Mannheim
Compact Memory

Der Israelit · 1911-10-19 · Heft 42 (19.10.1911) · page 11

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Der Israelit
Volume
52 (1911)
Issue
Heft 42 (19.10.1911)
Date
1911-10-19
Page
– (sequence 11)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
91% known words query
IRI
…/2446951-2448803-2448846--67007-2495197
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

uhen. Organ des Bundes gesefcesfreuer jüdischer Lehrer Deutschlands. gen- «.ein echte eile .Hab. rtums, rr ihm;se errs, d:e chneten n, bewenig nervös : wohl rnünfwegten lachten ch und leben ken im 'ch den c Ausiltnisfe l stich- Pflkg? cht es l Tag seinen jenbcit i und besten W. ualität ItUUQ, , tuet* Iclt in avnetn r D. 15390 v nur icn. Berufsfreude. Von A N. Berufsfreude ist in jüdischen Lehrerzeitungen in oft behandelter Gegenstands und man schämt "ch fast, immer wieder zu betonen, daß sie unntb ehrt ich ist für unseren Stand. Man mag ohl Mathematik, Schönschreiben, Zeichnen und telleicht sogar Geographie und Naturkunde interrichten und gewisse Erfolge erzielen können, selbst wenn die innere Anteilnahme fehlt. In en Gesinnungsfächern aber, unter denen der eligionsunterricht obenan steht, wird ein handerksmäßig erteilter Unterricht fast ohne jede rucht bleiben. Wir wißen eben, daß die Begeisterung, daß die Lust und Liebe zur Sache ie treibenden Kräfte sind zum Erfolg in der Erziehungsarbeit, wir wissen, daß es nur der egeistertsten Hingabe gelingen kann, Verstand lund Gemüt unserer Kinder aufzuschließen für die Heilswahrheiten unserer heiligen Religion. Nur die Berufsfreudigkeit kann uns hinaustragen über die Widerwärtigkeiten des Alltags, über Mißhelligkeiten und üble Erfahrungen im Berufsleben, aber es ist eine bekannte Tatsache, daß Not und Mangel und immerwährende Unstimmigkeiten, diese Berufsfreudigkeit, die der Lehrer zum erfolgreichen Wirken fo nötig braucht, Istark herabstimmen, ja völlig zum Schwinden bringen können. Es ist nun recht bedauerlich, daß sich die ungünstigen Momente für den jüdischen Religionslehrer geradezu häufen. Alle Schulbehörden suchen den Wünschen der Lehrer Rechnung zu tragen, um ihre Berufsfreude zu steigern. Die direkten Vorgesetzen der jüdischen Religionslehrer: dagegen, unsere hochmögenden Herren Kultusvorstände nämlich, machen auch hierin eine unrühmliche Ausnahme. Wir wollen gleich hinzufügen zum großen Teil sogar ohne ihre Schuld, denn sie wissen in der Regel garnicht, was Berufsfreudigkeit bedeutet. Sie sind meistens Kaufleute und bei ihnen ersetzt die Freude an dem in Zahlen ausdrückbaren, materiellen Gewinn jenes unwägbare, aus rein ideellen Beweggründen fließende Lustgefühl, das wir Berufsfreude nennen. So und nur so ist es zu verstehen, daß verhältnismäßig so wenig geschieht, um die berechtigten Ansprüche der jüdischen Lehrer zu befriedigen, und daß so gar viel geschieht, um Mißstimmung und Unzufriedenheit zu erwecken. Es sollte daher die Aufgabe der Rabbiner, die sich leichter in die Psyche des Lehrers hineinfühlen können, sein, immer und überall für die soziale und materielle Befferstellung der ihnen unterstellten Lehrer zu arbeiten. Dies liegt auch im Interesse der Rabbiner selbst. Sie werden in dem Lehrer, dessen Tatkraft und dessen Begeisterungsfähtgkeit durch die Misere, die ihm tausendfältig entgegentritt,, noch nicht gebrochen ist, einen starken Helfer finden in ihrem Wirken für die Verbreitung von Gottesfurcht und reiner Sittlichkeit. Einst und jetrt. Betrachtungen über die Besoldungsverhältnessc der jüdischen Lehrer in Preußen, besonders im ehemaligen Kurhessen. (Schluß.) Die im Jahve 1866 erfolgte Einverleibung des Kurstaates in das Königreich Preußen brachte der jüdischen Lehrerschaft statt der erwarteten Aufbesserung ihrer wirtschaftlichen Lage nur Enttäuschungen. Bei der Neuregelung der Gehälter der christlichen Lehrer wurden die jüdischen Lehrer, obschon für dieselben doch jahrzehntelang Gleichstellung erbeten worden war, vollständig übergangen. Erst dem besonnenen und beharrlichen Borgehen der 1868 gegründeten Israelitischen Lehrerkonferenz Hessens gelang die allmähliche paritättsche Behandlung der jüdischen Gemeinden und Lehrer. Ein mit einwandfreien Nachweisen über die Einkommensverhältnisse der jüdischen Lehrer belegte Petttion erzielte 1875 durch die wohlwollende Unterstützung des Kultusministers Falck und einiger Abgeordneten den Landtagsbeschluß, daß in den Staatshaushaltsetat der Betrag von 9000 Mark als dauernde Ausgabe zu Staatsbeihilsen für die öffentlichen israelitischen Schulen Hessens eingestellt werde. Dadurch konnte auch für die jüdischen Lehrer der im Jahve 1873 für die christlichen Lehrer festgesetzte Minimalsatz (auf dem Lande 750 Mk., in den Städten 900 Mk. neben einer Feuerungsentschädigung von 90 Mk. und freier Wohnung bezw. 90 Mk. Mietslentschädigung) eingesuhrt werden. Bei vielen Stellen erfolgte jedoch die Erhöhung nicht sofort, sondern erst bei einer Neubesetzung; so erhielt z. B. ein hochbetagter Lehrer bis zn seiner im Jahre 1880 erfolgenden Pensionierung nur 360 Mk., ein anderer blieb bis 1886 bei 435 Mk., zuzüglich 165 Mk. persönlicher Zulage; die Nachfolger hingegen bezogen sofort 990 Mk. bezw. 1000 Mk. neben freier Wohnung. Das Jahr 1875 brachte den jüdischen Lehrern noch eine bedeutsame Errungenschaft; die Gewährung der zwei Jahve vorher den übrigen preußischen Lehrern bewilligten Altersztulagen — nach 12 jähriger Dienstzeit 90 Mark und nach 22 Dienstjahren 180 Mk. In diesem Jahre (1875) trat die jüdische Schule und die jüdische Lehrerschaft aus ihrer Sonderstellung heraus und nahm an den späteren Wohltaten der schul politischen Gesetze stets als selbstverständlich teil, mit Ausnahme eines später zu besprechenden Falles. Obschon diese Gesetze für ganz Preußen gelten, mögen sie doch kurz aufgezählt werden, da sie gewissermaßen für uns jüdische Lehrer einen besonderen Einschlag hatten. Als im Jahre 1888 durch das „Gesetz betreffend die Erleichterung der Bolksschullasten" für einen alleinstehenden Lehrer 400 Mk. aus der Staatskasse an die Schulverbände gezahlt wurde (durch ein Ergänzungsgesetz wurde derselbe vom 1. April 1889 an auf 500 Mk. erhöht) wandte sich der Ausschuß der „Israelitischen Lehrerkonserenz Hessens" mit einer Eingabe an die Borsteherämter, aus die Gemeinden einzuwirken, daß sie das Einkommen ihrer Lehrer durch persönliche Zulagen erhöhen möchten; mit der Zeit traten auch dank dem Eentgegenkommen dieser Behörden 33 Lehrer in den Genuß einer solchen Aufoesserung. Der 1. April 1889 brachte der Gesamtlehrersckast eine günstigere Verteilung der Ällterszulagen, die von da an nach 10 Jcchren 100 Mk., nach 20 Jahren 200 Mk. und nach 30 Jahren 300 Mk. betrugen. Indes schon genau nach einem Jahve wurde dieser Modus dahin aogeändert, daß der Bezug der Alterszulagen nach 10 Jahren beginnen, alle 5 Jahre um 100 Mk. steigen und mit 30 Tienstjahren mit 500 Mark abschließen solle. Ter 1. April 1899 ist auch dadurch zum Gedenktag für die preußischen Lehrer geworden, well an ihm das „Gesetz zum Erlaß der Kassenbeiträge der Lehrer"' in Kraft trat. Bis dahin hatten nämlich die Lehrer und Emeriten in die 1869 errichteten Witwen- und Waisrnkassen jährlich 15 Mk. Beittag, bei ihrer Verheiratung .24 Mk. und von jeder Gehaltsaufbesserung 25 Proz. zu zahlen. Anfangs der 90er Jahre versuchte der Kultusminister Tr. Bosse, der von vornherein die unbedingte Notwendigkeit der Erhöhung der Lehrerbefoldung erkannt hatte, diese aber auf gesetzgeberischem Wege nicht zustande bringen konnte, sein Ziel auf dem Verwaltungswege zu erreichen. Tie Aufbesserung der Lehrergeh älter in Hessen (wohl auch anderwärts) sollte kreisweise erfolgen. Unseres Wissens fand eine tatsächliche Aufbesserung indes bei dem schleppenden Gange der Verhandlungen nur tu 3 Kreisen (und auf Antrag des Lehrerkollegiums noch in einigen Landstädtchen) statt. Für unsere Betrachtung muß dankbar hervorgebobeu werden, daß die Königs. Regierung in den bettessenden Kreisen ohne Anregung von mißen die jüdischen Lehrer den Ortslehrrrn gleichttellte, indes mit der durch die Leistungsunsähigkett der oft kleinen jüdischen Gemeinwesen gebotenen Einschränkung, daß den Lehrern ein Teil ihres Einkommens aus dem Vorbeterdienste und der „Schächterei' auf das Lehrergehalt angerechnet wurde. Am 3. März 1897 wurde das seit Jahrzehnten erbetene und erwartete Lehrerbesoldungsgesetz erlassen; die Rücksichtnahme auf die „örtlichen Verhältnisse" rief selbstverständlich auch tu Hessen eine unglaubliche Buntscheckigkeit hervor; die Gehälter und Alterszulagen (die gesetzlich nicht unter 900 Mark bezw. 9 X 100 Mark bettagen durften) bewegten sich nach Ausführung durch die Proyinzialkonferenzen zwischen 1000 Mk. und 1400 Mk. Grundgehalt und 120 Mk. bis 200 Mk. Einheitssatz der Alterszulagen. Fa st ausnahmslos erfolgte Gleichstellung der jüdischen und christlichen Lehrer. Dieselbe erfreuliche Wahrnehmung wurde in späteren Jahren gemacht, daß auch die jüdischen Gemeinden die Gehälter ihrer Lehrer mrfbesserten, sobald dies die Kommunen getan hatten. Bei der Durchführung dieses Prinzips hat sich das Vorsteheramt in Cassel (das einzige über Unterstützungssonds verfügende Borsteheramt) große Verdienste erworben, indem es seinerseits viele Gemeindeik seines Verwaltungsbezirks subventionierte, andrerseits widerstrebenden Gemeinden seither gewährte Unterstützungen entzog. Daß die hessischbezw. preußischjüdische Lehrerschaft durch Nichtanwendung § 4 des Besoldungsgesetzes (Vergütung des Borbeterdienstes) aus ihre Stellen eine große Enttäuschung erlebte und daß ihnen erst das Lehrerbesoldungsgesetz vom 26. Mai 1909 auch in diesem Punkte Gleichstellung mit den Kollegen anderer Konfessionen brachte, ist bekannt. Das Gehalt eines jüdischen Lehrers in Hessen besteht zur Zeit aus 1400 Mk. Grundgehalt (in den ersten 4 Jahren allerdings nur aus *(b dieser Summe), ans 1900 Mk. Alterszulagen, erreichbar in 31 Tienftjahren, aus der Vergütung für den Borbeterdienst, die in den meisten Fällen 200 Mk., in einigen Gemeinden 250 bezw. 300 Mk. beträgt, in der Amtszulage für alleinstehende Lehrer (100 Mk. nach 10 Tienstjahren als alleinstehender oder erster Lehrer) und in freier Wohnung bezw. nach den örtlich;« Verhältnissen verschiedener Mietsentschadigung, die bei der Pensionierung mit 585 Mk. als Durschnittsfatz in Anrechnung gebracht wird. Mag diese geschichtliche Ausführung für unbeteiligte Leser nur einen theoretischen Wert haben, so muß sie doch die direkt beteiligten Lehrer ^zunr Danke gegen den B'fU? unb mit Genugtuung erfüllen, daß dies: Errungenschaften nicht in letzter Lini: auf Rechnung

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.