Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 52 (1911)
- Issue
- Heft 45 (9.11.1911)
- Date
- 1911-11-09
- Page
- – (sequence 1)
- Language
- German
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Mr 139. i s -102 inen, )ung. jhste üfifn. Der Israelit Ein Ctntralorgan fflr das orthodoxe Jodentun Eegrfioiei 001 Or. Lebnunn in dlainz 91 Jahroano, SranMurtfl. M., 9en m 9. November 1911. 18. Chejchwan 5672. Mntmmt Pr» Btereelj«-«: Gewöhnliche Ausgabe SRI. US& stan-gabe ÜAmstdruM SRI. 8.—. Auslandspreise: Gewöhnliche S«»eMeWMdh-U»s«mWL»j, SWl«ckLSa^ ArÄandS^ Amerika (SO ctn., NiederLmde 180 S., Frankreich Fr». USO. •- lotmementB bei o&en Pvstanstalttn. Kuchhaudlnugru, sowie direkt bei dem Perlag. tzeftauSgabe nur direkt. Der ZSraelit erscheiut jedm Donnerst«». Jnseaeater SO Pfennig für die sech-gespaltene Tolonel-Leile; AAbatt nach Tarif. JnseeatenannaG»« awc dnrch Haasensteia u. Bögler A.-G. Frankfurt a. R.» und denn Filialen. Aahlnngen «um» antzer direkt an den «e«Oq«folgen per Lonto -bei der K. «. V»stf»a»kMsfe «Mat ft«. 7t6N. (•Rto M de« K VeftfparkaReaemntBndatzeW M. 184984. ttttb der« Filiale». er natfiBruA Bor Drtlfcel unB CorrefponOemen Bes „IsraeRf“ tff nur unter genauer Quellenangabe, unB, foiocW es vck um größere Dufftte fianBelt nur nadi norlieilger Genehmigung gcttattel-_____ «1». heöm 3 per r. 61. AlchgztsSvrrstcht. len «Li. Nach. irden. iizrvene. Durch Villen. 1. Leitartikel: Die irayertschrKrotsfisuskeckeguus. 2. Wochenrund-schau: Der vierte Iu-rntag. — kellhausen im Hebräische» Gymnaft«« r« Jaffa- — ' Aufsätze: Dar Fiasko der Audenmisfton. — 4. etneS Feuilleton: A. Mannheimer, Dettelbach:!ir Savdatoorschriste«. — Aus dem Berliner jüdische« tfteu* — Funde jüdischer Altertümer. --- 5. Korrelondenzen und Nachrichten: Die Hanptorrfammng des Krrbandes deutscher Jude«. Berlin. — Grodorr »ad Zionisten habe» krmrn Zutritt! Berlin. — rr AMauretaK. Berlin. — Die GenerslnersammlUNS ~Axw. ] tr AICO. Berlin. — Strnßourg lKonsi' f'n sen <ftetn> ( raelitischen Kulms in Unterelsaß, Oberels . hngen.) — Bremen (I o-Emtgrattonsge,. . ' — ie Kagrow-InterprUation in der Keichsduma. Perersurg. — Uom Schicksal des Kayoaprojektrs. Petersburg. - Odessa i Gefahr eines Schächwerbotes.) — Kus de» i, >marrkaad1naaen des Board sf Depttties. London. — Jerusalem (Die Organisationsbewegung in der heiligen rtadt.) — 6. Vermischtes: Berlin. — London - Budapest. — Budapest. — Graz. — Paris. — 7. # « iereinswesen : Frankfurta. M. —8. Personalien: Frankfurt a. M. — Frankfurt a. M. — Grebenstein. — M M» )strowo. — Nenzenheim. 9. Briefkasten. — Vereins- »lender. — Familiennachrichten. --- IS. Beilagen: ieutllewn-Betlage: OSkar Stein: Tage der Uot. — üterarische Warte: Dr^ Stower, Mainz : Süßkind von rimverg, rin jüdischer MinuHäager. — Kiterarische iuadscha« (Fudaica.) — Büch«schau. Die bayrische stevislonsveWegimg. I. Bor uns liegt eine iu weißes Gewand ge- Mte Broschüre: „Die Revisionsbestrebungen in öayern", die, auch wenn sie nicht am Fuße die Initialen k. L. trüge, durch ihren ganzen Tenor )en Anspruch auf ernste Würdigung bei Freund rnd Feind erheben dürfte. Sie istdas empfindet man bei der Lektüre, das Ergebnis schwerer innerer Kämpfe und schlafloser Nächtens Gefühl hat sie geboren, hat sich in ihr und jdurch sie die intellektuellen Waffen geschmiedet, nit deren Hilfe ein durch Jahrhunderte geheiigter Besitz gegen dey leichtsinnigen Ansturm Kurzsichtiger, irrender Brüder verteidigt werden M. E Die Grundthese, von der DistriktSrabbiner )r. Kohn, der Verfasser her Broschüre, auseht, ist die relative Bolttomrnercheit der geltenden bayrischen Judengesetzgebung. Das Edikt mit der es ergänzenden Ministerialentschließung von 1863 sichert in Bayern dem orj thvdoxen Judentum die staatliche Anerkennung dadurch, daß es den Gemeinden die Pflicht zur Unterhaltung „ritualmäßiger" Einrichtungen auferlegt und dem „Rabbiner" weitgehende Aufsichtsrechte zuerkennt. Rüttelt man an diesem Erde der Vergangenheit, dann kann sich der Staat dem inzwischen eingetretenen Wechsel der Zeiten nicht mehr entziehen — er muß dann dte neologe „Richtung" als gleichberechtigt anerkennen, und mit der durch den einen Rabbiner und die eine Gemeinde repräsentierten „Einheitlichkeit" des altüberlieferten Judentums in Bayern ist es vorbei.^ Entweder Konservierung des Bestehenden oder Auseinanderfallen in zwei Konfessionen, das ist die Alternative. Ein Aus» trittsgesetz hat nur in Preußen Sinn, wo die religiöse Entwicklungsfähigkeit der Gemeinde bis zur völligen Entjudung keinerlei gesetzliche Schranke findet, nicht aber in Bayern, wo man nur das Gesetz anzuwenden braucht, um allen billigen religiösen Ansprüchen genügt zu sehen. Das ungefähr ist, in ganz groben Umrissen, der Gedankengang der Schrift, die im übrigen m ihrem historischen Teil sowohl die Entwicklung der bayrischen Judengesetzgebung als die Geschichte der Revisionsbewegung ziemlich detailliert zur Darstellung bringt und am Schluffe das Problem der Zentralkasse, auf das noch zurückzukommen ist, behandelt. Wir müssen bekennen, daß uns die Argumentation des Verfassers weder von der Ueberflüssigkeit, noch von der logischen Unmöglichkeit, noch auch von den gefährlichen Konsequenzen eines Austrittsgesetzes für Bayern überzeugt hat. Die Ministerialentschließung von 1863 ist, wie die vor aller Welt offenkundigen Tatsachen zeigen, ein Stück Papier, über dessen Geist und Inhalt die harte Wirklichkeit längst zur Tagesordnung überaegangen ist und dessen ehrliche, restlose Durchführung heute nicht einmal die Löwenstärke S. R. Hirschs y'St (auf den der Verfasser sich S. 116 beruft), zu erreichen vermöchte. Herr Dr. Kohn behauptet mit Recht, daß die M. E. nur echte altjüdische, auf dem Boden des Religionsgesetzes stehende Gemeinden kennt. Nun wohl! Hat die M. E. gehindert, daß die Gemeinden München, Nürnberg, Fürth, Augö' bürg rc. als mindestens ebenso waschechte Reformgemetnden wie Berlin, Breslau oder Frankfurt sich ihres Daseins freuen? Hat sie gehindert, daß diese Gemeinden z. T. demonstrativ in ihrem Gottesdienste dte dogmatischen Gründlehren des 1813 recipierten Judentums verleugnenhat sie gehindert, daß in Bayern „Rabbiner" fungieren, die vom Standpunkte des keine Rabbiner, sondern Vertreter einer mit jüdischen Formen umkleideten „ethischen Kultur", also Vertreter des reinsten niv^p'SdN niro sind? Was soll denn eigentlich unter der glorreichen „Bindung" der M. G. von 1863 noch passieren, um zu erweisen, daß dieses vor Jahrzehnten ehrlich gemeinte Instrument heute nichts weiter als eine große politisch-religiöse Heuchelei geworden ist? „Der Rabbiner", von dem Herr Dr. Kohn in seiner Broschüre seltsamerweise immer ohne jeden Kommentar und immer mit einem gewissen Respekt spricht, weil es auch die M. E. von 1863 tut, der obligatorische „Rabbiner" von heutzutage — er braucht noch keinen Jom Kippur zu halten — bietet ebensowenig Gewähr für die Aufrechterhaltung von mrrn min in einer Gemeinde wie eine preußische Repräsentantenversammlung, und der „Religtons"-Unterricht, das „ritualmäßige" Fletsch, das „ritualmäßige" Bad samt dem rttualmäßtgen Begräbnis kann unter der Herrschaft der M. E. von 1863 genau so unjüdisch, so unrituell, kurzum so unbrauchbar sein, wie dte „der Würde ihrer Bestimmung entsprechende Synagoge samt innerer Einrichtung, einschließlich der Gesetzesrollen rc." auch in Bayern zur Stätte der Gesetzeslrugnung und GesetzeShöhnung werden kann und — geworden ist. N Herr Dr. Kohn, der sich hierüber ja sicherlich vollkommen klar ist, scheint es nun als eine besondere Errungenschaft der M. E. von 1863 zu betrachten, wenn eine solchergestalt contra legem großgewordene bayrische Reformgemeinde durch viel Diplomatie und sanftes Zureden dazu gebracht werden kann, auch für das s. Zt. recipiertr, orthodoxe Judentum einen Sondergottesdienst rr. in chrer Mitte einzurtchten. Er vergißt aber dabet, datz eine solche gegen den Geist der M. E. verstoßende „Errungenschaft" nicht nur das Prinzip derM. E. aufhebt, sondern ohne weiteres die von Dr. Kohn selbst mit Recht so scharf perhorreszierte „Gleichberechtigung i ir>