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Der Israelit · 1911-06-08 · Heft 23 (8.6.1911) · page 7

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Journal
Der Israelit
Volume
52 (1911)
Issue
Heft 23 (8.6.1911)
Date
1911-06-08
Page
– (sequence 7)
Language
German
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8 Zurrt VU sührlichen und klaren Ausführungen beschloß die Versammlung, dem Anträge des Referenten gemäß, in dieser Angelegenheit vorerst nichts zu unternehmen, da etwaige Vorteile und Nachteile der geplanten Versicherung für die Rabbiner noch nicht klar zu übersehen seien. Nachdem in einer Nachmittagssitzung einige Punkte der Tagesordnung der nächsten Generalversammlung des allgemeinen Rabbinerverbandes besprochen wurden, schloß der Vorsitzende mit den üblichen Dankesworten die Versammlung. Das pädagogische Referat des Dr. Silberberg wurde der vorgerückten Zeit wegen auf die nächste für den 15. August festgesetzte Versammlung verschoben. Schweix. Aaset- 6. Juni. Bon den hiesigen Mitgliedern der Alliance haben' bei der heute stattgefundenen Wahl nur 75 ihre Stimmen abgegeben und zwar 13 für die Berliner und 62 für die Pariser Liste. Von diesen letzteren stimmten jedoch nur 30 für Rein ach. 31 Stimmen fielen auf Merzbach, 17 auf Dr. Alexander Klein. Angarn. Audapest. 5. Juni. Victor Jstoczy, der Löwe des antisemitischen Ungartums, dem die Geschichte das Aufrollen der Ritualmord- Hetze des Jahres 1883 zu danken hat, agitiert zu eignem Nutz und Frommen, für die Gründung des antisemitischen Preßfondsund fordert zur Bildung der sozialpolitischen Parteikoalition auf. Mit dieser Gründen g kann eine neue Aera im politischen, wie in seinem Leben beginnen.' Hauptsche bei ihm bleibt das abgedroschene Schlagwort „Nieder mit den Juden", zu der Fokah den einzig ausschlaggebenden Kommentar liefern muß. Und vor allen Dingen braucht er Geld, um die gähnende Leere seines Parteisäckels zu füllen. „Der Löwe — meint das Pester Journal — dem die Zähne ausgefallen sind, hat nichts - zu beißen." Rußland. Die ölultietze. Kiew, 4. Juni. lieber die hiesige Mordaffäre ist nicht viel Neues zu berichten. Die Untersuchung rückt nicht vom Fleck und läßt den verschiedenen Versionen freien Lauf. Es kann daher von einer Bern htgung der Gemüter weder auf der einen noch auf der anderen Seite die Rede sein. In höchste Aufregung wurde die jüdische Bevölkerung dieser Tage durch eine Nachricht versetzt, die die Runde durch alle hiesigen und auswärtigen Zeitungen machte, und die meldete, daß ein Jude aus Kiew aus eigenem Antriebe zur Polizei gegangen sei und, sich als- Bekenner der chasswischen Richtung bezeichnend, ausgesagt, daß seine Partei wirklich christliches Blut zum Osterbrode brauche und daß er selbst sich am Ritualmord an Juszinski, der im chassidischen Beetsale verübt worden sei, beteiligt habe. Man kann sich die Bestürzung denken, die sich aller Juden bei dieser Kunde bemächtigte. Man dachte an irgend einen Apostaten, der sich auf diese in unserer Geschichte nicht ungewöhnliche Weise an seiner früheren Glaubensgemeinschaft rächen wollte. Nun stellt sich die Sache als die Tat eines Wahnsinnigen heraus, der zu diesen Aussagen von einigen Hooligans „spaßhalber" angestiftet wurde. Es handelt sich um einen frei umherlaufenden irrsinnigen Menschen, namenS Alter Judis, der oft auf der Straße in Gemeinschaft betrunkenen Mobs gesehen wird. Diese seine ehrenwerten Freunde wollten sich einmal einen billigen Spaß leisten. Da schickte sie ihren jüdischen Kumpan, sinnlos betrunken und nachdem sie ihm die besagte Anklageformel eingeschärft hatten, zur Polizei. Die Polizei erkannte bald den Wert dieser Zeugenaussagen und nahm Wetter keine Notiz davon, allein die dahinterstehenden schwarzen Reporter jfett tzsraektt. telegraphierten das „Bekenntnis des Kronzeugen" schleunigst in alle Welt hinaus. Und bei einem frischen Faß Schnaps wurde in den Kneipen der schwarzen Banden dieser gelungene Einfall gebührend gefeiert. Zur Sache selbst ist nicht viel zu berichten. Heute ist unser Rabbiner, Rabbi Salamon Aronsohn, aus Petersburg, wo er sich an der Rabbknerberatung über diese Angelegenheit beteiligt hat zurückgekehrt. Dreißig Personen, meist Rabbiner und einstußreiche Persönlichkeiten der Residenz haben an der Konferenz tetlgenommen. Die Beratungen drehten sich, wie unser Herr Rabbiner berichtet, um die Hauptfrage, ob man der blutrünstigen Hetze nur eine geharnischte Kundgebung entgegensetzen soll, oder gar einen Rabbinereid nach der Art, wie er seinerzeit in Krakau geleistet wurde. Für den letzteren konnte sich nur eine kleinere Minorität begeistern. Viele aber rieten auch von einer allzu scharfen Protestkundgebung mit Rücksicht auf die Folgen ab. Endlich wurde beschlosien, daß die Aeußerung in der Form einer öffentlichen, von sämtlichen Rabbinern und Chaffidtmrabbis Unterzeichneten schriftlichen Kundgebung ergehen soll/ diese soll sich von jeder aggressiven Wendung freihalten und auch nicht mit den Worten „Wir schwören," sondern „Wir bekunden vor Gotk usw." beginnen. Tie solcherart abgefaßte Kundgebung soll in einer Auflage von etwa 100000 Exemplaren erscheinen und unter die Masten gebracht werden. Der Versuch des Herrn Rabbiner Zierlsohn in Odessa, von der Sie in letzter Nummer in ihrer Wochenrundschau berichteten, dürfte jetzt unterbleiben, da Herr Zierlsohn mitsamt den Rabbinern, die ihm bereits ihre Unterschriften zugesandt hatten, sich der Petersberger Aktion angeschloffen hat. kin pogromsoersuäi Kiew, 5. Juni. So ganz sollte unsere Gegend von Pogromen doch nicht verschont bleiben. In der nahen Stadt Nejschin kam es am 31. Mat zu ernsten Ausschreitungen gegen die Juden. Während des Jahrmarktes schrie plötzlich ein Bauer, daß er von einem Juden falsches Geld erhalten habe. Die Bauern griffen zu Stöcken, Peitschen und Steinen und drangen auf die jüdische Bevölkerung ein. Die Polizei vermochte zunächst nichts gegen die wütenden Bauern auszurichten und es mußte berittene Polizei requiriert werden, die die Bauern mit Knütteln auseinandertrieb. Ein Schutzmann wurde schwer, mehrere wurden leicht verletzt. Zwetundfünfztg Bauern wurden verhaftet. Hier und in der ganzen Umgegend herrscht ob dieses Vorkommnisses große Erregung. Es steht fest, daß das „falsche Geld" als verabredete Parole dienen sollte. Etwas beruhigend wirkt es, daß diesmal die Polizei weit energischer wie sonst in solchen Fällen eingriff. Gnglcrnd. Die kaufmännische Sonntagsruhe in Englanfl- London, 1. Juni. Die parlamentarische Behandlung der Sonntagsruhe-Vorschriften in der dem Unterhause zur Zeit vorliegenden, schon aus dem vorigen Jahre stammenden G ew erb eord nungs -Nov elle für Ladenbetriebe ist an einem toten Punkt angelangt, und es ist zu befürchten, daß man sich im Plenum, der langatmigen und widerspruchsvollen Diskussionen müde, schließlich zu einem radikalen Schritte aufrafft, der den religiösen Jntereffen recht gefährlich werden kann. Bei der Bedeutung, die der Angelegenheit auch für die kontinentalen Verhältnisse innewohnt, dürste es Ihnen erwünscht sein, Genaueres über den Stand der Dinge zu hören. Die Bill sieht im allgemeinen für Ladengeschäfte völlige Sonntagsruhe vor, wollte aber jüdischen Ladeninhabern, welche ihre Geschäfte am Samstag geschloffen haben, das Recht geben, Kunden jüdischer Religion bis 2 Uhr Mittags zu bedienen. Daß diese ungeheuerliche Bestimmung, die, wie man mit Recht bemerkte, einen ganz neuen Erwerbszweig, nämlich „Einkäufer jüdischer Religion" an der Tür jedes Laden-Inhabers im East End geschaffen haben würde, nicht aufrechterhalten werden könne, war vorauszusehen. Ebenso groß erwiesen sich die Schwierigkeiten eines andern Antrages, den Mr. Stuart M. Sa muel im Vorjahre gestellt hatte, und dessen Grundgedanke dahin ging, zwar nicht Ausnahmen für den einzelnen gesetzestreuen Juden, wohl aber für gewisse Stadtviertel zu schaffen, die gewissermaßen als jüdisches Territorium gelten könnten und innerhalb deren die am Sabbat geschloffen haltenden Geschäfte am Sonntag offen bleiben sollten. Hiergegen wandte man, ebenfalls nicht ganz mit Unrecht, ein, daß durch eine solche Bestimmung die jüdischen Kleinhändler mit Gewalt nach bestimmten Gegenden gedrängt und dort künstlich eine vom sozialen und hygienischen Standpunkt keineswegs wünschenswerte Uebervölkerung hervorgebracht würde. Die Resultate dieser verschiedenen Gedankengänge war nun ein höchst komplizierter Gesetzesvorschlag des jüdischen Board of Deputies, der eben wegen seiner Kompliziertheit naturgemäß zunächst keinen großen Beifall finden konnte. Er besagt ungefähr folgendes: „Ladenmhaber jüdischer Religion, deren Geschäfte am Samstag geschlossen sind, dürfen ihren Ladcnbi'trieb ausschließlich durch jüdische Angestellte und ausschließlich für Kunden jüdischer Religion am Sonntag bis 2 Uhr mittags aufrecht erhalten. Wenn die Kommunalbehörde, die übrigens and) über die Stunden, zu denen die Läden offen sein dürfen, zu befinden hat, findet, daß durch diese Bestimmung die Inhaber nichtjüdischer Läden benachteiligt sind, so kann sie durch ein Kommunal-Statut, das der Bestätigung des Staatssekretärs bedarf, anorduen, daß in dem b e t re sse nd e u Stadtgebiet s amtliche Läden ohne jede Beschränkung offen bleiben dürfe n." Die Kommission des Unterhauses, der die Bill überwiesen ist, beschäftigte sich nun dieser Tage mit dem Sonntagsruhe-Paragraphen, und es zeigte sich sofort, daß der nicht nur vom Board of DeputteS, sondern auch von jüdischen Kreisen in Manchester in die Debatte geworfene Gedanke des kommunalen Ortsstatuts sehr nachteilige Folgen für den Gang der Diskussion hatte. Wenn man sich komplizierten Problemen gegenübersieht, ist es psychologisch natürlich, daß man eine so bequeme Brücke, die die Entschließung vom Gesetzgeber abwälzt und einer Vielheit fremder Behörden zuweift, mit dem größten Vergnügen betritt. So fand denn der Antrag des Vertreters von Manchester, die Festsetzung der Ladenschluß-Stunde für jüdische Geschäfte innerhalb der Zeit bis 2 Uhr nachmittags generell den Kommunen zu überlaffen, trotz des energischen Widerspruchs Lionel de Rothschilds nicht nur beim Minister, sondern auch bei der Kommission Anklang und wurde mit 42 gegen 17 Stimmen angenommen. Angenommen wurde aber ferner ein Zusatz, den der Staatssekretär zur Wahrung der jüdischen Jntereffen vorschlug und der folgendermaßen lautet: „Wenn die Kornmunalbehördcn, die iin Vorstehenden zugclassenen Ausnahmen für jüdische Läden für das ganze oder für einen Teil ihres Gebietes für wünschenswert halten, jedoch im Falle der Turchfuhrung eine Benachteiligung der übrigen Ladeninhaber befürchten, so können sie durch Statut dieselbe Ausnahme allen Läden oder Läden bestimmter Art innerhalb des betreffenden Gebietes gewähren, und es finden in diesem Falle irgend welche Beschränkungen aus das Oeffney der jüdischen oder der anderen Läden am Sonntag keine Anwendung." Der Befüchtung eines Kommtssionsmitgliedes, -aß auf diese Weise die Sonntagsruhe illusorisch gemacht würde, trat man von anderer Sette mit dem Hinweise entgegen, die Anwendung der Ausnahme-Klauseln werde sich auf sehr wenige Gebiete beschränken. Freilich ist unverkennbar, daß sich, wie die Dinge jetzt liegen, wiederum das herausbilden wird, was Herr Lionel de Roths chlld die „Ghetto-Klausel" nannte. Auch ist es eine höchst bedenkliche Konsequenz des hier angenommenen Gesetz-Borschlags, daß er zu einer wfMlÄaki

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