Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 52 (1911)
- Issue
- Heft 26 (29.6.1911)
- Date
- 1911-06-29
- Page
- – (sequence 4)
- Language
- German
- Belongs to
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^-w** "*,'■■ *-*“<?*»*■» ’.. ■. i -.v. Seite 4 Nr. 26 Der Jsraeltt. 29. Sunt 1911. Folgende vier Momente jedoch, die auf irriger Basis beruhen, müssen richtiggestellt werden. Die Behauptung zunächst, „daß manche Erklärer aus 5. M. 21, 23, e;n Gebot der Erdbestattung folgern, daß aber darüber die Ansichten auseinandergehen," istaufGrundlage unserer vorherghenden Erörterung bereits als eine irrige bewiesen worden. Eine Meinungsverschiedenheit besteht zwar darüber, ob die Pflicht, die Toten wnn DV2 an dem Tage, an dem sie gestorben, zu beerdigen, sich nur auf Hingerichtete Verbrecher, oder auf alle anderen Leichname sich erstreckt (vergl. n"lP 2"v 'n??3 l/AP K"n Win nru), aber keine Meinungsverschte denheit besteht darüber, daß die Beerdigung ein biblisches Gebot ist. Darin stimmen alle Gesetzesautoritäten überein. Das Wort Mi im b. Sanhedrin, deffen Bedeutung bereits im Vorangehenden erörtert wurde,' kann also die unbestrittene und unbestreitbare Lehre des 'iSD Sifre, daß Erdbestattung ein Religionsgesetz ist, nicht aufheben. Mit vollem Recht hat Silber st ein, Maybaums ungeheuerliche Behauptung, daß aus einigen Stellen der Schrift Feuerbestattung als eine edlere Art der Beisetzung gefolgert werden könnte, bekämpft, und es ist ihm der Nachweis gelungen, daß es keine einzige Stelle in der Schrift gibt, aus der man auf eine Sitte der Leichenverbrennung schließen kann. Gerade der Prophet Amos, auf den Maybaum sich berief, rügt es C. 2, 1 sogar an dem König von Mo ab, daß er die Gebeine des Königs von Edom zu Kalk verbrannt hätte. Diese Tat verdiene schwere Ahndung, denn er hat dem toten Feind die Ruhe des Grabes entzogen und seine Gebeine durch Feuer gepeinigt. Wenn aber Silberstein als eine selbstverständliche Bestimmung hinstellt, „daß die Asche ossur behanooh vor jeder absichtlichen oder unabsichtlichen Benutzung strengstens zu hüten sei", so können wir ihm hierin nicht beiftimmen. Das Gegenteil dieser apodiktischen Behauptung ist nachweisbar. Die Asche ist keineswegs osiur bchanooh. Nach b. Abodah Sara 29 b (n*om nD*n pJD 'Lii ddi Dttr nom *on dtq nsny rpjyö dp dp ktik no ,>N22 TOyn n*t dp i£nyi onn 2'121 D'iö nwra hdk Mi eik neora hdk ]oon?) wird auf Grund des Analogieschlusses DP DP der Pttön ilv'tt eines Leichnams vom HD'K nwn der nsny n?ay abgeleitet. Der n*on HD'« der nsny roiy selbst wird auf das Wort 1S2 zurückgeführt, welches darauf hinweist, daß man nsny 1?jy, die eine Sühne bewirkte, mit D'Pip auf eine Stufe stellte. Aus tz. Peffachim 26a ergibt sich jedoch, daß die Nutzendgiltigen Besitznahme ihrer Plätze ins Reine gekommen sind. Ten auf dem Promcnadedcck über die Brüstung gelehnten Tanten mtb betten, sind bic Mühen der Zwischendeckspassagicre erspart. Sie haben ihre Kabinen längst bevor sie das Schiff betreten vorausbezahlt, und die Einordnung ihres Gepäcks nehmen ihnen dienstbeflissene Stewards ab. Acußerlich nicht so übereinstimmend, wie die meist schlecht bekleideten Zwischendeckspassagiere, die auch durchwegs aus Ländern stmnutett, wo die Toilettfrage dieser Volksschicht keine Rolle spielt — denn es sind fast stets Russen, Rumänen, Ruthenen, Slovaken und arme Ungarn —, befinden sich unter den Kajütspassagieren Leute aus allen westeuropäischen Ländern und Amerika; Menschen, die sich schon äußerlich von jenen im Zwischendeck stark abheben. Und so teilt schon das Schiff die Zwischendecks- und Kajüttspassayiere in einen östlichen und westlichen Teil. Tos Zwischendeck, mit seiner dumpfen Atmosphäre, und seinen armselig gekleideten und armselig untergebrachten osteuropäischen Insassen, ist eine schwimmende Miniaturwiedergabe ihrer Heimat; eine um nur ein weniges verbesserte Fortsetzung derselben. Ter für Reifende erster und zweiter Masse bestimmte Schiffsteil, mit seinem raffinierten Luxus, keinen mit verschwenderischer Pracht ausgestattcten Räumen, mit allen nur erdenklichen Bequemlichkeiten, ist ein kondensiertes Westeuropa; das Westeuropa der oberen Zehntausend; auch für solche, die sonst solchen Komfort nicht gewohnt sind, aber während der Fahrt, besonders in ihrem Benehmen gegen die ihnen dienenden Personen, sich .häufig so gebärden, als seien sie zu Hause noch ganz andern Luxus und weit bessere Bedienung gewöhnt. Talmiaristokratie. Auch hier trügt der Schein, oft noch weit mehr als zu Lande. .Und nicht wenige von jenen Herren und Damen, die sich nießung der Heiligtümer nton 1112 KlP erlaubt ist. Vgl. Raschiund Toffafot das. s. v. '1NP nTDK rro"! nonrol w. Maimonides C. 14 und niHDK ni?2MD 'n. Der Leichnam, deffen untersagte Nutznießung von D'Pip und nsny rpiy abgeleitet wird, kann demnach keinen höheren Grad von Heiligkeit besitzen, als nsiiy ray und D'Pip selbst, denen derselbe gleichgestellt wird. Die Benutzung nwn “p-O K?P, die bei D'Pip statthaft ist, kann bei r\n nicht verboten sein. Demnnch unterliegt es keinem Zweifel, daß die Benutzung der Asche, in die ein krematorisch verbrannter Leichnam umgewandelt wird, als 1H2 kSp nach dem jüdischen Religionsgesctz zulässig ist. Eine eingehendere Untersuchung dieser Frage findet sich in meiner Gutachtensammlung D?iy "N S. 120—129.*) V. „Sie hat," bemerkt ferner Silber st ein „da sich erfahrungsgemäß auch Knochenreste in derselben befinden, den Charakter der religiösen Unreinheit an sich, so daß ihr gegenüber in dieser Beziehung die gesetzlichen Pflichten ebenso zu erfüllen sind, wie einer Menschenleiche gegenüber." Auch diese Behauptung trifft nicht zu. In einem Gutachten des berühmten R. Jakob Emden, Responsen des Jabez Th. II, Nr. 169 wird der Fall behandelt, daß in einem Hause Feuer ausbrach, durch welches ein Leichnam, der sich in demselben befand, verbrannte nnd in Asche umgewandelt wurde. R. Jakob Emden entschied nun, ttvvv p2 nr>y?. Ein Kohen, der die levitischen Reinheitsgesetze zu beobachten verpflichtet ist, darf diese Asche selbst beisetzen, weil diese Asche nicht mit einem Leichnahm verglichen werden kann. Nur der Leichnam wirkt verunreinigend, nicht aber die Asche, in die der Leichnam durch Feuersgewalt umgewandelt wird. Wenn aber der Leichnam in seiner Ganzheit erhalten geblieben und nur an einzelnen Stellen versengt wurde, darf der pi2 ihn nicht anfaffen und beisetzen. Sobald aber der Leichnam nur zum Teil unversehrt geblieben, wirkt er nicht verunreinigend. Dann steht es dem jro *) Man hat zwar auf p^PD rpD in 11111 NID" '!T sowie auf Toffafot npiatP 22 s. p. Kll\l« 23 s. v. 'pIDT Aboda Sara 12 s. p. hingewiesen; Citate, die sich bei '‘fiisb 1JPÖ z. St. finden, haben es aber unterlassen auf Toffafot Kidduschin 26, Peffachim 28s s. v. 28 s. v. Aboda Sara 43 aufmerksam zu machen, aus dem NwD schließt: ji*«n 1112 ^>2- 'IDJlb Bgl. auch Toffafot Raba Aamma 116 s. v. iiain *]iDD nmsn-_ so nachlässig vornehm über die Brüstung lehnen und von da oben herab auf das Gewimmel der Auswanderer blicken und so tun, als empfänden sie Unbehagen vor diesen unsaubern Menschen inid als sähen sic zum erstenmale im Leben dieses Schauspiel, staben ihre erste Amerikafahrt vielleicht selber noch viel unbequemer und nicht viel reinlicher gngetreten. Tie fast nur aus Stewards bestehende Schisssmusik spielt, während sich das Schiff zur Ausreise anschickt, lustige Weisen. Vielleicht, mit den schwankend, ängstlich und schwach Gewordenen den Abschied etwas leichter zu machen; vielleicht, um wehmütige Gedanken, stille Tränen, nnd bange l'thnungen zu verscheuchen. Tas Meer ist groß, .tief und weit und — trügerisch. Wie sagt doch Shylock? „Schisse sind Bretter (trifft allerdings nicht mehr zu) und Matrosen sind Menschen." Und das von Bielen als Paradies erträumte Land da drüben, ist keines; oft eine Hölle. Tief nnd dumpf tönt die Dampfpfeife über die weite Wasserfläche, langsam setzt sich das Schifssungehcuer in Bewegung. Traumverloren, traurig und bewegt blicken die Abführenden zurück auf das langsam entschwindende Ufer und die Musik spielt dazu: „Must i denn, muß i denn, zum Stabile hinaus, Und du, mein Schatz, bleibst hier . . ." Ta ruft ein riesiger Mensch vergnügt im breiten Hamburger Platt laut zum Ufer hinüber: „Adjüß, Europa'." „Was mag der ansgefressen haben?" wendet sich ein Passagier an mich. (Fortsetzung folgt.) vom Bönnien Larrewi. T-urch die gesamte jüdische Presse — siehe „Israelit"' Nr. 22 — machte neulich bit Besprechung eines jüdischen Adelsbriefes die Runde, die ganz unbearün- Kohen ftei, sich mit der Beerdigung desselben zu befassen. So hat Maimonides a"ß no itwiv 'n D"D als Entscheidung sestgestellt. Wenn von einer Leiche, die verbrannt wurde, Rückgrat und Gerippe unversehrt geblieben, so wirkt sie verunreinigend, wie ein völlig unversehrter Leichnam; wenn sie aber des Feuers Gewalt so ergriffen hat, daß sie die ursprüngliche Struktur eingebüßt, wirkt sie nicht mehr verunreinigend. Vergl. "Ti D>iy S. 33, 35, 41, 45. Aus Toffafot Nidda 27 b s. v. ID, p"i in Oholot, C 2,2 und namentlich poi kann gegen die Entscheidung des Maimonides nichts gefolgert werden, vergl. D?iy ”1 S. 54, 60, 68, 90, 98, 107,125—127. Demgemäß wird auch in Jore Dea Nr. 315, § 6 vorgeschrieben. „Nur bei Beerdigung eines Leichnams, von dem wenigstens Rückgrat und Gerippe noch unversehrt erhalten sind, werden die üblichen Trauergebräuche beobachtet, wie Bildung von Spalier ipy pioiy 1HP2, welches die Leidtragenden durchschreiten, Spendung von Trostesworten an die Trauernden und von Dankesworten an die Tröstenden. Sobald aber Rückgrat und Gerippe nicht unversehrt geblieben, werden auch diese Trauergebräuche unterlassen. So auch Jore Dea, Nr. 375, § 9, Nr. 353, § 4 und Nr. 373, § 5 K?P minp 1112? pi Aus dieser Entscheidung des Maimonides, dem Gutachten des Jabez, dem sich die Gutachten vieler talmudtscher Autoritäten unserer Zeit anreihen lassen (vergl. D?iy "N S. 33, 35, 40, 47, 54 re.), geht unzweideutig hervor, daß selbst etwaigen Knochenresten gegenüber, die in den Urnen , sich befinden mögen, weder von einer levirischen Verunreinigung des iro noch von einer Pflicht der Beerdigung die Rede sein kann. Wer aber selbst die Asche für ntoro *V)DN hält, muß darum noch nicht zu der Entscheidung gelangen, daß man die Urne aus 7K1P'' i3p beizusetzen verpflichtet sei. Ein anderes ist beerdigen, wenn .1112p, Beerdigung an sich Pflicht ist, ein anderes ist verbergen, nm als Mittel zum Zweck, um dadurch den Gegenstand, der zur Gesetzesübertretung führen kann, aus der Welt zu schaffen. Bei Asche krematorisch Verbrannter kann also von einer religiösen Pflicht der Beerdigung, die nur ganzen Leichnamen gegenüber uns vom Ges tz auferlegt wird, nicht oie Rede sein. Ein Verbergen von Asche könnte nur empfohlen werden, wenn die Nutznießung derselben verboten wäre und man durch Verbergen jeden Anlaß zur Nutznießung beseitigen möchte. Aber selbst dann würde nicht Bestattung auf jüdischem Friedhofe, sondern das Begraben auf irgend einem Grund und Boden oder das Zerstreuen der Asche über dete Anklagen gegen die Prager jüdische Gemcindi'- verwaltung enthielt. Es ist gegenüber den falschen Angaben im genannten Artikel, wie uns unser Prager AUtarbeiter mitteilt, festzustellen, daß, 1. die Prager Kultusgemeinde den Ädelsbrief so wie sie ihn übernommen hat, tatsächlich gut verwahrt hat, 2. daß auch das völlige Fehlen eines Welsbricfes den Adel nicht alterieren würde, 3. daß die Anzeige bei der böhmischen Statthalterei eine frivole Tenunziativn ist, aus die die Statthalterei nichts unternehmen kann. Zur Basscwi-Angelegeuhcit selbst ist noch folgendem zu berichten: Jakob Bassewi war um besonderer Verdienste willen Hofjude geworden, 1621 von Ferdinand II. mit dem Adelsprädikate von Treucnberg geadelt ivorden und hatte sich gemeinsam mit einem Münzkousortium, an dessen Spitze Fürst Liechtenstein stand, an finanziellen Operationen beteiligt, die der Staats kaffe in Zeiten äußerster Bedrängnis zugute kamen. Er fiel später in Ungnade und floh zu Albrecht vvil Waldstein nach Jitschin, er starb 1634 und wurde auf den: Friedhofe in Jungbunzlau beerdigt, wo sein Grabstein noch heute erhalten ist. Seinen Söhnen scheint das Recht auf den Adel abgesprochen worden zu sein, wenigstens führten sie das Adelsprädikat nicht. Die Prager jüdische Gemeinoe bewahrte Bassewi Dankbarkeit wegen der Gründung der Großpnhofsynagoge, wie auch wegen seiner bedeutenden Wohltätigkeit. In der Großenhofsynagoge bewahrte man auch seinen Adelsbrief auf u.nd durch die Fährnisse von drei Jahrhunderten wurde der Ädelsbrief bis in unsere Zeit gerettet. Arg mitgenommen ist er freilich worden. Tenn als die Prager Knltusgemeinde ihn nach der Demolierung der Großenhosihnagogc in ihren Besitz übernahm, waren nur mehr wemge Worte leserlich-. das. kaisersiche Siegel fehlte ganz; die Kul-