Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 52 (1911)
- Issue
- Heft 21 (24.5.1911)
- Date
- 1911-05-24
- Page
- – (sequence 11)
- Language
- German
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Da wir wiederholt in ausführlicher Weise über die mustergültige Einrichtung der genannten Kaffe berichtet haben, so könnten wir uns heute aus die Feststellung beschränken, daß sie in dem abgelaufenen Berwaltungsjahr wteoerum erfreuliche Fortschritte gemacht hat, da ihr Vermögen um mehr als 10000 Mk. gewachsen ist und ihr Sicherheitsfonds — bei ca. 40 Versicherten — fast 91000 Mark beträgt. Der Bericht nimmt aber auch in eingehender und streng sachlicher Weise zu der staatlichen Versicherung der Prtvatbeamten Stellung, allerdings immer nur im Hinblick auf die Verhältnisse der ostpreußischen Kaffe. Diese Ausführungen, die die wichtige Frage der soa. Ersatzkaffen streifen, verdienen allgemeines Interesse, weshalb wir sie einer kurzen Besprechung unterziehen wollen. Vor allem wird der Nachweis geführt, daß selbst die jetzigen Leistungen der Kaffe — 500 Mark Ruhe- und 300 Mk. Wttwengehalt — die der geplanten staatlichen Versicherung b e t weitem übertreffen würden. Da sie aber schon demnächst eine Erhöhung ihrer Pensionssätze etntreten zu laffen beabsichtigt und da das Ziel, das sie sich gesteckt, nämlich ihre PensionSleistungen allmählich auf die Höhe der staatlichen Pensionäre (Beamten!) zu bangen, voraussichtlich in nicht allzuferner Zeit erreicht wird, so erübrigt sich wohl jede weitere Erörterung zu diesem Punkte. Die ostpreußische Kaffe entspricht allen Anforderungen, die an eine „Ersatzkaffe" gestellt werden können und wenn, was höchst wahrscheinlich ist, die Reichsregierung dem allgemeinen Verlangen nachkommt und in dem neuen Gesetzentwurf die Zulässigkeit der Ersatzkaffen ausspricht, so wird die in dem Bericht ausgesprochene Hoffnung, daß feine selbständige Versorgungseinrichtung anerkannt werde, zweifelsohne in Erfüllung gehen. Anders liegt die Frage bet den übrigen Lehrerkaffen. Ist es möglich, oder auch nur wünschenswert, sie zu Ersatzkaffen auszubauen? Ist eS nicht vorteilhafter, wenn sie als freie Hilfskassen weiterbestehen und nur einen Zuschuß zu den recht niedrigen staatlichen Pensionen leisten? Wir und mit unS viele Kollegen, die sich mit dieser Frage beschäftigten, aaben der Meinung Ausdruck, das letztere sei im Interesse unserer verficherungSPflichtigen Kollegen entschieden vorzuziehen. Der Bericht der Ostpreußen hat uns in unserer Ansicht wankend gemacht. Was zunächst die Möglichkeit der Umwandlung anlangt, so ist sie, von den pekuniären Berhältniffen, die recht verschieden liegen, abgesehen, ungeheuer durch den Umstand erschwert, daß unsere Lehrerkaffen nicht nur versicherungspflichtige Kultusbeamte, sondern auch Bolksschullehrer in sich fassen, was in Ostpreußen eben nicht der Fall ist. Ob wir aber nicht trotzdem einmal durch die Verhältnisse g ezwungen werden, an die Gründung von Ersatzkaffen zu denken, diese Frage wird man nicht kurzer Hand verneinen können, wenn man den nachfolgenden Teil des Berichts eingehend auf seine Berechtigung prüft: „Von außerordentlicher Bedeutung bei dieser geplanten Staatsversicherung für Angestellte ist noch, daß die „Berufsunfäh igkeit" dort unter sehr viel ungünstigeren Bedingungen nur anerkannt wird als bei unserer Pensionskaffe und sonst bei Beamten. Der Entwurf besagt: „Berufsunsähigkeit ist dann anzunehmen, wenn die Arbeitsfähigkeit des Versicherten auf weniger als die Hälfte eines körperlich und geistig Versicherten von ähnlicher Ausbildung und gleichwertigen Kenntnissen und Fähigkeit herabgefunken ist." Der Arbeitsfähigkeitszustand des Versicherten wird also von der Staatsverficherungsanstalt nicht wie sonst bei der Beamtenpensionierung nach der bei den Beamten noch vorhandenen Fähigkeit zur wetteren Ausübung seines eigenen Berufes bemessen, sondern auch nach oer Möglichkeit, event. in einem ähnlichen Beruft noch mindestens die Hälfte des Normalgehaltes zu verdienen. Der bei der ReichSverficherungsanstalt versicherte Beamte ist sonach unter Umständen gezwungen, im Alter einen anderen Beruf zu ergreifen, weil die Staatsverficherungsanstalt ihn wohl für seinen eigenen Beruf, nicht aber allgemein als arbeitsunfähig (d. h. zum Erwerb von noch der Hälfte des regulären Gehaltes nicht mehr imstande) anerkennen will, oder, ist die Gemeinde vertraglich gebunden, ihren Beamten noch länger zu behalten, so muß sie in solchem Falle noch einen zweiten Beamten zu dessen Hilft anstellen, damit ihre religiösen Interessen nicht Schaden leiden." Daß jüdische KultuSbeamte unter der oben angeführten Bestimmung, falls sie Gesetz würde, bezügl. ihrer Pensionierung recht ungünstig gestellt wären, bedarf keines NatMeifeS. Wir zweifeln nicht daran, daß dieft und ähnliche Fragen auf der demnächstigen Tagung des ^Bundes" Windlich erörtert werden. Die Verhandlungen werden um so sachlicher verlauft», je mehr sich die Kollegen mit der Materie beschäftigt haben. Die Ausführungen des verdienstvo" Herrn Waisenhausinspektors P e r i tz - Königs* berg, werden deshalb sicher vielen willkommen sein. runae »ienstvollen Leiters der ostpreüßifchen Kaffe, deS Jfpperceptio« «ad Reproduktion. Bon I Ster in VreSla«. III. Um den Nachweis zu liefern, daß viele Er- Ö der modernen pädagogischen Forschung lg in den Worten unserer Weisen liegen, mögen folgende treffliche Worte von Profeffor Neumann an dieser Stelle Raum finden. „Das Behalten des schnell lernenden Menschen gleicht immer jenem bloß unmittelbaren Behalten, welches nur möglich ist, so lange die direkte Nachwirkung der sinnlichen Eindrücke des Erlernten andauert — mit dieser ist eS verschwunden. Ganz anders verhält sich der langsam Lernende. Er gebraucht längere Lernzeit, verwendet mehr Wiederholungen. Er reproduziert mit großer Sicherheit, einige Minuten nachher vermag er noch mit derselben Sicherheit zu reproduzieren wie beim ersten Hersagen. .Beide Lerntypen find durch zahlreiche andere Eigenschaften ausgezeichnet. Der schnell Lernende und Vergessende ist beim Hersagen nicht imstande, eine fehlende Silbe durch längeres Besinnen nachträglich zu finden, jeder Versuch dieser Art ist bei ihm mit dem Bewußtsein der Vergeblichkeit verbunden. Der langsam Lernende findet fehlende Silben oft nach längerer Dauer mit Bestimmtheit wieder. Der schnelle Typus merkt sich besonders genau die erste Silbe, entfällt ihm diese, so ist ihm die ganze Reihe entfallen, der Langsame kann mitten in der Reihe anfangen und sie vorwärts und rückwärts rekonstruieren. Die Aufmerksamkett des schnell Lernenden ist meist leichter ablenkbar, alle möglichen Klelnia-. ketten stören ihn, die der Langsame gar nicht bemerkt. Der Gewinn, welchen der Langsame durch Uebung davon trägt, ist meist ein relativ viel größerer als der des Schnellen." Alle diese schönen Worte des berühmten pädagogischen Forschers find in der Mischnah epigrammatisch durch eine veränderte Wortstellung angedeutet. Da die Seele nicht alle Eindrücke und Vorstellungen in gleicher Stärke aufnimmt, so funktioniert das Gedächtnis selbst bet demselben Individuum nicht in gleicher Weift. Tatsache ist, dich die Aufmerksamkett und das Interesse einem erheblichen Einfluß aus das Behalten ausübt, und die Erfahrung lehrt, daß Dinge von erhöhtem Interesse, außergewöhnliche Erscheinungen,