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Der Israelit · 1911-10-26 · Heft 43 (26.10.1911) · page 7

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Journal
Der Israelit
Volume
52 (1911)
Issue
Heft 43 (26.10.1911)
Date
1911-10-26
Page
– (sequence 7)
Language
German
Belongs to
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WWöver ml pmm~ .Der Israelit. ßkv. 43 Sette t am Kultur- und Wirtschaftsleben Deutschlands". Redner will den Begriff „Jude" etwas weiter fassen und alle dem jüdischen Stamm Angehürigen als Juden ansehen. Er zählt dann die hervorragenden Leistungen der jüdischen Politiker, Künstler usw. auf und rühmt ganz besonders die Ovferwilligkeit der Juden auf dem Gebiete der Wohltätigkeit und der Sozialpolitik, für die er auch einige bekannte Namen aus der Frankfurter Juden heit zeugen läßt. Er wünscht von Seiten der Juden mehr Annäherung an das deutsche Volk. Was in Frankreich, Italien und anderswo möglich war, meint er: die völlige Assimilation, könne auch in Deutschland erreicht werden. In der darauf folgenden Diskussion stellt Herr Stadtverordneter Fromm fest, daß für uns nur eine gesellschaftliche Assimilation in Betracht kommen könne, keinesfalls aber eine religiöse. Entgegen einer von Gothein zitierten Stelle aus Sombart, wonach das kaufmännische Talent der Juden aus dem Talmud resultiere, führt er an, daß der Talmud Handelsgeschäfte nicht besonders empfiehlt und an einer Stelle den Rat erteilt, nur ein Drittel des Vermögens in Geschäfte zu stecken, die anderen Teile aber an Boden anzulegen resp. flüssig zu halten. Es sei auch nicht richtig, die Juden als fremden eingewanderten Stamm zu betrachten, da auch die anderen Bevölkerungstetle Deutschlands erst später ins Land gekommen seien und die Juden eher als erbeingeseffen anzusehen sind als viele andere Bewohner des Reiches. Herr Rektdr Henze spricht als Christ besonders seine Hochachtung für die landwirtschaftlichen Fähigkeiten der Juden aus, die er in der Landwirtschaftlichen Schule zu Ahlem, an der er lange wirkte, kennen zu lernen Gelegenheit hatte. Justizrat Blau möchte eine Scheidelinie ziehen zwischen den Juden, die der Gemeinschaft noch angehören und denen, die sie verlassen haben. Es sei begreiflich, daß der Verein einen solchen Unterschied nicht kenne, wir als Juden müssen aber diesen Unterschied als Pflicht der Selbstachtung ansehen. Mit einem Schlußworte des Vorsitzenden nimmt der erste Teil der recht imposanten Ver^ sammlung sein Ende. Es folgen darauf Kassenbericht und Wahlen, die die Wiederwahl sämtlicher früherer Vorstandsmitglieder per Akklamation ergeben. Die Entrechtung der Kleingemeinden. Der Tragödie zweiter Akt. ZLerkin, 22. Oktober. Der am 7. Juni stattgehadte außerordentliche Gemeindetag des D. I. G. B. hat bekanntlich den ihm vorgelegten Entwurf eines neuen Statuts nach heftigen Kämpfen einer fünszehngliedrigen Kommission zur Beratung überwiesen. Die erste Sitzung dieser Kommission, in der die verschiedenen Parteien vertreten sind, der Ausschuß aber die Mehrheit hat, fand heute hier im Büro de? D. I. G. B. statt. Ten Vorsitz führte Professor Philipp-- fohrr. Die Sitzung wurde pünktlich 10 Uhr eröffnet mit einer Begrüßungsansprache des Vorsitzenden, in der er besonders die zum ersten Mal .anwesenden Ausiclußmitglieder, die Herren Rabbiner Professor ('( u 11 m o n it in Breslau und Gabriel Hirsch- H a l bev st a d t willkommen hieß. Nach einer längeren (vöschäftsordnungsdebatte, die sich um die Art der Beratung drehte, wurde beschlossen, zunächst den ljeißumstrittenen 8 13 — die Zusammensetzung des öKmeindetages betreffend — in einer Generaldebatte ,yt behandeln. Als erster Redner ergriff Herr Rabbiner Dr. We r n e r - M ü n che n das Wort. Er stehe dem Verlangen der Groß-Gemeinden nach einer Vermehrung ihrer Stimmenzahl nicht unsympathisch gegenüber, selbstredend dürfe diese Vermehrung keine so weitgehende sein, daß dadurch die kleineren tziemeinden erdrückt werden. Seine Nachgiebigkeit in diesem Punkte werde hoffentlich dazu führen, daß man seine Warnung in Bezug auf (bie andere vorgeschlagene Aenderung, die Einschränkung des passiven Wahlrechts, nmsomehr beachte. Ter von dem Ausschuß vorgeschlagene Absatz 4 j des § 13, wonach Vertreter jeder Gemeinde volljährige |Mitglieder oder Beamte aus dieser Gemeinde sein müssen, sei für ihn völlig unannehmbar. Wenn die Klagen über die lebhaften Szenen auf bem letzten Gemeindetage berechtigt seien, was er aus eigener Anschauung nicht entscheiden könne, so müsse man andere Kanteten treffen, etwa Beschränkung aus das Alter von 30 Fuhren und darüber, aber man könne und dürfe den kleinen Gemeinden nicht das Recht nehmen, sich die Männer ihres Vertrauens f r e i zu suchen. Redner exemplifiziert noch auf das Reichstagswahlrecht, das ebenfalls von einer derartigen Beschränkung nichts wisse. F e i l ch e n s e l d - C ö l n führt aus, daß di? Groß-Gemeinden ihre Mitgliedschaft beim Gemcindcband nicht aus selbstsüchtigen Motiven heraus führen, sondern daß sie dort nur für andere wirken und schaffen wollen. Aus diesem Grunde heraus müssen sie aber auch beanspruchen können, daß ihnen aus die Leitung der Geschäfte ein weit erheblicherer Einfluß zugestanden wird, als dies bisher der Fall war. Ter von Dr. Werner bekämpfte Absatz 4 des ß 13 rechtfertige sich aus der Art und Weise, wie ans den letzten beiden Gemeindetagen debattiert worden sei. Solche Dinge dürften sich in Zukunft nicht mehr wiederholen. Rechtsanwalt Salomon-Berlin sucht in einer sehr geschraubten juristischen Darlegung nachzuweiscn, daß eigentlich schon vom rein juristischen Standpunkte aus Vertreter der Gemeinden eben nur Angehörige der Gemeinden, nicht außerhalb stehende Personen sein können. L o e w y -Rawitsch nimmt in scharfer Weis: gegen beide Punkte des Entwurfs Stellung. Er hält dem Ausschüsse vor, daß wenn es wirklich sein Wille sei, daß die kleinen Gemeinden selbst an der Arbeit des Gemeindrtages teilnehmen, ihm ja auch ohne Satzungsänderung hierfür Mittel und Wege zur Hand seien. Er brauche nur in den Ausschuß einige Vertreter von kleinen Gemeinden zu kooptieren. Bisher sei noch niemals ein Vertreter der Klein-Gemcindcn der Ehre, Mitglied des Ausschusses zu sein, teilhastig geworden. Auch nach einer anderen Seite hin habe der Ausschuß bisher sich wenig objektiv und unparteiisch gezeigt. Es sei dies der Umstand, daß im Ausschuß bisher nur ein einziger Konservativer Sitz und Stimme gesunden habe, und dieser sei doch nur als eine Art Konzessionsschulze anzusehen. Loeb- Berlin (früher Frankfurt a. M.) führt aus: Der Kernpunkt der ganzen Aktion wurde von Herrn Feilchenseld-Köln, in einem einzigen Satze dargelegt. Er sagte: „ D i e G r o ß g e M e i n d e n wollen n ichts für sich s e l b st i n n e r h a l b des T. I. G. B. Sie leite in diesem Punkt allein die Fürsorge für die kleinen Gemeinden." Tiefe These scheint auch mir vollkommen richtig, nur ist cs dann ganz unverständlich, warum die Majorität des Ausschusses, bei ihrem angeblich streng liberalen Standpunkte, darauf beharrt, durch diese Satzungsänderung zu einer Vormundschaft über die kleinen Gemeinden zu gelangen, statt diese selbst innerhalb des Bundes niitarbeiten zu lassen. Es ist ferner darauf hinzuweisen, daß auch innerhalb der Großgemeindcn sehr bedeutende Minoritäten bestehen, die auf den Gemeindetagen unvertreten bleiben, weil die Delegierten lediglich von dem Vorstand bestimmt werden, der selbstverständlich in die 'Gemeindetage nur Männer seines Vertrauens abordnet. T-iese, zum Teil sehr bedeutenden Minoritäten — in Berti n und F rank f n r t a. M. z. B. — konnten bisher aus dem Umwege über die kleinen Gemeinden, mit deren Anschauungen sich die ihrigen decken, innerhalb des T. I. G. B. vertreten sein. Das wollen Sie jetzt uninöglich machen und alles dies im Namen des Liberalismus, im Namen der Toleranz! Ist es Ihnen ernst mit den liberalen Prinzipien, so führen Sie doch zunächst einmal innerhalb der großen Gemeinden das P r o p o r t i o n a l w a h l s y st c m ein! Dann ließe sich über die Vermehrung der Stimmenzahl der Großgemeinden eher reden. Wenn Sie endlich diese ganze Aenderung damit begründen, daß aus den letzten Gemeindetagen Mißbräuche vorgekommen seien, so ist es bedauerlich, daß man Ihnen, den Liberalen, erst noch schgen muß, daß eine Freiheit, die nicht mißbraucht werden kann, eben keine Freiheit mehr ist. Zum Wesen der Freiheit gehört auch die Möglichkeit eines Mißbrauches. Das; diese Möglichkeit nicht benutzt werde, muß durch andere Maßregeln erzielt werden, als durch Zwangsgesetze und Knebelungen, wie sie von Ihnen hier vorgeschlagen werden. Werden die beiden, von.Ihnen vorgelegtcn, grundlegenden Prinzipien des Paragraph 13 angenommen, so wird damit innerhalb des D. I. G. B.. ein Kamps entfesselt, der die bisherigen Stümpfe atj Intensität und Heftigkeit noch weit nvertreffen wird. Ob Sie zum Ziele gelungen, eine 2/3 Majorität für Ihre Vorschläge zu erhalten, ist wohl mehr als fraglich. Ueberlegen Sie sich daher, ob es ratsam ist, zum Aeußersten zu schreiten. Landgerichtsrat Lvewe-B erlin bekennt sich als eifriger Verfechter der Anträge des Ausschusses. Tie turbulenten und unwürdigen Szenen der letzten Gemeindctage will er nicht wiederholt sehen. Auch sonst müßten die Groß-Gemeinden ihrer Stimmenzahl entsprechend vertreten sein. Gabriel Hirsch - Halber st adt fichrt aus, daß es sein ernstes Bestreben sei, im Sinne seines Onkels, Benjamin Hirsch s. A. hier zur Versöhnung und Einigung zu sprechen. Aus diesem Grunde stimme er den Ausführungen des Rabbiners T<r. Werner voll kommen bei. Auch er müsse sich in energischster Weise gegen eine Beschränkung des passiven Wahlrechts erklären: dagegen stehe er einer Abänderung des Stimmenverhältnisses zugunsten der Groß-Gemeinden nicht durchaus ablehnend entgegen. Sanitätsrat Dr. Apfel-Cöln ist bereit, der Opposition in Bezug auf Ms. 4 Konzession zu machen. Er schlägt vor, als Delegierte einer Gemeinde nicht nur Angehörige der betreffenden Gemeinde, sondern der ganzen Provinz zuzulassen. Auch sollen frühere Angehörige der Gemeinden, die jetzt ihren Wohnsitz anderweitig haben, sofern seit ihrem Wegzüge nicht mehr als 10 Jahre verflossen sind, wählbar sein. In schjarfer und einleuchtender Weise spricht dann Rechtsanwalt Tr. K ollens cher-Posen gegen die vorgkschlagene Satzungs-Aenderung. Er zeigt, daß, wenn auch nach den Abänderungsvorschlägen ziffermäßig den Klein-Gemeinden noch die Majorität bleibe, sie doch durch die Macht der Verhältnisse in den meisten Fällen nicht in der Lage sein würden, sich auf dem Gemeindetag vertreten zu lassen, wenn die Beschränkung des Absatzes 4 Platz greife. Kommerzienrat Gallinger-Nürnberg und Emil Cohn-Berlin sprachen beide für den Vorschlag des Ausschusses. Aus den Ausführungen des letzteren ist als besonders interessant das Geständnis her vorzuheben, daß allerbiügs der Wunsch, das Cr ganisatiausgeseH zustande zu dringen, den Anlaß zur Aenderung des Statuts gegeben habe. Es wird nun zu einer vorläufigen Abstimmung geschritten, wobei in beiden Punkten die Vorschläge des von vornherein in der Majorität befindlichen Ausschusses im Prinzip gegen die Stimmen der Opposition angenommen werden. Nach einer Frühstückspause wird in die Spezial- .debatte eingetreten. Unter den vielen vorliegenden Vorschlägen betreffs der ziffermäßigen Vertretung der Einzclgemeinden wird der Vorschlag Seligsohn- Samotschin angenommen, der für Berlin öl) Stimmen, für Frankfurt 27 Stimmen, Hamburg 24 usw. Vorsicht. Ein Antrag des Lehrerverbandes, auch die Lehrer und Rabbiner im Ausschüsse vertreten sein zu lassen, wird, nacPrem Professor Türk gegen, Geheimrat W 0 l l st e i n - Breslau für diesen .Antrag gesprochen hat, abgelehnt. Ein Antrag Goldschmidt - Posen, wonach jede Gemeinde für j e b e ihr zustehende Stimme je einen Vertreter entsenden kann, für den die Herren Justizrat Bär- Frankfurt und Loe b-Berlin eintraten, wird ^ebenfalls abgelchnt. Desgleichen der Antrag Loeb-Berlin: „Gemeinden bis zu 300 Seelen, soweit sie vom Orte der Tagung mindestens 150 Kilometer entfernt find, werden die Fahrkosten III. Klasse aus Antrag aus der Bundeskasse ersetzt. Als Ausweis für die Teilnahme an der Tagung dient die zu führende Präsenzliste." Es folgt sodann noch eine lange Debatte über den Absatz 4, wobei wiederum die gleichen Argumente wie am Vormittag vorgebracht wurden. Dr. Werner- München warnt nochmals in eindringlichen und beredten Worten vor Annahme des Absatzes 4. Tie Majorität müsse sich daran genügen lassen, daß sie hier jm Ausschuß, Vermehrung der Stimmenzahl durchsetzt hat. Die Annahme des Ab satzes 4, lvürde einen Sturm entfesseln, wie ihn Ausschuß nicht wünschen könnte. Jm gleichen Sinne sprach Loeb- Berlin, darauf hinwies, daß, nachdem die Majorität sich fach auf ihre Machtmittel stützt, sich allen Gründen unzugänglich erweist, eS auch der Minorität nicht verargt werden könne, wenn sie durch eine» Appell an die Oesfentlichkeit, die Durchführung dieser unheilvollen Beschlüsse mit allen Kräften zu hiudern sucht. Tie Annahme des Antrags des Ausschusses erfolgt mit 17 Stimmen. Damit ist der mildere Antrag Apfel gefallen. Ter angenommene Antrag regelt das Stimmrecht wie folgt: der der ein- Bis Bon 200 Seelen 200— 500 500- 1000 1001— 2000 2001— 3000 3001— 4000 4001— 5000 5001— 6000 6001— 7000 7001- 8000 10 8001- 900011 9001-10000 12 10001-1100013 11001 -12000M 12001-1300015 19001—20000 22 20001-2100023 21001—22000 24 22001—240 0 25 24001-25000 27 Berlin 50 1 Stimm. 776 Gem mit 776 Stimm. ,, 246 - 123 < 33 - 22 - 13 - 5 - 1 - 4 - 1 - 0 - 1 - 0 I - v .1 - 1 - 0 - 1 0 - 1 - 1 159 88 65 30 7 32 9 10 1 0 13 0 15 22 0 24 0 27 50 1574 Die Sitzung hat also den Ausgang genommen, der zu erwarten war, nachdem der 34gkiedrige Ausschuß sich selbst in die „Commission" gewählt und diese von vornherein damit zur Ohnmacht verurteilt hatte! a£B

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