Mannheim
Compact Memory

Der Israelit · 1911-07-06 · Heft 27 (6.7.1911) · page 11

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Der Israelit
Volume
52 (1911)
Issue
Heft 27 (6.7.1911)
Date
1911-07-06
Page
– (sequence 11)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
96% known words query
IRI
…/2446951-2448803-2448831--66714-2494889
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

■üiüMi ) Organ des Bundes gesetzestreuer jüdischer Lehrer Deutschlands. Zur Lage der israelitischen Lehrer in den bayerischen Landgemeinden. Von S. Dingfelver-München. .Als mir vor zwei Jahren die „Bayer. Lehrerzeitllng das Wort gab, um breiteren Kreisen von den» Ringen und Kämpfen der kleinen Schar voll 2öü jüdischen Lehrern in Bayern zu berichten, da hofften wir auf die Schaffung eines Gesetzes, durch welches ein bald hundert Jahre altes und längst veraltetes Edikt aufgehoben und einem in materielles und rechtlicher Not sich verzehrenden Stand die Stellung gegeben würde, die ihm nach seiner Vorbildung und seiner Tätigkeit zusteht. Widerstrebende Kräfte aus Kreisen, von denen wir,Hilfe erwartet, geboten einer verheißungsvollen Bewegung Stillstand, die allein den schwer um ihre Existenz ringenden Landgemeinden und den dort wirkenden Lehrern Hilfe gebracht hätte. Wir geben trotz allem doch nicht den Kampf aus, und da wir aus den geschlossenen Reihen unserer christlichen Kollegen die Anteilnahme erhoffen, die unser gleiches Streben verdient, so sei in einigen Strichen die Lage der jüdischen Lehrer gezeichnet. An welchen Schulen sind jüdische Lehrer in Bayern angestellt? 1. An Sim ultanf chule n, bezw. konfessionell gemischten Schulen: einer. Wird diese eine Säule stürzen, dann ist die Ministerialentscheidung vom 7. Tezember 1873 erfüllt: „Zur Wirksamkeit an Simultanschulen hürsen nur Lehrer der einen oder anderen christlichen Konfession berufen werden." 2. An israelitischen Volksschulen. Nur 85 oder 27,3 Proz. der 311 israelitischen itultuägc* meinden haben von dem Rechte zur Errichtung eigener konfessioneller Volksschulen Gebrauch gemacht. 4/s derselben sind in kleinen Dorfgemeinden, Vs in Mittelgcmeinbcn. In den Großgemeinden: München, Nürnberg, Mrth, Augsburg, Bamberg, Kaiserslautern ist kein israelitischer Lehrer als Volksschullehrer tätig. Tie Zahl dieser Volksschulen ist in stetem Rückgang. (1850: 180, 1871: 124, 1884: 93, 1906: 86.) Tie Ursache dieser Erscheinung liegt in der Abwanderung der Israeliten ans den Landgenreinden in die Städte. Die Abnahme der Kinderzahl führt zur Auflösung der Schulen. *) Wir geben in obigem einen in der „Bayerischen Lehrerzeitung" erschienenen Artikel wieder, der Ln übersichtlicher, knapper Weise die Lage der bayerischen Religionslehrer schildert. Tie Darstellung beruht durchweg auf dem im vorigen Jahr durch eine sehr sorgfältige statistische Erhebung gewonnenen Material. Wir würden den Eindruck des in dem Artikel Gesagten nur mindern, wollten wir ein Wort hinzusügen. Nur in einem Punkte stimmen wir nicht ganz mit Herrn Kollegen Dingselder überein, nämlich soweit der bayerische „Landesverein" in Betracht kommt. Tic Förderung, die er der Sache der jüdischen Lehrer zuteil hat werden lassen, bleibt weit, weit hinter dem berechtigten moralischen Anspruch zurück. Was will es denn heißen, wenn er in 16 Jahren für leistungsschwache Kultusgemeinden 120 553 Mark, darunter für Unterrichtszwecke 58 383 Mk., aufgcwendet? Gibt doch eine sehr bekannte Anstalt für die Ausbildung von durchschnittlich 10 Gärtnerlehclinge in einem Jahre mehr aus als die Gesamtsumme der Aufwendungen des „Landesvereins" in 16 Jahren beträgt! Hoffentlich bringt die bereits ciusetzende regere Propaganda in den Großgemeinden Mittel auf, die etwas mehr im Verhältnis zu dem Notstand stehen wie bisher. sstedaktion von „Erziehung und Lehre". 3. An Religionsschulen. Ter israelitische Religionsunterricht wird von 126 meist seminaristisch vorgebildeten Lehrern erteilt. An den meisten Religionsschulen wirkt nur eine Lehrkraft. Das erklärt sich daraus, das 78 Proz. in Kultusgemeinden mit weniger als 100 Mitgliedern angestellt sind. R e ch tliche Stellung der jüdischen Lehrer. Am 25. Juli 1908 hat Hr. Kultusminister Tr. v. Wehner diese dahin definiert: „Was die israelitischen Lehrer betrifft, so müssen die Kultusgemeinden diesen den gleichen Grundgehalt geben, den die politischen Gemeinden den Lehrern der öffentlichen Volksschulen nach dem Schulbedarfsgesetz zu gewähren haben. Tie israelitischen Elemenlarlchrer erhalten auch die gleichen staatlichen Tienstälterszulagen wie die VolkSschullehrer und nehmen in gleicher Weise an den Pensionseinrichtungen der Lehrer teil . . . Für die israelitischen Religionslehrer, von denen allerdings viele als Elementarlehrer ausgebildet siud, kanu der Staat nichts aufwenden." Ta der Herr Minister schließlich in Aussicht stellte, daß in dem Gesetzentwurf über die Rechtsverhältnisse der Volksschullehrer auch die rechtliche Stellung der israelitischen Elenrcntarlehrer in Würdigung zu ziehen sei, so sind die israelitischen Bolksschullehrer auch in ihren Erwartungen in schöner Uebereinstimmung mit ihren zahlreichen christlichen Amtsbrüdern. Die Religionslehrer dagegen sind in fast allen Klein- und Mittelgemeinden auf Vertrag angestellt. Ten beiden Teilen steht das Kündigungsrecht zu. 35* Verträge, die mir Vorlagen, sahen vierteljährliche Kündigung, 8 halbjährige Frist vor. 25 Lehrer hatten Vorträge auf 1 Jahr, 14 auf 2 bis 3 Jahre. Auf Grund solcher Abmachungen kann ein Gemeindevorsteher, der die Majorität der Hausväter auf seiner Seite hat, einen unbequemen Lehrer Entlassen, wie man einen Knecht aus dem Tienst jagt. Fälle, daß man einen älteren Lehrer — nach Ueberschreiten einer bestimmten Altersgrenze zwischen 35—40 Jahren ist die Anstellung in anderen Gemeinden ausgeschlossen — den ohnehin unzureichenden Gehalt kürzt, sind in den Kleingemeinden keine Seltenheiten. Und diese Gehaltsverhältnisse! 4l haben ein festes Gehalt von 500—800 Mk., pro Tag 1,40 bis 2,20 Mk., 30 800—1000 Mk., pro Tag 2,20 bis 2,75 Mk., 11 1000-1200 Mk., pro Tag 2,75 bis 3,30 Mark; 10 1200—2000 Mk., pro Tag 3,30 bis 5,50 Mark; 9 2000—3000 Mk., 14 über 3000 Mk. Nehmen wir als unterste Grenze des zum Leben unentbehrlichen Gehaltes 1200 Mk. an. Ta mir 11 Angaben fehlen, so ist festzustrllen, daß von 115 Lehrern 82—71 Prozent, also nahezu %, schlechter gelohnt werden wie ungelernte Arbeiter, deren Durchschnittslöhne nach Ausstellungen des Statistischen Landesamtes vom Jahre 1907 zwischen 2,40 und 3,20 Mk. betrugen. Inzwischen ist dank einer konsequent durchgesührten Lohnbewegung der Durchschnitt dieser untersten Arbeiterklasse in stetig steigender Tendenz. Unter diesen Lehrern befinden sich 11 ehrwürdige Greise, die das 60. Lebensjahr überschritten haben, 31 Männer zwischen 40—60 Jahren, die in der Vollkraft der Jahre verurteilt sind, aus verlorenem Posten auszuharren; nur 40 haben noch nicht die Altersgrenze überschritten, die ihnen Aussicht gewährt, mit Erfolg um einen besseren Posten zu ringen und zu kämpfen. Wie man eine Familie, bestehend aus Vater, Mutter und 3, 4, 5 Kindern (in Lehrerhäuscrn ist Kinderreichtum oft der einzige Reichtum) erhalten kann bei einem Tageseinkommen unter 2,75 Mk., wäre eine Prcisaufgabe! Denjenigen, welche so unheilbare Idealisten sind, daß sie dem undankbaren Berufe nicht Valet sagen, um als Kausleute und Agenten sich und ihren Kindern eine bessere Zukunft zu sichern, winkt als einzige Beförderung die Anstellung als israelitischer Bolksschullehrer oder als Religionslehrer in einer der 6 Groß, gemeinden. Aber ohne Kampf kein Sieg! Hier entscheidet recht selten die Qualifikation als Lehrer, sondern fast immer das Lied, das aus der Kehle klingt! 50 und mehr Bewerber um solche Pfründen sind nicht ungewöhnlich und aus deren Reihe werden dann Probekandidaten berufen. Die Stimme, die bei diesem Sängerkrieg den Kranz erfingt, erringt die Stelle — und der Glückliche wird beneidet von den Enttäuschten, die weiter hoffen und harren, ob auch ihnen nicht einmal der große Wurf gelingt. Und di;s Glück ist ein recht relatives; denn auch die Gehaltssätze der Religionslehrer in den Großgemeinden stehen hinter denen der Volksschullehrer in den politischen Gemeinden zurück — München nicht ausgenommen. Nur wenigen Religionslehrcrn gelingt cs endlich. eine der Elementarstellen zu erringen. Während früher die im Dienste einer Kultusgemeinde verbrachten Jahre bei Festsetzung des Dienstatters eingerechnet wurden, bleiben diese Jahre jetzt für die Bestimmung der Tienstalterszulagen und bei der Pensionierung unberücksichtigt. Von den in den verflossenen 10 Jahren in den Volksschuldienst übergetretenen Lehrern verloren 5 bis zu 5 Jahre, 4 5—10 Jahre, 3 11—15 Jahre; je 1 Lehrer: 19, 20, 22 und 23 Jahre. Ter nach 23 Dienstjahren im Alter von 43 Lebensjahren zum Volksschullehrer beförderte Kollege bezieht bei freier Wohnung und 1200 Mk. Gehalt keine staatlichen Zulagen, durfte dafür aber folgende Nachzahlungen 'leisten: Unterstützungsfouds-Abgabe zum Taxamt 120 Mk., Eintrittsgeld und Jahresbeitrag 37,50 Mk., Nachzahlung an die Reliktenkasse 622,50 Mk., zusammen 780 Mk. Ter mit fast allen Stellen verbundene Kantoratsdienst wird in vielen Fällen nicht honoriert, obwohl der täglich zweimal abzuhaltende Gottesdienst insbesondere an den Feiertagen an Zeit und Kraft des Lehrers erhebliche Anforderungen stellt, die mindestens die gleiche Wertung verdienten wie der Organistendieust der christlichen Konfessionen. Wir sehen, daß auch der israelitische Bolksschullehrer gegenüber seinem Örtskollegen, der bald nach dem Seminaraustritt Verwendung findet und dann nach den Hilfslehrer- und Berweserjahren im sicheren Hafen der definitiven Anstellung landet, im Nachteil ist. Die fehlenden Existenzmittel müssen durch Nebenämter erbracht werden. Es ist wohl der wundeste Punkt, den ich hier berühre. Tie israelitischen Lehrer, das muß zu ihrer Ehre gesagt werden, streben vergebens danach, für die Nebenberufe — Kantorat und Schächterdienst — feste Bezüge aus der Gemeindekasse zu erhalten. Tie Gemeinden sind zu klein, besondere Beamte dafür anzustellen; die Besoldung so gering, daß ohne die Nebcnbezüge die Lehrer mit ihren Familien darben müßten. Trotz der in Verträgen garantierten Nebeneinuahmen bleiben von 115 durch Umfrage ermittelten Bezügen 49 Lehrer unter 1000 Mk., 25 Lehrer beziehen 12—1500 Mk., 17 Lehrer beziehen 15—2500 Mk., 24 Lehrer beziehen über 2500 Mk. Wie soll bei solchen Einnahmen eine Familie die Lebensbedürfnisse bestreiten, wie den Heranwachsenden Kindern eine für ihr Fortkommen notwendige Ausbildung gewähren. Klopft zur Mot die Krankheit als ungerufener Gast an, dann hat schon mancher Halt und seelische Widerstandskraft eingebüßt. — Hier aber will ich mit Zahlen schweigen. — Geistesumnachtuag und Selbstmord haben in dem letzten Jahrzehnt Opfer unter der kleinen Schar jüdischer Lehrer gefordert. So schlimm wie mit den Gehültsverhältmssen steht es mit dem Pensions- und Reliktenwesen. In einer Zelt weitgehender sozialer Fürsorge, in der gerade dem wirtschaftlich Schwachen die Hilfe der Betriebsgenossenschasten und des Staates zur Seite steht, wenn Krankheit oder Alter die Schaffenskraft lähmt, in M

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.