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Der Israelit · 1898-02-14 · Heft 13 (14.2.1898) · page 9

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Journal
Der Israelit
Volume
39 (1898)
Issue
Heft 13 (14.2.1898)
Date
1898-02-14
Page
– (sequence 9)
Language
German
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XXLLX. Jahrgang. Beilage M M 13 des Jtenulit“. Zeitungsnachrichten und Correfpandenzen, Deutschland. ** Mainz. (Toleranz vor hundert Jahren) Ein Leser der „Frankfurter Zeitung" theilt derselben aus einer Entschließung der Kurf. Mainzischen Landesregierung vom ^7. September 1784 (gez Freiherr v. Frankenstein) folgenden Passus mit: „Se. Kurf. Gnaden bestätigen daher ganz vorzüglich die §§ 9, 11 und 12 des besagten Generalreskripts und befehlen gnädigst, daß die Judenkinder an Schulgeld in keinem Falle mehr bezahlen sollen als die christliche Schuljugend, worauf die Lehrer insonderheit zu sehen hätten, den jüdischen Schulkindern ja nicht mit Verachtung, sondern mit gleicher Rücksicht begegnen, und daß beide, die jüdische Jugend vorzüglich liebreich behandeln sollen. Gleichwie auch Höchstgedachte Se. Kurf. Gnaden die einige Absicht haben, daß die Juden zu ihrer eigenen Glückseligkeit gebildet werden sollen, keineswegs aber jene, der Gewissensfreiheit derselben den mindesten Zwang anzulegen; also genehmigen Höchstdieselben nicht minder, daß nach dem bittlichen Anträge der Judenschaft für das ober Erzstift in Aschaffenburg nämlich, und in Buchen in Absicht der Religion zween Judenlehrer mit einem jährlichen Gehalte von 200 fl. angestellt werden." Hamburg, Anfang Februar. Am 31. v. M. hielt Herr Dr. A. Feilchenfeld im „Verein für Hamburgische Geschichte" einen sehr beifällig aufgenommenen Vortrag über „Die deutschen Juden in Hamburg vor ihrer offiziellen Anerkennung." Er führt etwa Folgendes aus: Außer den 1612 hier aufgenommenen portugiesischen Juden gab es um die Mitte des 17. Jahrhunderts auch schon „hochdeutsche" Juden in Hamburg. Die ersten von ihnen kamen aus Altona, wo seit J 584 unter dem Schutz der Schauenburger Grafen, später unter dänischer Oberhoheit, bereits eine jüdische Niederlassung bestand und viele Freiheiten genoß. Ein Schutzbrief des Dänenkönigs Christian IV. von 1641 schließt schon einige jüdische Familien „so in Hamburg wohnen", in den königlichen Schutz ein. Diese Familien waren ohne Ellaubniß der Behörden nach Hamburg gezogen, weil sie hier bester ihren Unterhalt fanden. Durch Beschluß der Bürgerschaft wurden sie aber zu Ostern 1649 alle ausgewiesen und begaben sich wieder nach Altona. Bei dem Einfall der Schweden in Altona 1657 flüchteten sie von dort und versteckten sich in Hamburg; den meisten von ihnen gelang es bei dieser Gelegenheit, durch die Duldsamkeit des Rathes hier wieder Wohnsitze zu erlangen. Außer diesen zur Gemeinde in Altona gehörigen Juden gab es seit 1654 auch eine Anzahl (ursprünglich 18) jüd. Familien hier, die als „Diener der portugies. Nation" hier Aufnahme fanden. Sie standen bis 1671 unter der Oberhoheit der hiesigen Portugiesengemeinde, die den Behörden gegenüber für sie verantwortlich war und deßhalb ihr Verhalten in der Oeffentlichkeit, besonders ihre Geschäftsführung, streng überwachte. Seit 1664 kommen eigene Vorsteher der Deutschen vor. 1671 traten die Hamburger deutschen Juden in ein Societätsverhältniß mit der Altonaer Filialgemeinde Hierselbst und stellten sich (ebemo wie die WandSbecker Gemeinde) unter die Autorität de- Rabbinats zu Altona. (Diese Verbindung hat bis j 811 bestanden). 1674 sollten die deutschen Juden auf Grund einer Bestimmung des Windischgrätzer ReceffeS wieder aus H. ausgewiesen werden; sie wurden aber vom Senat beschützt, weil sie durch ihre zunehmende Wohlhabenheit viel zum Aufblühen der Neustadt beitrugen. Wie schweren Gefahren die Juden in ihrer rechtlosen Stellung in Hamburg ausgesetzt waren, zeigt ein großer Mordprozeß, der 1687 in Altona gegen einen Hamburger Gastwirth wegen der Ermordung zweier Juden geführt wurde. Am Tage der Hinrichtung der Verurtheilten war in H. große Aufregung; der Senat wußte aber durch große Wachsamkeit und durch scharfe Decrete gegen die Ruhestörer gefährliche Ausschreitungen zu verhüten. — Nicht so glücklich vermochte der Senat in den nächstfolgenden Jahren die Juden gegen feindselige Beschlüsse der Bürgerschaft zu schützen. 1607 wurden ihnen große Comributionen und religiöse Beschränkungen auferlegt. Aber durch die „Revidierten Artikel" von 1697 wurde ihnen doch endlich mit Zustimmung der Bürgerschaft Aufenthaltsberechtigung hier gewährt. Die kaiserliche Commission, die 1710 den Streitigkeiten zwischen Senat und Bürgerschaft ein Ende machte, brachte auch eine endgültige Regelung der Verhältnisse der Juden hier zustande. Die „Judenreglement von 1710" blieb bis in unser Jahrhundert hinein (1811 wurde den Juden die bürgerliche Gleichberechtigung verliehen), für die Rechte der Juden in Hamburg maßgebend. L. C. ** Dresden, 8. Febr. Jedenfalls unschuldiger wie das Märchen vom Ritualmord ist das vom Ritualteppich, das sich die Antisemiten jetzt ausgedacht haben. Den „Leipz. N. N." wird darüber geschrieben: Ein geheimnißvoller Teppich bildet gegenwärtig hier das Tagesgespräch. Kürzlich kam zn

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