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Der Israelit · 1911-08-03 · Heft 31 (3.8.1911) · page 32

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Journal
Der Israelit
Volume
52 (1911)
Issue
Heft 31 (3.8.1911)
Date
1911-08-03
Page
– (sequence 32)
Language
German
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fette äl No. 31. i" i- J, i j \ »;'■ r- I f!• f b entbehrt, das jüdische Wölb jemals seine Selbstbestimmung vermißt haben? War sie es nicht, die als Erzieherin der Jugend bereits dem Kinde die Freiheitsidee eiqeflößt, bereits dem Kinde Selbstachtung beigeb lacht/ war sie es nicht, die in dem finsteren Mittelalter dem abgehetzten Manne Mut zufprach? Machen wir uns doch die Begriffe Freiheit und Selbstbestimmung vorerst klar, begreifen wir doch die Bedeutung und den Sinn der beiden so hoch bedeutenden Worte wie Freiheit und Selbstbestimmung, bevor wir uns ein Urteil gestatten, ob diese die jüdische Frau tatsächlich besitzt, bevor wir uns zu Gerichte setzen, um die Rechte der jüdischen Frau zu ergründen!! Ist Freiheit etwa Ungebundenheit, die dem Menschen alles gestatten kann, ist nicht dann der Beduine, -er Wüstenbewohner der glücklichste Mensch? Muß sich doch der Kulturmensch in seinem Umgang Beschränkung auferlegen, muß er doch auf Schritt und Tritt Rücksichten nehmen. Aber die wahre Freude an allem Genuß, die ihm allein durch die Zivilisation ermöglicht wird, lassen ihn alle diese kleinen Unannehmlichkeiten leicht vergessen. Ja, er fühlt sich und ist sich bewußt: mehr Freiheit als der Sandkönig der Sahara zu besitzen. Denn die Rücksichtnahme auf andere und die selbftgewählte Beschränkung gewährt dem Städtebewohner Sicherheit des Lebens, Sicherheit des Besitzes, des Guts und Bluts. Wie demnach der Bürger im Staate' gerade durch die Gesetze und die konventionellen Bestimmungen seine Freiheit erlangt, so der Jude seinem Gotte gegenüber. Je gewissenhafter und genauer der Jehudi die sinaitischen Vorschriften erfüllt, urtt so mehr und besser ist und kann er des Schutzes und der Obhut Gottes sicher sein. Hütet er doch und beobachtet er ja eben die Gebote, die Gott für das jüdische Volk zum Wohle und zum ewigen Heile gegeben. In dem Bewußtsein aber, den himmlischen Vater als Schirm zu haben, fühlt sich der Jehudi am glücklichsten und am — freiesten. Staat- und Bürgergesetz, von Menschen erdacht, von dem Mensches bestimmt, vermag dem Menschen nur äußere Freiheit, nur äußeren Schutz zu gewähren. Wer verleiht aber dem Schwachen Kraft, dem Verzweifelten Ausdauer und dem Leidtragenden Tröste vermag auch dies der Staat? Ist es nicht Gott allein, der dies vermag und kann? Er ist es, der die Kranken heilt, den Schwachen stützt und den Strauchelnden kräftigt. In der Tat erkennt, man in drückenden Verhältnissen seinen Gott eher und besser und fühlt man sich mehr zu Ihm hin gezogen, als wenn man gesund und kräftig einhergeht. Wenn dies schon von dem allgemeinen Verhältnis des Menschen zu seinem himmlischen Vater gesagt werden darf, so darf sich Israel rühmen, durch das sinaitische Gesetz für jeden Fall mit Kraft gerüstet worden zu sein. Die finaitischen Gesetze wollen das Menschliche im Menschen veredeln, die menschliche Schwäche, die der Leidenschaft ausgesetzt ist, stärken, und das Hinfällige stützen. Durch die Behütung der Vorschriften soll und kann der Jehudi sich über das Alltagsleben erheben, sein ganzes Tun und Lassen krönt die Heiligkeit, die Sittlichkeit, die Erhabenheit. Der eben angedeutete Gedanke und der Grundsatz, den Menschen zu veredeln, das Schwache in ihm sittlich zu stärken, zeigt sich besonders im Ehegesetz. - Auch hier soll ein psychischer Zustund, ein Mittel zur Vergeistigung und Sittigung werden. Denken wir uns einmal das Mddagesetz weg. Auf welchem Grund beruht in unserer „kultivierten" und „modernen" Zeit, in der das Niddagesetz als „veraltet", ja sogar „barbarisch" betrachtet wird, so manches Ehezerwürfnis? Wie tief und wie erhaben haben doch unsere Weisen dieses Gesetz erfaßt, wie erkannten fie hierdurch eine Veredelung des ManneZ und der Ehe selbst. R. Meir meint: weshalb gebot die Thora das Niddagesetz? Um die Frau, so lautet die Antwort, dem Manne so lieb und so teuer zu machen als zur Zeit, da _Der Israelit. _ er sie geehelicht (Nidda 31b). Aber nicht nur der Mann wird durch diese Bestimmung veredelt, vielmehr noch in höherem Maße die Frau. In dieser Zeit erlangt sie ihre Selbstbestimmung, sie erkennt ihre Frauenwürde, zum Bewußtsein kommt ihr das wahre Menschenrecht in edelstem Sinne, sie lernt sich schätzen und achten. Was bedeutet einem solchen göttlichen Gesetz gegenüber das stolze Bekenntnis der „modernen" Frau: Wir brauchen kein Niddagesetz, wir wissen schon ohnedies unsere Ehre zu schützen, unsere Rechte zu wahren/ ist doch diese Betonung des Rechts schließlich von der momentanen Eingebung, von der wechselnden Stimmung ihres Impulses abhängig. Denn wie, wenn der Ehegatte ihre stolze Ehre durch Schmeichelworte zu leiten verstände/ wo bleibt denn dann die Freiheit und Selbstbestimmung der heutigen „fortgeschrittenen" Gattin? Oder gar wenn sie im schwachen Augenblick ihre Selbstbeherrschung verlöre? Wie auf ganz anderer Basis, auf ganz anderem Fundament ruht doch das göttliche Ehegesetz im Herzen der frommen jüdischen Frau! Hier Gottesmacht, dort Menschenwillkür, worauf die Freiheit der Frau basiert. Wie aber bas Niddagesetz in unvergleichlich höherem Maße die Rechte und die Selbstbestimmung der Frau zu schützen und zu wahren geeignet ist,«als es das moderne Weib durch ihr eignes Auftreten und ihre Forderung der Gleichheit zu erreichen vermag, ebenso himmelhoch erhebt sich die Wirkung und die innere Macht des religiösen Begriffes der Reinigung über eine bloße Einrichtung der Reinlichkeit. Das jüdische Zniuth überläßt behutsam und Peinlich streng der Frau die alleinige Selbstbestimmung über sich und ihre Pflichten und läßt sie mit dem Segensspruch der Reinheit, den sie spricht, vor dem Allwissenden ein Bekenntnis ablegen, daß sie ihre Freiheit einzig und allein zur Hebung und Kräftigung ihrer Frauenwürde verwendet hat, zur Mehrung der Heiligung der Ehe in der Menschheit, zum Segen ihrer ernsten und heiligen Aufgabe als Gattin und Mutter. (Fortsetzung folgt.) Die Disposition in den heiligen Schriften. Von Dr. M Munk in Lemberg. (Schluß.) V. Pentateuch. 5. Die Dispositionstafel. Thema: Erziehung der Menschheit zur Gotteserkenntnis / Entstehungsgeschichte des Volkes Israel. Der Baum der Gotteserkenntnis. Das Volk Israel- I. Erziehung d. Körpers Ursprung des Volkes. II. Erziehung d. Geistes Ausbreitungdes Volkes. Ursprung der Jakobsrasse. Genesis der Menschheit. Ad. 1. a) Pflanzung des Baumes 1. Entstehung der Natur und Sittlichkeit 2. Sintflut 3. Entstehung der Gotteserkenntnis 4. Erhaltung d. Gottesglaubens 5. Erprobung d. Gottesglaubens Erhaltung des Noahstammes. Abraham. Isaak. Jakob und Söhne. b) Die Wurzel des Entstehung des Baumes ^xoous Volkes Israel. 1. Uebung im Gehorsam Einigung durch Knechtschaft. 2. Sichtbarwerden der Befreiung aus ftemdem Allmacht Gottes Joche. —7-- 77-- ", . _ __ 3, «ttQilft 1811^ 3. Jnnewerden der All- % Administrative Organtwetsheit Gottes sation (Jethro). (Offenbarung) 4. Soziale Gesetze Wallfahrtsort Jerusal. 5. Sehnsucht nach Gotteserkenntnis Bau des Heiligtums. Ad. II. e) Der Stamm des Baumes Leviticus Israel-ein Volk Gottes 1. Opferlehre Glaube an Gott. 2. Reinheit des inneren Körpers Speisegefetze. 3. Reinheit des äußeren Körpers Geschlechtlicher Verkehr. 4. Wiederreinigung des Aussatz und Geschlechtskranken Körpers krankheiten. 5. Heiligkeitslehre der der Zeiten und des Personen Bodens. 6) die Krone des Baumes Numeri Siegeszug 1. Enthaltsamkeit von erlaubten Dingen Organisation d. Heeres. 2. Prophetie im Volke Abmarsch. 3. Gottes-und Priester ab gaben Wüstenausenthalt. 4. Wiederreinigung (rote Kuh) Siegeszug. 5. Fortschrittsopfer (Mussafim) und Gelübde Landerwerb. III. Die Frucht des Baumes, Systematische Zusammenstellungen. Deuteronomium. Es möge beachtet werden, daß im allgemeinen die geschichtlichen Teile vor den betreffenden rituellen stehen. Korrespondenzen n. Nachrichten. Kecklingyause«. Zu den Beratungen, die die Ausgestaltung der Jugendpflege im Regierungsbezirk Arnsberg betrasen, wurde auch Herr Rabbiner Dr. Br ad es- Recklinghausen zngezogen. Es ging ihm folgendes Einladungsschreiben seitens des Herrn Regierungspräsidenten zu: Arnsburg, 8. Juni 1911. Euer Hochehrwürden übersendeich hierneben ergebenst eine Einladung zu der am 16. Juni dieses Jahres in Hagen i. W. stattfindenden Versammlung, in der in Verfolg des Erlasses des Herrn Kultusministers vom 18. Januar dieses Jahres über die Ausgestaltung der Jugendpflege und insbesondere über die Bildung eines „Bezirksausschusses für Jugendpflege für den Regierungsbezirk Arnsberg" beraten werden soll. Dortmund. Unserer wohl noch kleinen, aber desto rührigeren Religionsgemeinde ist es gelungen, die Mittel zum Bau einer mp» zu sammeln. Seit kurzem ist der Bau unter der Aufsicht des Vereinsrabbiners des Vereins für die religiösen Interessen des Judentum in Westfalen in Angriff qenommen und wird m. G. H. bis 1. August d. I. vollendet sein. Biicberscha». Der Jüdische Volksschriftenverlag jn Frankfurt a. M., ließ Band 8 der jüdischen Volksbücherei erscheinen. Es ist ein Vortragsbüchlein, das kleine Theaterstücke und Gedichte enthält. Eine oft in Feierstunden empfundene Lücke wird dadurch ausgefüllt.

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