Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 52 (1911)
- Issue
- Heft 29 (20.7.1911)
- Date
- 1911-07-20
- Page
- – (sequence 11)
- Language
- German
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bereits ttmme, »olachti deinen sah er duxch- ■te er ie Jn- Bögel! auf und silberiröme, höher u mir r die n die rs. —;en. — >ar es ld mit Gott, nieder e die reiben lugen : sein Leben kreise ltebcheln, er so t zur tngen rufchchien; lieber nach d die t er Organ des Bundes gesefcesfreuer jüdischer Lehrer Deutschlands. Crzid^cHig <mci Lc(jrc Zar frage der Prioatbeamten- Uersicberiing. In der vorjüngsten Nummer von „Erziehung und Lehre" hatten wir, einem Berichte des „Hamburger Israel. Fainttttnblatts" über die Tagung des D. I. G. B. folgend, auf das Bedenkliche des Antrags Mendel, der nichts mehr und nichts weniger als die Beseitigung der Verfichermigspflicht für die jüdischen Kultusbeamten forderte, hingewiesen. Wie uns nun Herr Waisenhaus-^rspektor Peritz-Königsberg mitteilt, beruht die Meldung des genannten Blattes auf einem Irrtum. Der betreffende Antrag sei nicht angenommen, sondern der auf Antrag Peritz gewählten Kommission als Material überwiesen worden/ dort werde jener Teil, der von der Beseitigung der Versicherungspflicht handele, sicher begraben werden. Wir hoffen, daß das Begräbnis dieses Wechselbalges ein definitives wird und gestehen offen, daß wir trotz alles Vertrauens auf die Tatkraft unseres ostpreußtfchen Kollegen doch noch nicht aller Sorgen ledig sind. Vestigia terrent. Man hats erlebt, daß Anträge, denen ein Begräbnis erster Klaffe bereitet war, ihre ftöhliche Auferstehung feierten Etwas Wachsamkeit wird also gar nicht schaden. Dagegen bringen wir der von Herrn Peritz geplanten „Allgemeinen Pensionskasse" für sämtliche jüdische Gemeindebeamte unsere volle Sympathie entgegen, besonders wenn sie nach dem Muster der ostpreutzischen Kaffe, über die wir wiederholt berichtet haben, organisiert wird. Sie ist zunächst als Ersatzkasse gedacht und soll die Leistungen der Reichsversicherungsanstalt als Rechtsanspruch garantieren, daneben aber aus ihren weiteren Mitteln einen gleichmäßigen Zuschlag bis zur Höhe der unter gleichen Umständen zu erwartenden staatlichen Beamtenpension gewähren. Sie soll außerdem wesentlich günstigere allgemein- Bedingungen besonders bezüglich der Faffung deS Begriffs der „Berufsunfähtgreit" bieten *) Die bestehenden Hilfskaffen sollen ihre Tättgkeit mit dieser A. P. K. insofern in Beziehung bringen, alS sie ihren, zugleich zur A. P. K. gehörenden Mitaliedern Beihilfen zu den nach dem Tarif der Reichsversicherungsanstalt an die genannte Kaffe zu leistenden Beiträgen und Zuschüsse zur'Bersorgungsrente derselben gewähren. Wenn dabei zwischen den Hilfskaffen und der A. P. K. ein allgemeines Abkommen zustande kommt, daß in keinem Falle von den Kaffen zusammen mehr gewährt wird, als die Beamtenpenfion beim Staate zeit- *) Wir haben erst vor einigen Wochen darauf hinaewtesen, baß die betr. Bestimmungen des Gesetzes für den Mischen Kuttusöeamlen unter Umständen recht ungünstig werben können. weiliq ausmachen würde, so wäre dem vielfachen Unrecht in der heuttgen Ausnützung unserer zum großen Teil von der öffentlichen Wohltätigkeit unterhaltenen Versorgungsmittel sofort ein Riegel vorgeschoben. Heute kann es bekanntlich Vorkommen, daß die Pension zuzüglich der von verschiedenen Hilfskaffen gewahrten Zuschüffe das zuletzt bezogene Gehalt noch übersteigt. Der baldige Zusammentritt der Vorstände aller Lehrerhilfskaffen liegt sowohl in ihrem Interesse als in dem der zu gründenden A. P. K. Wir betonen nachdrücklich, daß wir nach wie vor die Versicherung bei den Kommunalkaffen — in Hessen bei der Fürsorgekaffe — jeder anderen Versorgung vorziehen, denn was die A. P. K. erst an strebt, gewähren jene sofort, aber für die große Maffe der jüdischen Kultusbeamten kommen sie nicht in Betracht. Darum halten wir es für die Pflicht aller maßgebenden Faktoren, das Projekt des Herrn Kollegen Peritz nach Kräften zu unterstützen, besonders soweit eS sich um die Schaffung des Garantiefonds handelt. Je stärker dieser ist, desto leistungsfähiger wird die Kaffe. Apperzeption und Reproduktion* Bon I. Ster« in Breslau. III. Die Wiederholung. Die Gedächtnisfunktion ist sehr beschränkt, sie läßt uns oft im Stiche/ eine Fülle von Eindrücken geht bald wieder verloren, und die Erinnerung ist manchmal so unsicher, daß wir oft über die Dinge unserer täglichen Umgebung keine Auskunft geben können. Dieser Tatbestand und ähnliche Erscheinungen beweisen, daß das Gedächtnis in hohem Grade der Unterstützung bedarf. Andererseits lehrt uns die Erfahrung in den mannigfachsten Formen, daß die Leichtigkeit und Sicherheit der Reproduktton von der Wiederholung der ursprünglichen Produktton abhänat. Je häufiger die Einwirkung dieses Eindruckes, desto fester, klarer und bestimmter prägt sich das Erinnerungsbild der Seele ein, ein Beweis, daß die Wiederholung das natürlichste und wirksamste Hilfsmittel für die Sicherung der Reproduktton ist. Die geistige Aneignung, die volle Sicherheit und die dauernde Herrschaft über den Wiffenschatz ist nur erreichbar durch die Wiederholung, und wer dauerndes Wiffen erzielen will, das im späteren Leben verwertet werden soll, muß es durch häufige Uebung und Wiederholung zum geistigen Eigentum machen. Man muß oft auf den Wiffensstoff zurückkommen und ihn immer wieder aufs neue der Seele vorführen, wenn er fest im Gedächtnis haften soll. Alle Einprägung, welche nachhalttge Spuren im Bewußtsein hinterlaffen soll, kann nur durch häufige Wiederholung bewirkt werden. Welche Bollvommenheit dadurch erreicht werden kann, zeigt sich uns bet verschiedenen Fertigkeiten, Lesen, Schreiben, Singen, Klavierspiel, welche durch fortgesetzte Uebung sich so fest einPrägen, daß sich die Reproduktion später ganz mechanisch vollzieht. Die individuellen Unterschiede der angeborenen Begabungim Bereiche des Gedächtnisses können durch die Wiederholung fast ausgeglichen und aufgehoben werden. Der harte Boden braucht nur kräftiger aufgewühlt, bearbeitet und gelockert zu werden, dann gibt er auch reichlichen Ertrag. Lernen und Wiederholen verhalten sich wie im wirtschaftlichen Leben Erwerben und Sparen, oder wie Säen und Ernten. Beide müffen in unverbrüchlicher Treue ineinandergreiftn und Zusammenhalten, das Neulernen muß dem Wiederholen und letzteres dem ersten die Hand reichen zur gegenseitigen Unterstützung und Kräftigung. Ohne Wiederholung verdunkelt sich die Auffassung, das Erinnerungsbild wird immer trüber und verblaßt immer mehr, bis es zuletzt aus dem Bewußtsein ganz verschwindet. Wo die Wiederholung versäumt wird, da fthlt dem Unterricht die dauernde Frucht, und den Lernstoff vergessen lasten, ist gleichsam einen Fruchtbaum vor der Ernte umhauen. D-i*o non rrty *mn pw min 1017,1 yo non nnDVD) min nov>n 121p irro jniw (to"2 rmruD) nimpi nimrw rwto „Wer Thora lernt und sie nicht wiederholt, gleicht einem Sämann, der Samen ausstreut und nicht erntet, und wer das Gelernte mutwillig vergessen läßt, gleicht einer Frau, welche Mt eigener Hand die Kinder tötet, denen fie mit Schmerzen daS Leben gegeben." Das geflissentliche Veraeffenlaffen der Thora ist nach dem Ausspruch unserer Weifen ein todeswürdiges Vergehen. vty nvpv in3»Q0 in« 121 nsupn yD .WS22 a'Tihö amsn „Wer ein Wort von dem Gelernten vergißt, diesem rechnet es die Schrift an, als hätte er fein Leben verwirkt." (Spr. d. B. Kap. 3.) „In 40 Tagen wurde die Thora gegeben, und nach 40 Tagen kommt Leben in den Keim, bewahrst du meine Lehre, spricht Gott, so bewahre ich dein Leben." (Menachot 99.) Wir find für jedes Wort verantwortlich, das wir aus Nachlässigkeit, Trägheit und Gleichgültigkeit von dem erlernten Inhalt des Gesetzes vergessen. Die Wiederholung muß so oft vorgenommen werden, bis der Wiffensstoff mit voller Sicherhett dem Gedankenkreise eingereiht und im nötic gen Augenblick rasch und geläufig reproduzierbar, ist. Der entsprechende Maßstab für die allseitig-