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Der Israelit · 1898-03-14 · Heft 21 (14.3.1898) · page 2

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Journal
Der Israelit
Volume
39 (1898)
Issue
Heft 21 (14.3.1898)
Date
1898-03-14
Page
– (sequence 2)
Language
German
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384 sich selbst. Das ist doch eine hohe sittliche Forderung. Daß diese Forderung den Haß gegen Andere predige, wird hineininterpretirt, ist aber mehr wie unlogisch. Wenn man einen Theil des Satzes, oder einen ganzen Theil aus dem Zusammenhänge reißt, so ist das, ich möchte sagen, ein unmoralisches Verfahren, will das Verständniß erschweren, zielt auf ein Jrreführcn hinaus. Dieser Satz von der Nächstenliebe ist erst die zweite Hälfte, der Nachsatz des Vordersatzes, und der ganze Satz ist die Folgerung des vorangehenden Satzes. Der vollständige Satz lautet: wvri xbi epn xb 7,*^ N27IM -pp 'aa n«. „Du sollst Dich nicht rächen und sollst nichts nachtragen Len Kindern Deines Volkes, sondern sollst lieben Deinen Nächsten, wie Dich selbst." Halten wir diesen Satz zusammen mit dem oben angeführten ihm vorangehenden Satz 17, dann ist ein richtiges Verständniß erst möglich. Es liegt nahe, daß derjenige, der auf ein von ihm begangenes oder zu begehendes Unrecht aufmerksam gemacht und zurechtgewiesen wird, diese Belehrung und Zurechtweisung nur selten ruhig hinnimmt oder gar dankbar dafür ist, sondern, nach der Natur der meisten Menschen, sich vielmehr innerlich ärgert, daß er vor dem Andern als ein nicht ganz tadelloser Mensch dasteht, daß Jener vielleicht gering von ihm denkt, und sich ihm gegenüber als rechtlicher denkend erweist. Das erzeugt im Gewöhnlichen keine Liebe, viel eher Haß und Feindschaft, zum mindesten aber eine üble Stimmung gegen den Zurechtweisenden. „Du sollst Dich aber nicht rächen wollen und auch nichts nachtragen." Er wollte Dich doch von Unrecht zurückhalten und hat Dich vielleicht bewahrt davor. Du sollst den guten Dienst, den er Dir erwiesen, anerkennen und ihm für diesen wahren Freundschaftsdienst eher mit Liebe entgegenkommen. Er hat bewiesen, daß ihm Dein Wohl am Herzen liegt; so liebe auch Du ihn, wie Dich selbst. Diese Art der Nächstenliebe steht sittlich noch viel höher, als was wir gewöhnlich darunter verstehen. Liebe ihn, der Dich zurückhält von Unrecht, von Uebertretung eines göttlichen Gebotes, wozu ihn ja dieses göttliche Gebot verpflichtet, liebe ihn als „Sohn Deines Volkes." Menschen, die gegenseitig mit Ueberwindung und Unterdrückung aller kleinlichen Gedanken nur zu edler hochsittlicher Handlungsweise verpflichtet sind, die sollen durch solche Gebote angeleitet werden unmoralisch zu handeln gegen die übrige Menschheit? In solch hochsittlichen Geboten soll zu gleicher Zeit die Aufforderung zu offenbarem Unrecht liegen. Andere zu hassen? Glaubt das in der That Jemand? — Wer so denken und sprechen kann von dem Gesetze des alten Testamentes, der kennt selbst nicht die Nächstenliebe und hat sie nicht im Herzen. Nachbemerkungen. Einige Vorschriften, den Nichtjuden betreffend, seien hier noch erwähnt. Unter Nichtisraeliten versteht man: 1. sbwi i; „Fremde Beisassen"; 2. na3 „Fremde oder Götzendiener"; 3. „Kenaaniter". Der fremde Beisaffe (attni 1» ist ein Nichtisraelite, der sich im Lande Israel niedergelassen, der den Götzendienst abgeschworen und die sieben Noachidischen Gebote beobachtet. III. B. M., C. 25, 35 heißt es: „Und wenn dein Bruder verarmt und seine Hand wankt bei dir, so greife ihm unter die Arme, Fremdling wie Beisaß, daß er bei dir lebe." Also hier steht deutlich und klar, daß auch der 13 „Fremdling" und nmn „der Beisaß", der Nichtisraelite, der kein Götzendiener ist, mit dem Ausdruck 7™ „dein Bruder" gemeint ist und gleich dem wirklichen Bruder unterstützt und aufrecht gehalten werden muß. Dieser nenn „nichtjüdischer Beisaffe", konnte sogar jüdische Sclaven kaufen, wie es idiä. v. 47 heißt: „Und so ein Fremdling oder Beisaß bei dir zu Vermögen kommt und dein Bruder bei ihm verarmt und verkauft sich dem Fremdling, dem Beisaß .." Das war doch sicherlich eine große Concession an den Nichtjuden im Lande Israel. Es muß demnach der Fremde gleiches Recht gehabt haben wie der Israelit. Aber Zugeständniffe selbst an Götzendiener schließt das jüdische Gesetz nicht aus, und gerade da, wo man es am allerwenigsten erwarten sollte. Der Heide durfte sogar im heiligen Tempel Opfer bringen. III. B. M., C. 22, 25. „Und aus der Hand eines Ausländers sollt ihr das Brot Eures Gottes nicht darbringen von allen diesen . ." Es werden in den vorangehenden Sätzen die Fehler aufgezählt, die ein Thier ungeeignet machen, als Opfer verwendet zu werden. Auch der Heide, der ja bei seinen Opfern diese Unterschiede nicht machte, mußte diesen Vorschriften sich fügen, wenn er im heiligen Tempel für Gott ein Opfer darbringen wollte. Auch Salomo (1. B. d. Könige, C. 8, 41 u. f.) betet bei der Einweihung des heiligen Tempels, daß Gott das Gebet des Ausländers, der „nicht von dem Volke Israels ist und kommt und betet in diesem Hause" erhören möge. Da ist doch gewiß nichts von einer feindseligen, gehässigen Gesinnung und von andern Menschen ausschließenden Vorschriften zu merken! Heidnische Völker waren auch Edomiter, Moabiter, Ammoniten und waren dem aus Egypten heranziehenden Volke sehr feindlich gesinnt. Und doch wird

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