Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 39 (1898)
- Issue
- Heft 13 (14.2.1898)
- Date
- 1898-02-14
- Page
- – (sequence 10)
- Language
- German
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242 einem reichen hiesigen Privatmann ein jüdischer Händler und bot daselbst persische Teppiche zum Kaufe an. Einer derselben, welcher etwas größer war wie eine Bettvorlage, wurde ihm abgenommen und zwar zum Preise von 55 Mk. Einige Tage später erschien bei demselben Herrn ein zweiter Händler, um ebenfalls Teppiche zu verkaufen. Als ihm bedeutet wurde, daß man erst vor einigen Tagen einen solchen gekauft habe, bat er, sich den Teppich einmal ansehen zu dürfen, und als man ihm denselben brachte, bot er sofort die Summe von 550 Mark, also zehnmal so viel, wenn man ihm den Teppich wiedergeben würde. Der Inhaber deffelben ging jedoch hierauf nicht ein. Der Händler kam noch einige Male und bot schließlich für den kleinen Teppich die ganz enorme Summe von 70 000 Mark. Auch dafür wurde ihm der Teppich noch nicht gegeben, so daß er sein Gebot bis auf 75 000 Mk. steigerte, ohne den Teppich zu erhalten. Der glückliche Inhaber hat den Teppich jetzt bei einem hiesigen Bankinstitute deponirt und man darf jedenfalls sehr gespannt sein, wie sich die mysteriöse Teppichgeschichte noch aufklärt. Wie man hört, soll es sich hier um einen sogenannten Ritualteppich handeln, der aus einem Tempel gestohlen sein soll. Das Gewebe soll ein ganz eigenartiges und einzig dastehendes sein. Oesi err.-Ungar. Monarchie. ** Wien (Der Kampf um eine Todte.) In dem jüngst ausgegebenen Amtsblatt der Stadt Wien haben wir in einem Stadtrathsberichte folgendes Referat gefunden: S. R. Dr. Deutschmann referirt über die Beschwerde des Dr. Arthur Kuranda noe. Seiner Excellenz Nikolaus Dumba als Vormund des minderjährigen Lothar Neuwirth gegen den Bescheid des Magistrates vom 26. November 1897, Z. 217.863, betreffend die Beerdigung der am 12. Juni 1896 in Graz verstorbenen Katholikin Henriette Neuwirth auf der israel. Abtheilung des Wiener Centralfriedhofes und beantragt die Ablehnung. (Angenommen.) Ueber die Sache erhalten wir folgende nähere Informationen: Im Jahre 1895 starb der Reichsraths-Abgeordnete Neuwirth und wurde auf dem Wiener Centralfriedhofe an der Seite seiner Gattin in einem Familiengrabe bestattet. In dem zurückgebliebenen Testamente verlangte der Erblaffer, daß, wenn eines seiner Kinder unverheirathet stirbt, die Beisetznng ebenfalls in der Familiengruft (auf der israel. Abtheilung des Centralfriedhofes) erfolgen sollte und dem TestamentS-Execuror wurde zur Pflicht gemacht, mit allen gesetzlichrn Mitteln die Erfüllung dieses letzten Willens anzustreben. ES blieben zwei Kinder zurück: ein Mädchen, Henriette, und ein Jüngling, Lothar, — Beide Katholiken. Das Mädchen wurde in Graz von einer Krankheit befallen und binnen wenigen Tagen unter Umständen dahingerafft, welche die rasche Beerdigung geboten erscheinen ließen. Henriette Neuwirth fand auf dem katholischen Gottesacker in Graz eine Ruhestätte. Der Testaments-Executor, hiervon in Kenntniß gesetzt, schritt im Sinne der letztwilligen Verfügung Neuwirth's um die Exhumirung der Todten und um Uebertragung der Leiche nach Wien zur Bestattung auf dem israel. Friedhofe ein. Die Wiener Cultusgemeinde machte ihre Zustimmung zur Beisetzung der Henriette Neuwirth in das Familiengrab auf der israel. Abtheilung von der Zustimmung des Magistrates abhängig und die politische.Behörde erster Instanz versagte ihre Einwilligung. Der Magistrat nahm den Standpunkt ein, daß die Gemeinde Wien als Eigenthümerin des Centralfriedhofes verlangen könne und müsse, daß auf der israel. Abtheilung nur Israeliten begraben werden. Was jene Bestimmung in den confessionellen Gesetzen betrifft, wonach eine Religions-Gemeinde die Beerdigung eines ihr Nichtangehörigen nicht verweigern dürfe, soferne es sich um eine Beisetzung in einem Familiengrabe handelt — so erklärte der Magistrat seine Rechtsanschauung dahin, daß jene Bestimmung nur so lange Anwendung sinde, als der Todte noch nicht beerdigt ist. Aus allen diesen Gründen dürfe die derzeit auf dem katholischen Friedhof in Graz ruhende Henriette Neuwirth in dem Familiengrabe auf der israel. Abtheilung nicht bestattet werden. Dem Verlassenschafts-Abhandlungspfleger wurde das Recursrecht an den Stadtrath gewahrt, und wie aus den Mittheilungen des Amtsblattes hervorgeht, 1 heilt diese Körperschaft die Auffassung des Magistrats. Der Testaments - Executor hat bereits gegen diese Entscheidung die Berufung an die Statthalterei ergriffen und man darf auf das Erkenntniß gespannt sein. ** Wien, 7. Febr. (Leute, die heutzutage — Juden werden wollen.) Aus Brünn wird gemeldet: Vor Kurzem erschienen, wie bereits gemeldet wurde, siebzig Bauern beim hiesigen Landrabbiner, die den Wunsch äußerten, sammt ihren Fam'lien zum Judenthum überzutreten. Ueber Anrathen seitens des Rabbiners kehrten sie wieder in ihre Heimath zurück. Die Gründe ihres Schrittes, der ganz unbegreiflich erschien, sind folgende: Im Norden Mährens hat in der letzten Zeit der Spiritismus stark an Verbreitung gewonnen. Der Leiter der ganzen spiritistischen Bewegung ist ein dort ansässiger Arzt, der ein überzeugter Spiritist ist und die dortigen Bauern für den Spiritismus gewonnen hat. Er und einige Schüler seiner Lehre sind uner-