Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 52 (1911)
- Issue
- Heft 37 (14.9.1911)
- Date
- 1911-09-14
- Page
- – (sequence 11)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 96% known words query
- IRI
…/2446951-2448803-2448841--66908-2495093- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
1 M«'- ->•■••-•, V.y'-f.-.'>j-T•■. - ». --" ';-■-yk.~, &?;■'r •...-- ■. .:..- 7 ■" , ■-■ <V,> «fr«* >.*■£.•?,•', > wir wolle unger Iftäne Bet an> wllen l, die >eant- Liah ein- ,nete eben it zu : ein gen- J ich chen etan ooll- Faliehr ind, hat hat, Wfmamarnm J Organ des Bundes geseftestreuer jüdischer Lehrer Deutschlands. Umlernen. Es liegt an der ganzen geschichtlichen Entwickelung, dre den Stand der jüdischen Religionslehrer genommen hat, an der sozialen und materiellen Stellung, die er einnimmt, daß es ihm noch nicht gelungen ist, im jüdischen Gemeinschaftsleben zu der Bedeutung zu gelangen, die ihm nach seiner Vorbildung, seinen Leistungen, seinem hehren Berufe und seiner eminenten Wichtigkeit für die Erhaltung des Judentums gebührt. Das ist gewiß so, wenn es auch der eine oder der andere der Kollegen durch Geltendmachung seiner persönlichen Fähigkeiten und durch erfolgreiche Tätigkeit auf den verschiedensten Gebieten des öffentlichen Lebens es zu hohem Ansehen gebracht hat. Es bleibt dennoch wahr: der Stand der jüdischen Religionslehrer spielt leider eine untergeordnete Rolle. Er leidet unter sozialer Mißachtung. Als typisches Beispiel sei hier ein Vorfall erzählt, der sich im Jahre 1891 ereignet hat und dessen ergötzliche Einzelheiten wir unseren Lesern nicht vorenthalten wollen. Damals' veröffentlichte die hessische Regierung einen Gesetzentwurf, die Organisation der jüdischen Gemeinden betreffend. Zu seiner Beratung berief die Regierung eine Versammlung, der 25 Notabeln, sämtliche Rabbiner des Landes, aber kein Lehrer angehörten. Der Lehrer war in jenem! Entwürfe kaum Erwähnung getan und er hätte, wenn er je Gesetz geworden wäre, ihre Lage nicht nur nicht verbessert, sondern wesentlich verschlechtert. Um dieses drohende Unheil von ihren Köpfen abzuwenden, sprach eine Abordnung des israelitischen Lehrervereins bei dem Vorsitzenden der Versammlung vor und bat ihn, er möge seinen Einfluß dahin geltend machen, daß zu der zweiten — geplanten — Versammlung eines seiner Vorstandsmitglieder zugezogen werden möge, und daß in den Entwurf einige Bestimmungen ausgenommen werden möchten, die geeignet seien, die traurige Lage der jüdischen Lehrer zu verbessern. Der Herr behandelte die Deputation, darunter Fwei im Dienste ergraute Männer, sehr von oben herab und meinte dann zunt Schluß, sehr herablassend die Lehrer mit „ihr" und „euch" anredend: „Wenn unsere Angelegenheiten erledigt sind, dann kommt ihr an die Reihe." Das war vor 20 Jahren. Nun, und gewisse Vorgänge aus der jüngeren und jüngsten Vergangenheit zeigen uns mit wenig wünschenswerter Deutlichkeit, daß jene Betrachtungsweise, die in den Lehrern nur untergeordnete Persönlichkeiten erblickt, noch lange nicht aus den Köpfen unserer Glaubensgenossen geschwunden ist. Wir müssen deshalb laut und vor der ganzen jüdischen Oeffentlichkeit fordern, daß uns ein größerer Anteil gewährt werde an der Leitung und Führung der jüdischen Angelegenheiten, damit wir endlich aufhören, die wehrlosen Objekte der Gesetzgebung zu sein, die wir bisher waren. Es ist daher nur der erste Schritt auf einer durchaus notwendigen Entwickelung, daß die Lehrer in den Kuratorien der jüdischen Lehrerbildungsanstalten vertreten seien. Diese Forderung ist umso berechtigter, als viele dieser Anstalten im Kampfe um ihre materielle Sicherstellung die Bemühungen der Lehrer in weitem Maße in Anspruch nehmen. Es ist aber bezeichnend, daß man bis vor kurzem selbst auf seiten der Lehrer gar nicht daran dachte, diese Forderung zu erheben, und daß sie jetzt, nachdem sie einmal erhoben ist, gewissen Widerständen begegnet, die von jener, hoffentlich bald antiquierten Anschauungsweise genährt werden, nach der der Stand der jüdischen Lehrer eine guuntite negligeable ist. NUN, es ist unsere feste Ueberzeugung, daß jene Widerstände leicht zu brechen sein werden. Die Anstalten handeln ja in ihrem eigensten Interesse, wenn sie dem berechtigten Verlangen der Lehrer nachgeben, denn die Mitarbeit von sachkundigen Lehrern kann ihnen nur förderlich sein. Gewissen Leuten wird es ja recht unbehaglich dabei zu Mute sein, wenn sie ihre soziale UeberMacht teilen müssen mit einem einfachen Volksschullehrer oder gar mit einem armen Schlucker von Religionslehrer. Diese Leute müssen sich eben daran gewöhnen. Sie müssen eben, mit einem Worte sei es gesagt, u m l e r n e n. Wir können ihnen sogar Voraussagen, daß sich hie Lehrer mit diesem ersten Erfolg gar nicht begnügen, sondern viel mehr verlangen. Sie verlangen außerdem ganz generell, daß alle jene gemeinnützigen Anstalten, die auf die öffentliche Wohltätigkeit angewiesen sind und für deren Bestand die Lehrer durch eifrige Sammeltätigtätigkeit wirken, Lehrer in ihre Leitung aufnehmen. Es kommen hier Hospitäle, Waisenhäuser usw. in Betracht. Ebenso verlangen wir Einlaß in die Verwaltungskörpersch,asten, wie badische Synode, und in die auf freiwilliger Grundlage beruhenden Ausschüsse der großen Verbände, soweit das noch nicht geschehen ist. An das Ende dieser Kette stellen wir als. letztes Glied die Forderung auf Vertretung der Lehrer in dem Gemeindevorstand, und zugleich verlangen wir, daß jeder Entwurf, der auf eine Neuregelung unserer gemeindlichen Verhältnisse zielt, diesem berechtigten Wunsche Rechnung.trägt. Wir erheben diese Forderungen nicht bloß deshalb, weil wir von ihrer Verwirklichung eine Hebung unseres Standes, erwarten. Auch die jüdische Gesamtheit wird nur Vorteile daraus ziehen, wenn sie dem Lehrer den Einfluß einräumt, der ihm zukommt und an dem er vermöge seiner Sachkenntnis, seinem Beruf und seiner Stellung mit dem größten Nutzen für die Allgemeinheit wirken' kann. Die erhöhte Achtung, die man dann dem Lehrer zollen wird, wird wohltätig rückwirken auf unsere Kleinen, und das Wort des Lehrers wird auf einem fruchtbareren Boden fallen als jetzt. Aber eines dürfen wir nicht vergessen: wir selbst können das meiste tun, um unser Ziel zu erreichen durch unausgesetzte Arbeit an uns selbst, durch stetige Weiter- und Fortbildung und durch nie erlahmenden Eifer für unserir heiligen Beruf. Zur Trage der Prtoatbeamtenversicfternng. Unter Führung des Herrn Kollegen Bähr-Waldenburg hat sich ein Komitee zur Wahrung bit In teressen der jüdischen Kultus beamten der kleinen Gemeinden gebildet. Dasselbe hat „als erste Tat" nachfolgende Resolution in Sachen des Versicherungsgesetzes für Angestellte gefaßt: „1. Uuterzeichnetes Komitee begrüßt freudig den Entwurf eines Versicherungsgesetzcs für Angestellte und erkennt in diesem Werke sozialer Fürsorge auch für die jüdischen Knltusdcamten der kleinen Gemeinden eine geeignete aussichtsvolle Gelegenheit, zum ersten Male auf gesetzlichem Wege zu einer freundlicheren Gestaltung ihrer traurigen Anstellungs- und Versorgungsv'rhältnisse zu gelangen. Das Komitee wünscht deshalb dringend, daß dieselben in das Gesetz erngeschlossen werden. 2. Tas Komitee hat zu den großen jüdischen Verbänden insbesondere znm „Verbände der deutschen Juden", dem „Deutsch-Israelitischen Gcmeindebnnd" und dem „Rabbiner-Perbande" das Vertrauen, daß sie, der steten Betonung ihres Wohlwollens für di« seufzende jüdische Kultusbeamtenschaft entsprechend, alles ausbieten werden, um die Einbeziehung dieser Beamtenkategorie in das Gesetz zu erwirken. Das Komitee rechnet zugleich darauf, daß der „D. I. G. B." zud en Beratungen der von ihm eingesetzten gemischten Versicherungskomnrission einen sachverständigen Kultusbeamten zuziehen werde. 3. Das Komitee spricht ferner die zuversichtliche Erwartung aus, daß der „Verband der jüd. Lehrervereine i. d. R." bei seiner Stellungnahme zu dem Versicherungsgesetz sich seiner großen Verantwortung gegenüber der Kultusbeamtenschaft, die mehr als die Hälfte seiner Mitglieder zählt, bewußt fein und die gebotene günstige Situation mit Weisheit und Vorsicht zum Vorteile derselben benutzen werde. Das Komitee hofft, daß der Verband alle an ihn herantretenden Versuche, feine Kraft abseitsliegenden Interessenkreisen zum Nachteil des Ganzen dienstbar zu machen, mit Entschiedenheit zurückweisen, die ihm suggerierten Abänderungsanträge (Bl. für Erz. u. Unt. 1911 N. 27 u. 28.) teils als überflüssig und nicht Obliegenheit des Verbandes, teils als formell unangebracht Und sachlich unzutreffend und unheilvoll ablehnen und mit aller Energie sein Ziel nur aus die gesetzliche Festlegung der Zwanßsversicherang für die jüdischen Kültusbcamten richten werde. „DasKomiteezur Wahrungder Interessen der jüd. Kultusbeamten der kleinen Gemeinden." Folgen die Unterschriften. I