Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 52 (1911)
- Issue
- Heft 26 (29.6.1911)
- Date
- 1911-06-29
- Page
- – (sequence 5)
- Language
- German
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Seine Worte lauten: „Wer wird von der Asche dieser Gesetzlosen irgend einen Nutzen ziehen wollen? Behüten doch die kerben die Aschenreste, (die fie in Urnen einschlteßen)! Sollten aber die Erben diese Asche pretSgeben und in den Wind streuen, so hatten wir unser Augenmerk nur auf das Eine zu r'chten, daß wir aus dieser Asche keinen Nutzen ziehen. Fern aber sei es von uns, diese Asche aus jüdischen Friedhöfen zu beerdigen. Denn die Knochen- und Aschenreste tragen die Kennzeichen der Verschuldung an sich. Wir dürfen fie nicht neben den Leichen glaukenstteuer Juden beisetzen. Die vom höchsten jüdischen Gericht (z. Z. des Tempelbestanbes) zum Tode Verurteilten durften beerdigt werden (zunächst auf einem für fie bestimmten Friedhof), weil sie sich in der Regel nur aus leidenschaftlicher Aufwallung zu ihren Verbrechen htnreißen ließen und sich außerdem dem Urteil d.S Gerichts in Ergebung unterwarfen. Die Juden dagegen, welche die Verbrennung ihrer Leichen letztwillig verfügen, haben erfahrungsgemäß daS Joch der Gebote, die Verpflichtung zur Erfüllung der Gottesgefetze mutwillig abgeworfen (Spetfegesi tze, Sabbathetttguna rc. mit Füßen getreten) durch ihre letztwilltpe Verfügung haben fie gegen ihren Kbrp r und ihre Seele gesündigt, tn ihrer Gesetzeslostgkeit btS zu ihrem letzten Atemzug beharrt. Dieses ihr Unrecht ist (durch F.ue schrtfl) durch ihre Knoche» rJte und Aschenbestar dtetle repräsentiert. Diesen Zeugen der Grs tzlofigkett darf auf jüdischen Friedhöfen keine Stätte eingeräumt werden." cAip "1 S. 14. eorre$pondenzcit«. Nachricht«. gctttptye* ibeMf. fmttßftttt «. M., 18. Juni. Der zwischen eur und Geschäftsführer des „Israelit" Ptrgttatm. _ einerseits und Redakteur Steinhardt in Magdeburg andererseits schwebende Rechtsstreit wegen Beleidigung ist zwischen den Parteien durch folgendes Abkommen erledigt worden: 1. Herr Steinhardt nimmt den gegen die Zeitschrift „Der Israelit" erhobenen Vorwurf „bekanntes Verleumderblatt" (Nr. 7 der „Blätter für Erziehung und Unterricht" vom 16. II. 11.) mit dem Ausdruck des Bedauerns zurück. 2. Hierauf nehmen beide Parteien die übrigen, den Gegenstand des Privatklageverfahrens — 29. B. 102/11 — in Klage und Widerklage bildenden Beleidigungen (enthalten einerseits in den „Blättern für Erziehung und Unterricht" Nummer vom 5. I. 11 und andererseits in Nr. 5 des „Israelit" vom 2. II. 11 und der Beilage zu Nr. 37 des „Israelit" vom 15. IX. 10), soweit sie dafür verantwortlich sind, ebenfalls mit dem Ausdruck des Bedauerns zurück. 3. Die Gerichtskosten trögt Herr Steinhardt, die außergerichtlichen Kosten werden gegeneinander aufgehoben. Akerti«, 25. Juni. Die entschiedene Aktion Amerikas in Sachen seiner jüdischen Bürger in Rußland — die wie inzwischen bekannt geworden, leider auch nicht zum Ziele geführt hat — hat nun auch die Aeltesten der Kaufmannschaft von Berlin ermutigt, sich von neuem mit dieser Frage zu befassen. Für Handlungsreisende jüdischen Glaubens gelten, auch soweit es sich um Ausländer handelt, in Rußland andere Bestimmungen als für christliche Handlungsreisende. Abgesehen davon, daß im Paß ausdrücklich zu vermerken ist, daß der Inhaber mosaischer Religion ist, und eine Reihe von Nachweisen aus dem Handelsregister usw., die mit großen Kosten verbunden sind, beigebracht werden müssen, dürfen sich Juden länger als sechs Monate nur dann im Lande aufhalten, wenn ihnen seitens der drei beteiligten Minister (des Aeußern, des Innern und der Finanzen) die Niederlassung in Rußland ausdrücklich gestattet ist. Ferner ist den Juden in manchen Städten der Aufenthalt in den besseren Stadtvierteln verboten, so daß sie auf minderwertige Hotols in den schlechten Vierteln angewiesen sind. Abgesehen von dem Entwürdigenden dieser Vorschriften erwächst dem Geschäftsreisenden dadurch ein großer geschäftlicher Nachteil, weil er seine Kunden gar nicht oder nur mit Mühe bewegen kann, die in seinem Gasthaus ausgestellten Musterkollektionen zu besichtigen. Da das vereinzelte Vorgehen der verschiedenen Regierungen bisher ohne Erfolg geblieben ist, haben die Aeltesten Ar. 2ü. Sette L der Kaufmannschaft von Berlin jetzt von neuem beschlossen, den Reichskanzler zu bitten, bei den Regierungen der übrigen Großmächte eine gemeinsame Aktion anzuregen. Es soll erreicht werden, daß bei ausländischen Handlungsreisenden künftig zwischen Juden und Christen kein Unterschied mehr gemacht werden darf. Karksru-e, 25. Juni. Der Verein zur Wahrung der Interessen des gesetzestreuen Judentums in Baden hat, wie aus dem eben erschienenen Berichte ersichtlich, in den letzten 2 Jahren eine vielseitige Tättgkeit entfaltet. Der Verein ließ sich angelegen sein, für die Belehrung seiner Mitglieder auf den einschlägigen Eebieten zu sorgen. Versuchsweise ließ er den auf dem Lande wohnenden Mitgliedern den von der Kommission für ländliche Wohlfahrtspflege der „Freien Vereinigung" in Frankfurt a. M. heraus gegebenen „Volksboten" zugehen. Zur Verbreitung und Vertiefung der Kenntnisse unserer altehrwürdigen Tesillo verbreit«t der Verein das von Bleichrode übersetzte G. betbuch im Lande. Seine Vorzüge, verbunden mit dem billigen Preis, bewirkten, daß die zur Verfügung stehenden nahezu 1000 Stück in wenigen Wochen vergriffen waren. Eine neue Auflage ist in Vorbereitung. Ein Fragebogen, den der Verein an die Landgemeinden schickte, hat das Interesse derselben erweckt und den Verein darüber unterrichtet, auf welchen Gebieten die von ihm begonnene Arbeit sich weiter zu bewegen haben wird. In Sachen desReligions-Unterrichtes hat der Benin durch eine Eingabe an den Landtag auf den Gewissenszwang hingewiesen, der orthodoxen Eltern dadurch erwächst, daß sie gezwungen werden, ihre Kinder in den Religionsunterricht liberaler Lehrer zu schicken. Die Härte, die darin liegt, wurde von allen Parteien anerkannt. In der nimmer ruhenden Schächtfrage ist es dcm Verein gelungen, von Professoren der Heidelberger Universität eine Reihe hervorragender, Gutachten zu Gunsten des Schächtens zu gewinnen. Der Bericht schließt mit der Hoffnung, daß eine neu anzubahnende Organisation des Vereins ihm noch eine große Zahl von Mitgliedern zuführen und für die Sache des Judentums in Baden von großem Nutzen sein wird. Die Gener alv er sammlung,dieSonntag, den 23. Juli, in Karlsruhe im Hotel Lion stattsand, hatte folgende Tagesordnung: 1. Allgemeiner und Kassenbericht,' 2. Aenderungen der Satzungen über dir Organisation des Bereinsvorstandes (§ 4 der Statuten) - 3. Neuwahl des tnsgemeinde bewahrte ihn in einem eisernen Tresor auf, wo er bis vor kurzem, bei niemandem Interesse erweckend, verblieb. Bor ungefähr einem halben Jahre begannen sich in Budapest angebliche Teszendenten Jakob Bassewis zu regen und Ansprüche auf den Adel ihres vermeintlichen Ahnherrn zu erheben. Wenigstens kamen um diese Zeit Briefe mit tönenden Phrasen wie „das (Geschlecht derer von Treuenberg ist bisher mit geschlossenem Visir durch die Welt gegangen", von Budapest aus wurden Vertrauensmänner für die adelige Tcszendenz ernannt, ein Familientag derer von Treuenberg propagiert usw. In die Oesfentlichkeit wurde hinausposaunt, es handle sich bei d:n Anregern dieser Aktion nicht um di: Nobilitierung, man luulle vielmehr auf Grund der alten Privilegien den galizischen Teszendentcn des Jakob Bassewi Schänkerlonzessionen erwirken. Vor kurzem kam auch ein Vertreter der Budapcstcr Teszendenz nach Prag und begann hier seine von keinerlei Sachkenntnis getrübten Nachforschungen nach dem „nach alten Srabitianen im Tepot d:r >lultusgemeinde liegenden Adelsarchiv Bassewis". Tos Präsidium der Kultusgemeinde kam ihm s?hr entgegen, der Herr bedankte sich anerkennend und in den nächsten Tagen bereits konnte man in der „Bohemia" einen Artikel über eine Audienz des Herrn Teszendenten bei dem Statthalter von Böhmen lesen, in der er — nach dem Berichte der „Bohemia" — die frivolsten und albernsten Beschuldigungen gegen die Prager Kultusgemeinde erhob und nichts geringeres forderte, als daß der Prager Kultusgemeinde die Verwaltung des Adelsbrieses sowie aller wichtigen Tokuwente entzogen werde. Tags darauf brachte die „Bohemia" allerdings eine sehr entschiedene Berichtigung seitens des Präsidenten der Kultusgemeinde Tr. Rosenbacher und eine im großen und ganzen richtige Erklärung seitens des nach Ansicht der „Bohemia" „als Bassewisorscher bekannten" Prof. Tr. Kisch. Es ist fraglich, ob die angeblichen Teszendenten Bassewis ihre Verwandtschaft werden Nachweisen können und es erscheint ganz ausgeschlossen, daß sie, selbst wenn dieser Nachweis gelingt, die Nobilitierung durchsetzen, in geistiger Verwandtschaft scheinen sie mit ihrem angeblichen Ahnherrn nicht zu stehen; denn während Jakob Bassewi 2000 Taler, eine für seine Zeit sehr hohe Summe, zu dem Lösegeld für den berühmten Rabbiner Jomtow Lipmann Heller beitrug, um ihn aus dem Gefängnisse, in das er durch eine grundlose Tenunziation — Messire nannte man es damals — geraten war, zu befreien, schrecken seine angeblichen Nachkommen nicht zurück vor noch so grundlosen Anklagen bei den Behörden. l8on den englischen Krönungsfeicrlichkeiten.) Viele der bei der jetzt stattgehabten Krönung des englischen Königspaares verwendeten Gegenstände und Akzessorien sind von unermeßlicher Antiquität. König Georg wurde mit heiligem Oel gesalbt aus einem Löffel, der wahrscheinlich aus dem 12. Jahrhundert stammt. Und er saß während der Salbungszeremonie auf dem sogeuannten „König Eduards-Stuhl", der eines der merkwürdigsten Möbelstücke der Welt ist. Es ist ein Holzsitz auf einem großen Steinblock, der eine seltsame und ereignisreiche Geschichte hat. Ter englischen Ueberlieferung nach sei dieser Steinblock der Fels, auf dem der biblische Patriarch Jakob sein Haupt ruhen ließ, als er schlief und von der Gottesleiter träumte. Von Palästtna kam dieser Fels nach Egypten, von da zur Tochter Pharaos nach Spanien und von hier nach Irland und Schottland. * * Der vom Chiefrabbi für alle Synagogen des Re'ches angeordnete Festgottesdienst am Krönungstage enthalt in seinem Programm neben vielen Psalmen und Gebeten in hebräischer und englischer Sprache auch folgende hebräische Übertragung der englischen Kaiserhymne: ^tel IBtt 'i K •"|ten ib» M •wate 'i' nbwh : iten iarc 'i .1.NW2 Dite nte •map im im •iiterai ipb;“]tei i!2V M 'pte *[1212 maa -teil vte pnib :*f?ai VT* 12'vl 122 p' -1221 NQw' TK •121KB tea 1'V21 : “{teil IBttT '1