Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 52 (1911)
- Issue
- Heft 31 (3.8.1911)
- Date
- 1911-08-03
- Page
- – (sequence 5)
- Language
- German
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S. August 1SU. DaS ist bequemer. Man stellt die ganze Sache als einen großen Schwindel hin, und vor allem als eine Spekulation auf die Geldbeutel derer die nicht alle werden. Damit ist jeder von selbst für klug und weise erklärt, der hier lauter Betrug und Betrüger wittert. Diese Klugen und Weisen sind gewöhnlich grundfest/ ich habe daher wenig Neigung, ihnen meine Perlen vorzuwerfen. Ob solche Auswüchse bet den Chassidim-Rabbis wirklich Vorkommen oder nicht, ist mir aus eigener Erfahrung nicht bekannt. Bei dem vielen Licht wäre es wunderbar, wenn sich nicht auch Schatten fände. Aber darum handelt es sich ja auch nicht hier. Es gilt ja nicht einer Verteidigung und Rechtfertigung des Chassidismus und seiner Führer im Allgemeinen. Diese bescheidenen Zeilen möchten ja nichts als die Erlebnisse beim Rabbi von Lubawitsch schildern. Und da kann man jeden mit gutem Gewissen ehrenrühriger Berläumdung zeihen, der diesem Manne niedere Rücksichten auf Geld und Gut als Triebfeder seines Tuns und Lassens anzudichten wagte. (Fortsetzung folgt.) Korrespondenzen und Machrichten. MeUH. Das Urte» Im Prozess flron. Stuttgart, 25. Juli. Im Prozesse „Israelitische Kirchengemeinde Stuttgart contra Pauk Aron" liegt uns nunmehr die Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs mit ausführlicher Begründung vor. Der Tatbestand ist den Lesern des „Jsraeftt" durch unsere frühere Berichterstattung bekannt. Der Verwaltungsgerichtshof hat sich in allen Punkten dem Urteil des Kretsgertchts, wie es in No. 5 des „Israelit^ vom 2. Februar 1911 mitgeteilt worden ist, angeschloffen. Es ist also festgestellt, daß die Würtembergische „Landeskirche" nicht den Anspruch erheben kann, unter allen in „Heutzutage haben wir doch eine moderne Fleischbeschau, da braucht man doch wirklich feine alten Speisegesetze mehr!" Und schließlich kann man es noch erleben, daß, -nan sich sogar entschuldigen soll, wenn man „als moderner Mensch" nach den alten Speisegesetzen lebt. An diese Letzteren wende ich mich heute mit der Frage: Ist wirklich die heutig; Fleischbeschau derart, daß der moderne Mensch sich von der alten iudtzschen Mejfchbieffchau lossagbn 'kann. Vor allem muß man noch zwischen Schächten -- Nv'slD und der Fleischbeschau — unterscheiden. Noch ist es nicht einwandssrei bewiesen, daß, ein mit dem Hammer oder der Schußmaske getötetes Tier so dauerhaftes und gesundes Fleisch liefert, wie das geschachtete Tier. In meiner Arbeit über den Ausblutungszustand geschachteter UNd geschlagener Tiere habe ich schon angedeutet, daßder Kardinalpnnkt bei dieser Frage nicht in dem mehr oder weniger ausgebluteten Fleische der Tiere liegt, (sie sind übrigens beide gleich stark ausgeblutet), sondern in der Art des Ausblutens. Beim rituell geschachteten Tiere strömt das Blut sofort beim Schneiden von dem zwar sofort bewußtlosen, doch noch lange atmenden Tiere schnell aus dem Körper. Es bleibt daher der Körper immer mit Sauerstoff gesättigt. Beim geschlagenen T'ere dagegen tritt eine Erstickung ein; es vergehen 1—2 Minuten bis durch verschiedene Manipulationen das Blut des regungslos dalicgenden Tieres langsam aus d:»i Körper zu fließen beginnt, dieses Blut ist nicht hellrot und sauerstoffhaltig Wie beim rituell geschichteten, sondern dunkelrot; es ist mit Kohlensäure gesättigt. Genau so das Fleisch. Und ob dieses Fleisch nicht weniger haltbar ist als das hellrote der geschachteten Tiere ist zum mindesten fraglich. Man hört und liest beinahe täglich von Fleischvergiftungen in den Großstädten. Tiefes. Fleisch kommt aus den modernsten yrf-1 Stet SStacOL ‘ Ät.31. «SetttS Württemberg wohnenden Juden die eigentliche Glaubensgemeinschaft, also das Judentum als solches, zu repräsentiren. Vielmehr stießt aus dem Prinzip der Gewissensfreiheit für jeden Württembergischen Glaubensgenossen das Recht, aus der fogenannten Landeskirche auszuscheiden, wenn seine Gewiffens-Ueberzeugung ihn dazu drängt. Das Urteil läßt sich auf Feststellung des „Maßes der innerlichen Scheidung des Austretenden von seiner bisherigen Kirche nicht ein, aber es erklärt „eine verschiedene Beurteilung und Behandlung der Austritts-Erklärungen je nach den zu Grunde liegenden Motiven als tatsächlich unmöglich und überdies als unverträglich mit der Gewissensfreiheit selbst." Wichtig für die Beurteilung des rechtlichen Charakters der Stuttgarter Religionsgesellschaft und ähnlicher Bereinigungen ist folgende Stelle der Begründung: „Sicher ist endlich, daß das Dissidentengesetz vom 9. April 1872, wenn es von den Kirchen spricht, außerhalb deren sich die Difftdentenvereine bilden, darunter ebenso die israelitische Landeskirche wie die christlichen Kirchen begreift." Hiernach kann eS keinem Zweifel unterliegen, daß der Gerichtshof dir Religionsgesellschaft als Diffidentenverein ansieht, wenn er es auch begreiflicher Weise nicht für notwendig gehalten hat, in eine spezielle Prüfung gerade dieser Frage einzutreten. Würde ja die Austrittserklärung Aron's dieselbe Gültigkeit besessen haben, auch wenn er nicht der Religionsgesellschaft angehört hätte. Daß die „liberalen" Gegner das Urteil mit Wutausbrüchen beantworten würden, war zu erwarten, und es sind auch bereits einige Explosionen des bekannten Göppinger Sprudels erfolgt. Erstaunlich ist nur die Unverfrorenheit, mit der dabei die dümmsten und niedrigsten Motive für die Handlungsweise von Männern erdichtet werden, die nichts weiter verbrochen hoben, als daß sie die religiösen Lebensgrundsätze und bindenden Entsch.tdungen Samson Raphael Hirschs und Israel Hildesheimers ernst nehmen? Stuttgart 25. Juli. Vom Generalkommando des 13. (K. W.) Armeekorps ist dem Stadtrabbinat auf ein Schreiben vom 20. ds. folgender Bescheid zugekommen: „Die Truppenteil werden Weisung erhalten, die israelitischen Mannschaften, soweit es der Dienst gestattet, über die hohen israelitischen Feiertage zu beurlauben. Ferner ist den Truppenteilen bekanntgegeben, daß den Wünschen Israel. Einjahrig-Freiwilliger, die wegen des BersöhnungsfesteS erst am 3. Oktober eingestellt werden wollen, stattgegeben werden kann." Schlachthöfen. Es ist vom akademischen Tierarzt untersucht und in Kühlhallen aufbewahrt. Und trotzdem die Fleischvergiftung! Ja! Meine modernen Menschen, haben Sie schon von Fleischvergiftungen in den veralteten jüdischen Familien mit orthodoxer Haushaltung gehört? Ich erinnere mich, daß. wir auf dem Dorfe im Sommer nur einmal in der Woche koscheres Fleisch bekommen konnten; wir hatten keine (Ässchränke; aber verdorbenes Fleisch kam nicht vor. Von Fleischvergiftung habe ich nie gehört. Und nun zur Fleischbeschauung im eigentlichen Sinne. Sicher steht fest, daß in unseren modernen Schlachthäusern jedes Tier genau untersucht wird. Ueber den Wert aber läßt sich streiten. Wenn der Tierarzt eine Lunge untersucht und. findet die Lunge stark schwindsüchtig erkrankt, so wird die Lunge beanstandet. Nur selten dagegen wird das Tier verworfen. Findet dagegen der Schächter bei der np'HS von der Lu ge nur einen Teil so erkrankt, daß man annehmcn muß, daß ein ausgesprochen tuberkulöser Prozeß vorhanden ist, so ist nicht die Lunge allein verworfen, sondern das ganze Tier ist für uns ungenießbar. Ich will mich in keine Contrrvrrse mit der modernen Fleischbeschau einlassen. Nur das eine will ich seststellen, daß der jüdische Schächter nach den veralteten Gesetzen der jüdischen Religion viel weiter und strenger vorgeht, als der moderne Fleischbeschauer. Und fragt man, wer recht hat, so vergegenwärtige man sich das eine: Ist etwa ein Mensch, dessen eine Lungenspitze schwindsüchtig durchseucht ist, als gesund oder als krank anzusehcn? Jedenfalls brauchen wir alte Juden uns mit unfern veralteten Gesetzen nicht zu verstecken. Sollen wir unsere alten Familien-Juwelen, auf die wir mit Recht stolz sein können, versetzen, um Zweifelhaftes einzutauschen?" Dresden. Die Aufhebung desSchächtverbots in Sachsen läßt die Schächtgegner noch nicht ruhen. Sie haben es durchgesetzt, daß die Sache neulich wieder in der hiesigen Stadtverordnetenfttzung zur Erörterung kam. Das Stadtverordnetenkollegium hatte den Rat am 5. Mai d. Js. ersucht, beim Königl. Ministerium des Innern wegen der Veröffentlichung des Gutachtens der medizinischen Fakultät der Universität Leipzig, welches der Aufbebung des Schächtverbots zu Grunde liegt, vorstellig zu werden. Darauf teilte jetzt der Rat mit, daß er ein entsprechendes Gesuch an das Ministerium gerichtet habe und von der zurzeit noch ausstehenden Entschließung des Ministeriums seinerzeit Mitteilung machen merde. Der alte Dresner Tierschutzverein hat, wie bereits früher mitgeteilt wurde, den Rat ersucht, beim Königs. Ministerium des Innern wegen Wiedereinführung des Schächtverbotes und wegen Erhebung einer hohen Schächtgebühr bis zum Erlaß dieses Verbotes vorstellig zu werden. Der Rat bat daraufhin beschlossen, bei dem genannten Ministerium wegen der Wiedereinführung des Verbotes vorstellig zu werden, bezüglich der Einführung einer Zuschlagsgebühr für das Schächten aber erst abzuwarten, was das Ministerium auf die Beschwerde der israelitischen Religionsgemeinden in Leipzig gegen die dort verfügte Zuschlagsgebühr befinden werde. Der Standpunkt des Ministeriums in dieser Sache dürfte klar sein und der Dresdener Rat sollte sich doch eigentlich weitere Mühe sparen. ,zß Oesterreich. Wie», 28. Juli. Wie vorauszusehen war, hat schon eine der ersten Sitzungen des Abgeordnetenhauses eine Debatte über die blutigen Vorgänge in Drohobycz gebracht. Abg. Dr. BenoStraucher brachte letzten Donnerstag folgenden Dringlichkeitsantrag ein: „1. Die k. k. Regierung wird aufgefordert, wegen der unerhörten krassen Wahlmißbräuche und blutigen Vorgänge bei der Reichsratswahl in Drohobycz vom 19. Juni 1911, sofort eine strenge Untersuchung einzuleiten und selbe durch die kompetenten k. k. Gerichtsbehörden durchführen zu lassen) über das Ergebnis des Strafverfahrens habe die k. k. Regierung dem hohen Hause ehemöglichst erschöpfenden Bericht zu erstattet und die Schuldigen ohne jede Rücksicht auf ihre Stellung zu bestrafen) die in strasgerichtliche und disziplinäre Untersuchung bereits gezogenen Amtsorgane sind unverzüglich vom Amte zu suspendieren. 2. Den durch die blutigen Vorgänge hetmgesuchten Opfern und ihren Angehörigen aus Staatsmitteln volle Entschädigung zu leisten. 3. Durch schleunige Einbringung einer diesbezüglichen Gesetzesvorlage vorzusorgen, daß für die durch amtliche Organe verursachten oder hervorgerufenen Schäden voller Ersatz geleistet werde." Es sprachen außer dem Interpellanten auch der Obmann des Polenklubs Bilinski, der die Polen und auch Löwenstein in Schutz nimmt und strenge Bestrafung der Schuldigen, die er nicht näher bezeichnen kann und die erst die Untersuchung ergeben müsse, fordert und Dr. Diamant der gegen die Regierung polemisiert. Es liegen im ganzen 6 Dringlichkettsanträge vor, die alle strenge Untersuchung und eine staatliche Subvention für die Hinterbliebenen der Ermordeten verlangen. Die Debatte dauerte einige Tage. Die Dringlichkeit und die Anträge sind vom Abgkordnetenhause angenommen worden, da ja der Polenklub selbst unter den Antragstellern sich befand. -Ä