Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 52 (1911)
- Issue
- Heft 36 (7.9.1911)
- Date
- 1911-09-07
- Page
- – (sequence 6)
- Language
- German
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w gcttc«. «r. Saber boten sie der Repräsentantenversämmlung doch einige Male die Gelegenheiten, ihren Beruf als Religionsconcil, den sie mit so unsagbarem Glück und Geschick seit jeher ausübt, aufs Neue zu betätigen. Einmal handelte es sich um die Frage, ob abweichend von der bisherigen Praxis die Anbringung figürlichen Schmucks auf den Gräbern zu gestatten sei. Die Friedhofskvmmission batte einen dahingehenden Wunsch eines Mitgliedes, das auf einem Grabe eine Jardiniäre mit Reliefdarstellungen von Moses und Jeremias — ausgerechnet! — anbringen wollte, unter Hinweis auf die Friedhofsordnung abschlägig beschieden. Der Ausschuß war dagegen der Meinung, man brauchte diese Bestimmungen nicht so rigoros zu handhaben, und die liberalen Vertreter waren derselben Anschauung. Herr Louis Sachs faßte diese Anschauung in den Satz zusammen, „die Friedhofsordnung sei doch keine Thora, die nicht angetastet werden dürfe"/ ein Diktum, das an dieser Stelle ungewollt humoristisch wirkt! Andere Herren wiesen auf die Friedhöfe in Italien, Algier und der Portugiesen in Amsterdam hin, wo überall figürlicher Gräberschmuck anzutreffen sei, und sogar die „fromme Gemeinde Worms" mußte als Eideshelferin heran, wo man in einem Falle „Vogelnester in Bronze" anzubringen gestattet habe. Sehr vernünftige Worte fand dagegen der Vorstandsvertreter Herr Netter, der mahnte, man solle dem Friedhof sein jüdisches Gepräge erhalten und chn nicht zu einem Kunstmagazin werden lassen. Wer die schon jetzt sich breit machenden Auswüchse protzenhaster Geschmacklosigkeit auf dem Friedhof in Weißensee auch nur einmal gesehen hat, weiß, wie angebracht, schon vom rein ästhetischen Standpunkte aus, diese Mahnung war. Man verstehe sich nur zu der von den liberalen Gemeindevertretern gewünschten Toleranz: das paroxydinale Kunstmäcenatentum von Berlin W wird sich die Gelegenheit nicht entgehen lasten, seine ganze Stärke in „Friedhofskunst" auszutoben und die Ruhe der Toten durch sezessionistische Greuel zu entweihen! Zum Schluffe einigte man sich dahin, die Herren Rabbiner um Etnzelgutachten (!) anzugehen/ und da diese, erfreulicherweise, sämtlich ablehnend ausfielen, so gelangte auch die Repräsentantenversammlung zu einer gleichen Stellungnahme / wobei sie aber nicht zu betonen verfehlte, daß sie ihr sachkundigeres Urteil keineswegs der Rabbinerentscheidung etwa nachzuordnen, sondern nur „im Jntereffe des Friedens" einmal nachzugeben gewillt sei. Ein anderes Mal entbrannte ein ebenso lehrreicher wie fruchtbringender Streit über die Frage, „ob von einer Synagoge erst dann die Rede sein könne, wenn sie per tutto l'anno Tomo Primo e’Secondo in Idiomat Hebraico Ouanto ge’Essemplari stampati nell’ anno 1600 In questa Citta. Data Ii 29. Genaro 1710. (Carlo Rnzzini Kr. Proc. r Refformator) (Francesco Loredan Kr. Proc. r Refformator) (Aiaise Pisani Kr. Refformator.) Agostin Gadaldini Segretario Registrato all’ Eccellentissimo Magistrato Deila Bestdmia. Auf der linken Seite: De Ordine Dege Illmi Et Eccmi Sigri Gatta Veri. Si concede Licenza a Josef, e Jacob Padre e Figliolo Sacerdoti deputati dalli Capi Generali delf Vniuersita degl. Ebrei, di potter rineder la ristampa del Libro intitolato Compendio d’Orationi 6 sia Macasor in due Tomi eon 11 Comento di Adrad Codes, concernente al rito * Ebraico permettendo pure alli medeme di far froblicar Scomunica more Hebraeorum per che altri Ebrei non possino hauer alcuna ingerenzo nel Libro sudetto di Macazor ne anco con li comenti di Mongale Cedec, e la Seli Kä, 6 ni altra quäl si sca forma per anno Dodeci & il presente debba esser stampato nel frontispicio del Libro par la sua intiera e pontuale essecuzione e cosi. Data li 12. Marzo 1711. (Lorenzo Bolani Cattauer) (Bernardin Gritti Cattauer) (Tomaso Balbi Cattauer), D--2SE.__ eingeweiht und von der Gemeinde übernommen sei, oder schon von Beginn des Baues an". Je nachdem sollte darüber die Entscheidung fallen, ob in die Verträge mit den bauausführenden Firmen ein Passus aufzunehmen sei, der den Unternehmer verpflichtet, an den „hohen Feiertagen" — am Sabbat, dazu „verflieg" sich niemand — bet Synagogenbauten nicht arbeiten zu lassen. (Um dem Verdacht vorzubeugen, als erlaubte ich mir mit den Lesern einen Scherz, sei betont, daß ich wörtlich aus Nr. 4 des offiziellen „Gemeindebiatts" zitiere.) Trotzdem sich acht Repräsentanten und ein Vorstandsmitglied an der Debatte beteiligten, fand die interestante Frage doch keine endgiltige Lösung/ der Vorstand ließ erklären, daß er in Zukunft den gewünschten Passus in die Verträge aufnehmen werde, und damit war die Sache erledigt. Ob unter den Herren sich wohl einer befindet, der nicht bereit wäre, aus dem Hochgefühl seines Weltbürgertums im 20. Jahrhundert heraus, mitleidig auf ein halachisches Schrifttum herabzublicken und seine Autoren der Rabulistik und der pilpulistischen Haarspalterei zu zeihen, wenn sie die Frage Prüften, „ob von einer Synagoge erst dann die Rede sein könne, wenn sie eingeweiht und von der Gemeinde übernommen oder schon vom Beginn des Baues an". Oder darf man sich an solche Fragen nur dann heranmachen — wenn man nichts davon versteht? Auch ein alter, längst totgeglaubter Bekannter meldete sich wieder, in dem von zehn Mitgliedern der Repräsentantenversammlung unterschriebenen Antrag auf „versuchsweise Einrichtung eines zweiten Predigt-Gottesdienstes an jedem ersten Freitagabend der Wintermonate in der Synagoge Lindenstraße, welcher nach Ladenschluß etwa um 81/* Uhr beginnen soll". Der Antrag beschäftigte die Repräsentantenversammlung in zwei Sitzungen, wurde in einem Ausschuß beraten und schließlich mit großer Mehrheit angenommen. Von den Gegnern wurde eine ganze Reihe von Opportunitätsgründen für ihren ablehnenden Standpunkt ins Feld geführtaber keiner fand das richtige Wort zu richtigen Zeit, daß diese Einrichtung eines Spätgottesdienstes nach Ladenschluß am Freitagabend geradezu eine offizielle Anerkennung der Sabbatentweihung durch die jüdische Gemeinde Berlin und eine Brutalisierung der religiösen Empfindung aller der Kreise bedeute, die in der Zerstörung der Sabbatruhe die Einleitung zu einem dann unaufhaltbaren Auflösungsprozeß des Judentums überhaupt erblicken. Wie hat man sich nicht seinerzeit über den Plan des Sonntagsgottesdienstes aufgeregt?! Eine tiefgehende Erregung, im Vergleich mit der der Wahlkampf vom vor^ Wie aus dem Vorstehenden ersichtlich, ist man beider Druckerlaubnis seitens der Behörde mit peinlicher Strenge versahren. Kein Wunder, daß die Approbation seitens der j üdi s chen Großen in Venedig — riKSCTI p'p *2182 — ähnlich lautet. Sie nimmt in halbgroßen Lettern eim ganze Folioseite ein, weist darauf hin, welche Schwierig^ keiten die Druckleger zu überwinden hatten, wie sie nich Mühe und Opfer gescheut, um technisch das Werk glänzend auszustatten, daß besonders der Guß eigener Bleilettern große Ausgaben verursachte, fordert die Reichen auf, nach Kräften finanziell beizusprtngen und beschwört endlich jeden wahren Jehudi, innerhalb 12 Jahre das Machsor, ja auch nur Teile desselben nicht nachzudrucken. Die Uuterschrift lautet: N2W Ti* tznn1? ptr*n er nasm na p"£sb Drpw n"n^i nx-2 nw n"nni»2 nob^ n"nbi Dsisübs niobv nn •n"nbi mib'D n i"22 bitzs Bis der erste Band vollendet war, dauerte es volle drei Jahre. Das frohe Ereignis feiern JTlN rttl.“!1 X2'N1v!2 und pns1 in begeisterten Dithyramben. (S. 360). Die Vollendung war tZHlT? 31 "121 D2H rm N2V, d. i. 1714. Zum Schluß sei noch eine Stichprobe aus den ni2K ’pnB geboten, welchen in jüdischen Lettern die italienische Uebersetzung beigefügt ist. pK min pi dk nai« rmip 12 mp4?** '2-1 •p* *pn &eptanüexi&il. '7 i gen Jahr nur künstliche Mache war, hatte damals die Gemüter ergriffen und die Liberalen, die sich zu Wortführern jener Forderung gemacht, bei den Wahlen fortgefegt. Die Massen hatten eben damals mit Ihrem untrüglicheu Instinkt richtig erkannt, daß hinter dieser scheinbar so harmlosen und ein Gebot der ausgleichenden Gerechtigkeit erfüllenden Forderung in Wahrheit nichts anderes als eine offizielle Abrogation des Sabbats, die Anerkennung des Reformgenoffenschaftsjudentums sich berge, und dagegen lehnten sie sich aus. Heute wird die Sabbatentweihung als eine gegebene Tatsache, die Berücksichtigung und wohlwollende Behandlung fordern darf, von der Repräsentantenversämmlung anerkanntkein Wort des Protestes, keins auch nur des Bedauerns über diese Entwickelung wird gesprochen - sprächen nicht verwaltungstechnische und andere, den Kern der Sache nicht berührende Momente dagegen, so wäre der Antrag sogar einstimmig angenommen worden. Die Deroute der Konservativen ist eben so vollständig, daß von einer Vertretung der glaubenstreuen Jntereffen in der Repräsentantenversammlung der hiesigen jüdischen Gemeinde überhaupt nicht mehr die Rede sein kann. Endlich hat die Repräsentantenversammlung auch noch eine einschneidende Neuregelung des Gottesdienstes in den Orgelsynagogen vorgenommen. Darüber im nächsten Brief. Kal baö Rab Bor! gen ner relig gelhc Aus! ten j der i Gefo daß gen, die, beher geno druck kcn; aus die .i versa umzt Schu den d inj Mini WerkiN 30. August. Wie telegraphisch berichtet wird, sind durch den Brand in Aidin der besonders in dem dortigen Judenviertel gewütet hat, 600 jüdische Familien mittel- und obdachlos geblieben. Zur vorläufigen Linderung der Not hat die Alliance Jsraölite Universelle sofort 5000 Francs auf telegraphischem Wege gesandt. Stuttgart, 3. September. Heute fand hier die 2. Generalversammlung des „MürtteMberger Landesverbands für die Interessen des gesetzestreuen Judentums" statt. Nach Begrüßung der Erschienenen durch den Vorsitzenden Herrn H. Herz Ms Schwab. Hall, erstattet der Kassier Herr David Reis aus tzeilbronn den Kassenbericht, worauf ihm die Versammlung unter anerkennenden Dankesworten für seine Tätigkeit Decharge erteilt. Hieraus erfolgt Neuwahl des Vorstandes. Medergewählt werden: als Vorsitzender Herr Herz in Hall, außerdem die Herren Reis in Heilbronn urch Veit Kahn in Cannstattan Stelle des nach Frankfurt a. M. verzogenen Herrn Em. Kaufmann, und des wegen beruflicher Ueberbürdung eine Wiederwahl ablehnenden Herrn Hirsch-Mergentheim werden die Herren F. M. Die italienische Uebersetzung: '1 p2 \p -nnp_p, '-nbrS'D ^ipb# '2N '1 |*12 /Hüp^.is '# '1 s12 'P -npb’l'a l'K '! |12 /'2'S 'p ,nH28'QP '1 ]12 niö’9 '1 112 'P *':2'S 'K rr 'i Ji2 \p 'rr 'l ]i2 '8 'i sü 'O /n£28'p 11. si2 ,n^2.iiny rr '1.112 'p ,'711P'.V '8 '1 112 'v n^2-11-,tz \ 112 '8 N 112 '8 n 113 '"l'h '8 '1 112 'p ,"2.H. 'k 'i 112 nps; Recht biete ten k zu ei verla Nicht Zeme die r geger Aust gung streid lassui Dr. Blatt Seite spont hervc fotgei von Artik« Verj Rlchti um d zelne zu dir nicht bern für dc gesetzk die r nach und Danl samn -npia Beschriebenes Machsor rst Eigentum -er israelittschen Gemeinde dahier. Sicher gibt es in noch vielen Gemeinden seltene jüdische Druckwerke, die BeachMng verdienen. Man nimmt sich nicht allzuoft chrer an. Jndifferentismus und Mangel an Verständnis sind zumeist schuld daran. Möge die kleine Skizze nach dieser Richtung hin bessernd und anregend wirken. (Interessante Funde in -er Gießener Univcrsitätsbivliothek.) Unter den tm Jahre 1908 von der Gteßener Univerfilätsbtbliothek erworbenen Papyri hat Prof. Dr. Glaue, dem wir bereits die Entdeckung der Gteßener Fragmente der gotischen Bibel verdanken, die Reste einer bisher unbekannten griechischen Uebersetzung des samarttanischen Pentateuchs . nachgewiesen. Ein interessantes juristisches Stück derselben Sammlung hat Prof. E g e r in Basel untersucht und als ein vorzüglich erhaltenes Gesuch um prätortsche Erbfolge, gerichtet an den Präfekten von Aegypten dom Jahre 249 n.ü. Ztt. festgestellt. DaS Gesuch ist in lateinischer Sprache abgefaßt, mit griechischer Uebersetzung versehen und in der nur selten erscheinenden älteren Kursive geschrieben. der „ bis 1 Berei Dabj in di< mit st satz z man 1904 währc Dollo wand