Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 52 (1911)
- Issue
- Heft 36 (7.9.1911)
- Date
- 1911-09-07
- Page
- – (sequence 11)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 92% known words query
- IRI
…/2446951-2448803-2448840--66887-2495071- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
d mit hatte, noch r- Tat )t gerchen, Hatzte , vor ersten hrensonst n err gensen-?acht, einen zuten Zeit ühlte schon ihn redier gern daß aber stun-- ällig viel . be- Ruseits aicht rsses hin, bertimeren clich das früang ihr zu cicht Kern ' kr er nes len, rng ide, ge- >as :its der ten 'teren msie in- 0n de, af-' rtt ttn \yi in n- >rin nb n. rs nte ,!,.W 's aammmmm* SS Eiterariscbe RumUcbaii. v. 'Philosophie. Die an Kant orientierte moderne Philosophie, die den um die Mitte des vergangenen Jahrhunderts zur Alleinherrschaft gelangten krassen Materialismus überwunden hat, sieht sich in der Gegenwart in die schwierige Lage versetzt, einen Krieg nach zwei Fronten führen zu müssen. Der Pragmatismus wirft ihr einen einseitigen, Wirklichkeit entfremdenden Rationalismus vor, indes der den Bahnen Darwins und Spencers folgende Entwicklungstheoretiker eher geneigt ist, in der von der Kantifchen Philosophie geforderten Wertabsolutheit einen Mangel an Rationalismus zu finden. Als Vertreter der ersteren Richtung stellt sich Julius Holdst ein dar, der in seinen Wandlungen in der Philosophie der Gegenwart (Leipzig 1911, Verlag von Dr. Werner Klinkhardt) den Gegensatz von Leben und Wissenschaft, diesen Ausgangspunkt des Pragmatismus, behandelt. An den überschäumenden Wogen des modernen Lebens scheint ihm der „Rationalismus" Kants und seiner Nachfolger „zusammengebrochen", und James, Bergson und — Eucken sind ihm die Philosophen der Zukunft. Ungern sieht man Eucken in dieser Gesellschaft, und es will mir scheinen, als ob es dem Verfaffer keineswegs gelungen ist, eine solche Zusammenstellung zu rechtfertigen. Wohl aber ist es ihm gelungen, zu zeigen, daß er von der Bedeutung der Kantischen Philosophie als Wertwissensch aft keine hinlänglich klare Vorstellung hat und über diese ganze Lehre höchst einseitig, um nicht zu sagen: dürftig, orientiert ist. Wie weit diese Wertwiffenschaft davon entfernt ist, die Fülle der Lebenserscheinungen rationalistisch verkümmern zu lasten, davon könnte beispielsweise ein bet Klaus und Feddersen in Hanau 1911 erschienenes Buch von Broder Christiansen, Kritik der Kantifchen Erkenntnislehre, treffliches Zeugnis ablegen. Das Buch ist meisterhaft klar und plastisch geschrieben und sei all denen, die nach einem einigermaßen erfolgreichen Studium Kants in die erkenntnistheoretischen Probleme der Gegenwart eingeführt sein wollen, wärmstens empfohlen. Das Buch gibt sich als erster Teil einer umfassenden Kantkrittk aus, die dazu berufen sein soll, die Kantifche Philosophie aus der Stagnation, in die sie nach Ansicht des Versaffers allgemach geraten ist, zu befreien. Wenn ich auch der hier nicht näher darzulegenden Grundanschauung Chrtstiansens, namentlich soweit sie sich gegen das erkenntntstheoretische Ich Windelbands und Rickerts richtet, nicht betpflichten kann, stehe ich doch nicht an, das freudige Interesse zu bekunden, mit dem ich sowie sicherlich alle Anhänger des Kantianismus der Fortsetzung dieser „Kantkrttik" entgegensehen. Nicht unerwähnt bleibe die vortreffliche technische Ausstattung des Buches, in welcher Hinsicht wir gerade bei philosophischen Schriften nicht eben verwöhnt sind. Mit immer wachsender Teilnahme habe ich das groß angelegte Buch des bekannten Entwicklungstheoretikers Rudolf Goldscheid, Höherentwicklung und Menschenökonomie, Leipzig 1911, Verlag von Dr. Werner Klinkhardt, gelesen. Das Buch stellt sich als erster Band einer umfassenden „Grundlegung der Sozialbiologie" dar. Seinen Gedankengehalt in Kürze zu charakterisieren ist nicht ganz leicht. Von einem extremen Materialismus ausgehend, dem das Sein das absolut Gegebene, das Ding an sich ist, mündet es in einen grandiosen Idealismus ein, dem nicht der Kampf ums bloße Dasein, sondern um ein immer besseres und höheres Sein die Gesetze des Sollens vorschreibt, deren ethischer Gehalt wahrlich nicht gering angeschlagen werden darf. Aus den biologisch-soziologischen Gesetzen des Seins die jedem Kantianer wohl vertrauten Gesetze des Sollens abzufvlgern, Kantens kategorischen Imperativ gewissermaßen biogenetisch zu begründen, um solchermaßen eine endliche Versöhnung des Materialismus und des Idealismus anzubahnen, das ist der staunenerregende Versuch Goldscheids, der mit einem ungewöhnlichen Maß von Scharfsinn und Sachkenntnis zu solchem Unternehmen nicht übel qualifiziert erscheint. Die von Goldscheid mit solchem Nachdruck betonte biologische Bedeutung des sittlichen Prinzips wird den Anhänger des überlieferten Judentums, dem die Gesetze der Thora Gattungsgesetze des menschlichen Lebens sind, gewiß sympathisch berühren. Im übrigen kann an dieser Stelle mit der Werttheorie Goldscheids, die wohl in den folgenden Bänden erst tiefer und eingehender behandelt werden soll, nicht abgerechnet werden,' ebenso wenig mit der unkritischen Art, in der die Gesetze der Biologie ohne weiteres aus die Gesellschaft, die doch zunächst nur eine Masse diskreter Individuen darstellt, die lediglich durch Normen zusammengehalten werden, übertragen sind, obzwar Goldscheid ausdrücklich die Vorstellung der Gesellschaft als einer real-physischen Gesamtpersönlichket als ein wissenschaftlich unzulässiges Bild ablehnt. Das Buch hat als Gegengewicht gegen einen seichten Pragmatismus große Bedeutung. Im einzelnen leidet es an vielen Wiederholungen. Auch klingt namentlich durch den letzten Teil ein Ton politischer Verbissenheit, den man in der deutschen Gelehrtenwrlt selten antrifft. Besonders sei zum Schluß noch auf die ausgezeichnete Bekämpfung der Lehre des Malthus hingewiesen, die das Buch enthält. Die Lehre des Malthus ist schnell populär geworden — auch dies sicher ein Zeichen, daß sie falsch ist — und sie bildet vielfach das einzige soziologische Inventar der Halbgeblldeten. Möge es Goldscheid vergönnt sein, dieser Lehre gänzlich den Garaus zu machen. Bon der modernen Wahlstätte philosophischen Denkens führen uns zwei Bände der bekannten, im Verlag von Felix Meiner in Leipzig herausgegebenen „Philosophischen Bibliothek" in die klassische Zeit der deutschen Philosophie, zurück. Fr. M. Schiele hat einen neuen Abdruck des im Jahre 1841 von' August Twesten heraus ge- § ebenen Grundrisses der philosophischen ithik von Friedrich Schleierma cher besorgt. Im Zeitalter Jathys wird sicherlich Schleiermacher noch eine große Rolle zu spielen berufen sein, und so mng diese Neuauflage, die im wesentlichen unverändert ist, mit Freuden begrüßt werden. Bedeutsamer ist der zweite Band: Hegels Grundlinien der Philosophie deS Rechts, herausgegeben voy Georg Lasson. Hegels Rechtsphilosophie, viel« leicht fein genialstes Werk, mag all denen zur warnenden Lektüre empfohlen werden, die keinen Anstand nehmen, Köhlers leichtgezimmerte RechtSentwicklungsphilofophie mit den tiefen Gedankengängen des dunkelsten der Philosophen in irgend einen mehr als äußerlichen Zusammenhang zu bringen. Ob sie in dieser Lektüre durch die überaus längliche Einleitung des Herausgebers fördernde Unterstützung finden werden, muß ich freilich bezweifeln. Diese Einleitung setzt zu viel und zu wenig voraus: Zu viel bei dem Anfänger, zu wenig bei dem Kenner. Wer sich nach etwaiger mühsamer Wanderung durch die Rechtsphilosophie Hegels, die zugleich Staatsphtlosophie ist, ein paar Stunden fröhlicher Erholung gönnen will, der handle gleich mir und greise nach Hegel zu dem Buch von Dr. Sam. Max Mslamed: DerStaat im Wandel der Jahrtausende (Stuttgart, Verlag von Ferdinand Enke, 1910). Nannte ich jenen den Dunklen, so bin ich geneigt, diesen. als den Hellen zu bezeichnen. Ich habe ihn überall auf den ersten Anhieb verstanden und glaube ein gleiches bei jedem Leser selbst mittelmäßigster Fassungskraft voraussetzen zu dürfen. Mutet nicht schon der Titel romanhaft an? Ein Roman ist es nun freilich nicht, aber eine Sammlung mehr oder weniger gut gelungener Feuilletons. War es nötig, sie im Druck erscheinen zu lassen? Ich glaube nicht. Selbst das-Kapitel über Judaea vermag mich nicht vom Gegenteil zu überzeugen, obzwar dieses Kapitel mir mit Ausnahme der wahrhaft jämmerlichen Darstellung des „talmudischen Staatsrechts" verhältnismäßig noch am besten gefallen hat. Der Mdische Staat ein Produkt des jüdischen Gesetzes, das jüdische Gesetz als Selbstzweck —: Müst übel. Nur schade, daß dieses Gesetz sich alsbald zur Sittlichkeit kantisch - cohenscher Provenienz verflüchtigt, als deren Verfechter die „antikleri-