht an den Maximen der Verwaltung, sondern daran, daß sich nicht mehr arme Kranke meldeten. Wenn man glauben machen will, daß wir arme hiesige Kranke nicht aufnehmen, so weisen wir eine solche Unterstellung im Namen der Wahrheit und der Gerechtigkeit mit Entrüstung zurück und fordern hiermit den Verfasser Ihres Artikels öffentlich auf, den Beweis für seine Behauptung anzutreten. In letzter Linie soll unser Verhalten von einem falsch angewandten Sparsamkeitssystem bestimmt setn. Auch in dieser Hinsicht befindet sich Ihre Korrespondenz auf dem Holzwege. Wir sind von jeder Verschwendung der Anstaltsgelder weit entfernt und erachten es für unsere Aufgabe, mit den uns übermittelten Gaben und Spenden haushälterisch umzugehen. Aber wir wessen uns völlig frei von jeder übertriebenen Sparsamkeit, und es heißt die Dinge auf den Kopf stellen, wenn man vorgibt, daß wir aus falsch angebrachter Sparsamkeit den eigentlichen Zweck unserer Anstalt, die Krankenpflege, hintansetzen. Nichtig ist die Angabe Ihres Korrespondenten, daß sich im verflossenen Geschäftsjahre das Anstaltsvcrmögen um 11,173 Mark vermehrt hat. Ihr Korrespondent unterschlägt aber jedoch abermals die zur Beurtheilung der Sachlage unerläßliche Thatsache, daß auf unserer Anstalt noch eine Schuldenlast von 210,000 Mark ruht. Die Herabminderung dieses hohen Schuldenkonto's em-