Mannheim
Compact Memory

Der Israelit · 1911-06-08 · Heft 23 (8.6.1911) · page 1

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Der Israelit
Volume
52 (1911)
Issue
Heft 23 (8.6.1911)
Date
1911-06-08
Page
– (sequence 1)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
88% known words query
IRI
…/2446951-2448803-2448827--66628-2494799
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

Mentioned entities

OCR text

3 entity mentions

ich mit nd für s recht &t ist", wahr, schenk:, klosterwegen, langen. blickte cckußen ämme- : sonst, ier ge : Haus )lampe > bann en zuühner -spahn, sdienst er den r enden ie eine andere C-' ' — > .. i ——— —— Der israeliQ Ein Centratorgan Iflr das offliodnxe Judentum l((]BE IIj rsaggg Begründet oon Or. Leftoann in tlbinz 8. Juni 1911. 52. Jahrgang. «KSS Frankfurt a. IR., 9en M 23 12. Siwan 6671. Abom»e«e«t pro «terteljahrr Gewöhnliche Ausgabe Mk.i.so. Hestausgabe (Kunstdruck) Mk. 8.—. Auslandsreise: Gewöhnliche Ausgabe: Oesterreich-Ungarn 2 Kr., Rußland 1 Rub., England 2 «h., Amerika 60 et»., Niederlande 1.20 fl., Frankreich Fn. 2.60. Abonnements bei allen Postaustalten. Buchhandlungen, sowie direkt bei dem Verlag. HestauSgabe nur direkt. Der Israelit erscheint jeden Do«*erstag. Inserate: so Pfennig für die sechSgesvaltme Eolonel-Zeile; Rabatt nach Tarif. Juferatenanuahme nur durch Haasensteia u. Vogler A-G. Frankfurt a. M., und derm FUialen. Zaylnngep können außer direkt an den Verlag erfolgen per tkonto bei der 2. St. Postsparkasse »ien Vt». 79606« «onto bei de« St. Poftsparkasseuamt »ndapest Bio. 1842i Conto bei der Rigaer Lo««er»ba»r in Riga und derm Filialm. 6er fladiOrucfi 9er flrflhel un9 Correfpnnöenjen des „Israelit“ 19 nur unter genauer Quellenangabe, un9, (oroett es fldi um größere nuflfifce Handelt, nur natfi norfierfoer Oenehmisunu aelTaftet umgcuchtct, hätte lNd in gleichenden Zudenhnlichc Synamrgevt\cnl m und ch r b .i bereu übrig hotte klö Aber Welt, e doch tur z«i Aber mußt? seinen ihre 5 ■b mar h von Wehe sollte mußte einige je. -- sollte } Ge schon!lugen t. — , wie Nichtucheu ollte! meselt reden. ihr, e sich : Ihn alles lgt.) Inhallsüberstcht. 1. Leitartikel: Der Herr Urrteidiger hat das Wort. 2. Wochenrundschau: Demerkenswerler Sieg Amerikas in Sachen des jüdischen Rechtes in Rußland. — Propheten und Reformrabbiner. — ^Aufsätze: Das Aargsnjudentnm. — 4. Kleines Feuilleton: Elektrisitstswerk am Toten Meere. — Hebräische Münzenberechnungen. — Die Jewish Lad's Brigade bei der Londoner Krönungsfeier. 5. Korrespondenzen und Nachrichten: Berlin (Antisemitischer Hofprediger). — Wichtige Entscheidung für den jüdischen Religionsunterricht. Oldenburg. — Hainburg (Repräsentantensitzung.) — Posen (Rabbinerversmnmlung) — Basel (Alliancewahlen.) — Budapest (Antisemitica). — Die Dluthetze. Kiew. — Psgromvrrsuch. Kiew. — Die Sonntagsruhe in England. London. — Dir Gemrindeorrwattung. Jerusalem. — 6. Vermischtes: Frankfurt a. M. — Berlin. — Breslau. — Zweibrücken. — Paris. —7. P e rsoItalien: Emden <Landrabbiner Dr. Lob ^"^^).— Marburg. — 8. Briefkasten. — Berinskalender. — Fa- »nliennachrichten. — Letzte Nachrichten: Die Stellungnahme des „Allgemeinen Rabbiner-Derbandes;um Rlachot'schen Grganisations-Geseh Gntwurf. Berlin.!'. Beilagen: Erziehung und Lehre: I. L>ter. BreSlau: Apperzeption und Reproduktion. — Wohin treiben wir? — Die Generalversammlung des Sundes g. j. Kehrer Deutschlands. — Die 3 Kehrerbildungsanstalten im Kreise Üntrrfrankrn. — Feuilleton-Beilage: Sarah Guaenheimer: Kiah. Der fierr Umeidiger bat das Wort! Es gibt nichts im Himmel und auf Erden, das nicht mit Gründen verteidigt werden kann — selbst die Satzungsänderung, die der Ausschuß des D. I. G. B. seinen Gemeinden zumutet, hat zu unserer Beruhigung jetzt endlich einen publizistischen Verteidiger gefunden und ist dadurch — nach den bewährten Grundsätzen des jüdischen Kriminalrechts —erst recht verurtetlungssähig geworden. Dasselbe Kötner Blatt, das vor 3 Monaten als Gemeindebund-Ofstziosus die Welt auf die kommenden Ereignisse vorbereitete, ward naturgemäß auch jetzt zum Offizialverteidiger bestellt, und es entledigt sich dieser Aufgabe mit einer so wundervoll verwunderten kindlichen Naivität, daß man aus der Verwunderung über diese Verwunderung gar nicht herauskommt. Das Blatt wundert sich nämlich über alles und noch einiges, insbesondere über folgende fünf Punkte: Erstens: Wie ist es möglich, daß die Welt den d em okratisch en Charakter der vorgeschlagenen Satzungsänderung nicht begreifen will,, und daß politisch liberale Leute, die sonst in den großstadtsrindlichen Agrariern ihre Gegner erblicken, diesmal für die ungerechte Bevorzugung des „Landes" eintreten? Zweitens: Sonderbar, höchst sonderbar, daß die „Hyperorthodoxie", welche die „Sache eigentlich gar nichts angeht, da sie sich ja am D. I. G. B. und dessen Arbeiten überhaupt nicht beteiligt" sich „auffallender Weise" dennoch darum kümmert. Drittens: Wie komnrt es, daß auch die Zionisten nüttun, die doch „s o n st die unentwegtesten Vorkämpfer demokratischer Prinzipien sein wollen." Viertens: Es sollten doch selbst die „seltenen hochorthodoxen Reaktionäre" einsehen, daß unter den 140,000 Juden Berlins oder den 12,000 Glaubensgenossen Kölns mindestens ebensoviele „fromme Juden" sich befinden, wie unter den 326 Steuerzahlern der „Gemeinden Pakosch, Rogowo, Lubasch, Wirsitz und Usch", die jetzt ebensoviel Stimmen haben wie ganz Berlin, dessen „fromme Juden" also zurzeit entrechtet sind. Fünftens: Wie kann man nur auf die boshafte Idee kommen, daß von „irgend welchen Majorisierungsgelüsten innerhalb des Deutsch-Israelitischen Gemein debundes" die Rede sei!! Gar an eine „Erdrosselung der hyperorthodoxen Kreise hat man bei den Vorschlägen für die Statutenänderung ganz bestimmt nicht im entferntesten gedacht", und zwar ist das deshalb gar nicht möglich gewesen, weil — jene „kleine Separatistengruppe sich ja konsequent dem Einfluß des Gemeindebunds entzieht." Wir wollen versuchen, dem verwunderten Offiziosus seine Welträtsel zu lösen. Vor allem aber möge er uns die bescheidene Gegenfrage gestatten, wer denn das geltende Statut des Gemeindebunds geschaffen, jenes Statut, das angeblich „keine Spur eines leitenden Gedankens" enthält, das schlimmer ist als das „reaktionärste Wahlrecht"? Waren es etwa die Hyperorthodoxen, die Zionisten, die jüdischen „Agrarier" oder nicht vielmehr genau dieselben „liberalen" Kreise, zum Teil dieselben Männer, in deren Auftrag dieses selbe arme Gemeindebundstatut jetzt als kümmerliches Machwerk gedankenloser politischer Stümper verdonnert wird? Fürwahr, die „Majorisierungsgelüste", die der Offiziosus so energisch bestreitet, müssen doch schon recht stark sein, wenn sich eine herrschende Verwaltung dazu Hinreißen läßt, die Kontinuität der Rechtsbildung so jäh zu durchbrechen und das geltende, von ihr selbst geschaffene Recht mit einem Schlag als eodifiziertes Unrecht zu beschimpfen! In der Tat aber haben die Schöpfer des gelten den Statuts keineswegs gedankenlos, sondern klug und gerecht gehandelt, als sie jeder Gemeinde eine Stimme und der größten nicht mehr als fünf zuerkannten. Klug war damals diese Regelung, weil nur dadurch der verhängnisvolle, für den ganzen Bestand des Gemeindebunds vernichten de Schein vermieden wurde, als wollten die größeren Gemeinden den durch sie ihrer Mitglieder beraubten kleineren lediglich demütigende Almosen reichen, als handle es sich nicht um einen brüderlichen „B ünd" Gleichgestellter, sondern um eine Armenkasse für notleidende Proletarier- Gemeinden. Gerecht aber war und ist die geltende Stimmverteilung um deswillen, weil die Gemeinden durchaus keine gleichartigen, nur durch die Quantität des Mitgliederbestandes unterschiedenen Größen darstellen, deren ideales Recht man einfach nach der Zahl der Steuerzahler einschätzen könnte. Vielmehr ist die moderne Großgemetnde durchaus ein Typus für sich, der sich ebenso scharf von dem geschichtlichen Begriff der jüdischen Gemeinde abhebt wie von der Wesensart der heute bestehenden tausenden kleineren Gemeinden. Wahrend die Großstadtgemeinde z. B. mit vollendeter Gewiffensrühe, auf gefülltem Geldbeutel sitzend, ganz damit einverstanden sein kann, wenn der Gemeindebund dekretiert: „Lieber gar keinen Religionsunterricht, als einen, den ein altmodischer Schächter erteilt", hängt auf dem Lande von dieser schicksalsschweren Frage oft der Rest aller echt religiösen Pflichttreue bei der Jugend ab. Während die Großstadt-Juden in der äußerlichen Emanzipation, die von * .

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.