Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 39 (1898)
- Issue
- Heft 1 (3.1.1898)
- Date
- 1898-01-03
- Page
- – (sequence 4)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 95% known words query
- IRI
…/2446951-2448857-2448859--45188-2495439- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
4 Zwecke 500 000 Mark. Audiesem Grunde bestimmten alsdann die Erben, das Legat um 5000 Mark mit der Maßgabe zu kürzen, daß 7000 Mark der Gemeinde und 3000 Mark der Stadt Jnowrazlaw zufallen sollten. Beide Behörden erklärten sich nach einigem Weigern zur Annahme des Legats. Von den 3000 Mark sollen nach Beschluß ver Stadtvertretung in Jnowrazlaw die Zinsen alljährlich am Todestage des Erblasser zu gleichen Theilen an je eine evangelische, katholische und jüdische bedürftige Familie vertheilt werden. ** Karlsruhe, 27. Dez. In einer Bezirksrathssitzung war die Klage des Kaufmanns Moritz Strau- Hierselbst gegen die israelitische Gemeinde Karlsruhe, Feststellung und Zahlung zur Ungebühr betr., von Interesse. Von der israelitischen Gemeinde war der Kläger Strau« in Höhe von 100 Mark für die Jahre 1836/97 zur Kirchensteuer herangezogen worden, wogegen Straus Widerspruch erhob, über den der Bezirksrath zu entscheiden hatte. Straus begründete seinen Zahlungsprotest damit, daß er erklärte, die israelitische Gemeinde Karlsruhe sei nicht berechtigt, ihn zur örtlichen Kirchensteuer heranzuziehen, da er württembergischer Staatsangehöriger sei, nie in den staatlich organisirten badischen Judenverband, sondern in die israelitische ReligionSgesellschaft eingetreten sei, und da er, um jeder Eventualität vorzubeugen, im Jahre 1d9.7 seinen Austritt au« dem staatlichen Juoenverband vorsichtshalber angezeigt habe. Die israelitische Gemeinde machte geltend, daß Straus zur örtlichen Kirchensteuer heranzuziehen sei, da sowohl besten Kinder wie oesten Ehefrau wiederholt von den kirchlichen Einrichtungen der israelitischen Gemeinde Karlsruhe Gebrauch gemacht hätten. Der Bezirksralh kam nach längerer Berathung zu folgendem Urtheil: Die beklagte Gemeinde hat anzuerkennen, das; sie nicht berechtigt ist, den Kläger Straus zur Kirchensteuer heranzuziehen; sie wird verurtheilt, dem Kläger den zur Ungebühr erhobenen Betrag von 100 M. herauszuzahlen. Die Kosten des Verfahrens werden der Israelitischen Gemeinde in Karlsruhe auferlegt. Oesterr. Ungar. Monarchie. Wien, im Dez. Wir haben in der jüngsten Zeit wenig mehr über die antisemitischen Schimpfereien der österreichischen Blätter gebracht, die L>ache war schließlich bis zum Ueberdruß abgenutzt und kein Mensch konnte ihnen mehr Geschmack abgewinnen. Die nachfolgende Notiz aber, die wir in der antisemitischen „Ostdeutschen Rundschau" soeben lesen, ist zu charakteristisch, als ne nicht hier eine Stelle finden sollte. Das ehrenwerthe Blatt hat eine gewaltige Furcht vor der Concurrenz, die ihm in Bezug auf feinen Antisemitismus vonseiten des Clerikalismus droht und vor lauter Angst überschlägt cs sich selbst und könnte hierdurch noch zum Philosemiten werden. Es schreibt: „(G oethe — ein „Juden! iberaler".) Bei der letzten Aufführung des „Faust" im Burgtheater wurde u. A. auch die bekannte Stelle gesprochen: Die Kirche hat einen guten Magen u. s. w. Diese Stelle, welche nichts Anderes enthält, als eine nackte geschichtliche Wahrheit, erweckte bei einem Theile des Publikums lebhaften Beifall, der mit Rücksicht auf die gegenwärtige klerikale Strömung in Wien naturgemäß das Gepräge einer politischen Kundgebung erhielt. Gewiß war unter den Klatschern gar mancher gute Deutsche, der trotz seines katholischen Bekenntnistes ein Gegner der politischen Machtansprüche der Kirche ist und deshalb dem freien Worte unseres deutschen Dichterfürsten zujubelte. Aber diese keineswegs gegen die Religion gerichtete Kritik genügteeinemhiesigenchriftlichsozialenBlatte, um ganz in der Weise der schwärzesten klerikalen Blätter über die Kundgebung herzufallen und — da sich gegen die Worte Goethe's doch nicht gut Hetzen läßt, die Klatscher zu — „Judenjüngeln" zu stempeln. Das ist das Um und Auf klerikaler Streitführung immer gewesen: Was ihr unbequem ist, mit einem augenblicklich volksthümlichen Schlagworte nicderzudonnern. Einst „Freimaurer", heute „Hochverräther" und „Jud'!" Regt sich irgendwo im deutschen Volke Nationalbewußtfein und Freiheitsfinn, gleich ist das Pfasfenthum da mit dem Zetergeschrei: „Das Christenthum ist bedroht! Jud', Jud'!" Die Kundgebung mag mit der Religion noch so wenig zu thun haben, der Jude daran noch so unschuldig sein, macht nichts — auch hier muß der Antisemitismus des Volkes herhalten und gegen Freihcitssinn und Nationalgefühl, die gefährlichsten Gegner des Klerikalismus gehetzt werden. Welche unverdiente Ehre diese pfäfsische Agitation damit dem Judenthum anthut, welchen Schaden sie dem Antisemitismus züfügt, wenn sie die Juden immer und immer wieder zu Bannerträgern des Deutschthums und der Freiheit stempelt, davon scheinen ihre Macher entweder keine Ahnung zu besitzen oder Antisemitismus, Freiheitssinn, Volksbewußtsein sind ihnen überhaupt Wurst Das Letztere ist allerdings das Wahrscheinlichere." Wien, 21. Dez. (Chanukka-Feier.) Einer freundlichen Einladung des Vorstandes des Beth-Hamidrasch-Vereins „Talmud-Thora II, Malzgasse 16, hatte ich es zu danken, einer Sonntag, den 26. d. von diesem veranstalteten Chanukka- Feier beiwohnen, und zugleich die vor einigen Monaten auf das Schönste renovirte Synagoge bewundern zu können. Mit Vergnügen konstatire ich.