Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 52 (1911)
- Issue
- Heft 27 (6.7.1911)
- Date
- 1911-07-06
- Page
- – (sequence 2)
- Language
- German
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beite 2 Nr. 27 Brr Jsrarltt. 6. Juli 1211 Staaten in Beziehung auf ihre bürgerlichen Verhältnisse allen christlichen Staatsbürgern an Rechten und Verpflichtungen, ohne jedoch an ihrer kirchlichen Verfassung etwas zu ändern, gleichgestellt wird. - In bezug auf die kirchlichen Verhältnisse wurde von" der Regierung mehreremale entschieden (so z. B. unterm 10. November 1823), daß im allgemeinen stets der Gesichtspunkt festzuhalten sei, daß Judengemeinden nicht zu den vom Staate ausdrücklich aufgenommenen Religionsgesellschaften, welche als solche die Rechte privilegierter Korporationen genießen, zu zählen, sondern bloß als geduldete Gesellschaften anzusehen sind. Von diesem Gesichtspunkte ausgehend, konnte die königl. Regierung sich überzeugen, daß die Verhältnisse der jüdischen Religionsgesellschaften überall nicht nach der für christliche Kirchen und für die bei denselben angestellten Geistlichen gegebenen Gesetzesvorschriften beurteilt werden können. Wie man noch 18 Jahre nachdem erlassenen Edikt zögerte, die Wohltaten desselben, oder besser, das darin sich ausprägende Gefühl für Recht und Gerechtigkeit auf alle Juden in den verschiedenen Landesteilen auszudehnen, erkennt man aus der Kabinettsordre vom 8. August 1630) in welcher ausdrücklich bestimmt wurde: „daß das Edikt vom 11. März 1812 nur in denjenigen Provinzen, in welchen es bet seiner Erlassung publiziert worden, gelten, in den neuen und wieder erworbenen Provinzen dagegen, als mit dem Allgemeinen Landrecht und der Allgemeinen Gesetzordnung eingeführt nicht betrachtet, vielmehr in letzteren, bis zu weiterer gesetzlicher Bestimmung, sich in Hinsicht der Verhältnisse der Juden lediglich nach denjenigen Vorschriften geachtet werden soll, welche bei der Besitznahme dieser Provinzen, als darin gesetzlich bestehend, vorgefunden worden sind." Bis zum Jahre 1812 waren die Juden in den preußischen Staaten bloß schutzverwandte Untertanen. Die Juden selbst bezeichneten sich so, was man noch häufig in alten Büchern findet) indem sich der Eigentümer im deutschen Vermerk mit seinem Namen zugleich als „Schutzjuden" bezeichnet. Wenn der Minister v. Rochow noch in seinem Reskript vom 2. April 1836 die Zulassung der Schutzjuden zu Repräsentanten der jüdischen Korporation gestattet, eine Bezeichnung, die auf die durch das Edikt vom 11. März 1812 als Staatsbürger erklärten Juden nicht mehr anzuwenden war, so hat es damit eine ganz besondere Bewandtnis. Das Reskript ist an eine Gemeinde im Großherzogtum Posen gerichtet, für welchen Landesteil in der „Verordnung des Judenwesens" vom seinae von innen «na anken. (Zum Wochenabschnitt.) pbO' npri/ mpj Welche ergreifende Wahrheit liegt doch in den bloßrn Titeln und in der Gruppierung der Wochenabschnitte, die uns in diesen Laar n der finnige BSterbrauch zur Betrachtung reicht! Was von den Weisen gesagt ist, ‘■p-Q N2VVN |ltt?2 D'OSn W 2N2VV21 D!"Q *imtP daß sie durch die bloße Sprache der Mischnah lehrten, baß aber ihr wahrer Segen stch erst demjenigen erschließt, der fich für fie selbst und den Inhalt ihrer Lehre entscheidet, daS gilt in noch viel höherem Grade von den Gotteswvrten der Lhvra selber. Da steht es seit undenklichen Zeiten: mim npn nxi- DaS ist Las Gesetz der Thora! Das gehört zu seiner Eigenart, daß es seit seiner Offenbarung Feinde von innen und außen hatte, rechts Korach und sein Anhang, lwks Balek und Bileam, und in der Mitte behauptet sich unentwegt: 'n NIL Ntz'X NN1NN NVN OKI I.Juni 1833 ein ganz besonderes Gesetz gegeben wurde. Nach demselben waren die jüdischen Bewohner dieses Landes in Naturalisierte und Geduldete zu teilen. Alle diejenigen, welche den allgemeinen, im Gesetze näher bezeichneten Erfordernissen der Naturalisation genügten, erhielten ein Patent, auf Grund dessen sie die Freizügigkeit erlangten und gewisse Freiheiten — allerdings wieder mit verschiedenen Beschränkungen — erhielten. Alle anderen Juden bildeten eine zweite Klasse, die nach Familien und einem bestimmten Schema verzeichnet wurden. Auf Grund dieser Verzeichnisie, welche jährlich einer Revision und Bescheinigung unterlagen, wurde von der Ortspolizeibehörde jedem Familsenvater ein mit der Nummer des Verzeichnisses versehenes Cer» tifikat erteilt, welches die Namen der sämtlichen Mitglieder der Familie zu enthalten hatte. Diese geduldeten Juden — war doch die ältere Bezeichnung „Schutzjude" bei weitem nicht so schimpflich — waren vielen Beschränkungen unterworfen, welche in ihren weitgehenden Konsequenzen Bestimmungen und Verordnungen hervorriefen, mit denen die Gesetzsammlungen jener Zeit angefüllt erscheinen. Noch erinnere ich mich aus meiner Knabenzeit, wie am 1. Januar eines jeden Jahres der Polizeidiener erschien und meinem taubstummen Nachbaren, dem alten Tabakspinner Nachmann, das erneuerte Certifikat „für den alttestamentarischen Glaubensgenossen" brachte und einen polnischen Gulden für den Stempel erhob. Verstand ich damals weniger, was das Certifikat bedeute, so empfand ich doch schon ein mißliches Gefühl über den angewandten Titel. (Fortsetzung folgt.) / L»-«i Kochnmmölchait. vle Lehren des Salles Jattio. Eine Sache, die uns als Juden eigentlich nicht unmittelbar an geht, an der wir jedoch als Angehörige einer Kulturgemeinschaft, deren Probleme und Geisteskämpfe auch uns berühren, nicht ganz achtlos vorübergehen dürfen, bewegt zur Zeit die Gemüter in den weitesten Kreisen. War da ein Pfarrer in der alten Rheinstadt, der seine eigene Lehre, seine eigene innere Offenbarung, sein eigenes Evangelium hatte, das Dieses Gesetz der Thora, das Gott zur Mitteilung und Weiterbrettung geboten. Es gibt vielleicht wenig tröstlichere und ermutigendere Partieen in unserer Thora als diejenigen, welche von den Anfeindungen berichten, denen fie zu jeder Zeit ausgesktzt war. Diese Kämpfe und Anfeindungen, auf welche Gottes Gesetz sttetz, seitdem es menschlichen Trägern überantwortet wurde, Sekunden doch, daß es nicht den Anschauungen und Gedankenkreisen der Menschen entsprungen sein kann, die selber unabläsfig gegen dasselbe revolttierten. Diese Opposition, welche menschliche Schwäche, verblendete Leidenschaft, Verstand und Unverstand der Sterklis en aller Zetten diesem Gesetze entgegenbrachten, ist ja an und für stch der glänzendste Beweis für die über alle menschliche Verirrungen erhabene Göttlichkeit dieses Gesetzes. Eine cesch'.chtltche Darstellung aller gegen dieses Gesetz und seine Träger seit Jahrtausenden versuchten Revolten und Reformbestrevungen würde den unaufhaltbaren Siegeslauf des Gotteswo tes durch alle Zeiten und Generationen in so hervorragender Weise konstatieren, daß wir uns des Kleinmuts schämten, der für die Thora zittert, wenn eine thorafeindltche Zeitströmung ihr keck den Krieg erklärt. Bet der Buntscheckigkeit des Wahns, der seit Jahrtausenden je nach Zeit und Mode dieWaffn und Farben gewechselt hat, um die Thora erfolgreich zu bekämpfen, ist es den zeitgenössischen Feinden des Gottesgesetzes nicht einmal möglich, originell zu sein. Das ganze Attentat zum Beispiel, daS man vor einigen Jahrzehnten Reformjudentum nannte und das man heute „Liberales Judentum" nennt und fich gegen das historische, einzig wahre Judentum richtet, findet fich m allen seinen charakteristischen Zügen bereits in dem Auftreten Korachs so drastisch gekennzeichnet, daß wenn man diese Darsie' ung und gar die Gloffen der Weisen dazu liest, kaum mehr den alten so ganz und gar nicht von der Art der traditioueÜen christlich-evangelischen Verkündigung 'ist. Ein Mann von großer Herzenswärme, ist Jatho mit seinen etwas unklaren, auf eine bestimmte Formel nicht zugeschnittenen pantheistisch-romantischen religiösen Vorstellungen ein Dichter auf der Kanzel, der an sich bedeutsame Gemütswerte ausmünzt, ohne für die religiöse Erkenntnis irgendwie Neues oder Charakteristisches zu bieten. Und die große Schar derer, die heute mehr denn je den dunklen Drang nach einer Religion diesseits des Lebens verspüren, folgen ihrem Pfarrer, der so schön und zu nichts verpflichtend von Gott in und um uns zu reden weiß, dessen Worten von naiven Gemütern die Kraft zugetraut wird, gleich huschenden — und höchst trügerischen — Sonnenstrahlen den Eispanzer der Dogmatik hinwegzuschmelzen und die Religion von einer Lebensfessel zu einer Lebenskraft zu erheben. Das ist aber mehr, als eine staatlich organisierte Landeskirche erlauben darf und kann. Ein Spruchkollegium konstatiert, für jeden vorurteilslos und ehrlich Prüfenden mit Recht, daß Jatho den Boden des offiziellen landeskirchlichen Bekenntnisses längst verlassen habe. Der Pfarrer kann nach wie vor seine in „ethischästhetische Gottinnigkeit" getauchten, den Weltschöpfer negierenden'Anschauungen verkünden — allein außerhalb der staatlich konzessionierten Landeskirche, die kein Tummelplatz für alle beliebigen subjektiven Bekenntnisse und Gottesbegriffe sein kann. Das ist alles so klar und natürlich, daß der Außenstehende kopfschüttelnd vor den stürmischen Protesten derer steht, die jetzt wegen des Ausschlusses des Kölner Pfarrers das ganze Land von der Memel bis zum Rhein in Bewegung setzen. Eine andere Frage ist es freilich — und damit gelangen wir an die Momente des Falles, die uns auch als Juden besonders interessieren, — ob sich die kirchliche Organisation, wie sie das evangelische Christentum in Preußen besitzt und wie sie von gewisser Seite, vorläufig unter einem harmlosen Mäntelchen, auch für die preußische Judenheit so sehnlich herbeigewünscht wird, in diesem Falle besonders glücklich und segensreich bewährt hat. Es braucht-wohl kaum erst gesagt zu werden, daß noch ungleich weniger als die positiv gerichteten Elemente in der nichtjüdischen Welt das ge setze streue Judentum sich für die jeder festen Grundlage entbehrenden religiösen Postulate Jathos zu begeistern vermag. Was aber hier den wahrhaft Religiösen, ganz formell betrachtet, abstößt, ist, daß dabei eine Gewissenssache mit den Mitteln des Rechtes, ja der Staatsgewalt unterdrückt wird, nach der bestehenden Kirchenordnung unterdrückt werden muß, daß hier Korach von seinen modernen Epigonen unterscheiden kann. Ja, man versteht den alten Korach und was über ihn berichtet wird, erst reckt, wenn man das Treiben seiner m deinen Nachtreter in der Praxis steht. Unsere altrn Schristerklärer, in deren Zeiten man noch ke-ne hierarchischen Streber kannte, die ihr Amt und ihren Beruf zu einer einträglichen Pfründe degradieren, die noch nich.s von Seelsorgern wußten, welche verbotene Ehen stiften, unbeschnittene Knaben einsegnen, unjndisch erzogene Kinder konfirmieren und Proselhten geschäftsmäßig ins Judentum aufnehmen, unsere alten Schrifterklärer fanden in Parafchat Korach gleich das erste Wort rilp np'1 schwierig. Nicht einmal der leuchtende Gegensatz von Moschehs selbstloser Uneigennützigkeit, die stch m dem Ausruf ‘in# *T)jan üb ’,riKtP3 DiTö aussgrtcht, ließ sie auf den Gedanken kommenin diesen beiden Worten die Ueberschrift und Erklärung alles Folgenden zu finden: Korach hat genommen! ES war einer von den Männern der goldenen Mitte, denen Wahrheit, Gctt, Heiligkeit und zufällig auch der eigene Vorteil immer in der Mitte liegt, deren Devise TT 2217121 ist, und die alles, was außerhalb dieses „Reichs der Mitte" liegt, als Ueberhebung 'n bfip bv über die jüdische Gesamtheit verketzern. Wie alle Männer der goldenen Mitte, führt Korach salbungsvoll nur die Mitte, aber nie das Gold im Munde. Korach trieft von Heiligkeit. Aus purer Heiligkeit gibt er fich, seinen Genossen und allen, die es werden wollen, DtspenS von den Gottesgesetzen, die erst zur Heiligkeit erziehen. Er ist „toleranter" als Moscheht Während Moscheh jeden Tag neue Gesetze lehrt, verachtee Korach die äußere Form, die Religion der Tat, wie sttn den Mizwos zum Ausdruck kommt, nennt fie Cere