Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 52 (1911)
- Issue
- Heft 23 (8.6.1911)
- Date
- 1911-06-08
- Page
- – (sequence 2)
- Language
- German
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7>3 Brr 8. Hunt 1911 Was sich heute „Großgemeinde" nennt, bedeutet nichts anderes als einen ganz engen, exklusiven Kreis einiger durch Geld, Titel, freie Zeit und soziale Vorzüge ausgezeichneter Herren, denen die ihrem Tagesberuf nachgehende indifferente Menge Amt und Würde, leider aber damit noch nicht die nötigen jüdischen Qualitäten verliehen hat! Und angesichts dieser jedem politischen Kinde in Deutschland bekannten Tatsache wagt der Offiziosus höchst erstaunt darob zu tun, daß Vertreter der echten politischen Demokratie sich zur Auslieferung des Gemeindebunds an eine oligarchische Kabinetsherrschaft nicht hergeben wollen? Wagt er verwundert die Hände zusammenzuschlagen, daß die auf Volkstümlichkeit wie keine andere Partei htngewiesencn Zionisten mit gesundem politischen Empfinden auch diesmal die Sache des Volkes gegenüber derjenigen der Oligarchie vertreten?- Die erkünstelte Unschuld, die das ganze Verteidigungssyftem des Gemeindebunds diesmal durchdringt und die uns auch schon bei der besprochenen offiziellen Ableugnung jedes Zusammenhangs zwischen Resolution Friedmann und Satzungsänderung begegnete, zeigt sich übrigens auch bei der wiederum versuchten Verteidigung des zweiten ^ausschlaggebenden" Punktes dieser Satzungsänderung: der Abschaffung der freien Vertreterwahl. Und doch liegt hier die Ungerechtigkeit gegen die kleinen Gemeinden so faustdick vor Augen, daß wir uns die Wiederholung des Nachweises dafür heute wohl schenken dürfen. Es ist aber ebensowenig wahr, daß die freie Vertreterwahl, wie der Offiziosus meint, an sich ein „Nonsens" sei. Handelte es sich bei den Verhandlungen der Gemeindetage um die Erörterung lokaler Interessen, etwa um die Bewilligung der Subventionen für die einzelnen Gemeinden, nach Maßgabe ihrer lokalen Verhältnisse, so würde die Beschränkung der Wählbarkeit auf Angehörige der eventuell Subventionen heischenden Gemeinden noch eine gewisse moralische Berechtigung besitzen, obgleich die Erfahrung der Parlamente lehrt, daß auch die nicht eingesessenen Abgeordneten jede Sekundärbahn und jede Kavalleriekaserne für ihre fernen Wahlkreise mit der eindringe dsten Sachkenntnis zu vertreten vermögen. Allein von solchen individuell-gemeindlichen Interessen ist auf den Gemeindetagen ja nicht einmal die Rede! Meist sind es große prinzipielle Fragen des jüdischen Gemeindelebens wie die Organisationsgesetze oder gar grundlegende Probleme des jüdischen Gemeinschaftslebens überhaupt (konfessionelle Volksschule, Religionsunterricht, Wanderarmenfürsorge), die den Gemeindetag beschäftigen, Fragen also, bet denen unter allen kleinen Gemeinden entweder eine natürliche Solidarität der Interessen gegenüber den großen, oder aber die innigste Gemeinschaft des religiösen Standpunktes mit allen konservativen Juden besteht. Nicht das äußere Moment des Zusammen wohnens, son dern die Verwandtschaft der Gesinnung und des religiös-politischen Programms ist es, die,gen au wie im politischen Leben, Gemeinde und Vertreter zusammenführen muß, wenn die Gemein detage einen relativ wahrhaftigln und relativ wertvollen Gesamtwillen der innerhalb des Bundes vereinigten Gemeinden zum Ausdruck bringen sollen. Auch in diesem Punkte also verdient das alte Statut durchaus nicht den Borwurf, „keine Spur eines leitenden Gedankens" auszuweisen; nicht seine Schuld ist es, wenn die derzeitige Gemeindebund-Leitung jenem leitendem Gedanken blind gegenübersteht, nur weil der Wille zur M a ch t ihr die Fähigkeit des Verstehens selbst dem eigenen Werke gegenüber geraubt hat! Wie sehr aber in diesem brutalen Kampf um die politische Herrschaft die intellektuellen Kräfte, die immer eine gewisse Objektivität des Denkens voraussetzen, notleiden, zeigt besonders die Verwunderung des Offiziosus über die natürliche Tatsache, daß die eigentliche Kerntruppe und die treibende Kraft der Opposition die Orthodoxen sind, ja daß dabei die gesamte gesetzestreue Judenheit, auch die dem Gemeindebund in seiner heutigen Form prinzipiell abgeneigten und fernstehenden Kreise, in geschlossener Einheitlichkeit in die Schranken tritt! „Du gleichst dem Geiste, den Du begreifst" — möchte man dem Herrn Verteidiger zurufen, wenn er denjenigen, die sich „dem Einfluß des Gemeindebundes" erfreulicher Weise „konsequent entziehen" zuruft, sie „ginge die ganze Sache eigentlich nichts an." Gewiß — uns ist der Gemeindebund, selbst in seiner jetzigen Verfassung, nach seiner ganzen Geschichte und dem Geiste seiner Leitung weder die berufene Vertretung der deutschen Judenheit, noch würde sich die deutsche Orthodoxie in ihrem Kampfe gegen eine Zwangsorgamsation etwa durch ein Gemeindetag-Botuni f ü r Rosin oder Machol auch nur im geringsten haben beirren lassen — aberdarumgemächlich beiseite stehen, wenn die nun einmal innerhalb des Gemeindebunds befindlichen gesinnungsverwandten Gemeinden um ihre Seite L. Rr. 28 der Stmultanschule, gefördert werden mag, das wichtigste Anliegen, in der jüdischen Volksschule dagegen einen kostspieligen und politisch störenden Luxus erblicken, weiß die kleine Gemeinde sehr wohl, daß die Volksschule allein mit ihrem Lehrer die Retterin ihres Gemeinschaftslebens sein und ihr jedenfalls mehr inneres Glück zu bringen vermag als die — Epaulettes eines glücklich beförderten jüdischen Reserveoffiziers. So wäre es angesichts dieser und vieler anderer widerstreitender Jntereffen die schreiendste Ungerechtigkeit, anstelle der Gemeindeeinheiten die Zahl der diese Gemeinden bildenden Individuen derStimmverteilung auf dem Gemeindetage zu Grunde zu legen, der eben (und das ist der logische Grundgedanke des geltenden Statuts) ein G e m ei n d e - Tag bleiben, nicht aber im einseitigen Interesse der volkreichen Großgemeinden in eine parlamentarische Vertretung der einzelnen deutschen Juden umgewandelt werden soll. Das alles würde selbst für den Fall gelten, daß die den Großgememden und ihren Annexen zugedachten 400 Stimmen wirklich die Wünsche und Stimmungen dieser Gemeinden widerspiegelten. Diese Vorstellung ist aber ein reiner Hohn auf die Tatsachen. Nehmen wir z. B. Berlin. Wir sind überzeugt, daß von den 140,000 Berliner Juden nicht nur, wie der Offiziosus meint, 326, sondern vielleicht 70,000 in ihrem Seelenleben und religiös-politischen Wollen durchaus auf konservativer Seite zu finden sind, daß diese 70,000 Berliner Juden, mögen sie auch leider persönlich nicht die Kraft zur praktischen Wahrung des Religionsgesetzes im Grotzstadtgetriebe in sich fühlen, doch instinktiv die Weihe und erhaltende Kraft dieses Gesetzes für die Gesamtheit empfinden, und daß sie nichts weniger billigen als die Tragikomödie, die man Reformjudentum nennt. Und dennoch würden nach dem „gerechten" neuen Vorschlag diese 70000 konservativen Juden, nur weil sie Großstadtjuden und in dem Riesenleib der Berliner Gemeinde als Wahlminorität einfach verschwundensind, von den 80 waschecht „liberalen" Stimmen der paar Vorstandsherren in der Oranienburgerstraße vertreten und würden so mithelfen, die konservativ gebliebenen Landgemeinden niederzustimmen. Noch schlimmer ist's z. B. in Frankfurt, wo der Gemeindevorstand nach der aus der Blütezeit der Reform- Gewaltherrschaft stammenden Verfassung de facto sich selbst wählt, und wo der regierende Gemeindepräses nun aus der Tiefe seiner „liberalen" Ueberzeugung heraus 45 Stimmen nach eigenem Belieben abgeben oder instruieren könnte. Aleine» Feuilleton. 6« Elektrizitätswerk am Goten Meere Im Heft 11 der „schweizerischen Elektrotechnischen Zeitschrift" schreibt Herr Ing. Br Böhm-Brafsai über obiges Thema folgendes: Bei allen bisher zur Ausführung gelangten Wasserkraftwerken wird die potentielle Energie des in mehr oder minder hoch über dem Meeresspiegel gelegenen, natürlichen oder künstlichen Sammelbecken (Seen oder Stanwoihern) ausgespeicherten Wassers durch Umsetzung derselben in kinetische Energie, d. h. durch sein Abfliepen in eine tiefere Lage zur Ausnützung gebracht. Rach Abgabe seiner örtlichen Energie gelangt das Wasser in den natürlichen Flußlaus zurück und eilt, wenn es nicht in rin Binnenmeer oder iu einen S-^e mündet, in den Schoß des Meeres, lvo es seine innegehabte Energie gänzlich verliert. Das Wasser des Meeres besitzt, da es im allgemeinen die tiefste Lage der Erdoberfläche einnimmt, keine potentielle Energie und es könnte demselben daher — abgesehen von der bisher ziemlich erfolglos versuchten Ausnützung der Gezeiten und einer etwaigen Ausnützung der Wellenenergie — nur dann mit Erfolg Energie abgenommen iverden, wenn es gelänge, dasselbe in eine tiefere Lage abfließen lassen zu können, also in Landstriche, die tiefer als der Meeresspiegel liegen. Auf unserem Erdbälle gibt es nur wenige Gebiete, die Viel tiefer als der Meeresspiegel liegen; dieselben müssen aber auch, wie wir sehen werden, für diesen Zweck ganz besondere Verhältnisse ausweisen. Ein solches Gebiet von hervorragender Bedeutung ist nun das Land Palästina und in diesem ganz besonders das Tote Meer. Dieses Gebiet weist alle die erforderlichen Bedingungen ans, um an demselben ein Wasserkraftwerk errichten zu können, welches durch Meerwasser betrieben wird. lieber das Projekt eines Wasscrkrast-Elektrizitätswerkes am Toten Meere unter Benützung von Wasser ans dem mittelländischen Meere hat bereits vor einigen Jahren der französische Ingenieur P. Simon eingehende Studien angestellt und in äußerst fesselnder Weise die Möglichkeit der Errichtung dieses großartigen Wasserkraftwerkes, welches mit Recht in der ganzen Welt und für alle Zeiten als einzig dastehend bezeichnet werden muß, erörtert. Es handelt sich hierbei um nichts geringeres, als unk die Ausnützung des beträchtlichen Höhenunterschiedes zwischen dem Mittelmeere und denr Toten Meere. Dieser Höhenunterschied beträgt bekanntlich rund 400 Meter, d. h. der Spiegel des Toten Meeres liegt 400 Meter unter demjenigen des Mittclmeercs. (Es ist bemcrkenslocrt, daß dieser Höhenunterschied erst seit etwa 80 Jahren bekannt ist.) Es soll also Wasser aus dem Mittelmcerc unter Ausnützung seiner durch diesen Höhenunterschied ihm innewohnenden potentiellen Energie in das Becken des Tvteir Meeres geleitet werden. Ans den ersten Blick erscheint dieser Gedanke wohl etwas phantastisch; jedoch ist die Möglichkeit der Durchführbarkeit dieses Riesenprojcktes unter Erwägung aller nur möglichen in Betracht kommenden Verhältnisse und Umstände, sowohl vom technischen, als auch vom wirtschaftlichen Standpunkte in derart gleichzeitig berührender und überzeugender Weise, die jeden Einlvand, insbesondere in geo graphisch-physikalischer Hinsicht zum Verstummen bringt, erörtert, daß in der Tat ein ernster Zweiscl gegen die Möglichkeit der Ausführbarkeit nicht anszilkommen vermag. Im Nachstehenden folgen wir dem geistreichen Gc dankengang des kühnen Projektanten iit großen Umrissen. Die geringste Entfernung der Küste des Mittelmeeres bis zu den Gestaden des Toten Meeres beträgt 73 Kilometer und befindet sich diese schmälste Lnndstrecke etwa lO Kilomtr. südlich von Jaffa. Dies Länge müßte also der' Zuleitungskaual haben: in seinem Anfänge rvürde derselbe auf vier bis fünf Kilometer und an seinem Ende auf etwa zehn Kilometer als offenes Gerinne, aus die übrige Länge von rund 60 Kilometern aber als Tunnel mit einem Gefälle von einein Meter ans tausend Meter hergestellt werden. Der Wasserqucrschnitt des Kanales und Tunnels ist mit zehn Quadratmeter angenommen und da dein obigen Gefälle eine Geschwindigkeit von einem Meter in der Sekunde entspricht, so stehen sekundlich zelm Kubikmeter Wasser zur Verfügung. Nimmt man ferner an, daß das Turbinenhaus etwa 20 bis 30 Meter über den Spiegel des Toten Meeres erbaut wird, so hat. inan, da durch das Kanalgefälle eine Höhe von gegen 70 Metern verloren geht, ein Nutzgefälle von 300 Metern und gewinnt unter Berücksichtigung bco Wirkungsgrades der Turbinen eine Energiemenge von 30 000 Pserdekräften, welche Zahl sich infolge des grw ßeren spezifischen Gewichtes des Meerwassers noch um etwa drei vom Hundert erhöht. Natürlich könnte man diese Zahl überhaupt durch Vergrößerung des Kanalquerschnittes beliebig steigern, die Herstellung des Tunnels, obgleich derselbe .dreimal so lang als der?