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Der Israelit · 1911-12-28 · Heft 52 (28.12.1911) · page 6

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Journal
Der Israelit
Volume
52 (1911)
Issue
Heft 52 (28.12.1911)
Date
1911-12-28
Page
– (sequence 6)
Language
German
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tionskommisfion bekannt gegeben werden sollen, dürften den berechtigten Ansprüchen aller Teile genügen." Zu dieser Mitteilung bringt das „Jüdische Bolrsblatt" in Breslau von seiten eines Teilnehmers ander Kommisfionssitzung einen Bericht, der über diese „von .sriedlichem Geiste beseelten Verhandlungen" folgendes mitteilt: „Die Kommission hat tatsächlich Sonntag ihre Arbeiten im wesentlichen beendet) das ist natürlich keine Kunst gewesen, da die Gegner ihre glatte Majorität mehr als ausnutzten. Es wurde nicht nur von den aus dem letzten Gemeindetage gewählten Mitgliedern beraten und abgestimmt, sondern die Mitglieder des D.I.G.B.- Ausschuffes, d. h. 36 Herren, stimmten mit,' auf diese Weise war natürlich die Majorität immer aus der anderen Seite. So ist das passive Wahlrecht auf die Mitglieder der eigenen Gemeinde, die Delegierten und Ausschuß-Mitglieder des D. I. G. B., also außer den Mitgliedern der eigenen Gemeinde aus die intimsten Freunde der gegenwärtigen Verwaltung des Bundes beschränkt wordendenn daß aus den Kleinstädten nicht viele kommen werden, ist selbstverständlich. Weder ein Antrag, das passive Wahlrecht in der jetzigen demokratischen unbeschränkten Weise ausrecht zu halten, noch der Antrag Apfel-Köln, es aus - Männer aus derselben Provinz zu begrenzen, \ fand eine Majorität. Ich vermute, daß das ein Ataktisches Manöver der Berliner Herren istsie find überzeugt, daß auf dem nächsten Gemeindetage wir wieder die Majorität haben werden und wollen dann dort auf den Antrag Apfel sich zurückziehen, damit angebliches Entgegenkommen zeigen und hoffen auf diese Weise zu veranlaffen, daß von unfern Leuten eine genügende Anzahl darauf hineinfallen werden, damit sie die Majorität erreichenich glaube, sie werden sich täuschen..— Wir haben trotz skandalösester Behandlung in der Arbeit der Kommission ausgeharrt, bei jedem Paragraphen soweit nötig unsere Anträge gestellt, aber fast nichts erreicht. Als Illustration für die Art und Weise der Gegenpartei biene ein Fall, der wegen des Breslauer Antragstellers besonders interessieren dürfte. Herr Geh. Rat Wollstein beantragte schriftlich — in der Sitzung war er nicht anwesend —, daß dem Ausschüsse des D. I. G. B. stets 2 Rabbiner und 1 Lehrer angehören müffen-und der Antrag fiel, da nur die Opposition, die Herren Gabriel Hirsch, Moritz A. Loeb, Klee und Loewy dafür stimmten. Die Gegenpartei stimmte nicht nur dagegen, sondern kam — anscheinend hatten sie übersehen, daß der Antrag von einem Liberalen gestellt worden war — noch grob; sie behauptete, die Oppositton stimmte nur, um sich die Sympathieen der Rabbiner und Lehrer zu sichern nicht äus Ueberzeugung dafür. Einer der Herren leistete sich die Naivität, zu sagen, ebenso "gut wie für die Rabbiner und Lehrer müßte man auch für die Gemeinde-Sekretäre, Rechtsanwälte, Kaufleute rc. Mindest-Ziffern seftsetzen. So bewiesen die „liberalen" Herren auch ihre Rabbiner- und Lehrer-Freundlichkeit in ernster und, wie sie meinten, unbewachter Stunde. Diese. Handlungsweise sieht wie ein blutiger Hohn aus auf die Lehrerfreundlichkeit der Berliner Herren im Ausschuß, es spricht sich in ihr die ganze Geringschätzung dieser Kreise aus Salles, was nicht auf den Geldsack schlagen gegen alles, das diese Sorte von „Liberalismus" von oben herab die Abhängigkeit fühlen lasten will, ob es nun Rabbiner oder Lehrer heißt oder ob es eine kleine Gemeinde ist, welche dringend einen Zuschuß braucht. Diese Art von Plutokratte ist um so verächtliche^ als man hier den von Gerechtigkeitsgefühl diktierten Antrag eines Mannes wie Wollstein niedergestimmt hat, eines Mannes, der diesen Leuten an Liberalismus nichts nachgibt, an Gefühl für Gleichberechtigung und an Sinn für sachgemäße Behandlung sie aber weit übertrifft. Diese Berliner Gesellschaft, welche politisch und kommunal bereits den Liberalismus bis auf den Grund und Boden diskredittert und der Sozialdemokratie ausgeliefert hat, ist nun auf dem besten Wege, auch unser Judentum zu desorganisieren." Das ist zwar recht kräftig gesagt, aber man wird sich der sachlichen Berechtigung dieser Ausführungen nirgends entziehen können. Lr*.c Lollerpontkiireil «.Nachrichten. Deutsches Reich« Krankfnrt n. JB., 25. Dezember. Gestern fand bet schwacher Beteiligung seitens der Gemeindemttglieder in der Aula der Realschule die Generalversammlung der Israelitischen Religionsgesellschaft statt. Der Vorsitzende des Vorstandes, Herr Moritz Baß, verlas den Rechenschaftsbericht, der einstimmig und debattelos angenommen wurde. Darauf wurde zu den Wahlen geschritten. Turnusmäßig ausgeschieden sind aus dem Vorstande : Herr Dr. Israel R o o s, aus dem Ausschüsse: die Herren Kommerzienrat Louis Feist und Hugo Bon di. In der geheimen Wahl wurde dann mit 146 gegen 13 Stimmen Herr Kommerzienrat Louis Feist in den Vorstand gewählt. Von den für die zwei Ausschußmitglieder insgesamt abgegebenen 147 Stimmen lauteten 129 auf Herrn Dr. Israel Roos und 126 auf Herrn Dr. Simon B am berger, die somit in den Ausschuß gewählt sind. Ausführlicher Bericht folgt in der Lokalbeilage. Die Bamberger Vorgänge. IrankHurt a. M., 25. Dez. Von der Verwaltung und dem Rabbinat der israelitischen Kultusgemftnde Bamberg geht uns neuerdings folgende Berichttgung zu: Die in dem Artikel „Verbotene Gottesdienste in Bayern" II in Nr. 50 des „Israelit" aufgestellten Behauptungen, daß schon einmal seitens des Rabbinats Bamberg bei der Verwaltung die Anregung erfolgte, den vom September 1910 — Januar 1911 angeblich abgehaltenen orthodoxen Prtvatgottesdienst zu verbieten und daß diese Anregung nur infolge des energischen Widerspruchs seitens eines sehr einflußreichen konservativen Mitgliedes abgelehnt wurde, beruhen auf Unwahrheitauch die Unterstellung, daß der Herr Poltretreferent wohl nicht ohne alle Information und Beeinflussung des zuständigen Rabbiners vorgegangen sei, ist völlig unzutreffend, wie eine vorliegende Zuschrift des magistratischen Referenten Herrn Rechtsrat Nuiß I dahier ausweist. Die Polizei ist ganz unabhängig von dem Schreiben -er Kultusverwaltung vom 19. September 1911 und ohne Kenntnis desselben vorgegangen, gez. Die Verwaltung Das Rabbinat der iörael. Kultusgemeinde: Dr. A. Eckstein. Dr. Werner I. Vorsitzender Wir können schon im Hinblick auf unseren übrigen Zeitungsstoff der Behandlung des Bamberger Konfliktes im gegenwärtigen Stadium der Angelegenheit keinen weiteren Raum zur Verfügung stellen und müffen uns dies für den Zeitpunkt Vorbehalten, da das nun mit der Klarstellung der Bamberger. Vorgänge befaßte bayrische Kultusministerium seinen Entscheid gefällt haben wird. Für heute obliegt es uns nur festzustellen, daß die beiden wichttgsten und am augenfälligsten" die Notwendigkeit der Revision der Gesetzgebung bekundenden, beklagenswerten Bamberger Borkommniffe nicht länger bestritten werden: 1. die Authenticität des Schrei- Verw. vom 19. September nicht bestritten, in welchem dieihrer orthodoxen Minorität und orthodoxen Steuerzahlern erklärt, Es wird bens der 1911 selbe ihren daß „wir im Interesse der Einigkeit in unserer Gemeinde diese Beranstaltung nicht dulden können, und daß „im Zuwiderhandlungsfalle polizeiliches Einschreiten zulässig wäre", und es wird 2. nicht länger bestritten, daß ein orthodoxer Schüler mit zwei Stunden Arrest von dem zuständigen Rabbiner und Religionslehrer bestraft wurde, weil er seinen Vater aus deffen Geheiß am heiligsten Tage des Jahres in das orthodoxe Minjan begleitete. Diese beiden Feststellungen genügen nach unserer Auffassung vollständig, um den Nachweis zu erbringen, daß hier innerhalb des Rahmens veralteter gesetzlicher Normen ein Akt schwerer Gewissensbedrängnis gegen eine religiös dissentierende Minderheit vorgekommen ist und dies festzunageln, war unsere journalistische und religiöse Pflicht. Was die übrigen Berichtigungen betrifft, so erübrigt es uns nur zu konstatieren, daß hier vorläfig Behauptung gegen Behauptung steht. Unserer Redaktion liegt ein O ri gin albries jenes leider inzwischen verstorbenen hochangesehenen Bamberger Berwaltungsmitgltedes vom 17. Oktober 1910 an einen Führer der bayrischen Revisionsbewegung vor, in welchem die Tatsache, daß der Bamberger Rabbiner ein Verbot des orthodoxen Minjans erwirken wollte, ausdrücklich bezeugt und herbe Kritik daran geübt wird. Wir würden es daher mit Freude begrüßen, wenn die von dem Ministerium nun einmal in die Wege geleiteten Ermittelungen auch auf die Bamberger Vorgänge im Herbst 1910 ausgedehnt würden. Aerttn, 24. Dez. Das entschlossene Vorgehen der amerikanischen Regierung hat auch hier bereitanregend gewtÄt. In der letzten Sitzung der Aeltesten der Kaufmannschaft von Berlin wurde bekannt gegeben, der Handelsminister habe im Anschluß an die Bestrebungen des Kollegiums aufGletchstellung derausländtschenjüdtschen Reisenden in Rußland mit denen anderer Konfessionen dem Kollegium mitgeteilt, daß durch eine Verfügung des Gouverneurs jüdischen Kaufleuten nichtrussischer Staatsangehörigkeit das zeitweise Wohnen in Kiew, wenn fie sich dort zur Erledigung ihrer Geschäfte aushalten, in allen Stadtteilen ohne Ausnahme gestatten worden ist. Aus dieser Nachricht geht hervor, daß die russische Regierung das Hauptargument, welches den Bestrebungen der deutschen Interessenten nach Mitteilung unserer Regierung bisher von ihr entgegengestellt worden ist, daß sie nämlich die ausländischen Juden nicht günstiger behandeln könne als die inländischen, wenigstens zum Teil aufgegeben hat. Die Aeltesten der Kaufmannschaft von Berlin werden daher von. neuem bet der Regierung zwecks Gleichstellung der christlichen unjüdischen Handlungsreisenden, die Rußland besuchen, vorstellig werden mit dem Hinweis darauf, daß die staatsbürgerliche und staatsrechtliche Stellung der russischen Juden einerseits und der Juden in Deutschland, Frankreich, England, und den Bereinigten Staaten andererseits überhaupt nicht vergleichbar ist. Sie werden abermals eine gemeinschaftliche Vorstellung der Regierungen der genannten Länder bei Rußland anregen, zumal oa jetzt die Angelegenheit von den Bereinigten Staastnd konj St Ge des Sch Mk. 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