Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 39 (1898)
- Issue
- Heft 12 (10.2.1898)
- Date
- 1898-02-10
- Page
- – (sequence 10)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 97% known words query
- IRI
…/2446951-2448857-2448870--45439-2495701- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
222 Zeitungsnachrichten und Eorrefpondenze«. Deutschland. Frankfurt a. M. (Verein für jüdische Geschichte und L iteratur.) Am 24. Januar d. I. hielt Herr Dr. Grombacher (an dem Diskussionsabend) einen Vortrag über: „Handel undGeldgeschäfte der deutschenJuden im Mittelalter." Er führte aus, daß die Juden unter Karl dem Großen geistig und sozial erheblich gefördert wurden, weil dieser Fürst großes Interesse an der Hebung des Handels und des RationalreichthumS nahm. Die Juden waren damals die Hauptvertreter des Welthandels, da sie auf den Handel angewiesen waren, während sie vom Güterbesitz und allen anderen Beschäftigungen ausgeschlossen waren. Doch unter den Nachfolgern Karls des Großen durften die Juden im fränkischen Reiche Aecker erwerben und Gewerbe betreiben, so daß es scheint, als ob jie überhaupt nicht anders als die übrigen Einwohner behandelt worden wären, wie es besonders ^aus einem Privilegs des Bischofs Rüdiger v Speier im Jahre lo84 hervorgeht. Dies änderte sich mit den Kreuzzügen. Gleich beim Beginn derselben wurden die Juden, gegen die sich jetzt der religiöse Fanatismus und eine nationale Antipathie erhob, überall verfolgt und in eine verachtete Stellung herabgedrückt — Kammerknechtschaft. — Die Kaiser, in deren Schutz die Juden sich begaben, nahmen sich nur in selbstsüchtigem Interesse derselben an, um sich Zinsen, Renten und sonstige Einkünfte zu sichern, wie dies Redner an der Hand verschiedener Urkunden nachwies. Infolge der Kreuzzüge knüpften die Deutschen selbst Verbindungen nach dem Osten mit fremden Völkern an und begannen einen au-gebreiteten Handel zu treiben. Dies ist die Zeit, in der die Städte einer ganz besonderen Blüthe entgegengingen, und sich Gilden und Innungen bildeten Auch die Kaufleute schloffen sich in Genossenschaften zusammen, zu welchen dem „verachteten Juden" der Zutritt versagt war; er darf nicht mehr den Großhandel betreiben, nicht mehr auf Messen und Märkten erscheinen, er wird vom Welthandel zurückgedrängt und daher auf den Schacher und Wucher beschränkt. Kleine und große Darlehen gegen Zinsen mit und ohne Pfänder, der Ein- und Verkauf von gebrauchten Sachen — Trödelkram genannt — mußten jetzt ihre Hauptbeschäftigung bilden. Auch viele Juden siedeln sich in dieser Zeit auf dem Lande an, um den kleinen Fruchthandel zu vermitteln. Wenn man von den Geldgeschäften im Mittelalter spreche, müsse vor allem vorausgesetzt werden, daß die katholische Kirche das zinsbare Darlehen in jeglicher Form verbot. Da nach ihrer Anschauung der niedrigste Zinsfuß als ungesetzlich und daher als Wucher galt, so bedeuten die Ausdrücke „Zins" und „Wucher" im Mittelalter dasselbe, erst in der modernen Gesetzgebung trennen sich beide Begriffe. Doch der Kirche war es unmöglich, den Satz, daß niemand von seinem Schuldner mehr nehmen soll, als er ihm selbst gegeben habe, überall aufrecht zu erhalten, und die Kirche sah sich selbst oft genöthigt, ihrem eigenen Gebote untreu zu werden und Geld gegen Zinsen aufzunehmen. Da die Kirche sich nun nicht entschließen konnte, den wirthschaftlichen Bedürfnissen nachzugeben und infolgedessen den Christen zu erlauben, Geld gegen Zinsen auf Wucher auszuleihen, so bot sich der Ausweg dar, daß es dem Juden, der nach kanonischem Rechte außerhalb der Christenheit und darnm auch außerhalb des Wucherverbotes stand, allein gestattet sein solle, zu wuchern, ja „man war glücklich, daß es den Juden nicht verboten sei und daß man so das Bedürfniß auf einem Umwege befriedigen könne." Und die Juden mußten sich mit Geldgeschäften abgeben, da ihnen, wie erwähnt, jeder andere Erwerbszweig verschlossen war, wofür als Beweis vom Redner auch verschiedene christliche Quellen angeführt wurden. Die Höhe des Zinsfußes betrug im Durchschnitt 60 und <0 o/o jährlich; jedoch zeigt sich derselbe thatsächlich nicht so hoch, wie man dem Scheine nach annehmen könnte, weil die Schuldverhältmsse in den meisten Fällen viel kürzere Zeit als ein Jahr währten. Dann betrachteten aber auch die Kaiser bezw. Fürsten sich durchaus als Eigenthümer des baaren Vermögens der Juden und ihrer außenstehenden Forderungen, als wären die Juden vermögensrechtlich völlig ihre Sklaven und ohne den Beitritt jener vertragsuufähig. Die Kaiser ließen sich von den Darlehen derselben entsprechend denselben bestimmte Abgaben entrichten, ja die Kaiser nahmen sich nur allzuhäufig das Recht heraus, die Zinsbezw. Capitalforderungen, welche Juden an Christen hatten, für ausgehoben zu erklären, dann mußten aber bie Schuldner einen bestimmten Theil ihrer Schulden anstatt an die Juden, an die Kaiser bezw. Landesherrn abliefern. An einzelnen Orten hielt man die Juden geradezu für verpflichtet Darlehen zu geben, wenn sie genügend Sicherheit empfingen. Die Juden hatten für den Verkehr damals dieselbe Bedeutung, wie später die Pfandleihhäuser, Mobilien, Grundstücke, ja die Einkünfte ganzer Städte waren ihnen verpfändet. Weltliche und geistliche Machthaber bis zum Kaiser und Papste hinauf, Gemeinden und Privatleute entnahmen bei ihnen Befriedigung ihres ewig neuen Geldmangels. — Dem Wucher also und nicht dem einfachen Gebote der Menschenliebe verdankte es der Jude im Mittelaller, daß ihm trotz allen nationalen Hasses und aller religiösen Un-