Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 52 (1911)
- Issue
- Heft 50 (14.12.1911)
- Date
- 1911-12-14
- Page
- – (sequence 4)
- Language
- German
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*w l'iu,1 v; Ver ISraeltt. eine Rektoratsstrafe erhielt, ist durchaus unwahr. Bamberg, den 5. Dezember 1911. Die Verwaltung der israelitischen Kultusgemeinde: Dr. Werner, I. Vorstand. Bevor wir diese Berichtigung nn Einzelnen kommentieren, erachten wir uns zur Vervollständigung des Attemnatertals des Weiteren für verpflichtet, nachstehendes amtliches Schreiben der israelitischen Kultusverwaltung Bamberg au den dortigen israelitischen Restaurateur, Herrn I. Goldschmitt, zum Abdruck zu bringen. Das interessante Schriftstück lautet: Bamberg, l!>. September l'.Nl. Die Verwaltung der israelitischen Kultusgeiiieinde Bamberg. An .deren Restaurateur 3. Goldschmitt, hier. Betreff: Privatgottesdienst. Es ist uns initgeteilt worden, daß Sie für verfchiedenr Mitglieder unserer (Gemeinde an den hohen Feiertagen einen eigenen Gottesdienst veranstalten wollen. Wir machen Sie darauf aufmerksam, das; die Abhaltung solcher privater gottesdienstlicher Beranstaltungen ohne landesherrliche Olenehinigung gemäß 8 .'i des Rel.-Ed. unstatthaft ist und d a ß w i r a u ch i in I ii t c r e s s e der Einigkeit i n n n s e r e r Ge m c i n d e dics c B e r n n st alt» n g nicht dulden k ö n n e u. I in 3 u u> i d e r h a n d l n n gssall e märe p 0 lizeili ch e s E i n s ch reiten z n l ä s s i g. Hochachtungsvoll! Die Berwaltnng: gez.: Dr. Werner, I. Vorstand." Wir bemerken hierzu ergänzend, daß dieses Schriftstück zwar vom 19. September 1911 datiert, dem Adressaten, Herrn G., der selbst zu den Teilnehmern des orthodoxen Gottesdienstes zählt, aber erst anr 21. September, abends 7 Uhr (also am Vorabend von m 2^, nachdem alle Vorbereitungen für den dort beabsichtigten Gottesdienst bereits getroffen waren) zugestellt wurde. Wir konstatieren weiter, daß in diesem Schriftstück, das jedenfalls in der Geschichte der Revision des Edikts von 1813 noch eine Rolle zu spielen berufen ist, die Kultusverwaltung Bamberg mit dankenswerter Offenheit erklärt, daß sie „diese B e r a n ft a l t u n g nicht dulden k ö n n e" und daß „i m Z u w i d e r Handl u n g s f a l 1 e mit polizeilichem E i n - schreite n" gedroht tvird. Wir wenden uns nun den einzelnen Sätzen der Bamberger „Berichtigung" zu und beinerken dazu Folgendes: Fest hält das Licht er in den zarten Händen, Und langsam formt jed' Wort der kleine Mund; Mein Gatte bäckt mich an mit inn'gem Lächeln, Und ich, ich bet' aus tiefstem Herzensgrund: „Ich dank' Dir, Gott, der Du die Treu' belohnest, lind Israel läßt nimmer untergeh'n, Uns gnädig hast zu dieser Zeit geführet, Uns läßt aus Trübsal Freude stets ersteh n. Ich denk' der Jahre voller 'Zangen, Hoffen, Ich denk' der Tage voller Not und Onal, Ich dank' Dir, Gott, der mich als Weib geschaffen: Mein Kind entzündet heut zum. ersten Mal!' Seit ei mal«!-;. D i e A u s g v a b u ii g e n in 3? r n s a t e nt. Bon Rabbiner I Horovic;. Jerusalem, üü. November. Tie kommen wieder, die Engländer. Eine n e u e britische Expedition — heißt es in den offiziellen Meldungen — verließ dieser Tage London, um in Jerusalem die in den beiden lebten Jahren begonnenen Ausgrabungen aus der Stätte des alten Zion sortzusetzeii. Sie ist nicht einmal neu, diese Expedition. Bor zwei Jahren sahen wir die nämlichen Forscher an der Arbeit. Es sind dies die Herren: Kapitän B. Parker von den Gardegrenadieren, Mr. Elarencc W i l s 0 n, der seine Bacht dem Unternehmen zur Verfügung gestellt hat, und noch etliche tüchtige Schachtarbeiter. Die „neue" Expedition reist mit demselben Dampfer und untersteht derselben Leitung, wie vor zwei Jahren. Ad. I. Wenn die gemeindlichen Organe von Bamberg ihr Vorgehen gegen ihre orthodoxe Minorität bannt begründen tvollen, daß seitens der Orthodoxeit lim die „Erlaubnis" zur Abhaltung dieser Gottesdienste nicht „nachgesucht" wurde, so sind wir über eine derartige Ansfassung der Tinge höchlich erstaunt. Ganz abgesehen davon, daß die apodiktische Erklärung der Bamberger Kultusverwaltung an Herrn G. daß diese Veranstaltung nicht geduldet werden könne, keinen Zweifel darüber obwalten läßt, in welchem Sinne und in welcher Tonart ein derartiges allenfallsiges Gesuch beschieden worden wäre, komnti im vorliegenden Falle erheblich in Betracht, daß den Bamberger Orthodoxen das Gewohnheitsrecht zur Seite stand und auch jetzt noch zur Seite steht. Oder ist es Herrn Justizrat Tr. Werner nicht bekannt, daß dieser orthodoxe Gottesdienst bereits vom September 1910 bis Januar 1911 in der Goldschmitt scheu Restauration abgehalten wurde, daß schon damals seitens des Rabbinats Bamberg bei der dortigen Verwaltung die Anregung erfolgte, diese Gottesdienste zu „verbieten" und daß diese Anregung nur infolge des energischen Widerspruches seitens eines, der Verwaltung Bamberg leider inzwischen durch den Tod entrissenen, sehr einflußreichen, konservativen Mitglieds abgclehnt wurde? Glaubt die Kultusverwaltung Bamberg vielleicht, daß jemals die derzeit Hunderte von hochangesehenen Gemeindemitgliedern umfassenden orthodoxen Synagogen von Nürnberg und München anläßlich ihrer ursprünglichen Begründung bei den Rabbinaten oder Verwaltungen von Nürnberg und München um die„Erlaub - n i s" z n r G e ft a t t u n g „dieser Veranstalt n n g e n" 11 a ch g e sucht haben? Aber fast noch mehr ninnnt uns Wunder, daß der ausgezeichnete Jurist und hervorragende Kenner der bayerischen Judengesetzgebung, der an der Spitze der Knltusgcmeindc Bambergs steht, diesem Umstand überhaupt irgend eine Bedeutung beimißt. Herr Jnstizrat Dr. Werner weiß sehr tvohl, daß, insolange nicht in Bamberg zu der juristischen Fiktion gegriffen wird, auf welcher die orthodoxen Gottesdienste in München und Nürnberg in den bekannten „Vereinbarungen" ansgebaut sind, d. h. insolange die Kultusgemeinde Bamberg nicht den Rechts best and des dortigen orthodoxen Gottesdienstes verbürgt und gewährleistet und zu den Kosten desselben entsprechend beiträgt, insolange also die Knlt u s g e m c i n b c Bamberg nicht rechtlich Trägerin dieses Gottesdienstes ist, e i it e „E r t a n b n i s" der B a m berger Gem e i n d e 0 rg a n e fü r d i e Re chts l ag e, d. h. also sür die Behörden völlig bedeu- Was suchen die englischen Archäologen in dieser historischen, tausendfach geweihten Erde? Bor zwei Jahren hieß es, ein finnischer Ingenieur habe im Talnnid ein Kryptogramm entdeckt und gesunden, daß die Schätze der alten jüdischen Könige und die verschwundenen Wertgegenstände des Salomonischen Tempels in der Nähe von Jerusalem vergraben seien. Diese Schätze wollte die Expedition ausfinden und liosfte nebenbei auch noch die Bundeslade, Arons Stab, den berülnnten siebenarmigen Leuchter und noch einige Kleinigkeiten zu finden. Gerade diese Gegenstände sollen einige Inden nach der Einnahme Jerusalems durch Nebukadnezar vergraben haben. Die Gesellschaft beganp ihre Arbeit am südlichen Ende der Landzunge, die sich von Moria und dem Tempelgcbiet nach Süden hinzieht. Dort befindet sich noN die alte Gichonquelle oder wie die allgemeine Benennung jetzt lautet: das Qnellbad des Hohepriesters Jsmael. In jener Gegend sotl die alte Unterstadt mit der Festung Qphel gestanden haben. Diese Quelle hatte König ..Hiskia gegen den Witten des «tinhedrinms zngestopsl und das Wasser in den iiahegclegenen Leich Siloa geleitet. In der Nähe dieses Teiches im Tunnel war auch der berühmte Siloastein mit der ältesten hebräischen Inschrift von zwei spielenden jüdischen Jungen entdeckt worden. Die neuesten Forschungen verlegen die alte Davidstadt iu diese Gegend, Ums auch mit vielen Bibelstellen erhärtet werden kann. Das Hauptquartier der Expedition bestand ans einem großen Zelte und in einem mit Holz und Eisen inuratzmteu Terrain wurde mit einer.Nuterbrechung von einigen Monaten durch anderthalb Jahre mit größtem Fleiß gearbeitet. Die Falachen des Dorfes Silwan (Siloa) haben die Erdarbeiten gegen guten Lohn besorgt. Sie wechselten alle sechs Stunden. Doch 14 Dezember 1911 tungslos wäre. Entweder der Art. 26, Abs. 2 des Edikts besteht noch zu Recht — dann kann eine „Erlaubnis" des Bamberger Rabbinats diesem, von d e nr bayerischen Gesetzgeber verbotenen Gottesdienst keinen Rechtsboden g etvä h r'nt nnd die P 0 lizci hat au f Au ff 0 r d e r 11 u g der a ngebli ch „b e l ä ft i g t e n N it ch b et r [ ch a f t" h i it i h r e s A m t e s z u lv a l t e n , oder auch die s e r Artikel ist, lvi e so viel e a tl d e r c P a r a g r aphen des Edikts durch die Entwicklung abrOrgie r t, dann bedarf e s keiner g ll ä d i - ge rr Erlaubnis des B am berger Rabbinats. Tertium non datur, und darum müssen erfreulicher Weise alle von revisionsgcgnerischer Seite in den jüngsten Wochen unterliommcneii Versuche, den Konflikt dadurch „einznrenken", daß die Bamberger Orthodoxeit jetzt de- und wehmütig um die „Gestattung" ihres Gottesdienstes bei dem liberalen Rabbiner nachsuchelk urrd daß dieser Rabbiner dann die Erlaubnis in „weitgehender Friedensliebe" erteilte, scholl infolge der Rechtslage mit einem Fiasko endigen, ganz'abgesehen davon, daß schon die Ehre des traditionellen Judentums den Bamberger Orthodoxen eine derartige Demütigung vor den ncologcn Machthabern verbietet. es de in so: gl t e 0 r ai t c ha J 7t t lei te Un Be En lick der oh fl> ten auf Gr aus Ba m Ad. II. Tie Berichtigung behauptet weiter, daß weder die Verwaltung, noch das Rabbinat die Polizei zu ihrem bcklagenswerten Entschreiten veranlaßt habe, daß vielrnehr dieses Einschreiten durch die „Nachbarschaft", die sich bei der Polizei über einen sie „belästigenden" Gottesdienst beschwert habe, herbeigeführt tvorden sei. Wir setzen in die erste Behauptung loyaler Weise keinen Zweifel, obwohl die entgegengesetzte Schlußfolgerung, daß derselbe Rabbiner, der ein Jahr vorher die .polizeiliche Schließung des Gottesdienstes vergeblich bei der Verwaltung beantragt hatte und der von der Kanzel herab unausgesetzt gegen diese „Veranstaltung" donnert und wettert, ailch im vorliegenden Falle seine Hand im Spiele hat, zunächst nicht abzuweisen war. Auch jeder logisch denkende Außenstehende wird nach Einsichtnahm-e in das oben abgedruckte Schreiben der Verwaltung an den Restaurateur G. einen inneren Kausalzusammenhang zwischen der am 19. Septeinber seitens der Kultusverwaltung erfolgten Androhung „polizeilichen Einschreitens" und der wenige Tage später durch die Behörde erfolgten Durchs ü hr u n g dieses Verbots konstruieren. Aber wenn die Behauptung zutreffend ist, daß nicht das Rabbinat, sondern die durch den Gottesdienst „belästigte Nachbarschaft" das polizeiliche Einschreiten veranlaßt habe, dann bleibt die Frage ungeklärt: Wie kam weder von den Mitgliedern der Expedition noch von den arabischen Bauern konnte man über die Ziele und Erfolge dieser höchst geheimnisvollen.Grabungen etwas erfahren. Allmählich gewöhnte sich auch di.- Bevölkerung an diese sport'gemäs'.en Arbeiten der Engländer, bis ein nicht minder geheimnisvoller, noch immer nicht aufgeklärter Falt die mohammedanisch > Bevölkerung der heiligen Stadt in sörmlichen Ansruhr versetzte. Die englischen Archäologen verkehrten eine Zelt lang häufig ans dem Bempelplatz, wo sie dem Scheine nach Terrninmessungen vorgenommen hatten. Später gingen sie allabendlich in die Qmarmoschee und öffneten die bis dahin nnverletzten Gewölbe, die sich unter dem „heiligen Fels" befinden. Dieses nächtliche Verfahren wurde erst bekannt, nachdem die Engländer die heilige Stadt bereits verlassen und angeblich eine heilige Beute aus ihrer Bachk in Sicherheit gebracht hatten. Haben die Forscher in der Tat in dieser historischen Gruft heilige Reliquien gesunden? Man sprach, hier von der Bundestade und von den Gesetzestafeln, vom Stab des Möses und vom Säbel Davids, von den kleinen goldenen Türen des Tempels, von den goldenen Gesäßen und Gerätschaften und noch andern Heiligtümern, die in der unterirdischen Kammer dieses heiligsten Fleckens versteckt waren und nun von den Engländern entwendet wurden.-. Diese phantastischen Behauptungen fanden.umsomehr Glauben, als die Mitglieder der Expedition anfangs selbst verbreiteten, das; sie die Schätze der Könige und goldene Gerätschaften, die für den jüdischen Ritus gebraucht wurden, suchen. Doch weder der oberste Scheich des Tempelplatzes noch die beiden Regierurigskommissäre, welche die Ausgrabungsarbeiten -besichtigten, konnten irgendwelchen Ausschluß über die nächtlichen Arbeiten und geheimnisvollen Funde geben. Es hat bekanntlich auch ord er nick der wtt: dies bev den eim wir das der Ent berc lein ßog. isra selbj deckt tuitc der öffn Fili. Zeni duro wur! ein , in Jl vernc Es h Berdi Qesfe leine volle habe, _ ‘ C! vscfvr niert einen haben weise israel haben David Zion, Temp grabu erklär in die bis z, D nickt haben Flucht sie in horrer stallet R den A gräbni Ziel d ———