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Der Israelit · 1911-12-07 · Heft 49 (7.12.1911) · page 5

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Journal
Der Israelit
Volume
52 (1911)
Issue
Heft 49 (7.12.1911)
Date
1911-12-07
Page
– (sequence 5)
Language
German
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■ •' - -. - - - - -v;-w ’; 7. SJegcmSet 1911, -ttinntwifinr rim* ■ - .1 ■ n > >- in der Kommission und in den ersten Lesungen, sowie die Aufhebung des Schächtverbots in dem Königreich Sachsen auf jene Kreise förmlich wie ein Tarantelstich gewirktwie aus einem aufgestörten Bienenschwarm ertönte das Summen und Brummen all der Matadore des Tierschutzes, die ihre judenfeindltcheN Bestrebungen so schmählich durchkreuzt sehen und daher mit rücksichtsloser Wut über Alles und jeden herfielen, der durch sein objektives Eintreten für die Schechitah ihnen als „Judengenosse" gefährlich erschien. Wenn in dieser wüsten Agitation, für die das Auftreten des Frl. v. Konow auf dem Internationalen Tierschutzkongreß in Kopenhagen ein Musterbeispiel liefert, jetzt eine kleine Ruhepause eintritt, so darf man dieses Ergebnis dankbar begrüßen - denn daß bei gegebener Gelegenheit dieser vergiftete Kampf von jener Sette mit neuen Kräften ausgenommen werden wird, darüber braucht man sich wohl-keinem Zweifel hmzugeben. Ein dauerndes Ergebms des abgeschloffen hinter uns liegenden Kampfabschnittes aber bildet die umfangreiche Literatur pro et contra, die er in Eingaben an den Reichstag, in Flugblättern und Schriften hervorgebracht, und die einmal der zusammenfaffenden Besprechung wert erscheint. Dazu ist hier nicht der Raum - wohl aber dürfte es angebracht sein, die Aufmerksamkeit schon jetzt auf eine unlängst erschienene Arbeit hmzulenken, die das Thema im Rahmen einer breitangelegten Studie über die Tierschutzgefetzgebung in allen Kulturländern behandelt, und die von der Heidelberger juristischen Fakultät als Doktordifferiation genehmigt worden rst. (Georg Salkowski: Der Tierschutz im geltenden und zukünftigen Strafrecht des In- und Auslandes. Dogmatisch und kritisch dargestellt.) Wäre man in Verlegenheit um einen Beleg für den Erfolg, den die' systematische Jrreführungstärigkeir oer Schächtgegner in werten Kreisen erzielt har — diese Schrift böte diesen Beweis in allerbester Form. Schon das „Literaturverzeichnis" redet eine deutliche Sprache. Wir begegnen dort Herrn R a m d 0 h r und Herrn v. Schwarzandere Autoren zu berücksichtigen, hat der Herr Doktorand nicht für gut befunden. Das ist von seinem Standpunkte aus nur allzu sehr begreiflich: seine tiefgründigen Kenntnisse belehren ihn nämlich, daß „die Schächtanhänger sich auf btc 50 Gutachten stützen, die in den 80er Jahren das Schächten für keine Tierquälerei erklärten", und wozu wäre Herr Salkowski ein wissenschaftlich denkender Mann, wenn er nicht „das Hauptgewicht darauf legte, daß 25 Jahre alte "Gutachten durchaus nicht mehr maßgebend sind"?! Eigentümlich, sehr eigentümlich! Bor 25 Jahren hat Herr Salkowski vielleicht noch gckr nicht die Erde mit seinem Dasein ge- Gebiete bewegt. Und doch ist es für uns von ganz eigenem Interesse, hier einen Naturausschnitt aus dem Lande zu erhalten, in dem Millionen unserer Brüder leben und leiden, teilweise auch unter den hier so drastisch gerügten Verhältnissen leiden. Unter der mersterhasten Regie des Herrn Hellmer ist ein echtes Stück Rußland auf die Bühne des Neuen Theaters gezaubert, Rußland mit seinen verkommenen Helden an Geist und Gemüt, mit seiner Polizei und seinem Spitze ltum und allen kleinen und großen Auswüchsen seines Gefellschastslebens. Hinzndenken muß man sich nur noch ein bischen Iudsnhetze und das Bild aus dem dunklen Teile Europas ist vollständig . . . (Zu unserem Chaunkalied.) Es dürste allgemein interessieren, daß außer der in den nach pblfi JfflQ enthaltenen sechsten Strophe des NvQ-Liedes: "|fcnp 2111 Fjltfn noch sechs weitere in gleichem Rhythmus und Bersenmaße gehaltene Strophen existieren. Sie befinden sich im „Kizur Scheloh" (msii rmb 'w nrp ILO) bas, von Michel Epstein zusammengestellt, 5305 (1544) in Frankfurt a. M. auf Veranlassung eines Rabbi Mansche Goldberg in der hebräischen Druckerei des Rabbi David Jakob Kronow erschienen ist. Die Verse beziehen sich auf spätere wundersame» Ereignisse in der Geschichte Israels und reihen sich in ihrer schönen Sprache und ihrem von Gottvertrauen getragenen Tone den uns bekannte» würdig an. -;' ajfcwut. ' ' ziert: trotzdem find ihm die damaligen Gutachten bekanntvon der großen Gutachten-Sammlung aus dem Jahre 1908, von der allein heute noch in den Kreisen, die überhaupt eine Ahnung von der Angelegenheit haben, gesprochen wird, weiß der Herr Doktor dagegen nichts, trotzdem er bei ihrem Erscheinen doch bereits in einem urteilsfähigen Alter stand. Allzugroß ist übrigens der Abstand zwischen seinem Wissen von damals und dem Ntchtwiffen von 1908 dennoch eben nichtwie daraus erhellt, daß er die Zahl der Gutachten auf 50 anzugeben weiß, während es in Wahrheit nahezu 300 waren! Man wird nach dieser Probe von der wiffenfchaftlichen Fides des Herrn Dr. Salkowski rs auch nicht mehr auffallend finden, daß er behauptet, in Berlin sei seit 1904 „auch das Schachten nur nach vorausgegangener Betäubung gestattet" (was uns Berliner'sicherlich sehr überraschen wird, zu hören)- daß er behauptet, „es gäbe kaum einen Physiologen, der persönlich einer Schächtung betgewohnt hat" (was ihm mit Recht „sehr wesentlich für eine richtige Beurteilung zn sein scheint")- daß für ihn „der beste Kenner in dieser Frage der Gewerberat (!) Dr. v. Schwartz in Konstanz ist" (nicht die Physiologen und Veterinäre) usw. usw. Schade, daß Herr Dr. Salkowski sich den Entschluß abgerungen hat, die Frage, „ob der Zweck des Schächtens nachden religiösen jüdischen Gesetzen l überhaupt die Blutentziehung ist, ob es nicht vielmehr genügt, wenn Luft- und Speiseröhre durchschnitten oder auch nur angeschnitten werden,-nicht zu erörtern". Nach den mitgeteilten Proben seines Wiffens und Könnens hätte die jüdische Theologie zweifellos sehr fruchtbringende Anregungen von ihm erhalten. Seine Moto- Vierung: „es würde zu weit führen" entspringt falscher Bescheidenheit der Jugender wäre ganz gewiß auch mit dieser Seite der Frage im Handumdrehen fertig geworden. Und damit die Leser neben der intellektuellen auch die gemütliche Begabung des Herrn Dr. Salkowski kennen lernen, sei der Satz angemerkt: „Nebrigens sind nur Rabbiner und orthodoxe Juden Schächtanhänger." Nach einem Sprichwort soll, wer den Dichter will verstehen, in Dichters Lande gehen. Um die Dichtungen des Herrn Dr. Solowski — denn mit Wahrheit haben, wie gezeigt, seine Ausführungen nichts zu tun — zu verstehen, muß man daran denken, oaß diese Dissertation Heidelberger Fabrikat ist. Diese Stadt genießt den zweifelhaften Ruhm, daß schon vor 18 Jahren ein dortiger antisemitischer Redakteur einen Feldzug gegen die Glaubwürdigkeit der Schechitahgutachren unternahm, mit dem Erfolge ftellich, daß ihm das Gericht die Absicht verleumderischer Beleidigung attestierte- und heute scheint dort der genius loci einer Geistesrichtung überaus fördersam, die alle der Schechitah günstigen Aussagen einfach perhorresziert, dafür aber dem Frauenarzt Kehrer, dem praktischen Arzt Mittermaier und las£ not least dem Gewerberat v. Schw artz eineu unbegrenzten wissenschaftlichen Kredit in der Schechitahfrage einzuräumen entschlossen ist. Ein Ruhmesblatt in den Annalen der Heidelberger juristischen Fakultät zu bilden ist aber diese von ihr genehmigte Dissertation ganz gewiß nicht geeignet, die, wenigstens in diesem Punkte, nicht ein Atom wissenschaftlicher Forschung, sondern nur den kritiklosen Abklatsch von Artikeln aus dem „Deutschen Tierfreund" und den Tendenzschriften der professionellen Schechitahfeinde darbtetet, die vor allen aber dasjenige vermissen läßt, was auch eine Crftlingsarbert besitzen muß: Kenntnis von den Dingen, die sie behandelt. Man wird in den Leserkreisen dieses Mattes uns nicht die Geschmacklosigkeit, zutrauen, als Wären diese Zeilen zur Abwehr der Angriffe des Herrn Dr. Salkowski geschrieben! Was sie vielmehr bezwecken, ist, unsere Freunde im ganzen Land zu mahnen, sich durch dte äußerliche Ruhe, die, als Reaktion gegen die überangestrengte Agitation der letzten Monate, voraussichtlich während der nächsten Zeit in dm Reihen der „Tierfreunde" herrschen wird, nicht in Bertrauensseltgkeit einwiegen zu lassen. Der Feind setzt seine Minierarbeit unablässig fort und weiß seine Kuckuckseier allüberall einzuschmuggeln. Es gilt, dieser systematischen Brunnenvergiftung ebenso systematisch mit der Abwehr- und Aufklärungstätigkeit entgegenzuwirken. Wenn die Arbeit des Herrn Dr. Salkowski dieser Mahnung Unterstützung leiht, dann hat sie wenigstens einen guten Zweck gefördert. Lorrerpoaäeirev «.ir-chttchu«. Lt**. SPttttfid?** Ststd?« SlrafgefefcnöDßlle. Krankfirrt a. M., 4. Dezbr. Aus dem Büro der „Freien Bereinigung für die Interessen des orthodoxen Judentums" geht uns folgende Notiz zu: Das Schicksal der Novelle zum Strafgesetzbuch, über die im Februar d. Js. vom Reichstag in zweiter Lesung verhandelt und Beschluß gefaßt worden ist, war bis in dte letzten Tage zweiselhaft. Nunmehr gilt es als entschieden, daß auch diese Novelle in die Reihe der vom Reichstage nicht zur Verabschiedung gebrachten Gesetzentwürfe getreten ist. In wetten parlamentarischen Kreisen wird diese Wendung bedauert, da einige Materien der Novelle von besonderer Dringlichkeit sind, wie Kinderschutz, Linderung der Strafen bei Notdiebstahl. Da aber andererseits erhebliche Meinungsverschiedenheiten über gewisse Gegenstände, wie die lex Wagner und den Erpressungsparagraphen, bestanden, so war die Möglichkeit einer örttten Lesung angesichts der kurzen Frist bis zur Schließung des Reichstags nur gegeben, wenn eine freie Verständigung - eine möglichst debattenlose Verhandlung verbürgt hätte. Zu diesem Behufe hat am 30. November eine inoffizielle Besprechung von Bettretern aller Fraknonen stattgesunden. Es gelang nicht, die Gegensätze zu Überdrücken. In Beziehung auf die in der Novelle vorgesehene Äenderung des § 360 des Strafgesetzbuches und den in zweiter Lesung mit überwältigender Mehrheit beschlossenen Zusatz zur Sicherung des Schächtoerfahrens ist die nunmehr endgültige Ausscheidung der gesamten Novelle aus dem ArbeitsProgramme insofern zu bedauern, als auch bei der -ritten Lesung zweifellos eine starke Mehrheit für den Schutz des Schächtens in der alten oder einer anderen den staatsrechtlichen Gesichtspunkten der Regierung gerecht werdenden Form gestimmt hätte. Nachdem die Einigungsverhanblungen gescheitert sind, wird der bisherige Rechtszuftand wohl bis zur Einführung des neuen Strafgesetzbuches, die vor 8—10 Jahren nicht zu ermatten ist, unverändert bleiben. Die jüdifdien Handln erher Berlins und die öememdeüemaltunQ. Nerkiu, 27. Nov. Die jüdischen Handwerker Berlins hatten sich über eine besondere Begünstigung durch die Gemeindeverwaltung nie zu beklagen. Schon im Jahre 1865 wurde seitens jüdischer Handwerker eme Petition an die Gemeindeverwaltung gerichtet, man möge bet Vergebung von Lieferungen die jüdischen Handwerker mehr als eS bis dahin geschehen, mit berücksichtigen. Anläßlich der letzten Wahl zur Repräsentanz der jüdischen Gemeinde wurden diese Klagen, wie natürlich, mit besonderem Nachdruck «Hoben. Was damals an Tatsachen vorgebracht wurde,

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