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Der Israelit · 1911-09-28 · Heft 39 (28.9.1911) · page 12

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Journal
Der Israelit
Volume
52 (1911)
Issue
Heft 39 (28.9.1911)
Date
1911-09-28
Page
– (sequence 12)
Language
German
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Seitragen. Obgleich neben diesen Hindernissen die Umwanolung der R^igionsschulen in öffentliche Volksschulen noch auf andere Schwierigkeiten stieß —' Mangel an ordnungsmäßig geprüften Bewerbern, die anerkennenswerte Rücksichtnahme vreler Gemeinden aus ihre nicht brotlos zu machenden Religionslehrer, vielleicht auch hin und wieder religiöse Bedenken —, bestanden in dem kleinen Ländchen doch schon nach 10 Jahren mehr als 20, nach einem weiteren Jahrzehnt ungefähr 6V öffentliche Volksschulen. Bedauerlicher- . weife haben die Landflucht und die geringe Minderzahl die. Auslösung bezw. die Nichtwiederbesetzung vieler Stellen (es sind ihrer 11 bezw. 25) zur Folge gehabt, sodaß wir heute nur noch 76 öffentliche jüdische Volksschulen im Regierungsbezirke zählen, außerdem bestehen noch zwei Privat-Elementarschulen. Bevor wir auf die Besoldungsveichältnisse der jüdischen Lehrer Hessens eingehen, müssen wir einen Umstand erwähnen, der ihre Stellung (sowohl die gesellschaftliche als auch die pekuniäre) stets vorteilhaft beeinflußt hat: das war der Verkehr mit den christlichen .Amtsgenossen. Tie Wurzeln des blühenden hessischen Volksschullebrervereins reichen bis in das Jahr 1848 zurück; in diesem Jahre wurden nämlich die sogenannten Kveisschulsynoden gebildet, deren Vertreter alljährlich zu der.Landesschulsynode zusammentreten sollten. Verschiedene der aus dem Jahre 1849 vorhandenen Berichte über die Tätigkeit der Krcisschulsynoden zeigen, daß jüdische Lehrer Mitglieder derselben waren (in einem Kreise gehörte sogar ein jüdischer Lehrer zum Vorstände) und daß man für sie schon damals (also zu einer Zeit, wo der Staat für die jüdischen Schulen und Lehrer auch st^gar nichts tat!) die gehaltliche Gleichstellung aus gesetzgeberischem Wege herbeisühren wollte. „Ten jüdischen Religio ns leyrern werde ebenfalls eine Gehaltserhöhung zuteil." „Gleichstellung der jüdischen Lehrer mit ihren christlichen Amtsgenossen." „Tie Synode spricht ihre Erwartung aus, daß, auch die jüdischen Lehrer an der dem Lehrerstande Kurhessens bevorstehenden Gehaltsverbesserung Teil nehmen und den christlichen Lehrern in jeder Beziehung künftig gleich gestellt werden." Ter im Herbste 1849 in Fulda tagenden Landes schulsynode lagen über 100 Anträge * vor, die u. a. auch die Stellung der israelitischen Lehrer betrafen. Tiies kollegialische Verhältnis hat sich bis in die Gegenwart erhalten: fast sämtliche jüdischen Lehrer sind Mitglieder des paritätischen Volksschullehrervereins und gern gesehene Mitarbeiter in den Lezirkskonferenzen; in vielen derselben gehören sie zum Vorstande; in einem Bezirke ist ein jüdischer Kollege langjähriger Vorsitzender. Seminardirigent Tr. - Stein gehörte dem Hauptausschusfe viele Jahre — bis zu seinem freiwilligen Austritte — an; Lehrer Gntkind-Cassel war Vorstandsmitglied der Sterbekasse „Hilfe am Grabe" von deren Gründung an, bis ihn sein hohes Alter im vorigen Jahre zum tiefen Bedauern seiner Mitarbeiter zur Niederlegung seines Mandates zwang. Taß die Aufnahme der Forderung nach Bezahlung des Vorbeterdienstes in die Gesetzesvorlage des Jahres 1908 dem Vorstände des hessischen Volksschullebrervereins und insbesondere dessen Vorsitzenden Lehrer Grebe zu verdanken ist, sei nur der Vollständigkeit halber hier erwähnt, da diese Tatsache noch in jedermanns Gedächtnis lebt. Tie Besoldung der jüdischen Lehrer in der ersten Hälfte des vorigen Jahrhunderts war zwar sehr gering, aber anscheinend noch höher als die der christlichen Lehrer, von deren Einkommenverhältnisfen man sich ungefähr eine Vorstellung machen kann, wenn man hört, daß nach einer im Jahre 1831 auf grund amtlicher Angaben ausgestellten Statistik 706 Lehrer (von 1148 über die sich die Aufstellung erstreckte) noch nicht 100 Taler ©infommen hatten und zwar wa«n u. a. 57 Lehrerstellen mit 20 bis 30 Taler, 38 mit 10 bis 20 Taler und „einige" mit 4 bis 6 Taler (!!) dotiert. „Bei allen diesen Ansätzen ohne Ausnahme sind alle Emolumente: Schulgeld ... in Anschlag gebracht". „Erwägt man ferner, daß alljährlich ein Zehnteil, ja ein Fünfteil der angesetzten Besoldung als unbeitreiblich zurückbleibt . . so erscheint der Zustand der Schullehrer in den Landgemeinden in seiner vollen bcklagenstverten Blöße." „Zur Verbesserung dieser elenden Lage . . . schlugen die Stände (so wurden die kurhessischen Volksvertreter genannt) der Regierung vor: 1. Tie Minimalgehälter sind auf 100 Taler zu bringen" Um die Höhe d.cr Besoldungen der jüdischen Lehrer haben sich die Behörden anscheinend wenig gekümmert; in einem mir vorliegenden Aktenstücke vom 16. November 1835 macht die Kurfürstliche Regierung die Errichtung einer öffentlichen Schule von der 'Zahlung eines Mindestgehaltes von 100 Taler abhängig. Später hat sie sich aber um die Gehattsverhältnisse der betr. Gemeinde niemals wieder gekümmert und höchstwahrscheinlich von den im Laufe der Jahre erfolgten Gehaltsaufbesserungen gar keine Kenntnis gehabt. Anscheinend hat sie sich in den meisten Fällen daraus beschränkt, die ihr etwa vorgelegten, von der Gemeinde ausgestellten Kompetenzen zu genehmigen. T«s Gehalt wurde meistens bei jeder Neubesetzung zwischen Gemeinde und Lehrer neu vereinbart und richtete sich in der Regel nach dem Angebote: je mehr Bewerber, desto niedriger das Gehalt und umgekehrt. In den meisten Fällen wurden die Stellen, selbst in den größten Gemeinden (bis in die Mitte der 80er Jahre) ohne Ansschreiben mit abgehenden Seminaristen besetzt, deren Gthaltsansprüche geringer waren und die sich auch den „Wünschen" der Gemeinde leichtst anpaßten als ältere Lehrer. Wie den christlichen Lehrern eure oft sehr einträgliche Lundnutzung erst die Möglichkeit' bot, sich und ihre Familien trotz des knappen Gehaltes zu ernähren, so waren die jüdischen Lehrer hauptsächlich aus Nebenverdienste angewiesen, die häufig das fixe Einkommen beträchtlich überstiegen: konnte doch bei ihnen jeder Einzelne sein Wohlwollen (zuweilen auch das Gegenteil) zeigen; auch waren sie nicht selten geeignet, den Lehrer in Abhängigkeit zu erhalten. Manche der früheren Accidentien sind heute sogar älteren Lehrern kaum noch dem Namen nach bekannt, z. B. das Kreis schreiben bei einer Wöchnerin, das Tn o i m s ch r e i b e n bei Verlobungen, das Ausschreiben der Hochzeitsgeschenke und dergl.; länger, bis in die Gegenwart hinein, hat sich der Bezug der Neumondsgelder — meistens 1 Groschen pro Kind — und der "1VP klVvN-Gelder erhaltenmeines Wissens hat sich sogar das -p M 'g- Machen bei Festmahlzeiten, mit dem die Lehrer hin und wieder gute (aber nicht schöne!) Einnahmen erzielten, überlebt. Geblieben ist wohl nur noch das ■yiStP Machen in der Synagoge, sowie die Liturgie für einen Bräutigam und eine Wöchnerin bei ihrem ersten Besuche des Gotteshauses, desgleichen Casualien bei freudigen und traurigen Veranlassungen und einiges andere; aus die Einnahmen aus synagogalen Handlungen hat jedoch ein größer Teil der Lehrerschaft nach erfolgter BesoKung des Borbeterdienstes aus Billigkeitsgründen und aus Standesrücksichten Verzicht geleistet. Außerdem war — und ist — der Lehrer sehr oft auch Schächter, und die Güte der Leyrerstelle richtete sich meistens nach dem Einkommen aus der Schechitah. Ter Vollständigkeit halber soll nicht unerwähnt bleiben, daß den Lehrern gesetzlich das Schächten nicht gestattet war, („und' der Lehrer alles Schächtens sich enthalte" war die letzte Bedingung, welche die Regierung bei der schon erwähnten Genehmigung zur Errichtung einer öffentlichen Schule am 16. November 1835 stellte), doch wurde diese Genehmigung aus Ansuchen später fast inrmer erteilt oder die Lehrer übten diese Funktion aus, ohne die Regierung erst lange mit Gesuchen zu belästigen. Möglicherweise waren aber die Nebeneinnahmen selbst in der' guten, alten Zeit nicht so einträglich, als man oft annimmt; in einem vom 6. Dezember 1838 datierten Gesuche um früher in Aussicht gestellte Zulage findet sich nämlich folgender Passus: „Hierbei ist noch zu bemerken, daß die früheren Accidentien, worauf die Lehrer und Vorsänger die meisten Ansprüche machen konnten, teils gänzlich vom Tienste getrennt, weil sie diesen: nicht mehr entsprechen, teils aber auch von den meisten bei weitem nicht mehr so berücksichtigt und bezahlt läge!) (Schluß folgt.) Teritngedanktn. Bon A. Mannheimer in Dettelbach. (Schluß.) Was für das Lernen hier gesagt ist, gilt auch für daS Lehren. Wer die tiefe Bedeutung des Wortes jm fP3D mpWl ^1V2 erfaßt, dem widersteht der Gedanke, daß Kinder 8—9 Wochen — so lange dauern in Bayern die Somnur eilen — ohne jeglichen Religionsunterricht bleiben. Auch hier müssen wir es vffm und ehrl ch herauSsagcn: vom jüdischen Standpunkt aus ist daS ein laum zu enifchuidigender Zustand. Wenn der fynagogale Dichter in feiner Elegie auf daS GoluS und fetue trüben Folgen auch die Klage ansttmmt: n’3Ö rrna pirn nao OlpÖ „die Jugend entflieht dem Lrhrhaus", so kommt mir Las Wort beim Anblick der leeren Bänke während der Ferienzeit stets unwillkürlich in den Sinn. Nicht alles, was der Drang der^Zett.n mit fich bringt, dürfen wir als Juden mrt fiohem Herzen und ohne weiteres begrüßen! Was fich für andere schickt, ist noch lange nicht uns er Ideal. ES gilt auch hier, die Dinge unter dem Gestchtswinkei der jüdischen Pflicht» auffassung zu betrachten. Doch wie wäre hier Abhilfe zu schaffen? Ist die Macht der Verhältnisse nicht stärker als des Lehrers guter Wille? Kann er gegen den Strom schwimmen? Eine 26>ährige Erfahrung lehrte mich, daß so manches fich erreichen läßt mit ernstem Willen und tatkräftigem Wollen, und betör m. ich soll, wo ein Wille ist, fich auch ein Weg zeigen. Bor allem find dre Kinder schon während des ganzen JahreS darauf htnzuwetfen, daß eS im jüdischen Pflichtenleben keine „Ferien" gibt. DaS kann beim Üebersttzen deS und der iy'pQ leicht geschehen. Sicher aber muß vor den Ferien daraufhingewtesen werden. Man ermahne die Kleinen, ihre täglichen Gebete zu verrichten rnd versäume nicht, auch während der Ferien öfters darnach zu fragen, wo nur immer möglich. Fallen in die Ferien Fast- und Feiertage, so mutz selbstredend darauf gründlich vorbereiteit werden und zwar n^ch den drei Richtungen: a) das Geschichtliche, b) die Gebete, c) die zeremoniellen Gebräuche. ES ist wahrlich nicht zu lange, wenn man fich hier buchstäblich an das Wort der Weisen hält, n*Dbro l'tnVT Dl' arfc DTlp an,l* Man denke nur an die Monate Rtsan und Ttschrt. ES wäre grundfalsch, fich Mer auf das Elternhaus zu verlassen oder nachträglich Weisungen zu gebe«. Vorher müssen die Sinder gewappnet fein und zwar gründlich. Ais vor mehreren Jahren meine ReligtonSschule in eine Elementarschule umgewandelt wurde und mir infolgedessen weniger Religivnsstunben zur Verfügung standen, wandte ich mich an verschiedene Kollegen um Rat darüber, wie einer Beeinträchtigung des Jüdischen vorzubeugcn sei. Ich bekam manch schönen Fingerzeig, den ich verwertete. So gehört es schon seit Jahren zur regelmäßigen Einrichtung, daß die Knaben am fDttfttttb Uebersrtzen von n,h7*l!T 7N, VV1N, '"VI, die besseren auch ni'2VQ haben. Im Sommer haben auch d.e Mädchen am Sabbat Nachm ttag zum p"itz-Uebersttzen zu kommen. Dabei greift oft der zwanglose Ton Platz, ohne indes in Disziplinlost keit auszuarten. Auch die Ferienzeit über wirb dies so gehalten. Ebenso haben die Knaben am Sonntag und Mittwoch VQ1N 2c. Man sollte nicht glauben, wie gerne gerade die min gelernt wird! Der bekannte pjij beim Semen, Re- und Duplik, Frage und Antwort, alles bringt Leben und Unterhaltung und erzeugt Interesse. Ich benützte das oft als mö"lB/ als Lockspeise gleichsam für das andere Lernen. Ihr „bürst" dann Raschi oder n)'2VV lerncn, ihr „dürfr" dann „mvaN-sagen" lernen: da« wirkt als Anreiz. So war eS nicht allzu schwer, hie und da auch während der Ferien jede Woche 3—4 Stunden zu lernen. Ohnehin lernen die Knaben vor dem Tischgebet 3—5 Berse Chumesch, daS sogenannte „Tifchlernen", welches Wiederholung ist. (Diese Einrichtung Verl anke ich ebenfalls dem Rate etneS wackeren Kollegen.) ES freute mich, als jüngst ein tzjährtger Junge, der zum Fertenaufenthalr zu einer Tante reiste, ohne weiteres auch sein VV1N etnpackte. Er muß es demnach zu den nötigen Retfeutenstlien gezählt haben. So läßt sich manches bet ernstem Willem erreichen. Takt ucb persönliche Einweisung spielen da eine große Rolle: IslpV NX T2!2iT Niemals aber verfalle man in die Rolle der Leisetreter und B st - R u s e r, die den Schlaf ja nicht stören wollen uni in ihrer Angstmeierei meiner, gar nichts tun, gar nichts unternehmen ist unter allcn Umständen besser, die aber kein pcsttives Mittel zur Besserung oerraten können. Noch hängt bas Wort Gewissen mit „Wissen" zusammen,' noch ist Wissen Macht! Noch gilt daS jüdische Wort HWD H'*? X'IVV, noch gilt der Ausspruch niDvb to abw “pnia- Man sucht oft tn kleinen und, kleinlichen Dingen Wahrung der Standesehre, Hebung des Selbstgefühls. Versuche man es auch einmal tn oben beregter Richtung, um zu sehen, inwieweit Person und Ansehen des Lehrers hier ausschlaggebend wirken. Das ist ein dankbares Feld und eine dankenswerte Arbeit im Sinne und Jntt resse unserer hl. TOM*- Nachschrift der Redaktion: Noch aus einigen anderen Gründen läßt es sich rechtfertigen, wenn der jüdische Religionsunterricht in den Fertcn nicht ganz ruht. Da nämlich an den höheren Lehrar.stallen die für dm jüdischen Religionsunterricht angesctzten Smnden fast stets auf den Nachmittag fallen, so erleidet der Umerricht ganz ohne Zutun des Lehrers recht häufige Unterbrechungen. Heute ist httzftei, morgen findet eine Konferenz statt und übermorgen eine Schulfeier und so geht eS fort tn buntem Wechsel; der Religionsunterricht rst immer der notleidende Teil. Gibr es 6 Tage Ferien, so fallen 2 Sonntage aus nd bei 14 Tagen 3. Da die jüdischen Feiertage tn der Regel nicht mit den christlichen zusammensallen, so kommen wir mit dcm Re.igionsunterricht doppelt schlecht weg, Grund genug, um oa, wo eS stch ermöglichen läßt, mit Zustimmung der Kinder und Eltern auch tn den Ferien der Pflicht obzultegen: *710^- Korrespondenzen. Aus Oberhessen. Bei einer jüngst stattgchabim Inspektion einer Religionsschnls durch den zuständigen Rabbiner wurde der 2. Vorstand beauftragt, derselben beizuwohnen. Ter Lehrer, der mit dem betreffenden Vorstandsmitglied verfeindet ist, verweigerte jedoch seine Zulassung und die Großherzogl. Kreisschulkommission entschied als Vorgesetzte Behörde zugunsten des Lehrers. Ta die öffentlichen Prüfungen in Hessen abgefchasft find, so war diese Entscheidung vorauszusehm. Aurich. Mit ministerieller Erlaubnis wurde Herr Lehrer Pfifferling zur 2. Lehrerprüfung am christlichen Seminar dahier zugelassen und bestand sie mit gutem Erfolge. Aus Ostsriesland. Dienstag, 10. Oktober d. Js., vormittags 91/2 Uhr, findet zu Emden im Sitzungssaale der Synagoge die 27. Konferenz des Vereins jüdischer Lehrer der Nabbinatsbezirke Emden-Oldenburg-Bremen mit folgender Tagesordnung statt: 1. Begrüßung. 2. Berichterstattung und Rechnunasablage. 3. Besprechung von Hilssbüchern zur Vorbereitung a) für den jüdischen Religionslehrer (Gottschalk- Esftn), b) für den jüdischen Kultusbeamten (Abt- Leer). 4. Wie werd:n die Kinder tn der einklassigen Schule während der Religionsstunde nach Zeit und Stöfs am zweckmäßigsten beschäftigt? (Lachmann- Wittmund und Hartog-Jever.) 5. Borstandswahlen und Wahl eines Delegierten in den Vorstand des Bundes g. j. L. in Leutschland. 6. Anträge und freie Besprechung:n.

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