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Der Israelit · 1898-09-08 · Heft 71 (8.9.1898) · page 9

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Journal
Der Israelit
Volume
39 (1898)
Issue
Heft 71 (8.9.1898)
Date
1898-09-08
Page
– (sequence 9)
Language
German
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^f" *" * V^-' - E^ jx^xj'^L7«7 K.HH. Jahrgang. Erste Beilage ju M 71 des „Jtorneltt“. Leitend er Artikel. Die Israel. MiglsnsgeselWst «ad der Uorstaad der Cuitusgrmttnöe Mritz. Bon einem Mitgliede per Züricher Cnltnsgemeinde. VH. (Fortsetzung aus $h. 69.) Seitdem die orthodoxen Minoritäten, in den im Geiste der Neologie geleiteten größeren Gemeinden, ihrer heiligen Pflicht bewußt, dem Rufe der wackeren Vorkämpfer der althergebrachten jüd. Lebensführung Folge leisteten, und um den echten, unverfälschten Glauben sich zu erhalten, ungeachtet des Vorwurfes, daß sic dem allgemeinen Fortschritt Stillstehen gebieten, von solchen Gemeinden sich lostrennten, weder Kampf noch Mühe scheuten, mit den schwersten Opfern Rabbiner, Synagoge, Schule und alle übrigen religiösen Anstalten in anerkennenswerther Weise einrichteten, seit dieser Zeit hat man allenthalben von Seite der Reformanhänger den orth. Minoritäten die unlautersten Motive unterschoben, in gehässiger Weise zwischen den verschiedenen Phrasen und Schlagwörtern ihnen auch den Vorwurf gemacht, sie wären intolerant. Mit diesem Schlagwort, Toleranz und Toleranz nehmen sich die Führer der Neologie das Recht, die orthodoxe Minorität herabzuwürdigen und verächtlich zu machen. Zu jenen Leuten gehört auch unser Gemeindevorstand, er predigt Master, verlangt für jedes und alles Toleranz und trinkt Wein — denn von weitgehendster Intoleranz zeugen seine Handlungen und sein Benehmen. Am 1. Mai wurde an den Beamten der Religions- Gesellschaft trotz der mündlichen und schriftlichen Zusage vom Gemeindepräsidenten folgende Zuschrift gerichtet: „Ich habe Ihnen gestern im Aufträge des Vorstandes der isr. Cultusgemeinde das Betreten des Betlokals mündlich untersagt. Sie haben hierauf erklärt: Sie kennen den Vorstand nicht. Trotz dieser, Ihrer angeblichen Unkenntniß wiederhole ich andurch im Namen destelben Vorstandes jenes Verbot. Das fernere Betreten des Betlokales wird Ihnen andurch strengstens untersagt.,. Der Vicepräsident. Jeder Unbefangene wird zugeben, daß der Beamte der Religions-Gesellschaft berechtigt war, diese Antwort zu geben. Es liegt ja auf der Hand, daß derselbe im Besitze einer schriftlichen Aufforderung von den drei Mitgliedern der erweiterten Synagogencommission, die Funktion des Baal-Koreh auch weiter auszuüben gezwungen war und demgemäß das Verbot des Gemeindevorstandes nicht respektiren konnte, noch durfte. Und der Gemeindevorstand hat kein Verständniß dafür. Es ist überflüssig noch mehr Worte darüber zu verlieren. An der Stirnseite der Synagoge steht die Aufschrift: *np? rfrer m '2 dw Also nach außen hin prangt in goldenen Buchstaben „Toleranz — und einem von Jedermann hochgeachteten und geschätzten Manne, dem Religionslehrer der Religionsgesellschaft wird das Betreten der Synagoge strengstens untersagt, einzig und allein aus dem Grunde, weil er den Gemeindevorstand als solchen nicht anerkennen, und seinem diktatorischen Verfahren sich nicht unterordnen wollte. Ein anderer Beweis für die Inkonsequenz des Gemeindevorstandes ergiebt sich aus einem anderen Vorfall. Bis dahin gebrauchte der Gemeindevorstand die lächerliche Ausrede, das Verbot für Besucher einer Orgelsynagoge, gottesdienstliche Funktionen auszuüben, erstrecke sich nur auf das Vorbeteramt, nicht aber aus einen Baal Koreh indem das „Leinen" eine gottesdienstliche Funktion nicht sei. Auch diese Ausrede hatte nur kurze Beine. Ein hiesiges Gemeindemitglied, das die Orgelsynagoge besucht, funktionirte am Jahrzeittage als Vorbeter. Auf die Beschwerde der Mitglieder der Synagogenkommission, daß in dem Betlokal laut Generalversammlungsbeschluß vom 30. Januar, „der Vorbeter für dieses Lokal streng-religiös sein muß und eine Orgelsynagoge nicht besuchen darf", wurde ihnen die Erklärung abgegeben, daß der Gemeindepräsident dem betreffenden Mitgliede schon vor Monatsfrist, die Erlaubniß gegeben habe. Damit wurde der Gemeindebcschluß vom Vorstand vollständig ignorirt. In der am 5. Mai stattgefundenen Kommissionssitzung, kamen auch vie Beschwerden der Minorität zur Verhandlung. Unter Mitwirkung des nicht zur Kommission gehörenden Vicepräsidenten, gelang es dem Präsidenten, durch einen diplomatischen Kunstgriff, die Stimme des Herrn B. Färber, der sonst immer für die Minorität eintrat, für seine Sache zu gewinnen, und mittels der Majorität die Beschwerden und Wünsche des Vertreters der Religions-Gesellschaft abzuweisen, gestützt auf diese in eigenthümlicher Weise gewonnene Stimme eines Mitgliedes; denn Herr B. Färber sah sich selbst veranlaßt, in einer der nächstfolgenden Kommissionssitzung, seine gegebene Zustimmung zu widerrufen und dies im Protokoll aufnehmen zu lassen, trotzdem wurden alle schon erlaffenen Verfügungen und Anordnungen, trotz des Protestes des Vertreters der Religions-Gesellschaft genehmigt

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