Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 39 (1898)
- Issue
- Heft 19 (7.3.1898)
- Date
- 1898-03-07
- Page
- – (sequence 4)
- Language
- German
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346 Vorträge zu Ende, die Dir. Dr. M. Hirsch im Verein Ben-Usiel hielt. Die beiden letzten behandelten „Die 50jährige Jubelfeier der Judenemancipation". Zu den Errungenschaften des Jahres 1848, deren Erinnerung jetzt allenthalben wieder aufgefrischt wird, gehört auch die Gleichberechtigung der Juden. In jenen Tagen, als die Stämme Deutschlands für sich die Erfüllung heiß gehegter Wünsche forderten, lösten sie zugleich die Fesseln ihrer lang geknechteten jüdischen Mitbürger. Freilich, was den Juden im Jahre 1848 gewährt wurde, war eigentlich nur die Wiedergewährung von Rechten, die sie in verschiedenen deutschen Staaten schon infolge der französischen Revolution erlangt hatten, die ihnen aber durch die Reaktion wieder genommen worden waren. Das wurde von dem Redner in eingehender Darstellung geschichtlich nachgewiesen. Die Judenfrage auf dem Wiener Kongreß, die damals weitverbreiteten judenfeindlichen Schriften, die Verhandlungen in der würltembergischen Ständekammer von 1823 bis 1828 und im preußischen vereinigten Landtag von 1847 erfuhren eine nähere Beleuchtung. Auch in Frankfurt sträubte man sich gegen die Gleichberechtigung der Juden, und im Jahre 1831 wurde der Antrag des Senats, wenigstens die Ehebeschränkungen der Juden aufzuheben, vom gesetzgebenden Körper noch mit einer Zweidrittelmehrheit verworfen. Erst durch die mächtige Bewegung des Jahres 1848 trat allenthalben eine Wandlung ein. Hessen-Homburg war der erste deutsche Staat, der die vollständige Gleichstellung der Juden durchführte; Hessen-Darmstadt folgte nach, und am 28. August wurde in der Paulskirche bei der Berathung der Grundrechte der § 13 angenommen, der die Gleichberechtigung aller Glaubensbekenntnisse ausspricht. Wichtiger noch war es, daß in Preußen schon im März seitens der Krone die Gleichstellung zugesichert wurde. Im April kam eine entsprechende Vorlage an den Landtag und auch in der oktroyirten Verfassung vom 5. Dezember 1848 war die Gleichstellung der Bekenntniffe enthalten. Mit einem lichtvollen Vergleiche zwischen damals und heute schloß der gefeierte Gelehrte und hervorragende Redner seine Ausführungen. B. Hamburg, 2. März. Der Israelitische Krankenverein hielt vor einigen Tagen seine diesjährige Generalversammlung ab. Dem vom Vorsitzenden erstatteten Jahresbericht entnehmen wir, daß die Zahl der Mitglieder sich im verflossenen Jahre um 10 vermehrt hat. Die Einnahmen betrugen: Mitgliederbeiträge 8796.50 M., Eintrittsgeld 51 M., Zinsen 497.31 M. An Krankengeld wurden 4430 M. verausgabt, Sterbegeld 300 M., Gehälter des Arztes und des Boten 850 M. Der Verein wurde im verflossenen Jahre stark in Anspruch genommen, so daß ein Deficit zu konstatiren ist. Das Vereinsvermögen beträgt 16,134 M. Bei den nun vorgenommenen Wahlen wird der bisherige Vorstand wieder gewählt. Es kommt nun der Antrag S. Worms zur Debatte, betreffend Abänderung der Statuten, wonach in Zukunft bereits nach dreitägiger Erwerbsunfähigkeit ein Krankengeld von 4,30 M. pro Tag bezahlt werden soll. Rach längerer Debatte wird der Antrag Worms angenommen. Der Verein ist der erste israelitische Krankenverein, der ein tägliches Krankengeld vergütet, doch bedarf dieser Beschluß noch der Bestätigung der Todtenladen-Deputation. Der Antrag des Vorstandes: „Ist einem Mitgliede Krankengeld gezahlt worden in einem Falle, wo dem Kranken ein gesetzlicher Schadensanspruch an einem Dritten zusteht, so geht dieser Schadensanspruch bis zur Höhe des gezahlten Krankengeldes an den Verein über", wurde abgelehnt. Es sei noch erwälmr, daß der Verein auch in Altona wohnende Personen als Mitglieder ausnimmt. 8t. Elbing, 17. Febr. Der jüdische Krankenpflege- und Beerdigungsverein, der am Sonntag sein 84. Stiftungsfest feierte, hat die Aufgabe, arme jüdische Kranke zu pflegen und die Beerdigung jüdischer Todten zu besorgen. Wie der Verein sich seiner Aufgabe erledigt, ist jedenfalls bemerkenswerth und ist eben nur denkbar, weil die jüdische Gemeinde in Elbing klein ist. Zeigt sich irgendwo im Stadtbezirk ein armer jüdischer Kranker, und sei es auch ein russischer Glaubensgenosse, so tritt der Verein für ihn voll und ganz ein und sorgt auch dafür, daß er nach seiner Gesundung in die Heimath gelangt. Ist dagegen ein Israelit gestorben, so übernimmt der Verein sofort die Erledigung aller Beerdigungsangelegenheiten, so daß die Angehörigen sich um nichts zu kümmern haben; er stellt auch die Leichenwachen, die bei männlichen Leichen zwei Männer, bei weiblichen zwei Frauen übernehmen. Hierin wird kein Unterschied gemacht zwischen Hoch und Niedrig, der Aermste wird so bestattet wie der Reichste. Als vor einigen Jahren ein jüdischer Gefangener starb, der schon ein recht starkes Sündenregister hatte, ordnete der Verein das Leichenbegängniß gerade so wie bei jedem andern. Es ist außerdem ganz gleich, ob der Verstorbene dem Verein angehört hat oder nicht. Man wird zngeben müssen, schreibt die „Elb. Ztg.", daß das Wirken des Vereins ein sehr löbliches ist, aber es ist, soweit es die Todtenbestattung betrifft, für die beiden großen christlichen Konfessionen nicht durchführbar. H. Kassel, 2. März. Vor einigen Wochen starb hier infolge eines schweren Herzleidens Herr Dr. Jacob Stein, der vom Jahre 1866 bis Ostern 1897 Direktor des hiesigen israelitischen Lehrerseminars gewesen und nicht nur in seiner amtlichen Thätigkeit, sondern auch wegen seiner ausgezeichneten Wirksamkeit im öffentlichen Interesse in allen Kreisen