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Der Israelit · 1911-07-20 · Heft 29 (20.7.1911) · page 7

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Journal
Der Israelit
Volume
52 (1911)
Issue
Heft 29 (20.7.1911)
Date
1911-07-20
Page
– (sequence 7)
Language
German
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Dann errichtete man ihm eine eigene Poliklinik und Klinik in der Ziegelstraße, der er bis fast genau auf den Tag vor einem Jahre Vorstand, um dann in den verdienten Ruhestand zu treten. Seine wissenschaftlichen Arbeiten, deren Reihe unübersehbar groß ist, befruchteten die verschiedensten Gebiete der Medizin. Sein Ruf als Arzt war so sestbegründet, daß aus aller Herren Ländern Kranke hierherkommen, um bet ihm Rat und — Trost zu finden. In der Berliner Medizinischen Gesellschaft, wohl der angesehensten ärztlichen Bereinigung des Kontinents, saß er neben Birchow im Vorstande, wurde dann ihr Vorsitzender und schließlich ihr Ehrenvorsitzender. Seit einigen Wochen traten Herzschwächeerscheinungen bei ihm auf, über deren Bedeutung er sich im vollen Klaren war, und einer Herzlähmung erlag er am vorigen Freitag. Ueber seine persönliche religiöse Stellung hat er im Jahre 1809 auf eine Rundfrage, die damals ein Dr. Curt Radlauer veranstaltete und in „Nord und Süd" veröffentlichte, eine Auskunft gegeben, die ihn als Bekenner des sogen, „prophetischen Judentums" und damit der Ablehnung der Tradition und des „Zeremonialgesetzer." erweisen. Die logische Schlüssigkeit, welche seiner medizinisch - wissenschaftlichen Tätigkeit so charakteristisch ihren Stempel gibt, fehlte mangels genügender Kenntnisse ihm auf dem Gebiete der Religionswissenschaft Ünd dem war es auch zuzuschreiben, daß sein Auftreten in der Repräsentantenversammlung mehr im Sinne und der Richtung der Reform als des konservativen Judentums lag. Auch an ihm bewahrheitete sich eben der Grundsatz, daß wo viel Licht auch viel Schatten ist. Aber es verdient doch hervorgehoben zu werden, daß er wenigstens Ausschreitungen der Reform, wie dem Sonntagsgottesdienft u. a. gegenüber in Opposition trat und Versuchen, ihn zum Vorspann für liberale Parteigeschäfte zu benutzen, energisch Widerstand geleistet hat. Die Beisetzung fand Montag Mittags unter den üblichen Ehrenbezeugungen auf dem Friedhofe Schönhauser Allee in dem Erbbegräbnis der Familie Senator statt. Von Beileidkundgebungen seien die der Kaiserin als Protektorin des August« Hospitals, des Reichskanzlers und des Kultusministers erwähnt. Nüruöerg, 12. Juli. Der „D e u t sch e B a n kbea mten - Verein", welcher zur Zeit über 26000 Mitglieder zählt, nahm in seiner vor kurzem hier stattgefundenen Hauptversammlung u. a. nachstehende Resolution an: „Nachdem durch die Erhebung des Deutschen Bankbeamten-Bereins festgestellt ist, daß in 189 Orten die Sonntagsruhe im Bankgewerbe teils durch Gesetz, teils durch freie Vereinbarung etngeführt ist, richtet die 10. Hauptversammlung die Bitte an die gesetzgebenden Körperschaften, die Sonntagsarbeit im Bankgewerbe durch Reichsgesetz verbieten zu wollen." Es wird allgemein erwartet, daß bei entsprechender Bemühung der jüdischen Interessenten sich der Deutsche Bankbeamtenverein zur Aufnahme einer Klausel versteht, wonach bei der geplanten Regelung der Sonntagsruhe im Bankgewerbe die sabbathhaltenden Beamten nicht gezwungen werden, zwei Ruhetage zu halten. Es ist jedenfalls zu erwarten, daß jüdischen Angestellten in an Sabbath und jüdischen Feiertagen geschloffenen Banken gestattet wird, nach wie vor an Sonntagen und christlichen Feiertagen einige Stunden im Bureau bei verschlossenen Türen zu arbeiten. Auf jeden Fall wird man von jüdischer _Der JSraelit._ Seite rechtzeitig auf die Erlangung dieser billigen Konzession bedacht sein müssen. Oesteweirh. flos der wiener Kulfusgemeinde. Me«, 14. Juli. In der Plenarsitzung des Kultusv o r st a n d e s vom 6. Juli 1911 berichtet der Präsident Dr. Alfred Stern, daß das an das Spital der Kultusgemeinde angrenzende Haus, XVHI, Gürtel 99, welches durch Vermächtnis des verstorbenen Freiherrn Albert von Rothschild in den Besitz der Kultusgemeinde gelangte, im Augusttermtne frei wird und nunmehr zur Adaptierung des Hauses geschritten werden muß. Im engen Zusammenhänge mit diesen Arbeiten. wird eine gründliche Renovierung der älteren Teile des Spitalgebäudes vor sich gehen müssen. Die Kosten für diese Arbeiten werden eine sehr bedeutende Höhe erreichen. — In dieser Angelegenheit hat der Präsident eine Zuschrift an den gegenwärtigen Chef des Bankhauses S. M. von Rothschild, Herrn Baron Louis Rothschild, gerichtet, in welcher darauf hingewiesen wird, daß das Haus zwar nicht unmittelbar zur Aufnahme von Kranken dienen dürfe, daß aber in dasselbe eine Reihe von bis nun im Spitale selbst befindlichen Institutionen, welche für den Spitalsbetrieb von größter Wichtigkeit sind, zu verlegen wären, um auf solche Weise eine bessere Ausnützung der Räumlichkeiten der eigentlichen Spitalstratte zu erzielen. Ferner liegen Anträge der Unterrichtskommission und des Bertreterkollegiums vor, betreffend die Einführung eines neuen Lehrplanes für den israelitischen Religionsunterricht in den Mittelschulen. Der neue Entwurf erstrebt eine noch größere Reduzierung des hebräischen Lehrstoffes und hofft, durch paffende Auswahl der Stellen, die vom Hebräischen ins Deutsche übersetzt werden, sowie durch eine entsprechende Verteilung des Stoffes den Unterricht ersprießlicher und das Ziel leichter erreichbar zu machen. Man hielt es nicht der Mühe wert, den Entwurf einer Sachverständigenkommission zu unterbreiten und nahm ihn en bloc an. Der Präsident referiert dann über die mit dem zum Rabbiner für Wien-Leopoldstadt gewählte Oberrabbiner Dr. Emanuel Löw gepflogenen schriftlichen und mündlichen Verhandlungen, motiviert die Einberufung der Bertrauensmännerversammlung und bringt schließlich ein Schreiben des Oberrabbiners Dr. Löw vom 9. Juni d. I. zur Verlesung, irr welchem der Gewählte in sehr höflicher Weise mit Rücksicht auf 'die Stadt Szegedin, die seine politischen Dienste nicht entbehren könne, die Wahl ablehnt. Es wird beschlossen, über diese Angelegenheit zur Tagesordnung überzugehen und die Frage der Besetzung des Rabbinerpostens am Leopoldstädter Tempel im Herbst zur neuerlichen Verhandlung gelangen zu lassen. -—-—-—sa Lemöerg, 16. Juli. Nach der Volkszählung wurden in Galizien und in der Bukowina von den polittschen Behörden zahlreiche Personen mit Geldstrafen belegt, well sie bei der Ausfüllung der Volkszählungsbogen in der Rubrik Umgangssprache „Jüdisch" eingetragen hatten. Zahlreiche Personen erhoben nun Beschwerde an das Reichsgericht, da sie in dem durch die Straferkenntniffe ausgedrückten Verbot, das „Jüdisch" als Umgangssprache anzuführen, die Verletzung des staatsgrundgesetzlich gewährleisteten Rechtes auf Wahrung der Nationalität und Sprache erblickten. Ueber sechs Beschwerden hatte das Reichsgericht unter dem Vorsitz des Vizepräsidenten Dr. v. Grabmayr zu verhandeln. Der Beschwerdevertteter Dr. M arg ult es führte aus, daß fich die Juden in Galizien im täglichen Leben deS sogenannten Jargons bedienen. Diese No. 29 Saite 7 Sprache, erklärte der Redner, verfüge über eine umfangreiche Literatur und gegen zweihundert Zeitungen erscheinen in dieser Sprache, der in Galizien der Charakter der Landesüblichkeit nicht abgesprochen werden könne. Der Vertreter deS Ministeriums des Innern, Hofrat von Herrmann, wies darauf hin, daß nach einem Erkenntnis des Reichsgerichtes die jüdische Sprache auch in Galizien und in der Bukowina nicht als landesübliche Sprache gelten könne. Die Beschwerden der Bestraften wurden abgewiesen und das Urteil der ersten Instanz bestätigt. In die Frage, ob die Juden als Bolksstamm anzusehen sind, 'ging diesmal das Reichsgericht nicht ein, da es fich nur um eine angebliche Verletzung des -Rechtes auf Wahrung und Pflege der jüdischen Sprache, nicht der Nattonalität handele. gtttftlowfr. Brief aus Rußland. Zketersüur-, 16. Juli. Die jetzt erst in den Gang gebrachte Untersuchung in der Kiewer Mordaffäre, die zur Verhaftung des Stiefvaters des ermordeten Knaben geführt hat, wird hier mit Spannung verfolgt. Die „Rjetsch" sieht fich zu folgenden beachtenswerten Ausführungen veranlaßt: „Der Verdacht, den Knaben ermordet zu haben, fiel von der ersten Minute nach der Entdeckung des Mordes auf den Stiefvater Juschtschinski. Die Bolksverbändler haben aber durch ihr Geschrei, daß ein Ritualmord begangen worden sei, die Untersuchung auf falsche Bahnen gelenkt und erst als die Untersuchung nach dieser Richtung eine unzweifelhaft negattve war, konnte die Untersuchungsbehörde mit ihrer schon längst gehegten Ueberzeugung hervortreten und zur Verhaftung des Stiefvaters führen. Es ist jedoch schwer anzunehmen, daß dieser Mord ein rein kriminelles Verbrechen sei. Im Gegentelle, er nimmt erst jetzt einen polittschen Charakter und zwar aus folgenden Gründen: Die Ausführung des Mordes trägt alle Merkmale des sogenannten rituellen Mordes an fich, wie er in dem phantastischen Buche des berüchtigten Ritualmordpredigers Sjutoftanski beschrieben steht. Mit andern Worten: Die Ritualmordhetze war nicht die Folge der Ermordung Juschtschinskis, sondern umgekehrt, das Unglückilche Kind wurde ausschließlich zu dem Zwecke umgebracht, um gegen die Juden eine Blutlüge zu schaffen. Mit anderen Worten: Die Patrioten, welche das Ritualmordmärchen gegen die Juden gebraucht haben, sind sogar davor nicht zurückgeschreckt, ein Christenkind zu ermorden, um nur gegen die Juden dieses schändliche Märchen verbreiten zu können." Wie hier mit Bestimmtheit verlautet, soll man im Ministerium des Innern bereits die Ueberzeugung gewonnen haben, daß die Volksverbändlerander Ermordung des Juschtschinskis beteiligt sind * * Die Moskauer Stadtväter haben bereits all ihre „menschlichen" sozialpolitischen Aufgaben erfüllt und dürfen sich nun ruhig in ihrer Sorge um das Gemeindewohl dem lieben Vieh zuwenden. Vor kurzem brachte Stadtabgeordneter Sch am in beim Exekutivorgan der städtischen Selbstverwaltung den Antrag ein, in den städttschen Schlachthäusern das Vieh sch lachten nach jüdischem Ritus, well „inhuman" und „barbarisch", zu verbieten. Die Stadtobrigkeit nahm den humanen Vorschlag mit sichttichem Vergnügen zur Kenntnis, und es wurde eine Kommission von Aerzten und Veterinären zur Behandlung der Frage eingesetzt. Hier sei daran erinnert, daß die Schechitah- Frage für Rußland kein Novum ist. Vor etwa 15 Jahren hat fich das Reffort für die geistigen Angelegenheiten der fremden Konfessionen an die „Russische Gesellschaft für Tierschutz" mit dem Ersuchen gewandt, ihr Gutachten üver das Viehschlachten nach jüdischem Ritus abzugeben. Die

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