Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 39 (1898)
- Issue
- Heft 21 (14.3.1898)
- Date
- 1898-03-14
- Page
- – (sequence 1)
- Language
- German
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XXXIX. Jahrgang. M Äl Der Israelit. Ein Genlrat-Hrgan für das orthodoxe Zudenthum. Begründet von Dr. Ifefnuann in Sktain}. Montag, den 14. März' 5658 (1898)« Leitender Artikel. Nächstenliebe. Von -sg* Rabbiner Dr. H. Sänger. (Schluß.) Daß der Haß blind macht, ist eine bekannte, unbestreitbare Thatsache; die traurige Erfahrung machen wir aber ganz besonders bei der Beurtheilung der biblischen Gesetze. Im III. B. M. C. 19, 17 heißt es: wvn vh non r^y strn "jrvay ns n'vm roin -zihz 7ns ns. „Haffe nicht Deinen Bruder in Deinem Herzen; zurechtweisen sollst Du Deinen Nächsten, daß Du nicht seinetwegen Sünde davon trägst." Das will nicht sagen: Da darfst aber alle anderen Menschen Haffen; Du darfst sie nicht zurechtweise», wenn sie etwas Unrechtes thun. Wie die Schlußworte dieses Satzes andeuten ist der Inhalt dieses Gebotes folgender: Du darfst nicht stillschweigend zusehen, wenn Dein Bruder — 7ns und ^n-vy hier sich nur auf den Israeliten, als Glaubcnsbruder beziehend — sich gegen ein göttliches Gebot versündigt. Du darfst nicht schweigen und ihn wegen seiner Sünde, die Du gesehen, im Herzen hassen; sondern Du mußt ihn auf sein Unrecht aufmerksam machen und belehren. Wenn Du aber schweigst und durch Dein Schweigen Anlaß bietest, daß Dein Bruder weiter Unrecht begeht, dann wird Dir die Sünde, die Du vielleicht hättest verhüten können, angerechnet. Eine große und schwere Pflicht wird hier dem Bekenner des mosaischen Glaubens allen seinen Glaubensgenoffen gegenüber auferlegt, um so schwerer ist diese Pflicht bei den vielen Gesetzen, die der Jsraelite zu beobachten hat. Jeder RichtiSraelite würde sich in den meisten Fällen höflichst bedanken, wenn wir ihn zurechtweisen wollten. Die Fälle, die hier ins Auge gefaßt sind, treffen meistentheils bei Andersgläubigen gar nicht zu. ES wäre auch sicherlich eine noch viel schwerere Verantwortung, wenn diese Pflicht der Zurechtweisung uns gegen alle Menschen geboten wäre. Also nicht um Haß Handelns sich hier, nicht darum, daß wir Andere hassen sollen, sondern um die Pflicht der Zurechtweisung des Bruders, der ein Gesetz unserer Religion Übertritt. Denn dieses Gesetz macht uns zu einem Volk von Brüdern innerhalb dieses Gesetzes, und Einer muß einstehen für den Andern in der Beobachtung desselben. Wie man leicht einsieht handelt es sich um ein hochsittliches Gebot, das jederReligions- und Glaubensgenoffenschaft zum Ruhme gereichen^würde. Ein derartiges Gebot kann"sich nur auf den GlaubenSgenoffen beziehen. Rach diesem Satze ist auch der7nächste Satz erst verständlich und unzweideutig, nämlich der Satz über die Nächstenliebe. Wenn von Nächstenliebe die Rede ist, so will man besonders behaupten, das Judenthum kennt sie nicht, und wenn auch die Bibel^davon^ spricht, so meint sie nur den Israeliten. Leichten Herzens wird das fortgesetzt^ behauptet und im Angesicht der ganzen Welt der Bekenner des mosaischen Gesetzes als Feind jedes anderen Menschen gebrandmarkt und mit ihm die — Bibel, das alte Testament, die heilige^Schrift. Immerhin steht doch das 722 ■prfcmn „Liebe Deinen Nächsten wie Dich selbst" zuerst in der heiligen Schrift, daß man den Nächsten — und sagen wir hier den Israeliten — lieben soll, wie