Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 52 (1911)
- Issue
- Heft 27 (6.7.1911)
- Date
- 1911-07-06
- Page
- – (sequence 12)
- Language
- German
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Seite 12. No. 27. der Staat und Kommunen Pensionen und Reliktensürsorge verbürgen, ist die Mehrzahl jüdischer Lehrer ohne jeden Pensionsanspruch. Nur di» indischen Volksschullehrer sind hier gleichberechtigt wie ihre Aintsge-- nossen. Von den Religionslehreru beziehen nur die in Großgemeinden angcstellten Ruhegehälter, Witwen- und Waisen-Snstentationen. Von 126 Religionslehreru im Dienste bayerischer Kultusgemeinden sind 97 oder 77 Proz. ohne jeden rechtlichen Pcnsionsanspruch. Diesen Notstand zu inil- :ser: f, Alchndetech die israelitischen Lehrer eine Unterstützungstasse. «ie gewährt Pensionen an dienstunfähige Lehrer und deren Witwen von jährlich 200 Mk., Waisenunterstützungcn von 5,0 Pst. Für den gleichen Zweck gewahrt der Staat jährlich einen Zuschuß von 2000 Mt. Da von Jahr zu Jahr die Zahl der Be zugsberechngten wächst, werden die Anteile ans dem Staatszuschuß, von Jahr zu Jahr kleiner (1901 ---1906 70 Mt., jetzt 60 Mk.,'. Gehört ein Lehrer auch noch der „Achawa" an, einer llnterstirtzungskasse, der israelitische Lehrer ans ganz Deutschland beitreten können, so hat er die Möglichkeiten, für sich und seine Familie vorznsorgen, erschöpft. Cr kann sich dadurch eine .Höchstpension von zirka 5,5,0 Mk. sichern. Auch bei allerbescheidensten Ansprüchen an das Leben ist eine solche Summe unzureichend, ein Dropsen aus einen heißen Stein. Die materielle Entlohnung, die Altersfürsorge und die Stellung. die man dem Lehrer einräuint, steht im umgekehrten Verhältnis zu der Vorbildung und den dienstlichen Ansprüchen, die man von der Führung des Haupt- und der Nebenämter bei ihn, erwartet. Alle im Votksschutunterricht tätige,: Lehrer haben ein Seminar absolviert und die Staatsprüfung bestand?::. Bon den 126 Religionslehreru habe:: 106 seminaristische Vorbildung (84 Proz.), unter diesen haben <11 ihre zweite Prüfung mit Erfolg bestanden, 2 sind als Theologen vorgebildet, nur eine verschwindende Anzahl von Lehrern, die in den kleinsten Gemeinden angestellt sind, haben sich privat für den Berus vorgebildet. Ta wohl die meisten das Würzburger israelitische Seminar, welches seit 1887 dreiknrsi'g ist, besucht haben, so mußten sie ein Bildungsjahr mehr dem undankbaren Berufe widrnen als alle anderen bayerischen Lehrer. Wir könnten eigentlich mit Stolz daraus Hinweise::, daß wir in diese,»: einen Punkte unseren christlichen Kollegen voraus sind. Ob wir versucht haben, ans dieser Rot heransznkommen? Ja, und im „Landesverein für israelitische Kultusgemeinde:: in Bayern" fand unser Bestreben Förderung. Die Einnahmen des Landesvereins fließen ans ZW o h l t ä t i g t e i t. Die Wohltat, so sehr sie den Spender ehrt und erhebt, den Empfänger demütigt sie, sei sie auch noch so diskret gegeben. Es ist wohl ein Ruhinestitel für das Judentum, daß es ihn: nie an Männern und Frauen gefehlt hat, die willig Not und Leid mit milder Hand gelindert. Kein Rnyinestitel ist es für die jüdischen Gemeinden, daß sie die Arbeit ihrer Lehrer und Knitnsbealnten teilweise durch Gaben der Wohltätigkeit entlohnen. Treue Pflicht-- crfüllung kann und muß durch einen Rechtsanspruch auf einen mit den Tienstjnhren steigenden Erhalt, durch Alters- und Reliktensürsorge von: Arbeitgeber entlohnt werden. Das werden wir unablässig fordern als ein Gebot der Selbstachtung, aber auch auf Eirund der Dienste, welche wir den Gemeinden in der Schule und im Gotteshaus leisten. Da aber zahlreiche Klein ge meinden zu schwach sind, den Bedarf auszubringen, so muß die Allgemeinheit einlrelen und es gibt nur ein ceterum censeo: Eine soziale Psli ch t, ein kategorischer I n: p e r a t i v z u r E r h a 1 t u u g der S ch n l e n und d e s G o t t e s d i e :: st e s i ü den .K leinn r: d M i t t e l g e in e i n d e n B a y e r n s ist di e B e g r ü n d n n g e i n e r a n f das ganze Land a >: s z n d e h n e n den, a u s Pflichtbeiträge n n l l e r K ulrnsg e n: e!- den s i: n d : e r t e n Z c n t r a 1 k a s s e. Protokoll der am 25. Mai i-n rialigedavien s. Konferenz de» Lmigverelas „Kbeinlsnd" d. K. g. j. K. D. Tie Versammlung war nur inäßig besucht, es liegen EntschuldigungSschrcilnn vor von den Herren: Rabbiner Tr. Earlebach-Eöln, Rabbiner Tr. Wolf Eöln, Rabbiner Tr. Brader-Recklinghansen und Prediger Katzenstein-Wetzlar. Ter Vorsitzende, Seminartehrer E. Eint, teilt mit, daß durch ein.' Verkettung verschiedener Umstände es nicht möglich war, ein eigentliches Referat auf die Tagesordnung der heutigen Versammlung zu setzen. Ta aber in: übrige: eine Reihe wichtiger Fragen zur Diskussion stünden, hoffe er nichtsdestoweniger, daß die Konferenz einen anregenden und fruchtbringenden Verlauf nehrnen werde. In der Tat gestaltete sich die Diskussion zu fast allen Punkten der Tagesordnung überaus lebhaft und interessant, sodaß die zur Verfügung stehende Zeit kann: allsreichte, die Tagesordnung zu bewältigen. Ter Bericht des Rendanten Kotl. Heimann-Brühl, wurde voll der Versammlung mit Befriedigung zur Kenntnis genonutten, da das Veceinsoerlnogen erfreu- Der KSraelit._ licherweise auch im verflossenen Geschäftsjahr einigen Zuwachs erfahren hat. Doch sah sich Koll. Heimann veranlaßt, darzulegen, daß jeden: Mitglied die Pflicht obliege, künftig in bedencend gesteigertem Maße zur notwendigen Stärkung der Veretns:asse insbeioudere durch Werbung außerordentlicher Mitglieder berzutragen, da fonjt unsere Kasse bei dem gegenwärtigen Vermögensstano außerodrenmchen Bedür,nlssen hilstos gcgcnnversteyen lnnßte. Im weiteren wurde beschlossen, zwei Mitglieder unseres Zweigverelns zur Bnildesveriainmlnng nach Franksurl zu delegieren, um daselbst btc Wünsche und eu:trage unseres Zweigvererns zürn Ausdruck zu bringen. D:e 'Delegierte:: wurden beauftragt, über die Hinausschiebung des Termins für die Bundesversamintung Austlurung zu bringen und zu empfehlen, j.weillg den Termin für die nächste Generatversaiilinlnng durch die Versamultullg selbst sestsetzei: zu tasten,' ferner sollten die Wünsche des ZweigverelNv betreffs tlncg^staltung des Vereinsorgans „Erziehung und Lehre" erneut vorgebrncht werden. D:e oornehlnste und wichtigste Ausgabe unserer Delegierten sollte endlich darin bestehen, die finanzielle Kalamität des Kölner Lehrerseminars vor der Bundesversammlung entsprechend zu beleuchten und einen Antrag aus ausrrlch: nde Unterstützung zil vertreten. Ter als Elast anive,ende Kollege Stern-Horstmar macht Mitteilung von der Bereitwilligkeit mehrerer Kollegen aus Westsaien iu unseren ZweigverZu euizntreteik, nachdem die Zahl der Interessenten in dieser Provinz nicht hinreiche, einen eigenen Zweigveleii: ins Leven zu rufen. Es wurde darauf in d:e Beratung über die zur Notwendigkeit gewordene Statuteuäilderung eingecreten, über welchen Punkt sich eine besonders ausgedehnte Diskussion entspann, an der unser jüngstes Mitglied, Herr Dr. Lorsch-Eöln, sich in hervorragendem Maße beteiligte. Jedoch zeitigte die Diskussion über diesen Beratungsgegenstano nur insoweit ein Resultat, als beschlossen wurde, künftig nicht nur Kollegen aus den: Rheinland, sondern auch aus solchen Provinzen, in denen noch kein Zweigvereii: des Bundes existiert, in unseren Zweigver-in auszunehinen; derngemäß soll auch der Name Ziveigver. in „Rheinland" demnächst durch einen andern ersetzt werden. Ans Wunsch räunlte der Vorsitzende den Kollegen aus Westfalen ein, sein Augenmerk ans die Einrichtung von Fortbildungskursen für die dortigen Interessenten zu richten, auch soll nut Rücksicht auf die dortigen Kollegen nut den: Ort für die Bersammluiigen des Zweigvereins soweit tunlich gewerhs.lt werden. Die gewünschte Vertretung im Vorstände wurde den Westsaien ebenfalls zuteil, indem bei der nun folgenden Vorstcmdswahl Kollege Bür-Ge:nen als Ersatz für den nach Frankfurt verzogenen Koll. David in den Vorstand gewählt wurde. Im übrigen ergab die Vorstandswahl die einstimmige Wiederwahl des bisherigen Vorstandes. Nachdem Koll. Stern den: Vorsitzenden tzür die energische Leitung den Dank des Vereins ausgesprochen, schloß gegen' 8 Uhr die interessante Tagung. Die 3 Cebrerbildungsaiutalten im Kreise ilnkrfranken. . (Schluß.) Zum ^Schlüsse noch ein $sovt über bic öffentlich-¬ rechtliche Stellung der drei Anstalten. Die Präparaudenschulen erfreuen sich einer gewissen Selbständigkeit. Sie können im Rahmen der gesetzlichen bezw. regierungsseitigen Bestimmungen betr. der Schiileraufnahine ich re Auswahl treffen und haben auch ihre eigeneil ^chlußprüfungen. Tie Prüsungsausgabeu für' den schriftlichen Teil werden durch d.e Meisregieruilg gestellt; bei der mündlichen Prüfung präsidiert ein Re-- giernngskommissar. Auf Eirund guter schriftlicher Leistungen können Schüler^ von: mündlichen Examen dispensiert werden. Der seminarvorstand wird zur mündlichen Prüfung in den Religionsfächern beigezogen; ihn: werden auch die schriftlichen Religionsarbeiten der Prüfung vorgelegt. Das Bestehen der Prüfung berechtigt zun: Eintritt in das jüdische Sennnar zu Würzburg. Znin Eintritt in ein staatliches Seminar muß besondere ministerielle Genehmigung von Fall zu Fall erholt werden. Die öffentlich-rechtliche Stellung der Präparandie ist also nicht ungünstig. Weniger erfreulich sind die Verhältnisse dein: Seminar. Wie ersichtlich hat es zunächst bezgl. der Schülerausiinhme absolut keinen Einfluß. Tie Beteiligung des Seinlnarvorstandes bei der mündlichen Prüfung iß für Fälle der Dispensierung von dieser von selbst illusorisch. Die staatlichen Präparandie:: werden alljährlich voi: den: zuständigen Seminardirektor und einem Seminarlehrer einer eingehenden Visitnt on unterzogen. Diese Visitation findet ja wohl bei den jüdischen Präparandie:: auch statt, aber durch einen Regiernngskommissar; das Seminar ist vollständig ausgeschaltet. Nun gibt es zwar für diese Verhältnisse im staatlichen Schulleben viele Analogien: Realschule und Oberrealschule, Progymnasium und Gymnasium re. Aber das jüdische Seminar hat auch absolut keinen Einfluß bei der Seminarschlußprüfung, die an einen: staatlichen Seminar abgelegt werden muß und hier gelten die Senrinariste»: der Israelitischen Lehrerbildungsanstalt vollständig als Extraneer. Das Seminar 6. Kuli 1911. ist also in dieser Beziehung nur eine Art Arbeitsmaschine mit vielen Pflichten und gar keinen Rechten. Das ist ein ungesunder Zustand, der nach Abänderung schreit. Das einzige jüdisch Seminar in Bayern müßte seine eigene Prnfungsberechtigung haben. ES ist uns nicht unbekannt, daß seitens der Scini narleitung schon wiederholt Schritte nach dieser R.ich tullg unternornmen lvorden sind, leider ohne Erfolg. Bei aller Anerkennung der Tätigkeit des Seminarrs erfolgte die Ablehnung „aus prinzipiellen Gründen wegen der Konsequenzen". Diese „Konsequenzen" sind die privaten klösterlichen Lehrer,nneubilduiigsailstglteii in Bayern. Nur übersieht man, daß es wohl katholisch.' und protestantische Seminare in Bayern gibt, daß also niemand eine Privatanstalt zu besuchen braucht; wo aber ist das staatliche, jüdische Seminar? Drei staatliche Anstalten, Würzburg, Schwabach und Kaiserslautern, nehmen auch Inden auf. Das jüdische Seminar ist aber doch aus der Erfahrung und Ueberzeuguug entstanden, daß die staatliche Seminare wohl Lehrer, aber keine „jüdischen" Lehrer in nnserem S:nne aus bilden können. Die Seminarleitung wird, wenn sie mit Gesuche» an das Ministerium herantritt, inuner mchr oder weniger als „Partei" angesehen werden. Es gibt eine andere Instanz in Bayern, welche hier eingreifen sollte und könnte: die Gesamtheit^der bayrischen Rabbiner:. Von der Notwendigkeit des ^eminares find wohl alle überzeugt, ob sie min orthodox oder liberal, ob sie Rovisionsjreunde oder Revisionsgegner sind. Mögen sie sich des LenlinarS einmal annehmen, ihre Stinnne dürste kaum nngehört verhallen. Allen 8 Anstalten, die oft unter so schwierigen Verhältnissen so Schönes und Großes leisten aber ein heizliches Eine inteveffante Regier ungscntscheiduiig. Mikgeteilt von H. ll ck o-Hamborn. „Kgl. Regierung, Abteilung für Kirchen- >:nd Schulwesen. II 0. Nr. 1818. Ans den Antrag von: 25,. 8. 1911, betr. die Ausnahme des jüdischen Religionslehrers in die Ruhegehaitstaffe und die Witwen-- nnd Waisenkasje der Voltsschullchrer und Lehrerinnen des Regiernilgsbrz'rts Düsseldorf. Der vorstehend bezcichnete, an den Herrn Land:s rat Adams gerichtete Antrag ist an uns als zuständige Behörde abgegeben worden. Nach Prüfung teilen wir Ihnen folgendes er (Ebenst mit: durch die Vorschrift in: § 85, Abs. 1 Ziffer 8 des L. Bef. G. von: 26. ü. 1909 erhält die jüdische ReligionSschnle keineswegs die Eigenschäften einer öffentlichen Volksschule. Die Volksschul lehrer-Ruhegehalts- und Witwen- und Waisenkasse ist zunächst nur zur Ansbringung der Pensionen und der Hinterbliebenenbezüge der Lehrer an den öffentlichen Volk s schulen errichtet werden. Daneben können nach den Gesetzen vom 25. "August 1909 (G. S>. 2. 788, und von: 11. Inn: 1891 lG. 2. .2. 109) nur noch öffentliche mittlere Schulen an die Ruhegehaltskasse augeschlossen werden. Noch, andere Lchnlen anzn sclüießen, ist nach der bestehenden ttzesetzgcbnng unzulässig. Wir vermögen hiernach die Lehrstelle von der jüdischen Religionsschule zu den vorgenannten beiden Kasrtzn nicht zuzillassen."?,'ach diejem ablehnenden Bescheid hat micf) ineine Genceiude in die Koinmunal-Pensions- und Reliktenkajse 111 i t Rückivirkiinq von: 1. Aprit 191.0 ,:b ein gekauft. Cebrerlo». Von Jakob Treu. Das Herz voll Idealen, Rur Frohsinn in der Brust, Ziehst Du hinaus ins Leben. Das Wirken ist Dir Lust. Doch ach! Wie drückt Dich nieder Des Lebens Wirklichkeit. Enttäuschung und Verkennung Und Falschheit weit und beut! Das Recht erliegt den: Machtsvr'ich, Tie Phrase triumphiert — Verkannt Dein treues Streben, Du selbst oft denunziert. .Doch harre ans und ziehe Den Pfad voll Dorn und Stein, Ten Zorn und Mißmut banne Durch Kindersonnenschein! Das Wetterd unket trübet Wohl oft der Sterne Licht. Doch Sturm und Wolken weichen I h r Glanz erlöschet nicht.