Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 39 (1898)
- Issue
- Heft 23 (21.3.1898)
- Date
- 1898-03-21
- Page
- – (sequence 2)
- Language
- German
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424 soll man sich beispielsweise noch über die seitens antisemitischer Blätter vorqebrachten Entstellungen unserer heiligen Religion wundern, wenn in liberalen Blättern Behauptungen, wie folgende aufgestellt werden : „Die Tausgemeinde deS Johannes umfaßte alle Volksschichten; sie bilden den historischen Uebergang vom „P a r t i k u l a r i s m u s" Israel« zum Universalismus der christlichen Aera." Wie kann man Israel, das zuerst lehrte (II. B. Mofeh, Cap. 12, V. 49.) „Eine einzige Lehre soll sein für den Eingeborenen und für den Fremden, der unter euch wohnt," ferner (V. B. Mos. 10, 19) „Ihr sollt den Fremdling lieben, denn Fremdlinge wäret ihr im Lande Mizraim," PartikulariSmus vorwerfen, oder wie kann man diesen Vorwurf den Pharisäern entgegenschleudern, die ja die höchste Toleranz in dem Ausspruch: „Die Gerechten aller Nationen haben Antheil an der zukünftigen Welt", zum Ausdruck brachten. Wie wenig Verständuiß hat ferner der Verfasser für die Gewissenhaftigkeit der Schriftgelehrten, und wie sucht er gerade diese der höchsten Pietät entstammende Eigenschaft zu bespötteln, wenn er von jenen sagt: „Sie hüten das Erbe der Väter, da« heilige Buch, den überkommenen Gedankenschatz. Er herrschte ein wahrer Götzendienst de« Buchstabens — ja Gott selber studire in seinen Museftunden die Thora und lese am Sabbat in der Bibel, so meinten die Rabbinen." Wahrlich auf den ersten Theil dieses Satzes lassen sich, (allerdings nur in Anlehnung und frei übersetzt), die Worte Raschi's anwenden, die er zur Stelle I. B. Mos., Kap. 37, V. 4 glossirt erat? aroa -pno „Solcher Tadel gereicht denjenigen, die Gotte» Wort bewahren, nur zum Ruhme." Was den zweiten Theil de« Satzes betrisst, so klingt er nicht gerade originell, der Verfasser lehnt sich zu sehr an Heine an, der aber diese Art der Persiflage religiöser Allegorien, wenn auch nicht ethisch schön, so doch drastischer zu behandeln verstand. Mit einer gewissen behaglichen Breite citirt der Verfasser Worte aus dem „Johannes," durch welche Sudermann in seiner völligen Unkenntniß unseres Gesetzes das Judenthum als etwa« Ungeheuerliches darstellt und es als eine Religion lächerlich macht, die, wenn sie wirklich derart inhuman wäre, wahrlich nicht so viele Verfolgungen überdauert, sondern längst alle Anhänger verloren hätte. So folgt denn ein Beispiel aus dem 1. Akte: „Du bist ein gerechter Mann", (redet ein Bürger einen andern an), „du sollst gebenedeit sein, wenn du mir gibst 'nen Rath. Mein armes Weib hat sich den Fuß verrenkt auf dem Felde, der ist heiß und geschwollen, und nun begieß' ich ihn mit kaltem Wasser aus dem Brunnen. Und das ist gut. Aber in kurzer Zeit beginnt das Fest (mitseinem großen Sabbat), darf ich dann fortfahren mit der Begießung?" „Sabbatschändung!" ruft Eliakim entrüstet, „bist du des Todes schuldig. Ja, hätte sie einen kranken Hal«, dann dürftest du ihr Heilmittel in den Mund thun, das erlaubte das Gesetz . . . Fuß? — Nein! „Aber" (so darf ihn der Gesetzkundige trösten," apostrophirt Herr Kappstein), „schlägt der Brand zu, und ist Lebensgefahr, dann erlaubt es das Gesetz." Was soll man zu solch' aller Wahrheit und Gerechtigkeit Hohn sprechender Art sagen, mit der man uns Gesetze andichtet, die uns in den Augen des Volkes nur verächtlich machen sollen? Sind doch gerade die Satzungen unserer heiligen Lehre so überaus und im höchsten Grade human, und werden, wenn es die Gesundheit des Menschen betrifft, die weitgehendsten Concessionen gemacht, so daß selbst die Feier des heiligsten Tages, des Versöhnungsfestes, in solchem Falle in den Hintergrund zu treten hat. Was aber die Pflege und Heilung der Kranken am Sabbat betrifft, so braucht man nur Schulchan Aruch, Orach Chajim Stück 323 nachzulesen, in welchem es ausdrücklich heißt: „Wer an einem irgendwie gefährdenden Unwohlsein leidet, hat die heilige Verpflichtung, den Sabbat drob zu entweihen, und der sich in dieser Beziehung beeilt, der ist lobenswerth, der aber noch eine Frage darüber, (ob er den Sabbat entweihen darf) auswirft, wird betrachtet, als ob er Blut vergöße. Der Commentar (Beer hetew) glossirt noch zu dieser Stelle: „Wenn der Kranke nicht will, (den Sabbat entweihen), drängt man ihn hierzu, denn es ist von ihm eine thörichte Frömmigkeit. Wenn der Kranke irgend ein Heilmittel für nöthig erachtet, der Arzt jedoch nicht, gibt man dem Kranken Folge." So der Gesetz-Codex. Daß nun Sudermann in seinem Drama die Thalsachen gradezu auf den Kopf stellt und sich nicht genirt, ein uraltes Religionsgebäude in unberechtigter Weise zu schmähen und verhaßt zu machen, ist nicht gerade ehrend für ihn. Daß aber solche Hirngespinste auch noch eine „wissenschaftliche" (?) Bestätigung erhalten, ist noch weniger ehrend für den Verfasser dieser Abhandlungen, der sich doch besser mußte unterrichten lassen. Seine völlige Unkenntniß beweist er überdies durch mehr als eine von ihm geäußerte Ansicht. So sagt er von Hillel, er sei ein bedeutender Reformator gewesen, „er wollte das Judenthum (sagt er weiter) seinerzeit durch das von ihm vertretene Prinzip der freien Menschenliebe über sich selbst hinausheben." Als ob das Prinzip der Menschenliebe nicht von jeher, schon vom Sinai aus, dekretirt worden sei! Ferner citirt Herr Kappftein aus Johannes (Akt I.) folgende Worte: „Ein Mann, der nichts thut Morgens und Abends und Tag und Nacht, als das Gesetz zu erfüllen, der da übet „die heiligen Waschungen" mehr als dreimal zu viel, der Sabbats dasitzt wie ein — wie ein „Grabftei n", der einen Segen spricht über das Brod und „z w e i"