Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 52 (1911)
- Issue
- Heft 31 (3.8.1911)
- Date
- 1911-08-03
- Page
- – (sequence 31)
- Language
- German
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k'fjtoim* 1911 Der JSraelit. dann eine Wahrheit, wenn ein gemeinsamer Bater anerkannt wird. Wir hätten es in der Hand, zu zeigen, daß nicht nur eine Lossagung von der Thorah als von,, auch einer positiven Religion" nicht nötig wäre, UM das Leben individuell und sozial zu größerer individuellen Vervollkommnung zu reformieren, sondern im Gegenteil mit der Thora eine ungeahnte Höhe des inneren und äußeren Glücke zu erreichen ist. — Aber-; die Masten wären vielleicht für das Verständnis reif, bet ihnen sind es materielle Lebensfragen, die sie zögern lassen. Die Gebildeten aber, die mit der Anerkennung der Begriffe vorausschretten könnten, sind zu lau. Sie müsten geweckt werden aus der liebgewordenen Gewohnheit des täglichen Einerlei — und das ist unbequem. So bleibt es denn alles wie es war. Wis laffen andere uns bringen, was ivir bester, bau ernder, beseligender, reiner und höher ihnen eben könnten, geben müßten, weit wir es ja esitzen. Und so werden die Völker uns Trost bringen 'öy wm ivN2. €in interessanter Prozeß. Am 20. Juli beschäftigte das Schöffengericht zu Ahrweiler eine Beleidigungsklage, die wegen ihrer materiellen Seite weiteste Kreise interessieren dürfte. Der stark besetzte Zuhörerraum bewies schon wie rege die Neuenahrer Kurgäste an dem Aus gang des Prozesses Anteil nahmen. Der Besitzer des Hotels zur Stadt London, Herr Abraham Borg hatte die Besitzerin des HotelsLandskron, Frau Kowalski, wegen Beleidigung und unlauteren Wettbewerbes verklagt. Der Tatbestand war kurz folgender: . Borg hatte Kurgäste, die er mit der Liste des Vereins zur Förderung ritueller Speisehäuser (e. V.) in Hamburg in der Hand aus dem Wege zum Hotel Landskron. getroffen haben soll, aufgefordert, bei ihm einzukehren, da es bei ihm auch itto sei. Er bezöge sein Fleisch von derselben Schechitah wie das Hotel Landskron. Die Kurgäste folgten Borg. Als sie später der Frau Kowalski den Vorgang mitteilten, erwiderte diese, daß es im Hotel zur Stadt London nicht 120 zugehe. Die Gäste hinterbrachten diese Bemerkung dem Kläger Abraham Borg, der daraufhin die Klage anstrengte. Zur Feststellung des Begriffes 120 und darüber, ob demgemäß das Hotel zur Stadt London des Abraham Borg als 120 zu bezeichnen sei oder nicht war als Sachverständiger von der Beklagten benannt worden Herr Rabbiner Dr. Wolf-Köln. In der Hauptsache sollte dieser sich darüber äußern, daß 1. nach jüdischem Religtonsgesetz Fleisch eines Tieres, welches nicht spätestens drei Tage nach der rituellen Schächtung gekauft und den Religtonsvorschristen entsprechend zubereilet wird, gerade so wenig koscher ist wie Fleisch, das überhaupt nicht geschachtet ist, 2. daß Gestügel, toetdjeß tton lemattb geschachtet wird, der keine Autorisation von einem Rabbiner hat, verboten und nicht koscher, sondern „trese" ist, 3. daß das Hotel eines Mannes nicht als koscher im religionsgesetzlichen Sinne angesehen werben kann, der die wichtigsten Religionsvorschriften Übertritt, z. B. am Sonnabend mit der Bahn fährt. Es wurde vom Sachverständigen äusgeführt, daß 120 die rituelle Zulässigkeit bedeutet. Darüber, was 120 ist und was nicht, gibt der Ritualkodex Schulchan Aruch im Einzelnen für die PrwiS genaue Auskunft. Derselbe enthält nicht nur die biblischen, sondern auch die rabbtnischen Gebote und legt für hte Praxis auch solche Gebräuche fest, die sich im jüdischen Volk teilweise seit tausend, sogar mehreren tausend Jahren eingebürgert haben. Alle diese Vorschriften und Gebräuche zusammengenommen bilden den Schulchan Aruch, der für die Praxis allein maßgebend ist, wenn auch zwischen den einzelnen Vorschriften theoretisch größere oder kleinere Unterschiede bestehen. Es existiert auch nur ein Schulchan Aruch und nur ein Begriff 120, so daß von vorneherein der Versuch des Klägers, zwischen Orthodoxie und Neologie oder osteuropäischen und westeuropäischen Juden bezw. deren Bekenntnissen zu scheiden, ab gelehnt werden muß. Das Verhältnis der Orthodoxie und Neologie laste sich nicht auf eine Unterscheidungssormel etwa der beiden christlichen Bekenntnisse bringen, deren Glaubensbekenntnisse kodifiziert seien. Denn die Neologie hat kein positives kodifiziertes Bekenntnis oder einen eigenen Ritualkodex. Sie ist vielmehr eine negative Absage an das überlieferte Judentum und den Schulchan Aruch. Und wer die Verbindlichkeit des Schulchan Aruch in Größerem oder Kleinerem leugnet, hat sich dadurch mehr oder weniger außerhalb des Judentums gestellt. Es muß daher für die Praxis auf Grund der im Schulchan Aruch kodifizierten Vorschriften und der durch die jahrhundertelange Anerkennung geheiligten Gebräuche, gesagt werden, 1. daß Fleisch, welches nach der rituellen Schächtung während dreimal 24 Stunden nicht rituell zubereitet d. h. gesalzen oder eingewäffert wurde, als nicht 120 zu gelten hat, 2. Geflügel, das nicht von jemand geschachtet ist, der zum Schächten autorisiert ist, als nicht ittO anzusehen ist, 3. eine solche Autorisation aber auch nur dann Geltung hat, wenn ihr Inhaber einen den Vorschriften des Schulchan Aruch entsprechenden Lebenswandel führt. Gesetzt den Fall, der Inhaber einer solchen Autorisation würde am Sabbat mit der Bahn fahren, oder auch, wenn dafür der Zeuge fehlt, am Festtag — wie Borg zugab, am Tage der Gesetzesfreude zum Simchaß Thoraball nach Sinkig gefahren zu sein — erkläre ich diese Autorisation unter meinem Eide für null und nichtig. Denn das Schächtamt ist kein Handwerk, bei dem es lediglich auf den Grad des einschlägigen Wissens und der Fertigkeit ankomme, sondern das Schächtamt ist ein Kultusamt, zu dessen Qualifizierung die moralische und religiöse Dualität der es ausführenden Person in allererster Reihe in Frage komme. Was für das Schachtamt gilt, ist auch für die rituelle Küche maßgebend. Auch diese stehe unter dem Zeichen der Religion, und die einzelnen Dienstleistungen in derselben seien gleichsam heilige Funktionen, die man nur in religiöser Hinsicht sehr gewissenhaften Personen überantworten darf. Es kann z. B. wohl einen nichtjüdischen Besitzer eines rituell geführten Hotels geben. In diesem Falle aber müssen religiös zuverlässige jüdische Personen vorhanden sein, in deren Hand der gesamte Küchenbetrieb gelegt ist und die die rituelle Führung des Hotels gewährleisten. Da aber der Besitzer des Hotels Stadt London Abraham Borg in religiöser Hinsicht aus den angeführten Gründen nach Maßgabe der darüber geltenden Bestimmungen des Schulchan Aruch persönlich kein Vertrauen zu beanspruchen hat, so kann seine Hotelführung nicht als 120 bezeichnet werden. Nach einer glänzenden Rede des Verteidigers der Beklagten, Herrn Rechtsanwalt Dr. Kowalski aus Frankfurt a. M., zog sich der Gerichtshof zu längerer Beratung zurück. Das Urteil lautete auf Freisprechung der Frau Kowalski. Die Kosten werden dem Kläger zugesprochen. In der Begründung heißt es, daß Frau Kowalstt, die auf dem Standpunkt steht, den der && JßxX' -V.^.:? V - mimm Ro. 31 SelleL. Sachverständige auSgeführt hat, das Hotel zur Stadt London von Abraham Borg, als nicht 120 bezeichnen mußte. Es konnte eine Beleidigung zumal darum darin nicht erblickt werden, weil Frau Kowalski diese Bemerkung nicht öffentlich gemacht hatte, sondern nur als Antwort, auf den Bericht der Kurgäste, welche die Worte des Klägers „bet ihm sei es auch 120 " ihr weiter gegeben hatten. Die Anklage wegen unlauteren Wettbewerbs hatte der Kläger fallen lassen. Die Folgerungen aus diesem Prozeß zu ziehen und zu würdigen, behalten wir unS für die folgende Nummer vor. vas kbegeretz und die franeibewegting. Bon Dr. A. Neuwirth in Berlin. IV. Wer kennt nicht die heuttge Frauenbewegung, die mehr und mehr um sich greift, die immer größere Scharen in ihren Kreis zu locken versteht? Auch jüdische Frauen, auch jüdische Mädchen werden.von den hochwogxnden Wellen fortgerissen, auch sie folgen dem Schlachtruf: Freiheit, und Freiheit ertönt überall. Wir wollen nicht weiter wie Mägde und Sklavinnen betrachtet und angesehen werden. Selbstbestimmung und Gleichheit fordern wir für uns, jede Ungleichheit muß schwinden, so lautet die Kriegsparole, die selbst das fromme jüdische Weib anstimmt und laut verkündet, um nur — modern genannt zu werden. Und noch mehr, wett mehr als ihre Genossinnen glaubt sich gerade die jüdische Frau beengt und beschränkt. Welche Fesseln bürdet doch die jüdische Religion dem Weibe auf, welche Schranken hat sie der jüdischen Frau gesetzt, darf doch die Frau zu Zeiten von ihremGatteN nicht einmal berührt,ja selbst das gemeinsame Essen nur dann gestattet werden, wenn gewisse Merkmale vorhanden, die vor jeder Annäherung warnen. Heißt dies keine Entrechtung der Frau, keine niedrige Bewertung derselben? Diese und ähnliche Fragen werden heute selbst in manchen „gesetzestreuen" Kreisen vernommen, und verdrossen und unzufrieden mit ihrem Los wirft sich die jüdische Frau in die Arme der modernen Bewegung, läßt sich von den Stürmern fortretßen. Ja Freiheit upd Selbstbestimmungwer wollte dies köstlichste Gut der Menschheit entbehren, wer könnte ohne sie ein menschenwürdiges Leben führen? Und gar der Jude, der selbst in dem Schlaf, weil er da untättg und der Selbstbestimmung entrissen ist, eine Unfreiheit erblickt, und daher jeden Morgen Gott dafür dankt, daß Er die „Gefesselten löst"! Und die Thauro, die vermeintliche Fessel, ist sie denn Israel nicht' erst dann gegeben, als Israel die Freiheit erlangthatte? War denn in Aegypten das „erste Gebot" nicht das Freiheitsopfer, das Pefachlamm? Und Gleichheit, ist sie denn jedem Jehudi nicht schon durch has gemeinsame Mazzotgefetz gegeben? Ein jeder muß dasselbe Sklavenbrot genießen, einem jeden wird dadurch die bürgerliche Gleichheit zum Bewußtsein gebracht, und werden wir tagtäglich nicht zweimal in „Schema" an unsere einstige gemeinsame Sklavenarbeit erinnert, an unsere gemeinsame Befreiung ermahnt? Und was verlieh Israel die Kraft und Ausdauer, das zweitausendjährige Golusjoch zu ertragen, ohne die Menschenwürde eingebüßt zu haben, ohne zum Sklaven geworden zu seinwar es nicht die Freiheit? Oder vermag ein Volk seine Selbstwürde zu wahren, zu erhalten auch ohne Freiheit? Hat aber Israel sich nicht zu jeder Zeit höher als seine Peiniger und Quäler eingeschätzt, nicht höher sich gefühlt? Sollte diesen das ganze jüdische Volk durchdringenden Freiheitsgedanken die jüdische Frau ■»jgETv