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Der Israelit · 1898-09-08 · Heft 71 (8.9.1898) · page 10

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Journal
Der Israelit
Volume
39 (1898)
Issue
Heft 71 (8.9.1898)
Date
1898-09-08
Page
– (sequence 10)
Language
German
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1314 und gutgeheißen. Es möge hier nicht unerwähnt bleiben, daß nur die Stimmabgabe des Herrn Dr. Littmann, dem Beamten der Religions-Gesellschaft das Betreten des Betlokals verbieten konnte. Zur Charakterisirung für seine eigenartige Auffassung des Rabbinerberufes diene das Folgende: Ein Mitglied der Synagogen-Commission interpellirte den Gemeinde-Rabbiner, wie er es mit seinem Berufe vereinbaren könnte, dafür zu stimmen, daß irgend Jemandem, insbesondere aber einen! Religionslehrer, das Betreten einer Synagoge verboten wurde. Darauf erwiederte Herr Dr. Littmann: „Ich kann doch nicht gegen meinen Vorstand stimmen." Das fernere Ergebniß der Verhandlung war, daß ein erst vor Kurzem hier eingewanderter russischer Jsraelite, ein gewisser Hauskind, den Niemanden kennt, ohne daß auch nur ein Zeugniß der Synagogencommission vorgelegt wurde, vom Gemeindevorstand beauftragt wurde, im Beilokal gottesdienstliche Handlungen vorzunehmen und für zwei Wochen probeweise als Baalkoreh zu sungiren. Für das Verlangen des Vertreters der Minorität, daß die erforderlichen Zeugnisse zur Einsicht vorgelegt werden mögen, hatte der Vorstand kein Ohr. Er erklärte, es genüge die Versicherung, des Herrn Dr. Littmann, da er für denselben garantire. Es ist wohl Jedermann einleuchtend, daß nach den gemachten Erfahrungen, eine solche Garantie der Minorität gegenüber werthlos ist, da sie in feinem Falle Herrn Dr. Littmann ein solch weitgehendes Vertrauen schenken konnte; dies wurde übrigens auch vom anwesenden Vicepräsidenten zugegeben. Nichts destoweniger, trotz der Einsprache und des nachdrücklichsten Protestes der Vertreter der Religions-Gesellschaft, daß dieser Hauskind ihren religiösen Bedürfnissen absolut nicht entspreche, fungirte er als Baal- Koreh, wodurch die Mitglieder der Religions-Gesellschaft gezwungen waren, zwei Wochen lang am rziy dem Gottesdienste fernzubleiben. Wenn wir nach einem Beweggrund für das gewalthätige Vorgehen des Gemeindevorstandes suchen, sö ließe sich nur annehmen, daß der Gemeindevorstand danlit eine Waffe aus der alten Rüstkammer der Resormhelden hervorholt, einer bekannten, leider auch bewährten Taktik folgend, mit dieser Anstellung des russischen Israeliten, den Gottesdienst im Betlokal in einer Weise zu leiten, daß dieser von den Mitgliedern der Cultusgemeinde und der Religions-Gesellschaft gemieden werde, um so das Anwachsen der orthodoren Partei zu verhindern. Als Herr Hauskind trotz des Protestes auch fernerhin die gottesdienstlichen Funktionen vollziehen wollte, wurde ihm dieses von Herrn Leopold W e i l l, gestützt auf den Vertrag vom 2. Mai, Namens der Religionsgesellschaft untersagt. Aber auch jetzt fand der Vorstand einen Ausweg. Um in seinem gewalt thätigen Vorgehen auch weiter fortfahren zu können, beschloß er ganz einfach, den Vertreter aus der Synagogenkommission auszuschließen. Er schrieb an denselben: „Der Vorstand der isr. Eultusgemeinde hat in seiner Sitzung vom 28. Mai!>8 in Erwägung, daß laut der in der heutigen Sitzung erfolgten Berichte der beiden in die erweiterte Snnagogeneonlmission abgeordneten Vorstandsmitglieder, Herr L. W e i ll durch sein geradezu provokatorisches Verhalten das Zustandekommen von Beschlüssen jener Commission beständig verhindert, beschlossen: Herr Leopold Weilt ist seiner Stelle als Mitglied der Dpnagogeneommission entsetzt." (Schluß folgt.) Zeitungsnachrichten und Correspondenzen. Deutschland. Breslau, 6. Sept. Angesichts der erst neuerdings wieder statistisch festgestellten Thatsache, daß unter den Taubstummen Deutschlands ein unverhältnismäßig großer Proeentsatz Juden sich befindet, wird es interessieren, daß — wie der hiesige General- Anzeiger meldet — der „Verein zur Förderung der Interessen israelitischer Taubstummen in Deutschland" die ministerielle Erlaubnis erhalten hat, in den Monaten August, September und Oktober dieses Jahres an wohlthätige „jüdische Bürger" in Berlin und in den größeren Städten der preußischen Monarchie Eirculare zu versenden, in denen zur Sammlung und Einsendung freiwilliger Beiträge für die Zwecke des Vereins aufgefordert wird. Die Gründe, die den Herrn Minister des Innern dazu bestinlmt haben mögen, in einem ofsiciellen Schreiben die Propaganda für einen so eminent humanitären Zweck auf rein jüdische Kreise zu beschränken und eine so ungewöhnlich zarte Rücksichtnahme auf das Portemonnaie unserer christlichen Mitbürger zu üben, sind für unseren beschränkten Unterthanenverstand nicht leicht zu begreifen. Wir erinnern uns nicht, so leicht davon gehört zu haben, daß man bei der Erlaubnis von Kollekten für einen evangeUschen Kirchenbau oder ein katholisches Krankenhaus derartig engherzig zu Werke gegangen sei, und wir wissen, selbst wenn wir die bekannten Worte des Grafen von Mirbach nicht in Betracht ziehen wollen, ganz genau, daß der jüdische Mildthätigkeitssinn nur allzuoft für rein christliche Zwecke in Anspruch genommen wird. Gibt es nicht in unserer Verfassung einen Paragraphen, der von der Gleichberechtigung aller Staatsbürger spricht?! - Wie alljährlich so fand auch dieses Jahr am 31. August, als dem Todestage Ferdinand Lasalles, ein förmlicher Wallsahrtkzug zahlreicher meistens dem Arbeiterstande angehöriger Personen nach dem hiesigen

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