Mannheim
Compact Memory

Der Israelit · 1911-11-09 · Heft 45 (9.11.1911) · page 2

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Der Israelit
Volume
52 (1911)
Issue
Heft 45 (9.11.1911)
Date
1911-11-09
Page
– (sequence 2)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
92% known words query
IRI
…/2446951-2448803-2448849--67053-2495246
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

Sette 2 Nr. 46 u-vr.-^K*. I^P Mer Mraeltt. s. November 1911 der religiösen Richtungen" im Judentum proklamiert, d. h. etne komplette Selbstenthauptung des überlieferten Judentums bedeutet! Was in München, Nürnberg, Augsburg usw. trotz ME. seit Jahrzenten eingetreten ist, kann in Ansbach, Würzburg und anderwärts in absehbarer Zeit — oder sagen wir euphemistisch „über hundert Jahre" — ein treten — und wenn es nach Dr. Kohn ginge, könnte dann in allen diesen Gemeinden unter der falschen Flagge einer hundertjährigen Ministerialentschließung ruhig weiter die Kontrebande der radikalsten Leugnung geführt, von den Minoritäten der 'iivtt aber in den Gemeinden geduldig mit gedeckt und vor Gott und Welt mitvertreten werden! Run hat die bayrische Orthodoxie trotz dieser Mängel des Bestehenden mit vollem Rechte als vonäitio sine qua non jeder Revision die Beibehaltsng der religiösen Mintmalforderungen der M. E. für die neue Gesetzgebung gefordert, und sie braucht nicht einmal fürchten, daß die Neologie, die mit den weiten Maschen dieser Entschließung durch fünfzigjährige Praxis vorzüglich vertraut ist, diese Forderung besonders schroff zurückweisen wird. Warum die Orthodoxie sie stellt, liegt auf der Hand. Dort wo der Rabbiner wirklich ein Rabbiner, ein Vertreter der min, wo einflußreiche Gemeindemitglieder noch gute amm sind, läßt sich mit Hilfe der M, E. gewiß vieles Heilsame erreichen, und es wäre unverantwortlich, auf ein gut gemeintes und sachlich begründetes Gesetz ganz zu verzichten, wett seiner Wirksamkeit durch stärkere geschichtliche Mächte gewisse^ Grenzen gezogen sind. Allein ihren eigentlichen Segen, ihre praktische Verwirklichung kann die M. E. von 1663 erst durch und nur durch ein Austrittsgesetz erlangen. Herr Dr. Kohn behauptet, es sei sinnlos und staatsrechtlich unmöglich, zuerst die Gemeinden auf das alte Gesetzesjudentum festzulegen und dann den Austritt zu gestatten. Wir meinen das Gegenteil. Eine solche Regelung ist genau so sinnvoll wie etwa die gesetzlich vorgeschriebene Metallstärke der Wände eines Dampfkessels trotz des ferner vorgeschriebenen Dampfventils. Das Austrittsgesetz ist ein Sicherheitsventil für den Fall, daß den Bestimmungen der M. E. gar nicht oder — was die Regel ist — nicht dem wahren Geiste nach entsprochen wird. In solchen Fällen gibt es nur ein Gegenmittel: den Austritt. Man kann nun einmal Nicht durch Polizeigewalt dasjenige Maß innerer ow n«T etntrtchtern, das nötig ist, um überzeugte, glaubenstreue, gewissenhafte Rabbiner, Lehrer, Kultusbeamte zu gewinnen, um brauchbare religiöse Institutionen zu schaffen und aus der Höhe zu erhalten. Ueberall also, wo der Mechanismus der M. E. mit ihren Zwangsvorschristen versagt, da läßt das Austrittsgesetz die fteie jüdische Seele zu lebendiger Neufchöpfung wahrhafter jüdischer Gemeinden ans Tageslicht treten, und wahrlich, es wäre besser, die schlummernden Gewissen aufzurütteln, die ganze Herrlichkeit solchen echten jüdischen Gemeindelebens, das ganze moralische Elend der herrschenden Kompromißwtrtschaft mit der Energie Und Innigkeit, über die Dr. Kohn wie Wenige verfügt, der bayrischen Judenhett vor Augen zu führen, als in der Verherrlichung der bestehenden Halbheiten jeden Mut zum Borwärtsschretten zu ersticken und dabei die Einheitlichkeit des politischen Handelns zu gefährden. Auch die unheilvollen Wirkungen der Austrittsmöglichkeit, die Herr Dr. Kohn vor Augen sieht, vermögen wir nicht zuzugeben. Aus den Einwand, daß ja auch in Preußen zugestandenermaßen das Austrittsgesetz keine der vom „Gemetndebund" vor 35 Jahren prophezeiten auflösenden Wirkungen gezeitigt hat, antwortet Dr. Kohn, zwischen 1876 und 1911 walte ein großer Unterschied ob. Davon kann Zar keine Rede sein. Im Gegenteil: wenn der 1876 befürchtete Exodus indifferenter linksstehender Elemente, die Bildung radikaler Sonntagsgemeinden im märkischen Gande und in dem kühlen Norden nicht eingetreten ist, um wieviel weniger wird er in dem religiös weit konservativer gestimmten Bayern zu befürchten sein! Der Versuch einer G e» meindebil düng auf ausgesprochen thorafeindlicher, liberaler Grundlage ist geradezu ein Hirngespinst, von dem sich politische Kinder schrecken lassen mögen. Nun kommt aber noch hinzu, daß der gesetzestreue Verein den Austritt in feinem Entwürfe mit einer Reihe von Kautelen umgeben hat, die jedem auch nur denkbaren Mißbrauch in geradezu übertriebener Weise Vorbeugen. Die Gewtsseysbedenken, — man sollte besser „religiöse Bedenken" sagen, denn reine Gewissensbedenken entziehen sich ihrer Natur nach objektiver Prüfung —, die Gewissensbedenken müssen von drei durch den Austretenden zu bezeichnenden Nabbinen geprüft und gebilligt, das heißt also am Maßstabe des min pn gemessen werden. Dieser Gedanke, der u. E. ganz im Geiste des Judentums die subjektive Reaung des Individuums durch die objektiven Maßftäbe des Gesetzes kontroliert, nimmt den an sich schon durch die Erfahrung widerlegten Bedenken Dr. Kahns den letzten Schein von Berechtigung auch nach der theoretischen Seite. Denn ein Austritt, der offiziell namens des Religionsgesetzes sich vollzieht, kann unmöglich die «Dogmenlosiakelt" des Judentums und „freie Bahn in Kultus und Ritus" verkünden! Wohin wir auch blickenwir können von dem erstrebten Austrittsgesetz nur segensreiche Wirkungen auf die religiöse Entwicklung der gesamten bayrischen Judenheit erwarten. Und wenn es auch nur Nürnberg, Fürth, München wäre, in denen — es muß nicht heute und morgen sein — eines Tages selbständige ni7np mmp erständenr auf die Gesamtheit würde ihr Segen ausströmen. Eine künftige Geschichtsschreibung wird festzustellen haben, welche Fülle jüdischer Kraft und religiöser Klärung beispielsweise nur von der Frankfurter Religionsgefellschaft allein für ganz Deutschland ausgegangen ist, wie sie in den Kreisen der liberalen Gemeinde der eigenen Stadt jüdisches Leben geweckt und Wetteifer erzeugt, für *773 aber den Gedanken der unveräußerlichen Souveränität der Thora inmitten einer heillosen Begriffsverwirrung aufrechterhalten hat. Das könnte in Nürnberg, in Fürth und anderwärts in erhöhter Potenz sich vollziehen. Denn gerade die Möglichkeit der Bildung neuer Distriktsrabbinate, in denen um neugeschaffene städtische Mittelpunkte der Orthodoxie die zahlreichen frommen Landgemeinden sich gruppieren würden, eröffnet Helle Ausblicke auf höchst erfteuliche Gestaltungen im Gesamtbilde der bayrischen Judenheit. Man glaube aber ja nicht, daß nun nach vollzogenem Austritt sich in den Großgemeinden ein plötzlicher Ruck oder selbst eine allmähliche Entwicklung zum religiösen Radikalismus vollziehen müsse und werde. Eine solche Vorstellung verrät geringe Einsicht in das Wesen geistigen Wachstums. Die religiöse Differenzierung in den Großgemeinden wird vielmehr immer wieder neue konservativer gestimmte Schichten Hervorbringen, und was diese — eine religiöse Zeitstimmung vorausgesetzt — nicht zuwege bringen, das leister die.Rücksicht auf die Konkurrenz der orthodoxen Brüdergemeinde. So wäre denn unseres bescheidenen Erachtens trotz der überaus ernsten und wertvollen Broschüre Dr. Kohns die Frage, ob ein Austrittsgesetz für Bayern wünschenswert ist, rückhaltlos zu bejahen. Allein die Revisionsbewegung ist noch mit einem anderen Problem, dem der Kassenorganisation, belastet, gegen dessen Lösung, wie sie der Entwurf des gesetzestreüen Vereins versucht, Dr. Kohn mit vollem Rechte schwere, von uns durchaus geteilte Bedenken geltend macht. Gehen wir darauf noch ein wenig ein und sehen wir zu, ob es einen Weg gibt, der die Revision im Sinne der Orthodoxie ermöglicht und dabei die unannehmbare Zentralkasse vermeidet. Aleine» Feuilleton. Die SabbatPorscbriWn. Volkstümlich dargestellt von Dr. E. Biberfeld. Besprochen von A. McknttHeimer tn Dettelbach. (Schluß,) U. Teil. Ich nannte ihn den wichtigsten. Er enthält die für die Gegenwart berechnete deutsche Darstellung der fllBltta Auf 20, zum Teil im Petit-Druck gehaltenen Setten find in schöner Uebcrficht die am p"v verbotenen Arbeiten aufgezählt. Welch reiches Material hier zufammengettagen wurde, erhellt etgenUtch schon aus dem alphabetisch geordneten Sach-Regisier zu,Anfang des Buches. In mehr als 640 Register-Nummern ist dem Leser Gelegenhett geboten, sofort fich die gewünschte Auskunft über irgend eine Frage zu erholen. Wir ilauvcn zur besseren Veranschaulichung des reichen JnalttS nichts Besseres um zu können, als etne kleine l u S l e f e gerade aus diesem Register hier vorzuführen: Abbürsten Gebete, f. Sabbat Abpflücken Gerben Abziehbilder Geschirr, heißes Akkordarbeit Wasser, auffchütten Apotheken Geschäft, avschlteßen Auftrennen, Naht Gesellschaftsspiele Ausziehen, Uhr Glut, auffchüren, Aussigen, Zimmer AuSlöfchen Auspressen Automobil Backen Badeanstalten Baukastensptel Beginn b. Sabbat Begießen, Pflanzen Berten, ordnen Bleichen Blumen, Wasserstellen Brille, tragen Bürsten, Haare Butter, derflüsfigen Ehatmkkaltcht, Freitag CharoseS Charpiezupfen Elavterfpielen Eonserven Ehltnder, bügeln Dominospiel Dreschen Einnehmen, Medizin EtS, austauen EtS, künstliches Eisenbahn Elektrizität Fabrikvetrieb Fahren, Wagen Fahren, Rad Fahren, Wasser Fahrstuhl Fermer, etnhängen Flüssigkeit, durchseien Früchte auflesin Gurken, salzen Haare, auSretßen Haare, auswrtngen vaare, kämmen Hammer, Stiel in ihn stecken Hausgärten, tragen in ihnen Heftfäden, auSziehen Hetzen, Zimmer t. Winter Honigwaben, ausfchne den Jäten Jahrzettlicht Kaffee, sitsch gekochten Kaffeehaus, am Sabbat Kartenspiel Kiddusch, Sabbat Kleben Kinderspiele Kinderwagen, Verdeck Knoten, knüpfen, lösen Konserven, etnlegen Kragenschoner, tragen Krankenbesuch Liste, ausrufen Lustschiffahrt Lulab, am Sabbat Mahlen Medizin Melken Menschenwürde Mietshaus Mikroskop Mikrophon Muffe, tragen Musik, machen Radel, biegen Fußball Ntchtjude, seine Arbeit Garnknäuel, lösen Pflanzen, begießen. Dieser steine Ausschnitt auS wenigen Buchstabm des Registers wird so manchem beweisen, wie auf alle Sachgebiete Rücksicht genommen wurde, ja mancher wird erst daraus erfahren, daß für die rechte Sabvathettigung oft Dinge beachtenswert find, an die er überhaupt nicht dachte! Und selbst der Lernkundtge findet in dem Büchlein etne höchstwtllkommene Stütze, wenn es gilt, neuzeitliche Einrichtungen unter dem Gesichtswinkel deS Verbotes asfzufaffen und in die etnzurethen Ueber diese Klassifikation überhaupt spricht der Verfasser Seite 23. /.Jede der ,39 Tätigkeiten*, d e den einzelnen Klassen den Namen geben, ist ein Typus für sämtliche Tätigkeiten, die im Wesen ober Ziel ihr verwandt find." Nach natürlichen. GefichtSpunkten geordnet, führt der Verfasser die 39 Tätigkeiten wie folgt auf : 1. Gruppe: Nahrung. (Pflügen, Säen, Ernten, Garbenbinden, Dreschen, Windschaufeln- Auslesen, Sieben, Malen, Kneten, Backen, Kochen, Braten.) 2. Gruppe: Kleidung. (Wollescheren, Waschen oder Bleichen, Hecheln, Färben, Spinnen, Charpiezupfen, Knotenknüpfen, Auflösen, Austrennen.) 3. Gruppe: Schrtstgruppe. (Tierfang,Schlachten, Abziehen, daS Setzen und Gerben, Schaben des Fells, Liniteren, Schneiden, Schreiben, Zerstören einer Schrift.) 4. Gruppe: Wohnung. (Bauen, Einreißen.) 6. „ Feuer. (Anzünden, Auslöschen.) 6. „ Werkvollendung. (Der „letzte Hammerschlag", bas „Tragen".) Leider gestattet der zur Verfügung stehende Raum es nicht, von oben angeführten niDttSb einige s 0 vorzuführen, wie der Verfasser fie behandelt. B>n „trockenem

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.